Weitere Entscheidung unten: BFH, 11.05.2005

Rechtsprechung
   BFH, 11.05.2005 - VI R 70/03; VI R 25/04; VI R 34/04; VI R 7/02; VI R 15/04; VI R 16/04   

Volltextveröffentlichungen (10)

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  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Ansatz der tatsächlichen Kosten und nicht der Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und ständig wechselnden Tätigkeitsstätten - Sammelbeförderung

  • NWB SteuerXpert START

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4
    Entfernungspauschale für Wege zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten

  • RA Kotz

    Entfernungspauschale für Wege zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4
    Keine Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und ständig wechselnden Tätigkeitsstätten

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Einsatzwechseltätigkeit: Keine Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und ständig wechselnden Tätigkeitsstätten

  • Betriebs-Berater

    Einsatzwechseltätigkeit: Keine Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und ständig wechselnden Tätigkeitsstätten

Kurzfassungen/Presse (9)

  • IWW (Kurzinformation)

    Abzug von Verpflegungsmehraufwandund Fahrtkosten bei Auswärtstätigkeiten

  • IWW (Kurzinformation)

    Fahrtkosten - Keine 30-km-Grenze bei Einsatzwechseltätigkeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auswärtstätigkeit

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  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen bei Auswärtstätigkeit

  • aok-business.de (Kurzinformation)

    Entfernungspauschale: Nur bei ständigem Arbeitsplatz gibt es Geld

  • Benkelberg & Kollegen (Kurzmitteilung)
  • anwaltskanzlei-menzel.de (Kurzinformation)

    Entfernungspauschale ist nur bei Aufsuchen regelmäßiger und fortdauernder Arbeitsstätte anzusetzen

  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Keine Entfernungspauschale bei ständig wechselnden Arbeitsstätten

  • steuertipps.de (Kurzinformation)

    Einsatzwechseltätigkeit: Neue sensationelle Urteile

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Einsatzwechseltätigkeit - Finanzverwaltung folgt neuer Rechtsprechung zur Einsatzwechseltätigkeit

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen bei Auswärtstätigkeit

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 Nr 4 S 2
    Dienstreise; Einsatzwechseltätigkeit; Entfernungspauschale; Regelmäßige Arbeitsstätte

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Neuregelung der Auswärtstätigkeit durch die neue BFH-Rechtsprechung" von Dipl.-Bw. Uwe Albert, original erschienen in: DB 2006, 522 - 525.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 209, 508
  • NJW 2005, 2943
  • BB 2005, 1837
  • BB 2005, 2278
  • DB 2005, 1826
  • BStBl II 2005, 785
  • NZA-RR 2008, 79 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (30)  

  • BFH, 10.01.2008 - VI R 17/07  

    BFH ruft wegen sog. "Pendlerpauschale" BVerfG an: Versagung des

    Unter Bezugnahme auf den Beschluss des BVerfG in BVerfGE 27, 58, BStBl II 1970, 140 hat er allerdings die Verfassungsmäßigkeit eines nicht kostendeckenden Kilometer-Pauschbetrags bejaht (BFH-Entscheidungen vom 15. März 1994 X R 58/91, BFHE 174, 84, BStBl II 1994, 516, und vom 23. September 1999 VI B 82/99, BFH/NV 2000, 318; zur Funktion der Pauschbetragsregelung s. BFH-Urteil vom 11. Mai 2005 VI R 70/03, BFHE 209, 508, BStBl II 2005, 785).

    Dies gilt auch, soweit es hier von Bedeutung ist, für die Wege zwischen Wohnung und auswärtiger Tätigkeitsstätte und zurück (BFH-Urteile in BFHE 209, 508, BStBl II 2005, 785; vom 11. Mai 2005 VI R 15/04, BFHE 209, 515, BStBl II 2005, 788; zu Zwischenheimfahrten vgl. BFH-Urteil vom 11. Februar 1993 VI R 50/92, BFH/NV 1993, 716; Schmidt/Drenseck, EStG, 26. Aufl., § 9 Rz 120).

