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   BFH, 19.12.2006 - VI R 159/01   

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https://dejure.org/2006,8837
BFH, 19.12.2006 - VI R 159/01 (https://dejure.org/2006,8837)
BFH, Entscheidung vom 19.12.2006 - VI R 159/01 (https://dejure.org/2006,8837)
BFH, Entscheidung vom 19. Dezember 2006 - VI R 159/01 (https://dejure.org/2006,8837)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 34 Abs. 1; ; EStG § 34 Abs. 2; ; EStG § 34 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 34 Abs. 3
    Aktienoptionsrechte als geldwerter Vorteil; Tarifbegünstigung

  • datenbank.nwb.de

    Geldwerte Vorteile ais Aktienoptionsprogrammen stellen eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit dar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ermäßigte Besteuerung von auf Grund von eingeräumten Aktienoptionen bezogenem Arbeitslohn; Vorteile aus einem für Dienstleistungen gewährten Aktienoptionsprogramm

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 19 Abs 1 Nr 1, EStG § 34 Abs 3
    Aktienoption; Arbeitslohn; Außerordentliche Einkünfte; Mehrjährige Tätigkeit; Zufluss

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 24.01.2001 - I R 119/98

    Aktienoptionsrecht als Arbeitslohn

    Auszug aus BFH, 19.12.2006 - VI R 159/01
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Januar 2001 I R 100/98, BFHE 195, 102, BStBl II 2001, 509, und I R 199/98, BFHE 195, 110, BStBl II 2001, 512) fließe der geldwerte Vorteil aus der Gewährung von Optionsrechten nicht zum Zeitpunkt der Zusage, sondern zu dem der Ausübung (hier: 1998) zu.

    Deshalb ist der geldwerte Vorteil, ungeachtet der Endbesteuerung im Zuflussjahr, anteilig den Jahren der Laufzeit zuzuordnen mit der Folge, dass beispielsweise Vorteilsanteile, die auf Zeiten entfallen, in denen der Arbeitnehmer nicht unbeschränkt steuerpflichtig war, nach Maßgabe des einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommens von der inländischen Besteuerung freizustellen und ggf. nur im Rahmen des Progressionsvorbehalts zu erfassen sind (BFH-Urteile in BFHE 195, 102, BStBl II 2001, 509 und in BFHE 195, 110, BStBl II 2001, 512).

  • BFH, 24.01.2001 - I R 100/98

    Aktienoptionsrecht als Arbeitslohn

    Auszug aus BFH, 19.12.2006 - VI R 159/01
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Januar 2001 I R 100/98, BFHE 195, 102, BStBl II 2001, 509, und I R 199/98, BFHE 195, 110, BStBl II 2001, 512) fließe der geldwerte Vorteil aus der Gewährung von Optionsrechten nicht zum Zeitpunkt der Zusage, sondern zu dem der Ausübung (hier: 1998) zu.

    Deshalb ist der geldwerte Vorteil, ungeachtet der Endbesteuerung im Zuflussjahr, anteilig den Jahren der Laufzeit zuzuordnen mit der Folge, dass beispielsweise Vorteilsanteile, die auf Zeiten entfallen, in denen der Arbeitnehmer nicht unbeschränkt steuerpflichtig war, nach Maßgabe des einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommens von der inländischen Besteuerung freizustellen und ggf. nur im Rahmen des Progressionsvorbehalts zu erfassen sind (BFH-Urteile in BFHE 195, 102, BStBl II 2001, 509 und in BFHE 195, 110, BStBl II 2001, 512).

