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   BFH, 07.12.1984 - VI R 164/79   

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BFH, 07.12.1984 - VI R 164/79 (https://dejure.org/1984,203)
BFH, Entscheidung vom 07.12.1984 - VI R 164/79 (https://dejure.org/1984,203)
BFH, Entscheidung vom 07. Dezember 1984 - VI R 164/79 (https://dejure.org/1984,203)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG 1971 § 19 Abs. 1, § 38 Abs. 4, § 8 Abs. 2; LStDV 1971 §§ 2, 3 Abs. 2, § 46 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Essensfreibetrag - Erhöhung des Essensfreibetrag - Mahlzeit im Betrieb - Lohnsteuerhaftungsverfahren - Nachgeforderte Lohnsteuer - Durchschnittlicher Steuersatz - Name des Arbeitnehmers - Ermittlung von erlangten Vorteilen - Unmöglichkeit der Feststellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    1. Zum Essensfreibetrag (keine Erhöhung) - 2. Haftung des Arbeitgebers; Anwendung eines durchschnittlichen Steuersatzes jedenfalls in bestimmten Fällen zulässig (Einzelfeststellung unmöglich)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 142, 483
  • BB 1985, 569
  • BStBl II 1985, 164
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 07.11.1975 - VI R 174/73

    Essensgeldzuschüsse als Annehmlichkeit bei Erwerb verpackter Lebensmittel in

    Auszug aus BFH, 07.12.1984 - VI R 164/79
    Dementsprechend bestanden in der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs - RFH - (vgl. Urteil vom 12. Oktober 1927 VI A 518/27, RStBl 1928, 89) und des BFH (vgl. z. B. die Urteile vom 20. November 1979 VI R 112/79, BFHE 129, 158, BStBl II 1980, 122; vom 7. November 1975 VI R 174/73, BFHE 117, 172, BStBl II 1976, 50) nie Zweifel, daß der Vorteil der Arbeitnehmer, der in der Gewährung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten besteht, dem Grunde nach lohnsteuerpflichtig ist.

    Zwar hat der Senat in seinen Urteilen vom 21. März 1975 VI R 94/72 (BFHE 115, 268, BStBl II 1975, 486) und in BFHE 117, 172, BStBl II 1976, 50 ausgeführt, es liege wesentlich im Interesse des Arbeitgebers, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß die Arbeitnehmer die Möglichkeit bekämen, Mahlzeiten im Betrieb zu sich zu nehmen.

    Dieser Freibetrag wird in der bisherigen Rechtsprechung als sog. Annehmlichkeit beurteilt (BFHE 115, 268, BStBl II 1975, 486; BFHE 117, 172, BStBl II 1976, 50).

    aa) Die Argumente, die in den Urteilen in BFHE 115, 268, BStBl II 1975, 486 und in BFHE 117, 172, BStBl II 1976, 50 für den Freibetrag von 1, 50 DM angeführt worden sind (vgl. hierzu oben 1. b), sprechen zwar für die Lohnsteuerfreiheit der Überlassung der Kantinenräume, nicht aber dafür, daß auch die verbilligte oder unentgeltliche Überlassung des Essens selbst lohnsteuerfrei sein darf.

    ff) Auch soziale Erwägungen, die insbesondere in den Urteilen in BFHE 115, 268, BStBl II 1975, 486 und BFHE 117, 172, BStBl II 1976, 50 sowie in den Ausführungen des BMF zum Ausdruck kommen, gestatten keine Erhöhung des Freibetrags.

  • BFH, 21.03.1975 - VI R 94/72

    Steuerfreiheit der Essensgeldzuschüsse bis zu 1,50 DM arbeitstäglich

    Auszug aus BFH, 07.12.1984 - VI R 164/79
    Zwar hat der Senat in seinen Urteilen vom 21. März 1975 VI R 94/72 (BFHE 115, 268, BStBl II 1975, 486) und in BFHE 117, 172, BStBl II 1976, 50 ausgeführt, es liege wesentlich im Interesse des Arbeitgebers, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß die Arbeitnehmer die Möglichkeit bekämen, Mahlzeiten im Betrieb zu sich zu nehmen.

