Rechtsprechung
BFH, 24.05.2000 - VI R 143/99 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a
- IWW
- Simons & Moll-Simons
EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a
- Wolters Kluwer
Berufsausbildung eines Kindes - Prüfungsergebnis - End mit Bekanntgabe - Vollzeiterwerbstätigkeit
- Judicialis
EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 07.05.1999 - 18 K 6966/98
- BFH, 12.05.2000 - VI R 143/99
- BFH, 24.05.2000 - VI R 143/99
Papierfundstellen
- BFHE 191, 557
- BB 2000, 1974
- BStBl II 2000, 473
Wird zitiert von ... (74) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 23.04.1997 - VI R 135/95
Voraussetzungen der Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen bei Berechnung der …
Auszug aus BFH, 24.05.2000 - VI R 143/99
Ein Kind befindet sich in Berufsausbildung, solange es sein Berufsziel noch nicht erreicht hat, sich aber noch ernstlich darauf vorbereitet (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Juni 1999 VI R 50/98, BFHE 189, 98, BStBl II 1999, 706; vom 23. April 1997 VI R 135/95, BFH/NV 1997, 655).Aus dem BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 655 ergibt sich nichts anderes.
- BFH, 09.06.1999 - VI R 50/98
Berufsausbildung von Kindern
Auszug aus BFH, 24.05.2000 - VI R 143/99
Ein Kind befindet sich in Berufsausbildung, solange es sein Berufsziel noch nicht erreicht hat, sich aber noch ernstlich darauf vorbereitet (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Juni 1999 VI R 50/98, BFHE 189, 98, BStBl II 1999, 706;… vom 23. April 1997 VI R 135/95, BFH/NV 1997, 655). - FG Düsseldorf, 22.07.1999 - 10 K 2136/98
Beendigung der Berufsausbildung bei studierenden Kindern
Auszug aus BFH, 24.05.2000 - VI R 143/99
Deshalb endet die Berufsausbildung eines Kindes spätestens mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses; sie ist jedoch bereits dann beendet, wenn das Kind nach Erbringung aller Prüfungsleistungen eine Vollzeiterwerbstätigkeit aufnimmt (so auch FG Niedersachsen, Urteil vom 8. Februar 2000 1 K 310/99 Ki, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2000, 444; Urteil des FG Düsseldorf vom 22. Juli 1999 10 K 2136/98 Kg, EFG 1999, 1037). - FG Niedersachsen, 08.02.2000 - 1 K 310/99
Ende der Berufsausbildung (eines Wirtschaftswissenschaftlers); Voraussetzungen …
Auszug aus BFH, 24.05.2000 - VI R 143/99
Deshalb endet die Berufsausbildung eines Kindes spätestens mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses; sie ist jedoch bereits dann beendet, wenn das Kind nach Erbringung aller Prüfungsleistungen eine Vollzeiterwerbstätigkeit aufnimmt (so auch FG Niedersachsen, Urteil vom 8. Februar 2000 1 K 310/99 Ki, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2000, 444; Urteil des FG Düsseldorf vom 22. Juli 1999 10 K 2136/98 Kg, EFG 1999, 1037). - BFH, 21.01.1999 - VII B 214/98
Steuerberaterprüfung: Praktische Tätigkeit nach dem Studium
Auszug aus BFH, 24.05.2000 - VI R 143/99
Ein Universitätsstudium ist regelmäßig erst in dem Zeitpunkt abgeschlossen, in dem eine nach dem einschlägigen Prüfungsrecht zur Feststellung des Studienerfolges vorgesehene Prüfungsentscheidung ergangen ist (vgl. BFH-Beschluss vom 21. Januar 1999 VII B 214/98, BFHE 187, 170, BStBl II 1999, 141).
