Rechtsprechung
BFH, 13.11.2002 - VI R 164/00 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b
- Simons & Moll-Simons
EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b
- Wolters Kluwer
Häuslichkeit eines Arbeitszimmers - Anbau eines Wohnhauses - Separater Eingang von einem straßenabgewandten Garten - Abzugsbeschränkung des Einkommensteuergesetzes - Veranlagung zur Einkommensteuer
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Arbeitszimmer - nur über separaten Eingang zu erreichen
- Judicialis
EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6 b
Anbau als häusliches Arbeitszimmer - Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Häusliches Arbeitszimmer in einem Anbau des Einfamilienhauses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Arbeitszimmer ist voll abzugsfähig
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Häusliches Arbeitszimmer
- Begriff des häuslichen Arbeitszimmers
Sonstiges (2)
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
EStG § 4 Abs 5 Nr 6b, EStG § 9 Abs 1 S 1
Anbau; Arbeitszimmer; Wohnbereich - steuer-schutzbrief.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)
Steuersparmodell: Arbeitszimmer im Gartenhaus
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 29.02.2000 - 9 K 8828/98
- BFH, 13.11.2002 - VI R 164/00
Papierfundstellen
- BFHE 201, 86
- NJW 2003, 1271
- NVwZ 2003, 1552 (Ls.)
- NZM 2003, 289
- BB 2003, 513
- DB 2003, 752
- BStBl 2003, 350
- BStBl II 2003, 350
Wird zitiert von ... (73) Neu Zitiert selbst (21)
- BFH, 19.09.2002 - VI R 70/01
Begriff des häuslichen Arbeitszimmers
Auszug aus BFH, 13.11.2002 - VI R 164/00
Wesentliche, repräsentative Ausformung des Typus "häusliches Arbeitszimmer" ist das häusliche Büro, also ein Arbeitsraum, der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist und vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher oder verwaltungstechnischer Arbeiten dient (BFH-Urteil vom 19. September 2002 VI R 70/01, BFH/NV 2003, 247).So fällt beispielsweise auch ein Kellerraum, der seiner Funktion und Ausstattung nach ein Arbeitszimmer ist, regelmäßig unter die Abzugsbeschränkung, wenn er nicht aufgrund besonderer Umstände tatsächlicher oder rechtlicher Art aus der häuslichen Sphäre herausgelöst ist (BFH-Urteil in BFH/NV 2003, 247).
Um dies festzustellen, müssen die konkreten Umstände des Einzelfalles einer Gesamtwürdigung unterzogen werden (BFH-Urteil in BFH/NV 2003, 247).
Letztlich handelt es sich auch um eine Regelung zur Missbrauchsabwehr (BFH-Urteil in BFH/NV 2003, 247;… ebenso Söhn in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, a.a.O., § 4 Rdnr. Lb 19).
- BFH, 23.09.1999 - VI R 74/98
Abzugsbeschränkung für häusliches Arbeitszimmer
Auszug aus BFH, 13.11.2002 - VI R 164/00
bb) Ob ein Arbeitszimmer danach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist, lässt sich nicht generell, sondern nur aufgrund einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalles entscheiden (BFH-Urteil vom 23. September 1999 VI R 74/98, BFHE 189, 438, BStBl II 2000, 7, 8).Gehört das Arbeitszimmer unmittelbar und ohne besondere räumliche Trennung zu der Wohnung oder dem Wohnhaus des Steuerpflichtigen, so ist es regelmäßig auch in dessen häusliche Sphäre eingebunden (BFH in BFHE 189, 438, BStBl II 2000, 7, 8 f.).
Dagegen dient § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b EStG der typisierenden Begrenzung von Aufwendungen, die eine Berührung mit dem privaten Lebensbereich des Steuerpflichtigen aufweisen und in einer Sphäre anfallen, die einer sicheren Nachprüfung durch Finanzverwaltung und Finanzgericht entzogen ist (BFH-Urteile vom 27. September 1996 VI R 47/96, BFHE 181, 305, BStBl II 1997, 68, 70; vom 21. November 1997 VI R 4/97, BFHE 184, 532, BStBl II 1998, 351, 353; in BFHE 189, 438, BStBl II 2000, 7, 8).
- BFH, 30.05.2001 - VI R 85/00
Änderungsbescheid während des Revisionsverfahrens; Änderung des Klagebegehrens
Auszug aus BFH, 13.11.2002 - VI R 164/00
Damit ist das vorinstanzliche Urteil, das noch auf der Grundlage des Bescheids vom 5. September 1997 ergangen ist, gegenstandslos geworden (vgl. BFH-Urteil vom 30. Mai 2001 VI R 85/00, BFH/NV 2001, 1291, m.w.N.).Eine Zurückverweisung an das FG nach § 127 FGO ist nicht geboten, weil die Sache spruchreif ist (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2001, 1291, m.w.N.).