    Dieser Freibetrag wird in der bisherigen Rechtsprechung als sog. Annehmlichkeit beurteilt (BFHE 115, 268, BStBl II 1975, 486; BFHE 117, 172, BStBl II 1976, 50).

    aa) Die Argumente, die in den Urteilen in BFHE 115, 268, BStBl II 1975, 486 und in BFHE 117, 172, BStBl II 1976, 50 für den Freibetrag von 1, 50 DM angeführt worden sind (vgl. hierzu oben 1. b), sprechen zwar für die Lohnsteuerfreiheit der Überlassung der Kantinenräume, nicht aber dafür, daß auch die verbilligte oder unentgeltliche Überlassung des Essens selbst lohnsteuerfrei sein darf.

    ff) Auch soziale Erwägungen, die insbesondere in den Urteilen in BFHE 115, 268, BStBl II 1975, 486 und BFHE 117, 172, BStBl II 1976, 50 sowie in den Ausführungen des BMF zum Ausdruck kommen, gestatten keine Erhöhung des Freibetrags.

  • BFH, 17.09.1982 - VI R 75/79

    Die Kostenübernahme des Arbeitgebers für die Vorsorgeuntersuchung eines

    Auszug aus BFH, 07.12.1984 - VI R 164/79
    Diese Bezüge und Vorteile müssen in Geld oder Geldeswert bestehen (§ 8 Abs. 1 EStG), wodurch der Arbeitnehmer objektiv bereichert sein muß (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 17. September 1982 VI R 75/79, BFHE 137, 13, BStBl II 1983, 39).

    b) Der Klägerin ist zuzugeben, daß die verbilligte Essensgewährung lohnsteuerfrei wäre, wenn sie in ganz überwiegend eigenbetrieblichem Interesse des Arbeitgebers erfolgte (Urteil in BFHE 137, 13, BStBl II 1983, 39).

    Dies ist nach dem Urteil in BFHE 137, 13, BStBl II 1983, 39 (vgl. dort unter 4.) dann der Fall, wenn sich die Einnahme des Arbeitnehmers im weitesten Sinn als Gegenleistung für die Zurverfügungstellung der individuellen Arbeitskraft des Arbeitnehmers erweist.

  • BFH, 20.11.1979 - VI R 112/79

    Verwaltungsanweisung - Gewährung der steuerfreien Annehmlichkeit - Mahlzeit -

    Auszug aus BFH, 07.12.1984 - VI R 164/79
    Dementsprechend bestanden in der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs - RFH - (vgl. Urteil vom 12. Oktober 1927 VI A 518/27, RStBl 1928, 89) und des BFH (vgl. z. B. die Urteile vom 20. November 1979 VI R 112/79, BFHE 129, 158, BStBl II 1980, 122; vom 7. November 1975 VI R 174/73, BFHE 117, 172, BStBl II 1976, 50) nie Zweifel, daß der Vorteil der Arbeitnehmer, der in der Gewährung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten besteht, dem Grunde nach lohnsteuerpflichtig ist.

    a) Der Senat hat im Urteil in BFHE 129, 158, BStBl II 1980, 122 entschieden, daß der Essenswert entweder mit den Sachbezugswerten nach § 3 Abs. 2 LStDV anzusetzen ist, wobei ein Abzug des Essensfreibetrags von 1, 50 DM nicht in Betracht kommt, oder daß er mit den ortsüblichen Mittelpreisen zu veranschlagen ist, von denen der Freibetrag von 1, 50 DM abgezogen werden könne.