- FG Sachsen, 17.06.2015 - 4 K 357/11
Kindergeldanspruch für die Zeit von der Ablegung der letzten Prüfung an der …
Der Eintritt in einen der akademischen Ausbildung entsprechenden Beruf ist im Regelfall erst dann möglich, wenn die zur Feststellung des Studienerfolgs vorgesehene Prüfungsentscheidung vorliegt (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 24.05.2000 VI R 143/99, BStBl II 2000, 473;… vom 14.12.2004 VIII R 44/04, BFH/NV 2005, 1039 ).Allerdings endet nach gefestigter Rechtsprechung die Berufsausbildung bereits zu dem Zeitpunkt, in dem das Kind nach Ablegung der letzten Prüfungsleistung, aber noch vor der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses, eine Vollzeiterwerbstätigkeit aufnimmt, weil es sich dann nicht mehr ernstlich auf sein Berufsziel vorbereitet, zumal wenn das Kind bereits in den aufgrund der Ausbildung angestrebten Beruf eintritt und damit sein Berufsziel bereits erreicht hat (vgl. BFH-Urteil vom 24.05.2000 VI R 143/99, BStBl II 2000, 473).
- BFH, 14.09.2017 - III R 19/16
Ausbildungsende im Kindergeldrecht
Nach dem BFH-Urteil vom 24. Mai 2000 VI R 143/99 (BFHE 191, 557, BStBl II 2000, 473) endet eine Berufsausbildung spätestens mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses, wenn die Ausbildung mit einer Prüfung abschließt.a) In dem Fall, über den der BFH im Urteil in BFHE 191, 557, BStBl II 2000, 473 entschieden hat, war die Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses der späteste in Betracht kommende Zeitpunkt für den Ausbildungsabschluss.
- FG Baden-Württemberg, 19.10.2016 - 7 K 407/16
Kindergeld: Ende einer Berufsausbildung bei vorgezogener Abschlussprüfung
Nach der (auch seitens der Beklagten zitierten) Rechtsprechung des BFH (BFH-Entscheidungen vom 24. Mai 2000 VI R 143/99, BStBl II 2000, 473; …und vom 28. Januar 2010 III B 165/09, BFH/NV 2010, 876) ist das Berufsziel in der Regel mit Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse erreicht.
- BFH, 07.07.2021 - III R 40/19
Kindergeld; Zeitpunkt des Beginns und der Beendigung des Hochschulstudiums; …
Zum anderen müssen dem Kind sämtliche Prüfungsergebnisse bekannt gegeben worden sein (BFH-Urteil vom 24.05.2000 - VI R 143/99, BFHE 191, 557, BStBl II 2000, 473, Rz 10 ff.;… Senatsbeschluss vom 26.04.2011 - III B 191/10, BFH/NV 2011, 1139, Rz 7).(4) Dass grundsätzlich an die Möglichkeit der schriftlichen Bestätigung über den erfolgreichen Abschluss und die erzielten Abschlussnoten angeknüpft wird, schließt auch nicht aus, dass das Ausbildungsende im Ausnahmefall schon früher eintritt, z.B. wenn das Kind bereits vor Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses eine Vollzeiterwerbstätigkeit in einem mit dem Studium angestrebten Beruf aufnimmt (BFH-Urteil in BFHE 191, 557, BStBl II 2000, 473, wobei die dort genannten Gesichtspunkte des Fehlens weiterer Ausbildungsmaßnahmen und des Erreichens des Berufsziels unabhängig vom Wegfall der seinerzeit geltenden Einkünfte- und Bezügegrenze weiterhin zutreffen).
- BFH, 19.10.2001 - VI R 39/00
Berufsausbildung eines Kindes
Ein Kind befindet sich in Berufsausbildung, solange es sein Berufsziel noch nicht erreicht hat, sich aber noch ernstlich darauf vorbereitet (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Mai 2000 VI R 143/99, BFHE 191, 557, BStBl II 2000, 473).Vor der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses ist die Berufsausbildung jedoch bereits dann beendet, wenn das Kind nach Erbringung aller Prüfungsleistungen eine Vollzeiterwerbstätigkeit aufnimmt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 191, 557, BStBl II 2000, 473).
