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   BFH, 29.04.1992 - VI R 146/89   

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https://dejure.org/1992,1554
BFH, 29.04.1992 - VI R 146/89 (https://dejure.org/1992,1554)
BFH, Entscheidung vom 29.04.1992 - VI R 146/89 (https://dejure.org/1992,1554)
BFH, Entscheidung vom 29. April 1992 - VI R 146/89 (https://dejure.org/1992,1554)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5, § 12 Nr. 1

  • Wolters Kluwer

    Aufwendungen für Umzug - Zweitwohnung am Arbeitsort - Familienwohnung - Beruflicher Anlaß - Beendigung der doppelten Haushaltsführung - Werbungskosten - Arbeitsplatzwechsel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 § 12 Nr. 1
    Auflösung eines Zweihaushalts als Werbungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 167, 446
  • BB 1992, 1344
  • BB 1992, 1835
  • DB 1992, 1967
  • BStBl II 1992, 667
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 21.07.1989 - VI R 129/86

    Umzug - Umzugskosten - Berufliche Veranlassung - Umzug der Familie - Umzug zehn

    Auszug aus BFH, 29.04.1992 - VI R 146/89
    Schließlich habe der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 21. Juli 1989 VI R 129/86 (BFHE 158, 26, BStBl II 1989, 917) die Umzugskosten anläßlich der Beendigung der doppelten Haushaltsführung nur unter der Voraussetzung zum Werbungskostenabzug gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG zugelassen, daß der Umzug selbst beruflich veranlaßt sei.
  • BFH, 15.11.1991 - VI R 144/89

    Aufwendungen für Zwischenheimfahrten aus Anlaß einer Dienstreise sind auch bei

    Auszug aus BFH, 29.04.1992 - VI R 146/89
    Der Senat hat, zeitlich nach dem Eingang der Revisionsbegründung im Streitfall, für den Fall der Zwischenheimfahrt eines Arbeitnehmers aus Anlaß einer Dienstreise entschieden, die Motive für die Zwischenheimfahrt seien unerheblich; private Motive spielten grundsätzlich keine Rolle, wenn sie lediglich auf die Rückgängigmachung einer rein beruflich veranlaßten Beeinträchtigung der privaten Sphäre gerichtet seien (Urteil vom 15. November 1991 VI R 144/89, BFHE 166, 245, BStBl II 1992, 266, 267).
  • FG Köln, 24.08.1989 - 9 K 75/86

    Lohnsteuer; Kosten für die Auflösung eines zweiten Haushalts

    Auszug aus BFH, 29.04.1992 - VI R 146/89
    Das Urteil ist in den Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1990, 173 veröffentlicht.
  • BFH, 04.04.2006 - VI R 44/03

    Doppelte Haushaltsführung: Rechtsanspruch auf die Verpflegungspauschalen

    Dies trifft zu sowohl für diejenigen Kosten, die anlässlich des Bezugs der Zweitwohnung in X entstanden sind, als auch für die Kosten im Zusammenhang mit der Verlegung der Zweitwohnung von X nach Y (vgl. BFH-Urteil vom 29. April 1992 VI R 146/89, BFHE 167, 446, BStBl II 1992, 667; Bergkemper in HHR, § 9 EStG Anm. 491 a.E.).
  • BFH, 04.12.1992 - VI R 11/92

    Urteilsbegründung auch bei Bezugnahme auf den Parteien ausgehändigtes Urteil

    Mit Urteil vom 29. April 1992 VI R 146/89 (BFHE 167, 446, BStBl II 1992, 667) hat der Senat bereits entschieden, daß Aufwendungen für einen Rückumzug aus Anlaß der Beendigung einer doppelten Haushaltsführung beruflich veranlaßt sind.
  • BFH, 24.05.2000 - VI R 28/97