  • BFH, 05.02.1965 - VI 46/64 U

    Steuerliche Einordnung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten oder von

    Auszug aus BFH, 07.12.1984 - VI R 164/79
    Für eine Erhöhung des Freibetrags aus Vereinfachungsgründen fehlt es jedoch an einer Rechtsgrundlage (vgl. schon BFH-Urteil vom 5. Februar 1965 VI 46/64 U, BFHE 82, 155, BStBl III 1965, 302; vgl. auch Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, 19. Aufl., § 19 EStG Anm. 166).

    cc) Für eine generelle Billigkeitsregelung, die zur erhöhten Freistellung der Essensgewährung führte, fehlt es ebenfalls an einer Rechtsgrundlage (BFHE 82, 155, BStBl III 1965, 302).

  • BFH, 01.12.1967 - III 19/65

    Bundesfinanzhof - Revisionsinstanz - Schätzung - Auslandsverbindlichkeiten -

    Auszug aus BFH, 07.12.1984 - VI R 164/79
    Der BFH darf im Revisionsverfahren nur nachprüfen, ob die Schätzung des FG als Tatsacheninstanz zulässig war (was vorstehend bereits bejaht wurde), ob sie möglich war, ob sie gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen hat und ob das FG-Urteil auf Verfahrensfehlern, insbesondere auf mangelnder Sachaufklärung, beruht (vgl. BFH-Urteil vom 1. Dezember 1967 III 19/65, BFHE 91, 254, BStBl II 1968, 332; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 11. Aufl., § 162 AO 1977 Tz. 10).
  • BFH, 24.04.1961 - VI 219/60 U

    Vorliegen einer Zuwendung von Arbeitslohn in der Nichtinanspruchnahme des

    Auszug aus BFH, 07.12.1984 - VI R 164/79
    Wenn nämlich der Arbeitgeber auf den ihm an sich möglichen Regreß gegen den Arbeitnehmer verzichtet, liegt darin die Zuwendung eines Vorteils, weshalb auf diesen Vorteil - zum Zeitpunkt des Regreßverzichts - Lohnsteuer zu erheben ist (BFH-Urteil vom 24. April 1961 VI 219/60 U, BFHE 73, 45, BStBl III 1961, 285).
  • BFH, 19.04.1974 - VI R 107/70

    Wohnungsbaugesellschaft - Veräußerung eines Eigenheims - Preisabschlag -

    Auszug aus BFH, 07.12.1984 - VI R 164/79
    Dasselbe ergibt sich aus dem Urteil des Senats vom 19. April 1974 VI R 107/70 (BFHE 115, 98, BStBl II 1975, 383).
  • BFH, 20.05.1980 - VI R 54/77

    Sachzuwendung an Arbeitnehmer - Betriebsveranstaltung - Freigrenze -

    Auszug aus BFH, 07.12.1984 - VI R 164/79
    Dementsprechend geht der BFH auch bei der "Annehmlichkeit" von 50 DM bei Betriebsveranstaltungen davon aus, daß es sich um eine Freigrenze und nicht um einen Freibetrag handelt (vgl. z. B. Urteil vom 20. Mai 1980 VI R 54/77, BFHE 130, 516, BStBl II 1980, 580), weil der Vorteil einer einheitlichen Betrachtung zu unterziehen ist.
  • BFH, 16.03.1962 - VI 85/61 U

    Anspruch eines durch Haftungsbescheid für Lohnsteuer seiner Arbeitnehmer in

    Auszug aus BFH, 07.12.1984 - VI R 164/79
    Deshalb müssen grundsätzlich der einzelne Steuerschuldner und die einzelne Steuerschuld im Haftungsbescheid genannt werden (vgl. BFH-Urteil vom 16. März 1962 VI 85/61 U, BFHE 75, 36, BStBl III 1962, 282).
  • BFH, 29.04.1983 - VI S 10/82

    Inanspruchnahme des Arbeitgebers im Haftungswege - Nachforderung der Lohnsteuer -