Die tatsächlichen Feststellungen des FG sind mit der Aufhebung des vorinstanzlichen Urteils nicht weggefallen (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2001, 1291, m.w.N.).
- BFH, 31.07.1996 - XI R 5/95
Auszug aus BFH, 13.11.2002 - VI R 164/00
Hierzu beruft es sich auf den zu § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG entwickelten Grundsatz, dass "Räumlichkeiten, die --wie üblicherweise ein häusliches Arbeitszimmer-- nur einen Teil der Wohnung oder eines Wohnhauses bilden, (...) --ungeachtet ihrer Lage und Beschaffenheit im Einzelfall-- ihre Qualifikation als 'häusliche Arbeitszimmer' der Zugehörigkeit zum Wohnhaus oder zur Wohnung des Steuerpflichtigen und damit zu dessen privatem Bereich" verdanken (unter Hinweis auf BFH-Urteil vom 16. Februar 1994 XI R 52/91, BFHE 174, 65, BStBl II 1994, 468, 469; ebenso: BFH-Urteil vom 19. September 1990 X R 110/88, BFHE 162, 82, BStBl II 1991, 208;… BFH-Beschluss vom 26. Mai 1992 IV B 96/91, BFH/NV 1992, 661; BFH-Urteil vom 31. Juli 1996 XI R 5/95, BFH/NV 1997, 279; BFH-Beschluss vom 20. Oktober 2000 IV B 41/00, nicht veröffentlicht).Dieser Regelungszweck hat bei der Auslegung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG dazu geführt, dass der Privatbereich des Steuerpflichtigen sehr weit gefasst wurde (z.B.: BFH-Urteile vom 7. Dezember 1988 X R 15/87, BFHE 155, 353, BStBl II 1989, 421; in BFH/NV 1997, 279;… vom 19. August 1998 XI R 90/96, BFH/NV 1999, 41).
- BFH, 27.09.1996 - VI R 47/96
Die Begrenzung des Werbungskostenabzugs für ein häusliches Arbeitszimmer ist …
Auszug aus BFH, 13.11.2002 - VI R 164/00
Dagegen dient § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b EStG der typisierenden Begrenzung von Aufwendungen, die eine Berührung mit dem privaten Lebensbereich des Steuerpflichtigen aufweisen und in einer Sphäre anfallen, die einer sicheren Nachprüfung durch Finanzverwaltung und Finanzgericht entzogen ist (BFH-Urteile vom 27. September 1996 VI R 47/96, BFHE 181, 305, BStBl II 1997, 68, 70; vom 21. November 1997 VI R 4/97, BFHE 184, 532, BStBl II 1998, 351, 353; in BFHE 189, 438, BStBl II 2000, 7, 8). - BFH, 21.11.1997 - VI R 4/97
Abzugsbeschränkungen beim häuslichen Arbeitszimmer
Auszug aus BFH, 13.11.2002 - VI R 164/00
Dagegen dient § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b EStG der typisierenden Begrenzung von Aufwendungen, die eine Berührung mit dem privaten Lebensbereich des Steuerpflichtigen aufweisen und in einer Sphäre anfallen, die einer sicheren Nachprüfung durch Finanzverwaltung und Finanzgericht entzogen ist (BFH-Urteile vom 27. September 1996 VI R 47/96, BFHE 181, 305, BStBl II 1997, 68, 70; vom 21. November 1997 VI R 4/97, BFHE 184, 532, BStBl II 1998, 351, 353; in BFHE 189, 438, BStBl II 2000, 7, 8). - BFH, 19.08.1998 - XI R 90/96
Bezirksschornsteinfegermeister - Fahrten im Kehrbezirk - Betriebsausgaben - …
Auszug aus BFH, 13.11.2002 - VI R 164/00
Dieser Regelungszweck hat bei der Auslegung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG dazu geführt, dass der Privatbereich des Steuerpflichtigen sehr weit gefasst wurde (z.B.: BFH-Urteile vom 7. Dezember 1988 X R 15/87, BFHE 155, 353, BStBl II 1989, 421;… in BFH/NV 1997, 279; vom 19. August 1998 XI R 90/96, BFH/NV 1999, 41). - BFH, 27.10.1993 - I R 99/92
Einkommensteuer; Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte bei einem Freiberuflicher (§ 4 …
Auszug aus BFH, 13.11.2002 - VI R 164/00