  • FG Nürnberg, 05.12.2007 - 3 K 33/07  

    Steuerliche Berücksichtigung der Entfernungspauschale eines Arbeitnehmers für

    Der BFH habe in seinen Urteilen vom 11.05.2005 (Az. VI R 70/03, BStBl. II 2005, 785; VI R 25/04, BStBl. II 2005, 791; VI R 16/04, BStBl. II 2005, 789; VI R 7/02, BStBl. II 2005, 782 und VI R 34/04, BStBl. II 2005, 793) entschieden, dass die 30-Kilometer-Grenze nicht mehr anzuwenden sei.

    Aus der Definitionim Urteil vom 11.05.2005, Az. VI R 25/04 gehe eindeutig hervor, dass regelmäßige Arbeitsstätte der Betriebssitz oder jede sonstige dauerhafte betriebliche Einrichtung sei, der ein Arbeitnehmer zugeordnet sei, die er mit gewisser Nachhaltigkeit fortdauernd und immer wieder aufsuche.

    Nach dem BFH-Urteil vom 11.05.2005, Az. VI R 70/03 seien Fahrten bei Auswärtstätigkeiten hinsichtlich des Werbungskostenabzugs einheitlich zu behandeln.

    Auch in der Literatur gingen maßgebliche Stimmen davon aus, dass aufgrund der BFH-Urteile vom 11.05.2005 Fahrtkosten innerhalb der 30-Kilometer-Grenze nach Dienstreisegrundsätzen als Werbungskosten abzuziehen seien (Hinweis auf Strohmer/Weber 2005, 2267 Ziffer II. 3 Buchstabe b, bb; von Bornhaupt in NWB F 6 S. 4665 unter Ziffer IV, 4; Plenker in INF 2005, 738 Ziffer 2.1; Stahlschmidt in FR 2005, 1182 Ziffer III. 2; Albert in DB 2006, 522 Ziffer III. 3; Drenseck Lohnsteuer-Merkblatt 2006, Seite 5 d. Beilage Nr. 2/2006 zu DB Heft Nr. 2/2006; Bergkemper in FR 2005, 1114 Ziffer 4. a zu BFH VI R 34/04).

    Die Auffassung des Klägers, nach den Urteilen des BFH vom 11.05.2005, insbesondere dem im Verfahren VI R 70/03 ergangenen Urteil, sei die Entfernungspauschale bei Fahrten der vorliegenden Art nicht anzusetzen, sei unzutreffend.

    Andernfalls hätte der BFH keinen Anlass gehabt, in seiner Entscheidung vom selben Tag im Verfahren Az. VI R 34/04 auszuführen, der Senat habe keine Veranlassung gehabt zu entscheiden, ob an der in diesem Fall streitigen Kürzung nach Einführung der Entfernungspauschale noch festgehalten werden könne.

    Hätte der BFH mit seinem Urteil im Verfahren Az. VI R 70/03 eine solche Aussage i.S.d. Klägers treffen wollen, hätte er nicht am selben Tag in einer Parallelentscheidung diese Frage als ungeklärt bezeichnet.

    Zwar hat sich der 6. Senat des BFH in seinerEntscheidung vom 11.05.2005 VI R 70/03 (BStBl. II 2005, 785) zur "30-Kilometer-Grenze" nicht ausdrücklich geäußert.

  • BFH, 18.12.2008 - VI R 39/07  

    Steuerrecht - Keine Entfernungspauschale bei Einsatzwechseltätigkeit

    Denn die neuere Rechtsprechung des BFH unterscheidet --auch begrifflich-- strikt zwischen Fahrten zwischen Wohnung und (regelmäßiger) Arbeitsstätte (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG) einerseits und Fahrten zwischen Wohnung und ständig wechselnden Tätigkeitsstätten andererseits (zum Begriff vgl. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 3 EStG i.V.m. § 9 Abs. 5 EStG; zu den gleichen Maßstäben bei Fahrtkosten und Mehrverpflegungsaufwendungen aus Gründen der Folgerichtigkeit und zum Zweck der Vereinfachung: s. u.a. BFH-Urteil vom 11. Mai 2005 VI R 70/03, BFHE 209, 508, BStBl II 2005, 785, unter II.3.b der Gründe; Fissenewert, Der Betrieb, Beilage 6/2006, 32 ff., 35).

    b) Die Regelung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG kann indessen schon deshalb nicht für Fahrten des Arbeitnehmers zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten angewendet werden, weil derartige Einsatzstellen nicht auf Dauer und Nachhaltigkeit angelegt sind (vgl. auch BFH-Urteile in BFHE 209, 508, BStBl II 2005, 785; vom 11. Mai 2005 VI R 34/04, BFHE 209, 527, BStBl II 2005, 793).