  • BFH, 18.09.1981 - VI R 44/77

    Darlegung der Ermessenserwägungen spätestens in Einspruchsentscheidung; Ausschluß

  • BFH, 05.03.1965 - VI 259/63 U

    Auslegung des Begriffs "Nachtschicht" und die Steuerfreiheit von

  • BFH, 05.11.1982 - VI R 219/80

    Lohnsteuer - Unternehmenssteuer - Berechnung des Pauschsteuersatzes -

  • BFH, 06.06.1984 - V R 33/83

    Entgeltliche Leistung - Sachzuwendung - Gegenleistung - Tauschähnlicher Umsatz -

  • BFH, 17.09.1981 - V B 43/80

    Gewährung von Personalrabatt ist keine umsatzsteuerbare Leistung, sondern

  • BFH, 22.10.1976 - VI R 26/74

    Kostenlose Führung privater Ferngespräche auf Dienstapparaten als

  • BFH, 07.05.1981 - V R 47/76

    Kostenlose Beförderung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber ist nicht

  • BFH, 29.10.1993 - VI R 26/92

    Lohnsteuer-Haftungsschuld ist selbst dann mit dem (niedrigeren) Bruttosteuersatz

    Haftet der Arbeitgeber in einer Vielzahl von Fällen, in denen er keine Aufzeichnungen gemacht hat, gemäß § 42 d EStG für die von den Arbeitnehmern geschuldete Lohnsteuer, so ist die Höhe der Haftungsschuld selbst dann mit dem (niedrigeren) Bruttosteuersatz und nicht mit dem (höheren) Nettosteuersatz zu berechnen, wenn feststeht, daß der Arbeitgeber nach der Zahlung wegen des Fehlens von Aufzeichnungen bei seinen Arbeitnehmern keinen Regreß wird nehmen können (Änderung der Rechtsprechung in dem Urteil vom 7. Dezember 1984 VI R 164/79, BFHE 142, 483, BStBl II 1985, 164).

    Die Ansicht des Bundesfinanzhofs (BFH) in dem Urteil vom 7. Dezember 1984 VI R 164/79 (BFHE 142, 483, BStBl II 1985, 164, 169, unter 5.), wonach in der Bezahlung der Steuer die Zuwendung eines Vorteils liege, wenn der Arbeitgeber die Steuer von den Arbeitnehmern nicht zurückfordern könne, sei abzulehnen.

    Das FA rügt mit seiner vom FG zugelassenen Revision eine Verletzung des § 42 d EStG und macht geltend, daß nach dem BFH-Urteil in BFHE 142, 483, BStBl II 1985, 164 der Nettosteuersatz anzuwenden sei.

    Soweit der Senat in dem Urteil in BFHE 142, 483, BStBl II 1985, 164, 169 die Auffassung vertreten hat, daß aus dem Fehlen von Aufzeichnungen (§ 41 EStG) ein Regreßverzicht abzuleiten und bereits im Haftungsbescheid der (höhere) Nettosteuersatz anzuwenden sei (vgl. dazu auch Urteil vom 21. Februar 1992 VI R 41/88, BFHE 166, 558, BStBl II 1992, 443, 446, unter Nr. 5 der Entscheidungsgründe), hält er hieran nicht mehr fest.

  • FG Niedersachsen, 03.12.1998 - XI 183/96

    Rabatte des Arbeitgebers an vom Arbeitnehmer benannte Dritte als Arbeitslohn;

    Voraussetzung für das Vorliegen einer Einnahme (§ 8 Abs. 1 EStG) ist nämlich eine Vermögensvermehrung, d.h. eine objektive Bereicherung des Arbeitnehmers (BFH-Urteile vom 17. September 1982 VI R 75/79, BFHE 137, 13, BStBl II 1983, 39, und vom 7. Dezember 1984 VI r 164/79, BFHE 142, 483, BStBl II 1985, 164).
  • BFH, 22.03.1985 - VI R 170/82

    Übliche Zuwendungen im Rahmen einer Betriebsveranstaltung kein Arbeitslohn;

    Nicht erforderlich ist, daß der Einnahme eine konkrete Dienstleistung des Arbeitnehmers zugeordnet werden kann (BFH-Urteil vom 7. Dezember 1984 VI R 164/79, BFHE 142, 483, BStBl II 1985, 164).

