Rechtsprechung
   BFH, 02.02.1990 - VI R 15/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,328
BFH, 02.02.1990 - VI R 15/86 (https://dejure.org/1990,328)
BFH, Entscheidung vom 02.02.1990 - VI R 15/86 (https://dejure.org/1990,328)
BFH, Entscheidung vom 02. Februar 1990 - VI R 15/86 (https://dejure.org/1990,328)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,328) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 19 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Arbeitslohn - Generalvertreter - Überlassung von fabrikneuen Pkw - Bestimmter Hersteller - Rabatt - Geschäftswagen - Aufgezwungene Bereicherung - Eigenbetriebliches Interesse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Rabattgewährungen bei Fahrzeugen durch Generalvertreter als Arbeitslohn

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 159, 513
  • BB 1990, 1183
  • BB 1990, 990
  • DB 1990, 1068
  • BStBl II 1990, 472
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 17.09.1982 - VI R 75/79

    Die Kostenübernahme des Arbeitgebers für die Vorsorgeuntersuchung eines

    Auszug aus BFH, 02.02.1990 - VI R 15/86
    Zutreffend ist das FG davon ausgegangen, daß als Arbeitslohn alle Bezüge und Vorteile anzusehen sind, die durch das individuelle Dienstverhältnis des Arbeitnehmers veranlaßt sind (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 17. September 1982 VI R 75/79, BFHE 137, 13, BStBl II 1983, 39, und vom 11. März 1988 VI R 106/84, BFHE 153, 324, BStBl II 1988, 726).

    Etwas anderes kann ausnahmsweise dann gelten, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine Bereicherung in der Weise aufzwingt, daß der Arbeitnehmer sich dem Vorteil nicht entziehen kann, ohne Nachteile in Kauf zu nehmen (Urteil in BFHE 137, 13, BStBl II 1983, 39).

  • BFH, 11.03.1988 - VI R 106/84

    1. Im Rahmen eines Sicherheitswettbewerbs an Arbeitnehmer gezahlte Prämien sind

    Auszug aus BFH, 02.02.1990 - VI R 15/86
    Zutreffend ist das FG davon ausgegangen, daß als Arbeitslohn alle Bezüge und Vorteile anzusehen sind, die durch das individuelle Dienstverhältnis des Arbeitnehmers veranlaßt sind (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 17. September 1982 VI R 75/79, BFHE 137, 13, BStBl II 1983, 39, und vom 11. März 1988 VI R 106/84, BFHE 153, 324, BStBl II 1988, 726).

    Der Senat hat bereits im Urteil in BFHE 153, 324, BStBl II 1988, 726 darauf hingewiesen, daß zwischen dem eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers und dem Ausmaß der Bereicherung des Arbeitnehmers eine Wechselwirkung dergestalt besteht, daß das aus der Sicht des Arbeitgebers vorhandene eigenbetriebliche Interesse um so geringer zählt, je höher aus der Sicht des Arbeitnehmers die Bereicherung anzusetzen ist.

  • BFH, 07.04.1989 - VI R 73/86

    Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit - Geldwerter Vorteil - Dienstverhältnis -

    Auszug aus BFH, 02.02.1990 - VI R 15/86
    Wie der Senat in seinen Urteilen vom 7. April 1989 VI R 47/88 (BFHE 156, 468, BStBl II 1989, 608, betreffend Namensaktien) und VI R 73/86 (BFHE 157, 496, BStBl II 1989, 927, betreffend Genußscheine) entschieden hat, sind zeitlich begrenzte Verfügungsbeschränkungen bei der Bestimmung des gemeinen Werts verbilligt überlassener Wertpapiere im Rahmen des § 19 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 2 EStG außer acht zu lassen.
  • BFH, 19.04.1974 - VI R 107/70

    Wohnungsbaugesellschaft - Veräußerung eines Eigenheims - Preisabschlag -

    Auszug aus BFH, 02.02.1990 - VI R 15/86
    Diese Aussage stand jedoch unter dem im Urteil vom 19. April 1974 VI R 107/79 (BFHE 115, 98, BStBl II 1975, 383) ausdrücklich ausgesprochenen generellen Vorbehalt, daß der Nachlaß "unter Berücksichtigung aller Umstände des Arbeitsverhältnisses nicht ins Gewicht fällt".
  • BFH, 15.03.1974 - VI R 25/70