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  • BFH, 10.04.2008 - VI R 66/05  

    Ermittlung der Fahrtkosten im Rahmen einer längerfristigen, jedoch befristeten

    Dies gilt nicht nur für Auswärtstätigkeiten (vgl. BFH-Urteile in BFHE 209, 502, BStBl II 2005, 782; vom 11. Mai 2005 VI R 70/03, BFHE 209, 508, BStBl II 2005, 785), sondern u.a. auch dann, wenn ein vollbeschäftigter Arbeitnehmer mit regelmäßiger Arbeitsstätte eine -zeitlich befristete bzw. nicht auf Dauer angelegte- Bildungseinrichtung an einem anderen Ort aufsucht (vgl. auch FG Münster, Urteil vom 27. August 2002 1 K 5930/01 E, EFG 2002, 1588).
  • FG Köln, 28.08.2008 - 10 K 279/06  

    Abänderung eines Einkommensteuerbescheids hinsichtlich der Berechnung von

    Unzutreffend sei der Abschnitt III des BMF-Schreibens vom 26. Oktober 2005 IV C 5 - S 2353 - 211/05 (BStBl I 2005, 960), nachdem das BFH-Urteil vom 11. Mai 2005 VI R 70/03 (BFHE 209, 508, BStBl II 2005, 785 ) nur unter Beachtung der 30-km-Grenze gemäß R 38 Abs. 3 LStR anzuwenden sei.

    Die 30-km-Grenze gemäß Abschnitt III des BMF-Schreibens vom 26. Oktober 2005 IV C 5 - S 2353 - 211/05 (BStBl I 2005, 960) findet weder eine Stütze im Gesetz noch ist sie mit der durch das BFH-Urteil vom 11. Mai 2005 VI R 70/03 (BFHE 209, 508, BStBl II 2005, 785 ) geänderten Rechtsprechung vereinbar.

    Der BFH sieht in dieser Abzugsbeschränkung eine Ausnahme vom objektiven Nettoprinzip, weil sie den sonst geltenden Grundsatz der unbeschränkten Abziehbarkeit von Werbungskosten einschränkt (BFH-Urteile vom 31. Oktober 1973 VI R 98/73, BFHE 111, 76, BStBl II 1974, 258, vom 11. Mai 2005 VI R 70/03, BFHE 209, 508, BStBl II 2005, 785 ).

    Daran hat sich auch durch die Einführung der Entfernungspauschale durch Gesetz vom 21. Dezember 2000 (BGBl I 2000, 1918, BStBl I 2001, 36) nichts geändert, mit der die Bevorzugung des Kfz gegenüber öffentlichen Verkehrsmitteln beseitigt werden sollte (BFH-Urteile vom 11. Mai 2005 VI R 70/03, BFHE 209, 508, BStBl II 2005, 785 , vom 10. Oktober 1994 VI R 2/92, BFHE 175, 553, BStBl II 1995, 137, vom 20. November 1987 VI R 6/86, BFHE 152, 232, BStBl II 1988, 443, vom 7. Juli 2004 VI R 11/04, BFH/NV 2004, 1583; ebenso BFH-Urteil vom 10. April 2008 VI R 66/05, BFH/NV 2008, 1243 für für das Aufsuchen einer Bildungseinrichtung im Falle einer längerfristigen beruflichen Bildungsmaßnahme).

    Der BFH hat sich von diesem Ansatz allerdings im Urteil vom 11. Mai 2005 VI R 70/03 (BFHE 209, 508, BStBl II 2005, 785) gelöst und seine systematische Betrachtungsweise geändert, was im BMF-Schreiben vom 26. Oktober 2005 IV C 5 - S 2353 - 211/05 (BStBl I 2005, 960) schlicht nicht zur Kenntnis genommen wird.

    Eine andere Beurteilung ergibt sich nicht daraus, dass sich das BFH-Urteil vom 11. Mai 2005 VI R 70/03 (BFHE 209, 508, BStBl II 2005, 78 ) betreffend Fahrtwege von über 30 km nicht zu der Frage des Unterschreitens dieser Grenze verhält und die Frage im Urteil vom 11. Mai 2005 VI R 34/04 (BFHE 209, 527, BStBl II 2005, 793) offen gelassen hat.

    Nach Ergehen des Urteils vom 11. Mai 2005 VI R 70/03 (BFHE 209, 508, BStBl II 2005, 78 ) wäre ein Festhalten an der 30-km-Grenze unter Hinweis auf den sog. "üblichen Arbeitsstätten-Einzugsbereich" bei Entfernungen von unter 30 km gemäß den Urteilen vom 10. Oktober 1994 VI R 2/92 (BFHE 175, 553, BStBl II 1995, 137) und vom 20. November 1987 VI R 6/86 (BFHE 152, 232, BStBl II 1988, 443) nicht mehr folgerichtig.

  • BFH, 11.05.2005 - VI R 25/04  

    Keine Entfernungspauschale für Wege zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten ab

    a) Der Senat hat in seiner Grundsatzentscheidung vom heutigen Tage (VI R 70/03, zur Veröffentlichung bestimmt) eingehend dargelegt, dass der Anwendungsbereich des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG sich auf die Wege (Fahrten) zwischen der Wohnung und der regelmäßigen Arbeitsstätte beschränkt.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen nimmt der Senat auf die Begründung im Urteil VI R 70/03 Bezug.

  • BFH, 11.05.2005 - VI R 7/02  

    Fahrtkosten und Übernachtungskosten sowie Verpflegungsmehraufwand bei

    An dieser Auslegung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG hat sich auch durch die Einführung der Entfernungspauschale zum 1. Januar 2001 nichts geändert (BFH-Urteil vom heutigen Tage VI R 70/03, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BFH, 10.07.2008 - VI R 21/07  

    Betriebliche Einrichtung eines Kunden des Arbeitgebers keine regelmäßige

    Dies ist insbesondere bei Auswärtstätigkeiten der Fall (BFH-Urteile in BFHE 209, 502, BStBl II 2005, 782; vom 11. Mai 2005 VI R 70/03, BFHE 209, 508, BStBl II 2005, 785; vgl. auch Senatsentscheidung vom 10. April 2008 VI R 66/05, BFH/NV 2008, 1243, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt).
  • BFH, 11.05.2005 - VI R 34/04  

    Keine Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung, auswärtiger Unterkunft und

    Arbeitsstätte im Sinne dieser gesetzlichen Regelung ist nur die regelmäßige Arbeitsstätte und damit der (ortsgebundene) Mittelpunkt der dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit des Arbeitnehmers (vgl. im Einzelnen Senatsurteile vom heutigen Tage VI R 70/03 und VI R 25/04, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Der erkennende Senat hält an seiner bisherigen Rechtsprechung zum Wahlrecht zwischen den Rechtsfolgen der doppelten Haushaltsführung und denen der Einsatzwechseltätigkeit bei Beschäftigung an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten nicht mehr fest (vgl. im Einzelnen Senatsurteil vom heutigen Tage VI R 7/02, zur Veröffentlichung bestimmt, mit Nachweisen auch zur Verwaltungsauffassung).

    An dieser Beurteilung ändert es auch nichts, dass mit Beginn des Streitjahrs in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nrn. 4 und 5 EStG der frühere Kilometer-Pauschbetrag durch die Entfernungspauschale ersetzt worden ist (vgl. im Einzelnen Senatsurteil vom heutigen Tage VI R 70/03, unter II. 3. der Entscheidungsgründe).

  • BFH, 09.07.2009 - VI R 21/08  

    Tätigkeitsstätte beim Kunden des Arbeitgebers keine regelmäßige Arbeitsstätte

    Dies ist insbesondere bei Auswärtstätigkeiten der Fall (Senatsurteile vom 11. Mai 2005 VI R 7/02, BFHE 209, 502, BStBl II 2005, 782; VI R 70/03, BFHE 209, 508, BStBl II 2005, 785; in BFHE 221, 35, BStBl II 2008, 825).
  • BFH, 17.06.2010 - VI R 20/09  

    Auswärtstätigkeit bei Beschäftigung in weiträumigem Waldgebiet - Dauerhafte

  • BFH, 26.03.2009 - VI R 42/07  

    Versagung der Entfernungspauschale für Familienheimflüge ist verfassungsrechtlich

  • FG Düsseldorf, 04.06.2009 - 11 K 4502/07  

    Kosten für Fahrten zur Fahrzeugübernahme voll absetzbar

  • BFH, 18.12.2008 - VI R 47/07  

    Fahrten zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten ohne Anwendung einer

  • BFH, 09.02.2012 - VI R 44/10  

    Fahrtkosten im Rahmen eines Vollzeitstudiums

  • BFH, 09.02.2012 - VI R 42/11  

    Fahrtkosten im Rahmen einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme

  • BFH, 09.07.2009 - VI R 42/08  

    Tätigkeitsstätte beim Kunden des Arbeitgebers keine regelmäßige Arbeitsstätte

  • BFH, 09.02.2012 - VI R 22/10  

    Regelmäßige Arbeitsstätte bei Outsourcing; Sonderfall bei

  • FG Hamburg, 09.08.2007 - 1 K 25/07  

    EStG: Keine Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und ständig

  • FG Niedersachsen, 02.03.2007 - 7 V 21/07  

    Pendlerpauschale: Lohnsteuerermäßigung - Eintragung eines Freibetrages auf der

  • BAG, 15.03.2011 - 9 AZR 862/09  

    Tarifliche Entfernungsentschädigung für Arbeitnehmer in der niedersächsischen

  • FG Baden-Württemberg, 26.06.2008 - 10 V 2450/08  

    Bemessung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nach der einfachen

  • FG Düsseldorf, 25.10.2012 - 14 K 1173/11  
  • FG Nürnberg, 18.07.2006 - I 51/05  

    Unterschiedliche Behandlung von Flug- und Bahnkosten als Werbungskosten im Rahmen

  • FG Köln, 28.04.2010 - 7 K 2486/09  

    Anwendung der Pendlerpauschale auf Fahrtkosten eines Hochschulstudiums

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 18.11.2009 - 3 K 266/08  

    Aufwendungen für die Fahrten eines Seelotsen - Begriff der Betriebsstätte

  • FG Düsseldorf, 06.06.2012 - 7 K 982/12  
  • FG Sachsen, 20.06.2007 - 2 K 185/06  

    Fahrten zwischen Wohnung und ständig wechselnden Tätigkeitsstätten mit einer

  • FG Saarland, 20.05.2010 - 2 K 1047/09  

    Kindergeld: Fahrten eines eine Ausbildung als Krankenpflegerin absolvierenden

  • FG Saarland, 25.06.2012 - 2 K 1363/11  

    Kein Kindergeld bei Überschreiten des Grenzbetrags: Fahrten eines

Rechtsprechung
   BFH, 11.05.2005 - VI R 16/04   

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 2, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 3, § 9 Abs. 5

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 2, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 3, § 9 Abs. 5

  • DER BETRIEB

    Verpflegungsmehraufwendungen eines Arbeitnehmers - Berechnung der Abwesenheitszeiten bei Vorliegen eines Tätigkeitsmittelpunkts bzw. von ständig wechselnden Tätigkeitsstätten

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  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de

    Verpflegungsmehraufwendungen eines Arbeitnehmers; Berechnung der Abwesenheitszeiten bei Vorliegen eines Tätigkeitsmittelpunktes bzw. von ständig wechselnden Tätigkeitsstätten

  • Judicialis
  • Betriebs-Berater

    Verpflegungsmehraufwand: Berechnung der Abwesenheitszeiten, wenn vom Betriebssitz aus ständig wechselnde auswärtige Tätigkeitsstätten aufgesucht werden

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Kurzinformation)

    Abzug von Verpflegungsmehraufwandund Fahrtkosten bei Auswärtstätigkeiten

  • aok-business.de (Kurzinformation)

    Verpflegungsmehraufwand: Der "Übernahmeplatz" gibt den Ausschlag

  • arbeitsrecht-koeln.de (Kurzinformation)

    Verpflegungsmehraufwendungen eines Arbeitnehmers mit wechselnder Auswärtstätigkeit

mehr
  • anwaltskanzlei-menzel.de (Kurzinformation)

    Entfernungspauschale ist nur bei Aufsuchen regelmäßiger und fortdauernder Arbeitsstätte anzusetzen

  • deubner-steuern.de (Kurzinformation)

    Werbungskostenabzug bei auswärtiger Tätigkeit von Arbeitnehmern

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Einsatzwechseltätigkeit - Finanzverwaltung folgt neuer Rechtsprechung zur Einsatzwechseltätigkeit

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen bei Auswärtstätigkeit

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 5, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 S 3
    Einsatzwechseltätigkeit; Regelmäßige Arbeitsstätte; Verpflegungsmehraufwand

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Neuregelung der Auswärtstätigkeit durch die neue BFH-Rechtsprechung" von Dipl.-Bw. Uwe Albert, original erschienen in: DB 2006, 522 - 525.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 209, 518
  • NJW 2005, 2944
  • BB 2005, 1838
  • DB 2005, 1889
  • BStBl II 2005, 789
  • NZA-RR 2006, 317 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (44)  

  • BFH, 04.04.2008 - VI R 85/04  

    Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte richtet sich nach

    Regelmäßige Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG a.F. ist nach der neueren Rechtsprechung des Senats jede ortsfeste dauerhafte betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, der der Arbeitnehmer zugeordnet ist und die er nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit, das heißt fortdauernd und immer wieder aufsucht (Senatsurteile vom 5. August 2004 VI R 40/03, BFHE 207, 225, BStBl II 2004, 1074; vom 11. Mai 2005 VI R 25/04, BFHE 209, 523, BStBl II 2005, 791, und VI R 16/04, BFHE 209, 518, BStBl II 2005, 789).
  • BFH, 10.04.2008 - VI R 66/05  

    Ermittlung der Fahrtkosten im Rahmen einer längerfristigen, jedoch befristeten

    c) Diese Beurteilung steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats, wonach der Begriff der "regelmäßigen Arbeitsstätte" i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG dem Begriff des "Tätigkeitsmittelpunkts" i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 2 EStG (zum Verpflegungsmehraufwand) entspricht (u.a. BFH-Urteil vom 11. Mai 2005 VI R 16/04, BFHE 209, 518, BStBl II 2005, 789; Schmidt/Drenseck, a.a.O., § 19 Rz 60, Stichwort: Reisekosten (Auswärtstätigkeit)).
  • BFH, 18.12.2008 - VI R 39/07  

    Steuerrecht - Keine Entfernungspauschale bei Einsatzwechseltätigkeit

    Regelmäßige Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG ist nach der Rechtsprechung des Senats jede ortsfeste dauerhafte betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, der der Arbeitnehmer zugeordnet ist und die er nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit, das heißt fortdauernd und immer wieder aufsucht; dies ist regelmäßig der Betrieb des Arbeitgebers oder ein Zweigbetrieb (z.B. Urteile vom 10. Juli 2008 VI R 21/07, BFH/NV 2008, 1923; vom 4. April 2008 VI R 85/04, BFHE 221, 11, BStBl II 2008, 887 zu § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG; vom 14. September 2005 VI R 93/04, BFH/NV 2006, 53; vom 11. Mai 2005 VI R 15/04, BFHE 209, 515, BStBl II 2005, 788; VI R 16/04, BFHE 209, 518, BStBl II 2005, 789; VI R 25/04, BFHE 209, 523, BStBl II 2005, 791).
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