    Gleiches gilt, wenn zwar nur Arbeitnehmer Zuwendungsempfänger sind, die den Vorteil bewirkenden Aufwendungen aber im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers getätigt werden (BFHE 137, 13, BStBl II 1983, 39; BFHE 138, 555, BStBl II 1983, 712 und BFHE 142, 483, BStBl II 1985, 164).

  • BFH, 21.02.1992 - VI R 41/88

    Keine Nettolohnvereinbarung bei einvernehmlicher Steuerhinterziehung

    Diesem Ergebnis stehe nicht das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 7. Dezember 1984 VI R 164/79 (BFHE 142, 483, BStBl II 1985, 164) entgegen.

    Entgegen der Auffassung der Klägerin folgt aus dem Urteil des Senats in BFHE 142, 483, BStBl II 1985, 164, unter 5. der Entscheidungsgründe, am Ende nichts Gegenteiliges.

  • BFH, 11.03.1988 - VI R 106/84

    1. Im Rahmen eines Sicherheitswettbewerbs an Arbeitnehmer gezahlte Prämien sind

    Nicht erforderlich ist, daß der Einnahme eine konkrete Dienstleistung des Arbeitnehmers zugeordnet werden kann (BFH-Urteil vom 7. Dezember 1984 VI R 164/79, BFHE 142, 483, BStBl II 1985, 164).

    Gleiches gilt, wenn zwar nur Arbeitnehmer Zuwendungsempfänger sind, die den Vorteil bewirkenden Aufwendungen aber im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers getätigt werden (BFHE 137, 13, BStBl II 1983, 39; BFHE 138, 555, BStBl II 1983, 712; BFHE 142, 483, BStBl II 1985, 164, und BFHE 143, 544, BStBl II 1985, 529).

  • BFH, 14.06.1985 - VI R 167/81

    Aufhebung einer Vorentscheidung wegen mangelnder Sachaufklärung - Anwendung eines

    Der Senat hat im Urteil vom 7. Dezember 1984 VI R 164/79 (BFHE 142, 483, BStBl II 1985, 164) entschieden, daß die Anwendung eines Durchschnittsteuersatzes im Haftungsverfahren jedenfalls dann zulässig ist, wenn die individuelle Ermittlung der auf die einzelnen Arbeitnehmer entfallenden Lohnsteuerbeträge durch ein Fehlverhalten des Arbeitgebers objektiv unmöglich ist.

    Wie der Senat im Urteil in BFHE 142, 483, BStBl II 1985, 164 unter 1. ausgeführt hat, ist die Gewährung von Kost grundsätzlich ein geldwerter, lohnsteuerpflichtiger Vorteil.

    Die Schätzung der Werte der Mittagessen auf der Basis von Abgabepreisen von Großküchen ist grundsätzlich zutreffend (vgl. hierzu 2. im Urteil in BFHE 142, 483, BStBl II 1985, 164).

    Entgegen dem Begehren der Klägerin kommt eine Erhöhung dieses Betrags nicht in Betracht (BFHE 142, 483, BStBl II 1985, 164).