  • BFH, 11.06.1970 - VI R 338/67

    Tarifvergünstigung - Tantiemen - Zufluß in einem Jahr - Auszahlung zu

    Auszug aus BFH, 19.12.2006 - VI R 159/01
    Sie sei bereits anwendbar, wenn Arbeitslöhne zusammenträfen, die für sich betrachtet keine Vergütung für mehrere Jahre darstellten (BFH-Urteil vom 11. Juni 1970 VI R 338/67, BFHE 99, 306, BStBl II 1970, 639 zu Tantiemen mehrerer Jahre).
  • BFH, 20.06.2001 - VI R 105/99

    Arbeitslohn bei Aktienoptionsrecht

    Auszug aus BFH, 19.12.2006 - VI R 159/01
    Dabei errechnet sich der Vorteil aus der Differenz zwischen dem üblichen Endpreis der Aktien am Verschaffungstag und den diesbezüglichen Aufwendungen des Arbeitnehmers (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Juni 2001 VI R 105/99, BFHE 195, 395, BStBl II 2001, 689).
  • FG München, 24.10.2001 - 1 K 5201/99

    Keine Tarifermäßigung für den geldwerten Vorteil aus der Ausübung von

    Auszug aus BFH, 19.12.2006 - VI R 159/01
    Die Gründe des Finanzgerichts (FG) sind in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 276, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst (DStRE) 2002, 498, veröffentlicht.
  • BFH, 18.12.2007 - VI R 62/05

    Geldwerte Vorteile aus Aktienoptionen auch nach Neufassung des § 34 EStG

    Für die Anwendung der Tarifermäßigung des § 34 Abs. 3 EStG a.F. ist es danach unschädlich, dass dem Arbeitnehmer wiederholt Aktienoptionen eingeräumt worden sind und die jeweilige Option nicht in vollem Umfang einheitlich ausgeübt worden ist (Senatsurteile vom 19. Dezember 2006 VI R 136/01, BFHE 216, 251, BStBl II 2007, 456; VI R 159/01, BFH/NV 2007, 696; VI R 24/01, BFH/NV 2007, 881; vom 15. März 2007 VI R 3/03, BFH/NV 2007, 1301).
  • BFH, 28.02.2008 - VI R 62/06

    Berichtigungsanzeige gegenüber unzuständigem FA

    Der Senat hat daher entsprechende Vorteile als Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten i.S. des § 34 Abs. 3 EStG a.F. angesehen, wenn die Laufzeit zwischen Einräumung und Ausübung der Option mehr als zwölf Monate betragen hat und der Arbeitnehmer in dieser Zeit auch bei seinem Arbeitgeber beschäftigt war (Senatsurteile vom 19. Dezember 2006 VI R 136/01, BFHE 216, 251, BStBl II 2007, 456; vom 19. Dezember 2006 VI R 159/01, BFH/NV 2007, 696; vom 19. Dezember 2006 VI R 24/01, BFH/NV 2007, 881; vom 15. März 2007 VI R 3/03, BFH/NV 2007, 1301).
  • BFH, 10.07.2008 - VI R 70/06

    Geldwerte Vorteile aus Aktienoptionen als Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten

    Der Senat hat daher entsprechende Vorteile als Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten i.S. des § 34 Abs. 3 EStG a.F. angesehen, wenn die Laufzeit zwischen Einräumung und Ausübung der Option mehr als zwölf Monate betragen hat und der Arbeitnehmer in dieser Zeit auch bei seinem Arbeitgeber beschäftigt war (Senatsurteile vom 19. Dezember 2006 VI R 136/01, BFHE 216, 251, BStBl II 2007, 456; VI R 159/01, BFH/NV 2007, 696; VI R 24/01, BFH/NV 2007, 881; vom 15. März 2007 VI R 3/03, BFH/NV 2007, 1301).

    Selbst wenn man das neue Vorbringen der Kläger aus dem Revisionsverfahren berücksichtigt, ergeben sich im Streitfall keine Umstände dafür, dass mit den Aktienoptionen konkrete Arbeitserfolge der Vergangenheit über mehrere Veranlagungszeiträume hinweg zusätzlich honoriert werden sollten (vgl. BFH-Urteile in BFHE 216, 251, BStBl II 2007, 456; in BFH/NV 2007, 696; in BFH/NV 2007, 881).