Die gesetzlichen Regelungen zur Beschränkung des Abzugs von Fahrten zwischen Wohnung und Betriebs- bzw. Arbeitsstätte sind verkehrspolitische Lenkungsnormen, die der Verlagerung des Betriebs- und Arbeitsstättenverkehrs auf die öffentlichen Verkehrsmittel dienen (BFH-Urteil vom 27. Oktober 1993 I R 99/92, BFH/NV 1994, 701; Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 2. Oktober 1969 1 BvL 12/68, BStBl II 1970, 140; ebenso die Gesetzesbegründung zur Neuregelung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG durch das Gesetz zur Einführung der Entfernungspauschale, BTDrucks 14/4435, 7 und 9;… ferner Söhn in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, a.a.O., § 4 Rdnr. E 1200). - BVerfG, 02.10.1969 - 1 BvL 12/68
Herabsetzung der Kilometer
Auszug aus BFH, 13.11.2002 - VI R 164/00
Die gesetzlichen Regelungen zur Beschränkung des Abzugs von Fahrten zwischen Wohnung und Betriebs- bzw. Arbeitsstätte sind verkehrspolitische Lenkungsnormen, die der Verlagerung des Betriebs- und Arbeitsstättenverkehrs auf die öffentlichen Verkehrsmittel dienen (…BFH-Urteil vom 27. Oktober 1993 I R 99/92, BFH/NV 1994, 701; Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 2. Oktober 1969 1 BvL 12/68, BStBl II 1970, 140; ebenso die Gesetzesbegründung zur Neuregelung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG durch das Gesetz zur Einführung der Entfernungspauschale, BTDrucks 14/4435, 7 und 9;… ferner Söhn in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, a.a.O., § 4 Rdnr. E 1200). - BFH, 07.12.1988 - X R 15/87
1. Vertrauensschutz bei Änderung der Rechtsprechung - 2. Kilometerpauschale bei …
Auszug aus BFH, 13.11.2002 - VI R 164/00
Dieser Regelungszweck hat bei der Auslegung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG dazu geführt, dass der Privatbereich des Steuerpflichtigen sehr weit gefasst wurde (z.B.: BFH-Urteile vom 7. Dezember 1988 X R 15/87, BFHE 155, 353, BStBl II 1989, 421;… in BFH/NV 1997, 279;… vom 19. August 1998 XI R 90/96, BFH/NV 1999, 41). - BFH, 26.02.2002 - X R 44/00
Revisionsverfahren; Änderungsbescheid; Verböserung im Einspruchsverfahren
- BFH, 17.04.1996 - X R 143/93
Zurückverweisung an das Finanzgericht bei Ergehen eines geänderten …
- BFH, 25.01.1994 - VIII R 45/92
1. Keine Umdeutung einer wegen Formmangels unwirksamen Zustellung in eine …
- BFH, 07.07.1999 - VI R 203/98
Widerruf der Vollmacht; erneute Bevollmächtigung
- BFH, 25.10.1972 - GrS 1/72
Steuerbescheid - Gegenstand des Revisionsverfahrens - Berichtigungsbescheid - …
- BFH, 26.05.1992 - IV B 96/91
Qualifizierung von einen Teil der Wohnung bildenden Räumlichkeiten als …
- BFH, 27.07.2001 - II B 9/01
Vermögensteuerbescheid - Aussetzung der Vollziehung - Beschwerde - Ernsthafte …
- BFH, 19.09.1990 - X R 110/88
Begrenzter Betriebsausgabenabzug eines selbständigen …
- BFH, 16.02.1994 - XI R 52/91
Begrenzter Betriebsausgabenabzug (Kilometerpauschale) bei Aufwendungen für …
- BFH, 05.05.1994 - VI R 98/93
Während Klageverfahren ergehender Änderungsbescheid ist i. d. R. dem …
- BFH, 20.10.2000 - IV B 41/00
Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Schlüssige Darlegung - …
- BFH, 27.07.2015 - GrS 1/14
Zur Berücksichtigung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer im …
aa) Ein häusliches Arbeitszimmer ist seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden und dient vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher, verwaltungstechnischer oder -organisatorischer Arbeiten (vgl. BFH-Urteile vom 19. September 2002 VI R 70/01, BFHE 200, 336, BStBl II 2003, 139; vom 16. Oktober 2002 XI R 89/00, BFHE 201, 27, BStBl II 2003, 185; vom 13. November 2002 VI R 164/00, BFHE 201, 86, BStBl II 2003, 350, und vom 23. Januar 2003 IV R 71/00, BFHE 201, 269, BStBl II 2004, 43). - BFH, 09.06.2011 - VI R 55/10
Regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten
Hierzu ist insbesondere festzustellen, ob der Steuerpflichtige die häusliche Sphäre --zu der auch der zum Wohnhaus gehörende Garten zählen kann (BFH-Urteil vom 13. November 2002 VI R 164/00, BFHE 201, 86, BStBl II 2003, 350)-- verlassen muss, um in den streitigen nicht direkt vom Wohnhaus aus zugänglichen Kellerraum zu gelangen. - BFH, 15.01.2013 - VIII R 7/10
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer in einem allein genutzten …
b) Wesentliche, repräsentative Ausformung des "häuslichen Arbeitszimmers" ist das häusliche Büro, also ein Arbeitsraum, der seiner Lage nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist und nach Ausstattung und Funktion der Erledigung betrieblicher oder beruflicher Arbeiten vorwiegend büromäßiger Art dient (vgl. BFH-Urteile vom 13. November 2002 VI R 164/00, BFHE 201, 86, BStBl II 2003, 350; vom 16. Oktober 2002 XI R 89/00, BFHE 201, 27, BStBl II 2003, 185).Sogar die Lage der Räume in einem Anbau, der nicht vom Wohnhaus aus, sondern nur über einen separaten, straßenabgewandten Eingang vom Garten aus betreten werden kann (BFH-Urteil in BFHE 201, 86, BStBl II 2003, 350), hat die Rechtsprechung noch für die Einbindung in die häusliche Sphäre als ausreichend angesehen.
Denn nur in diesem Fall ist die räumliche Trennung zwischen Arbeitszimmer und Wohnhaus so stark ausgeprägt, dass der Zusammenhang zur häuslichen Sphäre gelöst wird (BFH-Urteil in BFHE 201, 86, BStBl II 2003, 350).
- BFH, 26.02.2003 - VI R 125/01
Neues zum häuslichen Arbeitszimmer
Der Rechtsprechung des BFH zufolge erfasst die Abzugsbeschränkung das häusliche Büro, d.h. einen Arbeitsraum, der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist und vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher oder verwaltungstechnischer Arbeiten dient (BFH-Urteile vom 19. September 2002 VI R 70/01, BFHE 200, 336, BStBl II 2003, 139; vom 16. Oktober 2002 XI R 89/00, BStBl II 2003, 185; vom 13. November 2002 VI R 164/00, BFH/NV 2003, 550).b) In die häusliche Sphäre eingebunden ist ein Arbeitszimmer regelmäßig dann, wenn es sich in einem Raum befindet, der zur privat genutzten Wohnung bzw. zum Wohnhaus des Steuerpflichtigen gehört (BFH-Urteile vom 23. September 1999 VI R 74/98, BFHE 189, 438, BStBl II 2000, 7, 8; in BStBl II 2003, 185, und in BFH/NV 2003, 550).
Das Gleiche gilt für ein Arbeitszimmer in einem Anbau zum Einfamilienhaus, der nur vom straßenabgewandten Garten aus betreten werden kann (BFH-Urteil in BFH/NV 2003, 550), und für ein Arbeitszimmer im Dachgeschoss eines Einfamilienhauses (BFH-Urteil vom 26. Februar 2003 VI R 156/01, zur Veröffentlichung bestimmt).
Die Regelung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b EStG dient der typisierenden Begrenzung von Aufwendungen, die eine Berührung mit dem privaten Lebensbereich des Steuerpflichtigen aufweisen und damit in einer Sphäre anfallen, die einer sicheren Nachprüfung durch Finanzverwaltung und Finanzgerichte entzogen ist (BFH-Urteile vom 27. September 1996 VI R 47/96, BFHE 181, 305, BStBl II 1997, 68, 70; vom 21. November 1997 VI R 4/97, BFHE 184, 532, BStBl II 1998, 351, 353; in BFHE 189, 438, BStBl II 2000, 7, 8; in BFH/NV 2003, 550).
Es handelt sich hierbei (auch) um eine Regelung zur Missbrauchsabwehr (BFH-Urteile in BFHE 200, 336, BStBl II 2003, 139; in BFH/NV 2003, 550).
- BFH, 26.02.2003 - VI R 124/01
Neues zum häuslichen Arbeitszimmer
Der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zufolge erfasst die Abzugsbeschränkung das häusliche Büro, d.h. einen Arbeitsraum, der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist und vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher oder verwaltungstechnischer Arbeiten dient (BFH-Urteile vom 19. September 2002 VI R 70/01, BFHE 200, 336, BStBl II 2003, 139; vom 16. Oktober 2002 XI R 89/00, BStBl II 2003, 185; vom 13. November 2002 VI R 164/00, BFH/NV 2003, 550).b) In die häusliche Sphäre eingebunden ist ein Arbeitszimmer regelmäßig dann, wenn es sich in einem Raum befindet, der zur privat genutzten Wohnung bzw. zum Wohnhaus des Steuerpflichtigen gehört (BFH-Urteile vom 23. September 1999 VI R 74/98, BFHE 189, 438, BStBl II 2000, 7, 8; in BStBl II 2003, 185, und in BFH/NV 2003, 550).
Das Gleiche gilt für ein Arbeitszimmer in einem Anbau zum Einfamilienhaus, der nur vom straßenabgewandten Garten aus betreten werden kann (BFH-Urteil in BFH/NV 2003, 550), und für ein Arbeitszimmer im Dachgeschoss eines Einfamilienhauses (BFH-Urteil vom 26. Februar 2003 VI R 156/01, zur Veröffentlichung bestimmt).
Die Regelung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b EStG dient der typisierenden Begrenzung von Aufwendungen, die eine Berührung mit dem privaten Lebensbereich des Steuerpflichtigen aufweisen und damit in einer Sphäre anfallen, die einer sicheren Nachprüfung durch Finanzverwaltung und Finanzgerichte entzogen ist (BFH-Urteile vom 27. September 1996 VI R 47/96, BFHE 181, 305, BStBl II 1997, 68, 70; vom 21. November 1997 VI R 4/97, BFHE 184, 532, BStBl II 1998, 351, 353; in BFHE 189, 438, BStBl II 2000, 7, 8; in BFH/NV 2003, 550).
Es handelt sich hierbei (auch) um eine Regelung zur Missbrauchsabwehr (BFH-Urteile in BFHE 200, 336, BStBl II 2003, 139; in BFH/NV 2003, 550).
- BFH, 18.08.2005 - VI R 39/04
Häusliches Arbeitszimmer im Dachgeschoss eines Mehrfamilienhauses - …
Der Rechtsprechung des BFH zufolge erfasst die Abzugsbeschränkung das häusliche Büro, d.h. einen Arbeitsraum, der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist und vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher oder verwaltungstechnischer Arbeiten dient (BFH-Urteile vom 19. September 2002 VI R 70/01, BFHE 200, 336, BStBl II 2003, 139; vom 16. Oktober 2002 XI R 89/00, BFHE 201, 27, BStBl II 2003, 185; vom 13. November 2002 VI R 164/00, BFHE 201, 86, BStBl II 2003, 350; vom 20. November 2003 IV R 30/03, BFHE 204, 176, BStBl II 2004, 775).b) In die häusliche Sphäre eingebunden ist ein Arbeitszimmer regelmäßig dann, wenn es sich in einem Raum befindet, der zur privat genutzten Wohnung bzw. zum Wohnhaus des Steuerpflichtigen gehört (BFH-Urteile vom 23. September 1999 VI R 74/98, BFHE 189, 438, BStBl II 2000, 7; in BFHE 201, 27, BStBl II 2003, 185; in BFHE 201, 86, BStBl II 2003, 350).
Das Gleiche gilt für ein Arbeitszimmer in einem Anbau zum Einfamilienhaus, der nur vom straßenabgewandten Garten aus betreten werden kann (BFH-Urteil in BFHE 201, 86, BStBl II 2003, 350), für ein Arbeitszimmer im Dachgeschoss eines Einfamilienhauses (BFH-Urteil vom 26. Februar 2003 VI R 156/01, BFHE 202, 116, BStBl II 2004, 75), und für ein Arbeitszimmer in einem zur Wohnung gehörenden Hobbyraum im Keller eines Mehrfamilienhauses (BFH-Urteil vom 26. Februar 2003 VI R 130/01, BFHE 202, 114, BStBl II 2004, 74).
- BFH, 26.02.2003 - VI R 160/99
Neues zum häuslichen Arbeitszimmer
Der Rechtsprechung des BFH zufolge erfasst die Abzugsbeschränkung das häusliche Büro, d.h. einen Arbeitsraum, der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist und vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher oder verwaltungstechnischer Arbeiten dient (BFH-Urteile vom 19. September 2002 VI R 70/01, BFHE 200, 336, BStBl II 2003, 139; vom 16. Oktober 2002 XI R 89/00, BStBl II 2003, 185; vom 13. November 2002 VI R 164/00, BFH/NV 2003, 550).b) In die häusliche Sphäre eingebunden ist ein Arbeitszimmer regelmäßig dann, wenn es sich in einem Raum befindet, der zur privat genutzten Wohnung bzw. zum Wohnhaus des Steuerpflichtigen gehört (BFH-Urteile vom 23. September 1999 VI R 74/98, BFHE 189, 438, BStBl II 2000, 7; in BStBl II 2003, 185, und in BFH/NV 2003, 550).