Diese Auslegung des Begriffs der Übergangszeit i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStG entspricht der bisherigen Rechtsprechung des Senats in den sog. Heiratsfällen (vgl. BFH-Urteil vom 2. März 2000 VI R 13/99, BFHE 191, 69, BStBl II 2000, 522), sowie in den Fällen der Aufnahme der Berufstätigkeit in unmittelbarem Anschluss an die Ausbildung (vgl. BFH-Urteil vom 12. April 2000 VI R 135/99, BFHE 191, 74, BStBl II 2000, 466) und den Fällen der Aufnahme einer Vollzeiterwerbstätigkeit nach Erbringung sämtlicher Prüfungsleistungen, jedoch vor Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses (vgl. BFH-Urteil in BFHE 191, 557, BStBl II 2000, 473).
- BFH, 02.04.2009 - III R 85/08
Kindergeldanspruch - Zugehörigkeit der nach Beendigung des …
Schließt die Berufsausbildung mit einer Prüfung ab, ist das Berufsziel erst mit dem Bestehen der Prüfung, spätestens mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses erreicht (BFH-Urteil vom 24. Mai 2000 VI R 143/99, BFHE 191, 557, BStBl II 2000, 473, m.w.N.). - BFH, 14.05.2002 - VIII R 61/01
Zivildienst und Studium als Berufsausbildung
Hiervon ist nach ständiger Rechtsprechung selbst dann auszugehen, wenn die Ausbildungsmaßnahme Zeit und Arbeitskraft des Kindes nicht in überwiegendem Umfang in Anspruch nimmt (BFH-Urteile vom 9. Juni 1999 VI R 33/98, BFHE 189, 88, BStBl II 1999, 701), weil es beispielsweise neben einem Studium erwerbstätig ist (BFH-Urteile vom 24. Mai 2000 VI R 143/99, BFHE 191, 557, BStBl II 2000, 473;… vom 23. April 1997 VI R 135/95, BFH/NV 1997, 655).bb) Eine abweichende Beurteilung ergibt sich ferner nicht aus der Rechtsprechung, nach der sich Kinder, die einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgehen, (grundsätzlich) nicht in Berufsausbildung befinden (vgl. hierzu einschl. der gleichfalls nicht gegebenen Berücksichtigungstatbestände nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b und c EStG BFH-Urteile in BFHE 191, 557, BStBl II 2000, 473;… in BFHE 197, 92, BFH/NV 2002, 260;… vom 19. Oktober 2001 VI R 174/00, BFH/NV 2002, 338; vom 19. Februar 2002 VIII R 90/01, juris).
- BFH, 15.09.2005 - III R 67/04
Keine Berücksichtigung als Kind für die Dauer seiner Vollzeiterwerbstätigkeit
Die Belastung durch den Unterhalt des Kindes endet aber regelmäßig in dem Zeitpunkt, in dem das Kind im Anschluss an die Ausbildung eine Vollzeiterwerbstätigkeit aufnimmt, unabhängig davon, ob es später eine weitere Berufsausbildung beginnen oder die bisherige Ausbildung vervollkommnen will (BFH-Urteil vom 24. Mai 2000 VI R 143/99, BFHE 191, 557, BStBl II 2000, 473). - BFH, 19.09.2008 - III B 102/07
Kindergeld für sog. "dualen Ausbildungsgang" - Vorliegen einer Berufsausbildung …
Mit der Beschwerde begehrt der Kläger die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung (Beurteilung sog. "dualer Ausbildungsgänge" für das Kindergeld) und zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (Divergenz des Urteils des Finanzgerichts --FG-- zu dem Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Mai 2000 VI R 143/99, BFHE 191, 557, BStBl II 2000, 473).Der vorliegende Sachverhalt ist jedoch dem nicht vergleichbar, der dem Urteil des BFH in BFHE 191, 557, BStBl II 2000, 473 zugrunde lag.
Das FG ist daher nicht von dem Urteil des BFH in BFHE 191, 557, BStBl II 2000, 473 abgewichen, wenn es davon ausgeht, dass T sich auch nach Bestehen der Prüfung vor der IHK weiterhin in Berufsausbildung befunden hat.
- BFH, 16.03.2004 - VIII R 65/03
Kindergeld: Promotion als Berufsausbildung
Entscheidend ist vielmehr, dass das Kind in dieser Zeit die Berufsausbildung nicht mehr ernsthaft betreibt (BFH-Urteile vom 24. Mai 2000 VI R 143/99, BFHE 191, 557, BStBl II 2000, 473, …und vom 19. Februar 2002 VIII R 90/01, BFH/NV 2002, 1023). - BFH, 15.07.2003 - VIII R 77/00
Kindergeld - Zur Auslegung des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG
- FG Sachsen, 07.06.2019 - 1 K 1559/17
Rechtmäßigkeit einer Aufhebung von Kindergeld nach Abschluss eines Studiums; …
- BFH, 16.04.2002 - VIII R 89/01
Kindergeld; Berufsausbildung; Beurlaubung vom Studium wegen Geburt eines Kindes
- FG Rheinland-Pfalz, 09.12.2004 - 6 K 2938/03
Berücksichtigung als ausbildungswilliges Kind bei geringfügiger Beschäftigung
- BFH, 31.07.2008 - III B 64/07
Berufsausbildung i.S. von § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG bei …
- BFH, 22.10.2009 - III R 29/08
Berufsausbildung neben Vollzeiterwerbstätigkeit - Vorbereitung auf Promotion als …
- BFH, 26.11.2003 - VIII R 30/03
Promotion als Berufsausbildung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 a EStG
- BFH, 27.11.2019 - III R 65/18
Berufsausbildung bei Nichtantritt zur letztmaligen Prüfung
- FG Brandenburg, 27.05.2004 - 6 K 1395/03
Kein Ende der kindergeldrechtlichen Berufsausbildung vor Abschluss der …
- BFH, 23.11.2001 - VI R 77/99
Ein vollzeiterwerbstätiges an einer Universität immatrikuliertes Kind, das sein …
- BFH, 10.12.2003 - VIII B 151/03
Kindergeld: Berufsausbildung - Vorbereitung auf Promotion
- FG Rheinland-Pfalz, 28.07.2005 - 6 K 1241/04
Berücksichtigung als ausbildungswilliges Kind während langer Wartezeit auf …
- BFH, 14.12.2004 - VIII R 44/04
Kindergeld: Berufsausbildung - Erwerbstätigkeit
- FG Rheinland-Pfalz, 28.07.2005 - 6 K 2422/04
Qualifizierungsmaßnahmen nach Ablegen der Diplomprüfung der Berufsausbildung des …
- FG Baden-Württemberg, 07.03.2018 - 1 K 307/16
Kindergeldanspruch bis zum Abschluss des Berufspraktikums bei einer Ausbildung …
- FG München, 26.07.2006 - 4 K 2198/06
Zur Berechnung der 2-Jahresfrist nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 , Abs. 2 StBerG
- FG Düsseldorf, 30.09.2009 - 15 K 4723/08
Kindergeldanspruch in der Zeit nach Abschluss des Studiums und der Aufnahme einer …
- FG Düsseldorf, 15.11.2007 - 14 K 2543/07
Berücksichtigung der Zeiten eines berufsbegleitenden neben einer Erwerbstätigkeit …
- FG Münster, 24.08.2001 - 2 K 334/00
Zeitpunkt der Beendigung einer Berufsausbildung
- FG Niedersachsen, 15.05.2003 - 6 K 310/01
Unterbrechung einer Berufsausbildung durch die Aufnahme einer Vollzeittätigkeit; …
- BFH, 17.02.2004 - VIII R 84/03
Kindergeld: Promotion als Berufsausbildung
- BFH, 14.05.2002 - VIII R 83/98
Kindergeld; keine Berufsausbildung bei Vollzeiterwerbstätigkeit