  • BFH, 18.12.2007 - VI R 59/05

    Geldwerte Vorteile aus Aktienoptionen auch nach Neufassung des 34 EStG

    Der Senat hat daher entsprechende Vorteile als Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten i.S. des § 34 Abs. 3 EStG in der bis zum Veranlagungszeitraum 1998 geltenden Fassung (a.F.) angesehen, wenn die Laufzeit zwischen Einräumung und Ausübung der Option mehr als zwölf Monate betragen hat und der Arbeitnehmer in dieser Zeit auch bei seinem Arbeitgeber beschäftigt war (Senatsurteile vom 19. Dezember 2006 VI R 136/01, BFHE 216, 251, BStBl II 2007, 456; VI R 159/01, BFH/NV 2007, 696; VI R 24/01, BFH/NV 2007, 881; vom 15. März 2007 VI R 3/03, BFH/NV 2007, 1301).
  • BFH, 17.10.2007 - VI B 82/07

    Geldwerte Vorteile aus Aktienoptionen stellen eine Vergütung für eine mehrjährige

    Die danach anwendbare sog. Drittelungsregelung entfällt nicht deswegen, weil dem Arbeitnehmer wiederholt Aktienoptionen eingeräumt worden sind und die jeweilige Option nicht in vollem Umfang einheitlich ausgeübt worden ist (Senatsentscheidungen in BStBl II 2007, 456; vom 19. Dezember 2006 VI R 159/01, BFH/NV 2007, 696; vom 19. Dezember 2006 VI R 24/01, BFH/NV 2007, 881; vom 15. März 2007 VI R 3/03, BFH/NV 2007, 1301).
  • FG München, 18.10.2006 - 9 K 2080/05

    Ermäßigte Besteuerung von Aktienoptionen

    Im Hinblick auf die bei der Annahme von Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten zur Zusammenballung bei der Ausübung von Optionsrechten anhängigen Revisionen (z.B. VI R 159/01; VI R 62/05; VI R 136/05; VI R 24/01) hat der Senat gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO die Revision zugelassen.
  • FG Düsseldorf, 09.02.2006 - 16 K 3167/04

    Rechtmäßigkeit einer einkommenssteuerrechtlichen Erfassung von nicht handelbaren

    So weit das FA den geldwerten Vorteil für das Streitjahr 1996 nach § 34 Abs. 3 EStG tarifbegünstigt besteuert hat, dürfte sich dies zu Unrecht zugunsten der Klägerin ausgewirkt haben (vgl. z.B. Urteil des FG München vom 24.10.2001 1 K 5201/99, EFG 2002, 276, Revision unter Az. VI R 159/01 anhängig: Keine Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 3 EStG für den geldwerten Vorteil aus der Ausübung von Aktienoptionsrechten in mehreren Veranlagungszeiträumen).
  • FG Hamburg, 30.04.2008 - 3 K 108/07

    Einkommensteuerrecht: Begünstigung nach § 34 EStG für Optionsrechte

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung sind geldwerte Vorteile aus Aktienoptionsprogrammen im Regelfall Anreizlohn für die Laufzeit und stellen deshalb eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG dar, wenn zwischen Einräumung und Erfüllung der Option eine Beschäftigung von mehr als zwölf Monaten liegt; die Tarifermäßigung entfällt nicht, wenn wiederholt Aktienoptionen eingeräumt werden oder wenn die jeweilige Option nicht auf einmal ausgeübt wird (für das Streitjahr 1998: BFH, Urteil vom 19. Dezember 2006 VI R 159/01, BFH/NV 2007, 696-698; für das insoweit vergleichbare Streitjahr 1997: BFH, Urteil vom 19. Dezember 2006 VI R 136/01, BFHE 216, 251, BStBl II 2007, 456).
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