  • BFH, 12.06.1986 - VI R 167/83

    Land- und forstwirtschaftliche Arbeiten - Wegebau - Arbeitnehmer - Fachkraft -

    In einem Haftungsbescheid kann ein durchschnittlicher Steuersatz zugrunde gelegt werden, wenn der Arbeitgeber keine Einwendungen gegen die Höhe des durchschnittlichen Steuersatzes erhebt und nicht beabsichtigt, bei den Arbeitnehmern Regreß zu nehmen, und wenn das FA bei einer Berechnung der individuell auf jeden einzelnen Arbeitnehmer entfallenden Lohnsteuer weitere Nachforschungen über die persönlichen Besteuerungsmerkmale der einzelnen Arbeitnehmer anstellen müßte (Fortentwicklung der Urteile vom 7. Dezember 1984 VI R 164/79, BFHE 142, 483, BStBl II 1985, 164, und VI R 72/82, BFHE 142, 494, BStBl II 1985, 170).

    In dem Verzicht auf einen an sich möglichen Regreß liegt die Zuwendung eines Vorteils, auf den Lohnsteuer zu erheben war (BFH-Urteil vom 7. Dezember 1984 VI R 164/79, BFHE 142, 483, BStBl II 1985, 164, unter 5. der Entscheidungsgründe).

    Der Senat hat in seinem Urteil in BFHE 142, 483, BStBl II 1985, 164 und im Urteil vom 7. Dezember 1984 VI R 72/82 (BFHE 142, 494, BStBl II 1985, 170) dargelegt, unter welchen Voraussetzungen der Ansatz eines durchschnittlichen Steuersatzes in einem Haftungsbescheid zulässig ist.

  • FG Köln, 27.11.2019 - 13 K 927/16

    Lohnsteuer: Überlassung von Unterkünften und Gestellung von Mahlzeiten an

  • BFH, 05.05.1994 - VI R 55/92

    Vorteile aus sog. Arbeitsessen sind kein Arbeitslohn, wenn das betriebliche

  • BFH, 17.03.1994 - VI R 120/92

    Die Lohnsteuer-Haftungsschuld ist grundsätzlich individuell zu ermitteln;

  • BSG, 22.09.1988 - 12 RK 36/86

    Einvernehmliche Steuerhinterziehung - Umfang und Entrichtung von Beiträgen -

  • BFH, 26.09.1995 - VIII R 35/93

    Teilnahme an einer vom Geschäftspartner als Seereise organisierten "Fachtagung"

  • BFH, 09.03.1990 - VI R 48/87

    A) Teilnahme an vom Arbeitgeber veranstalteten Incentive-Reisen führt zu

  • FG Rheinland-Pfalz, 16.03.2005 - 1 K 2073/02

    Voraussetzungen für das Ergehen eines Haftungsbescheids gem. § 42d EStG

  • BFH, 22.03.1985 - VI R 82/83

    Beförderung zu und Bewirtung in Ausflugslokal bei jährlichem Betriebsausflug kein

  • FG Hamburg, 17.09.2015 - 2 K 54/15

    Unentgeltliche Mahlzeitengestellung an Mitarbeiter auf einer Offshore-Plattform

  • BFH, 26.06.1987 - VI B 33/87

    Leistung schwarzer Lohnzahlungen ohne Einbehaltung der Lohnsteuer und

  • BFH, 21.02.1986 - VI R 21/84

    Überlassene Theaterkarte für Theaterbesuch anläßlich einer Betriebsveranstaltung

  • BFH, 11.03.2004 - VI B 26/03

    Verpflichtung zur Teilnahme an Gemeinschaftsverpflegung: Arbeitslohn

  • FG Düsseldorf, 25.10.1996 - 18 K 2528/93

    Arbeitslohn; Sachbezug; Wohnungsüberlassung; Nießbrauch; Schenkung;

  • FG München, 03.05.2013 - 8 K 4017/09

    Geldwerter Vorteil bei unentgeltlicher Verpflegung eines Profitfußballers

  • FG Niedersachsen, 14.07.1998 - XI 221/95

    Steuerliche Bewertung von Preisvorteilen, die Krankenhausbediensteten durch die

  • BFH, 05.09.2006 - VI R 49/05

    Gemischt veranlasste Reise, Aufteilung

  • BFH, 24.11.1988 - V R 30/83

    Allgemeiner Umsatzsteuersatz für die Verpflegung von Personal durch Arbeitgeber

  • BFH, 07.12.1984 - VI R 70/81

    Lohnsteuerpflichtigkeit einer verbilligten Essensgewährung an Arbeitnehmer -

  • FG München, 14.12.2007 - 8 K 849/05

    Abgrenzung einer abhängigen Beschäftigung von einer selbstständigen Tätigkeit als