- BFH, 19.02.2002 - VIII R 90/01
Kindergeld; Abgrenzung Berufsausbildung/-Vollzeiterwerbstätigkeit
- BFH, 24.09.2009 - III R 70/07
Ausbildung durch Vorbereitung auf die Wiederholungsprüfung während einer …
- FG München, 30.06.2004 - 9 K 3780/03
Die Rechtssprechung, wonach Kinder, die einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgehen, …
- FG Düsseldorf, 28.05.2018 - 7 K 123/18
Gewährung und Festsetzung von Kindergeld bzgl. Beendigung einer Ausbildung in dem …
- BFH, 26.04.2011 - III B 191/10
Berufsausbildung nach Exmatrikulation und Aufnahme einer Vollzeiterwerbstätigkeit …
- BFH, 28.01.2010 - III B 165/09
Kindergeld: Ende der Berufsaubildung bei vorgezogener Abschlussprüfung
- FG Sachsen-Anhalt, 05.11.2002 - 4 K 20481/99
Ermittlung des Grenzbetrags nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG , wenn das Kind während …
- BFH, 19.10.2001 - VI R 174/00
Kindergeld - Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit - Rückforderung - …
- FG Thüringen, 05.09.2007 - III 610/06
Fortbildung zum Handelsfachwirt als Berufsausbildung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 …
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2018 - 3 K 65/17
Kein Kindergeld bei Abbruch des Studiums
- FG Baden-Württemberg, 16.12.2008 - 4 K 4658/08
Kein Kindergeldanspruch für den Zeitraum der Zusage eines Ausbildungsplatzes und …
- FG Baden-Württemberg, 24.04.2018 - 10 K 112/18
Beendigung der Berufsausbildung i.S.d. Kindergeldrechts nicht bereits bei …
- FG Berlin, 12.04.2005 - 10 K 10336/04
Zum Kindergeldanspruch bei Erwerbstätigkeit des Kindes
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 05.03.2003 - 1 K 235/01
Kindergeld; Promotionsarbeitsverhältnis keine Berufsausbildung
- FG Niedersachsen, 26.09.2002 - 16 K 4/02
Rückforderung von Kindergeld; Vorbereitung auf die Promotion als …
- FG Sachsen, 29.10.2003 - 5 K 1444/02
Kein Kindergeldanspruch bei Aufnahme einer Vollzeiterwerbstätigkeit neben Studium …
- FG Düsseldorf, 30.09.2009 - 15 K 4679/08
Kindergeld; Überschreitung des Jahresgrenzbetrags; Einkünfte aus einer …
- FG Niedersachsen, 03.12.2013 - 13 K 194/13
Kindergeldanspruch eines verheirateten Kindes seit dem Wegfall des …
- FG Saarland, 29.10.2008 - 2 K 1073/08
Kindergeldanspruch für das volljährige Kind in der Phase zwischen Nichtbestehen …
- FG Hessen, 23.02.2006 - 2 K 644/03
Beendigung der Berufsausbildung erst nach endgültigem Nichtbestehen der …
- FG Thüringen, 07.10.2010 - 4 K 637/09
Ermittlung des Jahresgrenzbetrags bei Exmatrikulation und Aufnahme einer …
- FG Schleswig-Holstein, 10.12.2008 - 5 K 121/08
Kein Kindergeld bei Vollzeiterwerbstätigkeit eines Kindes nach Beendigung des …
- FG Saarland, 30.10.2008 - 2 K 1217/08
Kindergeld bei Vorbereitung auf die Wiederholungsprüfung durch bloßes …
- FG Köln, 12.03.2009 - 10 K 3830/08
Rückforderung von Kindergeld wegen Überschreitung des Jahresgrenzbetrags; Umfang …
- FG Köln, 16.02.2006 - 2 K 6686/03
Gewährung von Kindergeld nach Aushändigung des Abschlusszeugnisses während einer …
- FG Baden-Württemberg, 11.04.2003 - 9 K 92/03
Kein Kindergeldanspruch bei über vier Monate hinausgehender …
- FG Köln, 08.03.2001 - 3 K 5500/99
Berechnung einer Übergangszeit für die Feststellung des Anspruchs auf Kindergeld
- FG Münster, 17.11.2000 - 11 K 1372/00
Anspruch auf Kindergeld bei Beginn einer Ausbildung während der formellen …
- FG Münster, 17.08.2009 - 2 K 3724/08
Berufsausbildung durch ernsthafte und nachhaltige Vorbereitung auf eine Promotion …
- FG Nürnberg, 01.02.2007 - VI 285/06
Kindergeld für den Zeitraum einer freiwilligen Tätigkeit als Missionar; …
- FG Niedersachsen, 26.08.2004 - 8 K 811/03
Kindergeldliche Berücksichtigung eines in der Ausbildung befindlichen Kindes; …
- FG Niedersachsen, 25.05.2004 - 12 K 551/01
Nachträgliche Beurlaubung für die Tätigkeit in der studentischen Selbstverwaltung …
- FG Sachsen, 27.05.2004 - 5 K 1103/00
Anspruch auf Kindergeld; Jährliche Einkommensgrenzen des Kindes; …
- FG München, 01.02.2001 - 10 K 3150/00
Auslandsvolontariat einer Erzieherin als kindergeldrechtliche "Berufsausbildung"
- FG Thüringen, 21.04.2010 - 3 V 41/09
Kindergeld: Abgrenzung zwischen einer Berufsausbildung und einem …
- FG Hamburg, 25.09.2003 - I 230/02
Kein Anspruch auf Kindergeld bei Vollzeiterwerbstätigkeit
- FG Sachsen, 15.07.2009 - 5 K 569/08
Anwendung des § 77 Abs. 1 S. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) über den Wortlaut …
- FG Hamburg, 10.10.2001 - I 281/01
Berufsähnliche Tätigkeit als Berufsausbildung
- FG München, 21.01.2010 - 5 K 3967/09
Kindergeldanspruch bei externer Vorbereitung auf den Realschulabschluss
- FG Nürnberg, 02.12.2003 - VI 266/03
Einkünfte aus Vollzeiterwerbstätigkeit des Kindes zwischen zwei …
- FG Sachsen, 05.08.2002 - 7 K 2307/01
Promotionsstudium einer Diplompsychologin als kindergeldrechtliche …
- FG Sachsen-Anhalt, 05.08.2002 - 7 K 2307/01
Promotionsstudium einer Diplompsychologin als kindergeldrechtliche …
Rechtsprechung
BFH, 12.05.2000 - VI R 143/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- IWW
- Wolters Kluwer
Berufsausbildung eines Kindes - Prüfungsergebnis - Beendigung mit Bekanntgabe - Vollzeiterwerbstätigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 lit. a
Kindergeld: Ende der Berufsausbildung
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 07.05.1999 - 18 K 6966/98
- BFH, 12.05.2000 - VI R 143/99
- BFH, 24.05.2000 - VI R 143/99
Papierfundstellen
- BB 2000, 1666
- BB 2001, 289
- DB 2000, 1690
- BStBl II 2000, 473
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 23.04.1997 - VI R 135/95
Voraussetzungen der Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen bei Berechnung der …
Auszug aus BFH, 12.05.2000 - VI R 143/99
Ein Kind befindet sich in Berufsausbildung, solange es sein Berufsziel noch nicht erreicht hat, sich aber noch ernstlich darauf vorbereitet (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Juni 1999 VI R 50/98, BFHE 189, 98, BStBl II 1999, 706; vom 23. April 1997 VI R 135/95, BFH/NV 1997, 655).Aus dem BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 655 ergibt sich nichts anderes.