    Umzugskosten - Doppelter Haushalt bei Eigenheimnutzung

    Diese Grundsätze gelten auch dann, wenn ein Umzug wegen der Beendigung einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung erfolgt (vgl. BFH-Urteil vom 29. April 1992 VI R 146/89, BFHE 167, 446, BStBl II 1992, 667).
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2016 - 2 K 1701/14

    Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten im Rahmen der Beendigung einer

    Es gehe im Streitfall um die Rückabwicklung einer doppelten Haushaltsführung in B, für die der Bundesfinanzhof in seiner Entscheidung vom 29. April 1992 (BStBl II 1992, 667) die berufliche Veranlassung ausdrücklich anerkannt habe.
  • BFH, 08.11.1996 - VI R 65/94

    Rückumzug eines ausländischen Arbeitnehmers

    Dieses habe der BFH in den Urteilen vom 29. April 1992 VI R 146/89 (BFHE 167, 446, BStBl II 1992, 667) und in BFHE 170, 129, BStBl II 1993, 722 als maßgeblich angesehen.
  • FG Saarland, 29.08.2001 - 1 K 120/00

    Kleinmöbel und Radio als Aufwendungen einer doppelten Haushaltsführung / Vorhänge

    Dazu gehören auch beruflich bedingte Umzugskosten, und zwar auch dann, wenn ein Umzug zur Beendigung einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung erfolgt (vgl. BFH-Urteile vom 29. April 1992 VI R 146/89, BStBl II 1992, 667; vom 24. Mai 2000 VI R 28/97, BStBl II 2000, 474).
  • FG Köln, 14.07.2011 - 6 K 4781/07

    Abzugsfähigkeit von Umzugskosten

    Notwendige Mehraufwendungen "wegen" einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 1 EStG) sind unter anderem die Kosten für einen Umzug, der die Beendigung der doppelten Haushaltsführung bewirkt (BFH, Urteile vom 21.07.1989 VI R 129/86, BFHE 158, 26, BStBl II 1989, 917 und vom 29.04.1992 VI R 146/89, BFHE 167, 667, BStBl II 1992, 667; zuletzt Urteil vom 24.05.2000 VI R 28/97, BFHE 191, 552, BStBl II 2000, 474; FG München, Urteil vom 6.11.1991 1 K 1065/88 EFG 1992, 187, Niedersächsisches FG, Urteil vom 30.10.1975 VII 16/74, EFG 1976, 280; Drenseck, EStG, 29. Auflage, § 9 Rn. 140).
  • FG Schleswig-Holstein, 08.10.2002 - 3 K 144/02

    Rückumzugskosten nach Begründung einer doppelten Haushaltsführung als

    Im Falle einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung sind die Aufwendungen für die Aufgabe der Zweitwohnung und den Umzug in die Familienwohnung ebenso beruflich veranlasst wie die Aufwendungen für den vorangegangenen Bezug der Zweitwohnung am Arbeitsort (BFH, Urteil vom 29. April 1992 - BStBl II 1992, 667).
  • BFH, 22.07.1999 - XI B 42/98

    "Rückumzugskosten" nach Erreichen der Pensionsgrenze

    Das Finanzgericht (FG) hat die einschlägige Rechtsprechung des BFH auf den Streitfall angewendet und eine berufliche Veranlassung der vom Kläger geltend gemachten Umzugskosten verneint, weil diese in nicht nur völlig untergeordnetem Umfang auch durch die private Lebensführung veranlaßt gewesen seien (vgl. BFH-Urteile vom 29. April 1992 VI R 146/89, BFHE 167, 446, BStBl II 1992, 667; vom 4. Dezember 1992 VI R 11/92, BFHE 170, 129, BStBl II 1993, 722; in BFHE 181, 484, BStBl II 1997, 207).
  • FG Düsseldorf, 21.11.1997 - 3 K 3505/96

    Abzugsfähigkeit von Umzugskosten in einer Einkommensteuererklärung; Anforderungen

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  • FG Hamburg, 04.10.1999 - II 237/99

    Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten;

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