Das Gleiche gilt für ein Arbeitszimmer in einem Anbau zum Einfamilienhaus, der nur vom straßenabgewandten Garten aus betreten werden kann (BFH-Urteil in BFH/NV 2003, 550), und für ein Arbeitszimmer im Dachgeschoss eines Einfamilienhauses (BFH-Urteil vom 26. Februar 2003 VI R 156/01, zur Veröffentlichung bestimmt).
e) Soweit sich das FA zur Begründung seiner Auffassung auf die Rechtsprechung des BFH zu § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG (Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte) beruft, verweist der Senat auf sein Urteil in BFH/NV 2003, 550.
- BFH, 26.02.2003 - VI R 130/01
Arbeitszimmer im Hobbyraum als "häusliches" Arbeitszimmer?
Der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zufolge erfasst die Abzugsbeschränkung das häusliche Büro, d.h. einen Arbeitsraum, der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist und vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher oder verwaltungstechnischer Arbeiten dient (BFH-Urteile vom 19. September 2002 VI R 70/01, BFHE 200, 336, BStBl II 2003, 139; vom 16. Oktober 2002 XI R 89/00, BStBl II 2003, 185; vom 13. November 2002 VI R 164/00, BFH/NV 2003, 550).b) In die häusliche Sphäre eingebunden ist ein Arbeitszimmer regelmäßig dann, wenn es sich in einem Raum befindet, der zur privat genutzten Wohnung bzw. zum Wohnhaus des Steuerpflichtigen gehört (BFH-Urteile vom 23. September 1999 VI R 74/98, BFHE 189, 438, BStBl II 2000, 7; in BStBl II 2003, 185; in BFH/NV 2003, 550).
Das Gleiche gilt für ein Arbeitszimmer in einem Anbau zum Einfamilienhaus, der nur vom straßenabgewandten Garten aus betreten werden kann (BFH in BFH/NV 2003, 550).
Soweit sich das FG allerdings auf die Rechtsprechung des BFH zu § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG (Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte) beruft, verweist der Senat auf sein Urteil in BFH/NV 2003, 550.
- BFH, 20.06.2012 - IX R 56/10
Aufwendungen für ein "außerhäusliches" Arbeitszimmer in einem Zweifamilienhaus …
Das FG sei mit der angefochtenen Entscheidung von dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 13. November 2002 VI R 164/00 (BFHE 201, 86, BStBl II 2003, 350) abgewichen und habe die Büroräume der Kläger zu Unrecht nicht als "häusliches" Arbeitszimmer gewertet.Anders als in dem mit Urteil in BFHE 201, 86, BStBl II 2003, 350 entschiedenen Sachverhalt, in dem ein Anbau an ein Einfamilienhaus als häusliches Arbeitszimmer gewertet worden sei, handele es sich im Streitfall bei den Büroräumen um einen baulich getrennten Teil eines Mehrfamilienhauses, der nur von der Straßenseite aus betreten werden könne.
Das FG hat unter Beachtung der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteil in BFHE 201, 86, BStBl II 2003, 350) auf die konkreten baulichen Gegebenheiten im Streitfall abgestellt.
- BFH, 20.11.2003 - IV R 30/03
Häusliches Arbeitszimmer bei Selbständigen
Der Rechtsprechung des BFH zufolge erfasst die Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b EStG das häusliche Büro, d.h. einen Arbeitsraum, der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist und vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher oder verwaltungstechnischer Arbeiten dient (BFH-Urteile vom 19. September 2002 VI R 70/01, BFHE 200, 336, BStBl II 2003, 139; vom 16. Oktober 2002 XI R 89/00, BFHE 201, 27, BStBl II 2003, 185; vom 13. November 2002 VI R 164/00, BFHE 201, 86, BStBl II 2003, 350; vom 23. Januar 2003 IV R 71/00, BFHE 201, 269).In die häusliche Sphäre eingebunden ist ein Arbeitszimmer regelmäßig dann, wenn es sich in einem Raum befindet, der zur privat genutzten Wohnung bzw. zum Wohnhaus des Steuerpflichtigen gehört (BFH-Urteile vom 23. September 1999 VI R 74/98, BFHE 189, 438, BStBl II 2000, 7; in BFHE 201, 27, BStBl II 2003, 185; in BFHE 201, 86, BStBl II 2003, 350, und in BFHE 201, 269).