    Nachlaß bei Provision - Kauf von Wertpapieren - Steuerpflichtiger Arbeitslohn -

    Auszug aus BFH, 02.02.1990 - VI R 15/86
    Weitergehende Rabatte, insbesondere solche, die Groß- und Dauerkunden eingeräumt werden, hat der Senat zwar in seinem Urteil vom 15. März 1974 VI R 25/70 (BFHE 112, 70, BStBl II 1974, 413) für steuerfrei erklärt.
  • BFH, 22.10.1976 - VI R 26/74

    Kostenlose Führung privater Ferngespräche auf Dienstapparaten als

    Auszug aus BFH, 02.02.1990 - VI R 15/86
    Insoweit ist allein entscheidend, daß der Arbeitnehmer den Vorteil tatsächlich in Anspruch genommen hat (BFH-Urteil vom 22. Oktober 1976 VI R 26/74, BFHE 120, 379, BStBl II 1977, 99).
  • BFH, 07.04.1989 - VI R 47/88

    Kein Bewertungsabschlag bei Ausgabe verbilligter Belegschaftsaktien, wenn sie nur

    Auszug aus BFH, 02.02.1990 - VI R 15/86
    Wie der Senat in seinen Urteilen vom 7. April 1989 VI R 47/88 (BFHE 156, 468, BStBl II 1989, 608, betreffend Namensaktien) und VI R 73/86 (BFHE 157, 496, BStBl II 1989, 927, betreffend Genußscheine) entschieden hat, sind zeitlich begrenzte Verfügungsbeschränkungen bei der Bestimmung des gemeinen Werts verbilligt überlassener Wertpapiere im Rahmen des § 19 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 2 EStG außer acht zu lassen.
  • BFH, 10.06.1983 - VI R 107/79
    Auszug aus BFH, 02.02.1990 - VI R 15/86
    Diese Aussage stand jedoch unter dem im Urteil vom 19. April 1974 VI R 107/79 (BFHE 115, 98, BStBl II 1975, 383) ausdrücklich ausgesprochenen generellen Vorbehalt, daß der Nachlaß "unter Berücksichtigung aller Umstände des Arbeitsverhältnisses nicht ins Gewicht fällt".
  • BFH, 22.06.2006 - VI R 21/05

    Gestellung einheitlicher bürgerlicher Kleidung nicht zwangsläufig Arbeitslohn

    Ist aber --neben dem eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers-- ein nicht unerhebliches Interesse des Arbeitnehmers gegeben, so liegt die Vorteilsgewährung nicht im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers und führt zu Lohnzuwendung (BFH-Urteile in BFH/NV 2006, 1563; vom 2. Februar 1990 VI R 15/86, BFHE 159, 513, BStBl II 1990, 472).
  • BFH, 04.06.1993 - VI R 95/92

    Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen

    Gewährt ein PKW-Hersteller seinen Arbeitnehmern auf Neuwagen Personalrabatte, entfällt die Annahme von Arbeitslohn nicht wegen einer damit verbundenen etwaigen Werbewirkung oder wegen des wirtschaftlichen Interesses an diesem besonderen Kundenkreis (Anschluß an BFH-Urteil vom 2. Februar 1990 VI R 15/86, BFHE 159, 513, BStBl II 1990, 472).

    Insbesondere ist Arbeitslohn ein anläßlich des Kaufs eines Neuwagens vom Arbeitgeber gewährter Vorteil (BFH-Urteil vom 2. Februar 1990 VI R 15/86, BFHE 159, 513, BStBl II 1990, 472).

    An der hiervon abweichenden Entscheidung im BFH-Urteil vom 15. März 1974 VI R 25/70 (BFHE 112, 70, BStBl II 1974, 413), deren Richtigkeit bereits im Urteil in BFHE 159, 513, BStBl II 1990, 472 offengelassen wurde, hält der Senat nicht fest.

  • BFH, 26.06.2003 - VI R 112/98

    Arbeitslohn bei Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten

    Je höher die Bereicherung des Arbeitnehmers ist, desto geringer erscheint das eigenbetriebliche Interesse des Arbeitgebers (ständige Rechtsprechung; BFH-Urteil vom 2. Februar 1990 VI R 15/86, BFHE 159, 513, BStBl II 1990, 472; Schmidt/Drenseck, a.a.O., § 19 Rz. 30, m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht