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   BFH, 02.12.1994 - VI R 14/94   

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https://dejure.org/1994,10529
BFH, 02.12.1994 - VI R 14/94 (https://dejure.org/1994,10529)
BFH, Entscheidung vom 02.12.1994 - VI R 14/94 (https://dejure.org/1994,10529)
BFH, Entscheidung vom 02. Dezember 1994 - VI R 14/94 (https://dejure.org/1994,10529)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Beurteilung des Zweitstudiums eines approbierten Humanmediziners als Fortbildung und nicht als Berufsausbildung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Fortbildungskosten bei Studium der Zahnmedizin

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 08.05.1992 - VI R 134/88

    Zahnmedizin-Studiumskosten eines Humanmediziners als Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 02.12.1994 - VI R 14/94
    Der Kläger stützt seine Revision auf eine Verletzung des § 9 EStG und macht geltend, das angefochtene Urteil weiche von dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 8. Mai 1992 VI R 134/88 (BFHE 167, 538, BStBl II 1992, 965) ab.

    Der Senat hat mit Urteil in BFHE 167, 538, BStBl II 1992, 965 entschieden, daß die Aufwendungen eines approbierten Humanmediziners für das Studium der Zahnmedizin mit dem Ziel, Mund-Kiefer- Gesichts-Chirurg zu werden, Fortbildungskosten sind.

    Der Streitfall unterscheidet sich jedoch von dem Sachverhalt, der dem Urteil in BFHE 167, 538, BStBl II 1992, 965 zugrunde gelegen hat, dadurch, daß dort der Kläger bereits bei Beginn des Zweitstudiums als Arzt tätig war und aus dieser Tätigkeit Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit er zielte.

  • BFH, 14.02.1992 - VI R 69/90

    Aufwendungen eines hauptamtlichen B-Schein-Kirchenmusikers für ein zweites

    Auszug aus BFH, 02.12.1994 - VI R 14/94
    In dem Urteil vom 14. Februar 1992 VI R 69/90 (BFHE 167, 502, BStBl II 1992, 961) hat der Senat die Aufwendungen eines hauptamtlichen B-Schein-Kirchenmusikers für ein zweites Hochschulstudium mit dem Ziel, das A-Examen zu machen, in vollem Umfang als Werbungskosten berücksichtigt, obwohl der Kläger das Zweitstudium bereits einige Monate vor Aufnahme seiner Berufstätigkeit als Kirchenmusiker begonnen hatte.

    Der Senat hatte im konkreten Fall die stillschweigende Annahme des FG, es seien vorab entstandene Werbungskosten zu bejahen, wegen des engen zeitlichen Zusammenhangs zwischen dem Beginn des Aufbaustudiums und der Aufnahme der Berufstätigkeit revisionsrechtlich nicht beanstandet (BFHE 167, 502, BStBl II 1992, 961, 962).

  • BFH, 18.02.1994 - VI R 65/92

    Zur Gewährung einer Pauschale für Verpflegungsmehraufwand bei eintägiger

    Auszug aus BFH, 02.12.1994 - VI R 14/94
    Die Anerkennung eines Verpflegungsmehraufwandes würde deshalb nach den in dem Urteil vom 18. Februar 1994 VI R 65/92 (BFHE 174, 69 [BFH 18.02.1994 - VI R 65/92], BStBl II 1994, 532) aufgestellten Grundsätzen zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führen.
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