- BFH, 10.06.2008 - VIII R 52/07
Arbeitszimmer in einem Mehrfamilienhaus
- BFH, 20.11.2003 - IV R 3/02
Notfallpraxis kein häusliches Arbeitszimmer
- BFH, 10.10.2012 - VIII R 44/10
Arbeitszimmer einer Musikerin - Gegenstand des Verfahrens bei Änderung des …
- BFH, 22.11.2006 - X R 1/05
Häusliches Arbeitszimmer: Aufwendungen für einen zugleich als Büroarbeitsplatz …
- BFH, 26.02.2003 - VI R 156/01
Neues zum häuslichen Arbeitszimmer
- FG Berlin-Brandenburg, 19.05.2020 - 4 V 4016/20
Aussetzung der Vollziehung: Für Zwecke einer GbR genutzte Büroetage in einem …
- BFH, 08.10.2020 - VIII B 59/20
Zum Merkmal der häuslichen Einbindung eines Arbeitszimmers
- BFH, 09.06.2015 - VIII R 8/13
Arbeitszimmer für Klavierlehrerin - Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit im …
- BFH, 28.08.2003 - IV R 38/01
Selbstgenutztes EFH; häusliches Arbeitszimmer
- BFH, 13.10.2003 - VI R 27/02
Häusliches Arbeitszimmer: Betätigungsmittelpunkt bei mehreren Tätigkeiten
- BFH, 15.12.2004 - XI R 14/03
Büroräume im Souterrain des selbstgenutzten Einfamilienhauses als häusliches …
- FG Niedersachsen, 08.11.2011 - 12 K 264/09
Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung eines …
- FG Köln, 09.09.2010 - 10 K 944/06
Kosten für außerhäusliches Arbeitszimmer voll abzugsfähig
- BFH, 19.03.2003 - VI R 40/01
Häusliches Arbeitszimmer, Lagerraum im Keller eines EFH
- FG Baden-Württemberg, 27.10.2011 - 3 K 1849/09
Nur eine ("regelmäßige") Betriebsstätte i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG bei …
- BFH, 28.08.2003 - IV R 53/01
Tonstudio kein häusliches Arbeitszimmer
- BFH, 31.03.2004 - X R 1/03
Handelsvertreter - häusliches Arbeitszimmer
- BFH, 15.10.2014 - VIII R 8/11
Anwendbarkeit der Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG auf ein im …
- BFH, 30.01.2014 - VI B 125/13
Häusliches Arbeitszimmer im Einfamilienhaus - Einbindung eines Kellerraumes in …
- FG Nürnberg, 22.10.2012 - 6 K 471/11
Arbeitszimmer im Dachgeschoss eines Garagengebäudes
- FG Baden-Württemberg, 22.11.2006 - 7 K 194/03
Häusliches Arbeitszimmer eines Hochschulprofessors bei umfangreicher …
- BFH, 16.06.2004 - X R 22/99
Vorweggenommene Erbfolge - Dauernde Last auch bei Übertragung von Geldvermögen?
- FG Köln, 25.07.2003 - 10 K 6803/98
Abzugsfähigkeit der Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers
- FG Düsseldorf, 07.12.2009 - 11 K 1093/07
Geltendmachung von Bewirtungsaufwendungen bei Eigenbelegen
- BFH, 03.08.2005 - XI R 42/02
Häusliches Arbeitszimmer - WK-Abzug
- FG Baden-Württemberg, 06.04.2011 - 4 K 5121/09
Gilt die Abzugsbegrenzung für Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auch …
- FG Köln, 29.08.2007 - 10 K 839/04
Kosten für Arbeitszimmer im eigenen Mehrfamilienhaus unbeschränkt steuerlich …
- BFH, 23.05.2013 - VIII B 153/12
Garagenaufbau als häusliches Arbeitszimmer
- FG Baden-Württemberg, 28.11.2006 - 4 K 78/06
Zur Abgrenzung eines --bloßen-- Lagerraums von einem häuslichen Arbeitszimmer
- FG Münster, 20.09.2012 - 5 K 3605/08
Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte, Kellerraum als Betriebsstätte oder …
- BFH, 26.06.2003 - VI R 10/02
Häusliches Arbeitszimmer - Lager- und Ausstellungsräume
- BFH, 11.05.2010 - X B 183/09
Umfang des Eintritts der Rechtskraft - Bezeichnung der Streitgegenstände
- FG Köln, 15.04.2015 - 2 K 510/11
Häusliche Einbindung des Arbeitszimmer eines selbständigen Steuerberaters