- BFH, 09.06.1999 - VI R 50/98
Berufsausbildung von Kindern
Auszug aus BFH, 12.05.2000 - VI R 143/99
Ein Kind befindet sich in Berufsausbildung, solange es sein Berufsziel noch nicht erreicht hat, sich aber noch ernstlich darauf vorbereitet (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Juni 1999 VI R 50/98, BFHE 189, 98, BStBl II 1999, 706;… vom 23. April 1997 VI R 135/95, BFH/NV 1997, 655). - BFH, 21.01.1999 - VII B 214/98
Steuerberaterprüfung: Praktische Tätigkeit nach dem Studium
Auszug aus BFH, 12.05.2000 - VI R 143/99
Ein Universitätsstudium ist regelmäßig erst in dem Zeitpunkt abgeschlossen, in dem eine nach dem einschlägigen Prüfungsrecht zur Feststellung des Studienerfolges vorgesehene Prüfungsentscheidung ergangen ist (vgl. BFH-Beschluss vom 21. Januar 1999 VII B 214/98, BFHE 187, 170, BStBl II 1999, 141). - FG Niedersachsen, 08.02.2000 - 1 K 310/99
Ende der Berufsausbildung (eines Wirtschaftswissenschaftlers); Voraussetzungen …
Auszug aus BFH, 12.05.2000 - VI R 143/99
Deshalb endet die Berufsausbildung eines Kindes spätestens mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses; sie ist jedoch bereits dann beendet, wenn das Kind nach Erbringung aller Prüfungsleistungen eine Vollzeiterwerbstätigkeit aufnimmt (so auch FG Niedersachsen, Urteil vom 8. Februar 2000 1 K 310/99 Ki, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2000, 444; Urteil des FG Düsseldorf vom 22. Juli 1999 10 K 2136/98 Kg, EFG 1999, 1037). - FG Düsseldorf, 22.07.1999 - 10 K 2136/98
Beendigung der Berufsausbildung bei studierenden Kindern
Auszug aus BFH, 12.05.2000 - VI R 143/99
Deshalb endet die Berufsausbildung eines Kindes spätestens mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses; sie ist jedoch bereits dann beendet, wenn das Kind nach Erbringung aller Prüfungsleistungen eine Vollzeiterwerbstätigkeit aufnimmt (so auch FG Niedersachsen, Urteil vom 8. Februar 2000 1 K 310/99 Ki, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2000, 444; Urteil des FG Düsseldorf vom 22. Juli 1999 10 K 2136/98 Kg, EFG 1999, 1037).
- FG Niedersachsen, 27.06.2001 - 9 K 685/97
Kindergeld und Beendigung der universitären Ausbildung
Die Ausdehnung der Prüfungszeit auf die Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses rechtfertigt sich dadurch, dass der Eintritt in einen der akademischen Ausbildung entsprechenden Beruf im Regelfall erst dann möglich ist, wenn die zur Feststellung des Studienerfolges vorgesehene Prüfungsentscheidung vorliegt (Urteil des BFH vom 23. Mai 2000 VI R 143/99, BStBl II 2000, 443).Nach der Rechtsprechung des BFH - der sich der Senat anschließt - endet nämlich die Berufsausbildung, auch ohne Mitteilung der Prüfungsergebnisse, wenn ein Kind eine Vollzeiterwerbstätigkeit aufnimmt (Urteil des BFH vom 24. Mai 2000 VI R 143/99, a.a.O.).
Ab diesem Zeitpunkt ist es nicht mehr notwendig, die kindbedingte Minderung der steuerlichen Leistungsfähigkeit der Eltern während der Ausbildung des Kindes zu berücksichtigen (Urteil des BFH vom 24. Mai 2000 VI R 143/99, a.a.O.).
Die Regelungen über den Familienleistungsausgleich sollen die kindbedingte Minderung der steuerlichen Leistungsfähigkeit der Eltern während der Ausbildung des Kindes berücksichtigen (Urteil des BFH vom 24. Mai 2000 VI R 143/99, a.a.O.).