- FG Baden-Württemberg, 15.05.2009 - 10 K 3583/08
Berufliche Nutzung der zweiten Wohnung eines Zweifamilienhauses bei fehlendem …
- FG Düsseldorf, 05.05.2011 - 11 K 2591/09
Arbeitszimmer als Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit
- FG Rheinland-Pfalz, 08.12.2003 - 5 K 2299/03
Arbeitszimmer eines Regionalkantors
- BFH, 21.02.2003 - VI R 84/02
Häusliches Arbeitszimmer, Außendienst-Mitarbeiter
- FG Niedersachsen, 08.02.2011 - 14 K 329/09
Werbungskostenabzug von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines …
- BFH, 29.04.2009 - VIII B 149/08
Qualifizierung als "häusliches Arbeitszimmer" i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b …
- BFH, 22.03.2006 - XI R 60/03
Kein Versorgungsfreibetrag bei betrieblicher Versorgungsrente aus selbständiger …
- FG Rheinland-Pfalz, 22.03.2004 - 5 K 1234/02
Zur Frage eines außerhäuslichen Arbeitszimmers
- FG Hamburg, 16.10.2017 - 2 K 215/16
Berücksichtigung von Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer/Betriebsstätte
- FG Sachsen, 24.05.2012 - 1 K 1474/10
Vermietung eines im selbstgenutzten Einfamilienhaus belegenen Arbeitszimmers an …
- BFH, 13.07.2011 - X B 254/10
Sachaufklärungsmangel bei Wahrunterstellung - Aufwendungen für einen …
- BFH, 03.08.2005 - XI R 81/03
Spendenabzug - zusätzlicher Abzugshöchstbetrag
- FG Sachsen, 31.03.2004 - 7 K 655/01
Als Lagerraum und Büroraum genutzter Kellerraum eines Einfamilienhauses ist …
- FG Köln, 25.10.2017 - 3 K 3798/12
Einkommensteuer: Häusliches Arbeitszimmer eines Bühnen- und Kostümbildners
- BFH, 18.05.2005 - X B 42/04
Räumlichkeiten, die einen Teil der Wohnung oder des Wohnhauses bilden keine …
- FG Düsseldorf, 07.12.2009 - 11 K 1096/07
Abzugsbegrenzung für häusliches Arbeitszimmer - Mittelpunkt der betrieblichen …
- FG München, 28.04.2011 - 15 K 2575/10
Aufwendungen für ein Arbeitszimmer im Zusammenhang mit dem Betrieb einer …
- FG Berlin-Brandenburg, 25.09.2008 - 14 K 6286/04
Arbeitszimmer in Bungalow als häusliches Arbeitszimmer - Mittelpunkt der …
- FG Rheinland-Pfalz, 07.08.2002 - 3 K 1585/00
Angemietete Wohnung im Dreifamilienhaus als häusliches Arbeitszimmer
- FG Nürnberg, 23.04.2009 - 7 K 1954/07
Aufwandsentschädigung für das Vorhalten eines häuslichen Arbeitszimmers eines …
- FG München, 24.02.2005 - 11 K 86/04
Archivraum als häusliches Arbeitszimmer
- FG Nürnberg, 12.11.2015 - 4 K 129/14
Berücksichtigung von Werbungskosten eines Berufsschullehrers für ein im Keller …
- FG Berlin, 10.07.2006 - 8 K 8092/03
Zur Qualifizierung als "häusliches Arbeitszimmer" im Sinne des § 4 Abs.5 Satz 1 …
- FG München, 14.02.2007 - 10 K 4778/05
Qualifizierung der Räumlichkeiten im Anbau eines Wohnhauses als häusliches …
- FG Hessen, 07.07.2005 - 13 K 3854/04
Gemietete Büroräume als häusliches Arbeitszimmer oder Betriebsstätte eines …
- FG Niedersachsen, 04.03.2004 - 3 K 10594/01
Abziehbarkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als …
- FG Hessen, 08.10.2003 - 11 K 665/01
Fahrtkosten; Betriebsausgaben; Betriebsstätte; Büro; Häusliche Arbeitszimmer; …
- FG Nürnberg, 09.10.2012 - 1 K 164/11
Häusliches Arbeitszimmer bei Raum im Keller eines allein genutzten …
- FG München, 22.07.2003 - 6 K 2636/01
Zum Begriff des häuslichen Arbeitszimmer
- FG München, 11.10.2012 - 10 K 1018/10
Kriterien für die Einordnung eines Arbeitszimmers im Dachgeschoss als häusliches …