  • FG Münster, 25.03.2015 - 7 K 3010/12

    Haftung, Lohnzahlung von Dritter Seite

  • BFH, 07.12.1984 - VI R 72/82

    Haftung des Arbeitgebers; Ermittlung der nachzufordernden Lohnsteuer mit

  • BGH, 24.09.1986 - 3 StR 196/86

    Verurteilung wegen Steuerhinterziehung und wegen Betruges - Nichtabführung von

  • BSG, 24.09.1986 - 10 RKg 9/85

    Ermessen - VA mit Dauerwirkung - Vermögenswirksame Leistungen

  • FG Niedersachsen, 02.09.2004 - 11 K 691/99

    Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit; Entstehen eines lohnsteuerpflichtigen

  • FG Nürnberg, 17.04.2008 - 7 K 106/07

    Verpflegung der Besatzung eines Flusskreuzfahrtschiffes als Arbeitslohn

  • BFH, 28.05.1998 - V R 26/95

    1. Unentgeltliche Verpflegung des Bordpersonals auf Personenschiffen ist

  • BFH, 21.07.1987 - VIII R 211/82

    Erfolglosigkeit von Warentermingeschäften nach Erlaß oder Änderung der

  • SG Düsseldorf, 19.02.2013 - S 27 R 2401/12

    Vermutete Schwarzarbeit führt zu Beitragsnachforderungen in Millionenhöhe

  • BFH, 20.09.1985 - VI R 120/82

    Arbeitslohn - GmbH - Geschäftsführer - Industrieclub - Erstattung von

  • FG Niedersachsen, 24.06.2004 - 11 K 537/02

    Freiwillige Beiträge an die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) als

  • BFH, 26.02.1987 - V R 71/77

    Zuordnung von Vorsteuerbeträgen bei einem gewerblichen und einem

  • FG Hamburg, 11.07.2003 - II 90/02

    Bargeldzuschuss als Sachbezug?

  • BFH, 22.05.1992 - VI R 178/87

    Preisnachlaß bei Objekterwerb vom Arbeitgeber

  • BFH, 25.01.1985 - VI R 173/80

    Arbeitslohn - Zuwendung eines geldwerten Vorteils - Entgeltlich überlassenes

  • BFH, 18.07.1985 - VI R 93/80

    Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit - Ausbildungsdienstverhältnis - Vergütung

  • FG Berlin-Brandenburg, 13.01.2020 - 9 V 9095/19

    Aussetzung der Vollziehung eines nicht mit einem Leistungsgebot versehenen

  • BFH, 25.07.1986 - VI R 203/83

    Arbeitgeberzuschuß zu Unterbringungskosten in betriebsfremdem Kindergarten ist

  • FG Niedersachsen, 28.01.1999 - XI 264/95

    Steuerliche Behandlung von Aufwendungen des Arbeitgebers aus Anlass des

  • BFH, 08.11.1985 - VI R 237/80

    Ausnahmen von dem Gebot zur Aufschlüsselung der Lohnsteuer auf die einzelnen

  • FG Schleswig-Holstein, 16.05.1995 - III 49/92
  • BFH, 12.12.1990 - I R 176/87

    Zulässigkeit der Behandlung eines vom Arbeitgeber des Steuerpflichtigen zur

  • BFH, 07.08.1987 - VI R 53/84

    Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit - Weitergabe von Aufsichtsratsvergütungen

  • BFH, 09.08.1985 - VI R 81/82

    Steuerfreiheit von Gelegenheitsgeschenken

  • FG Köln, 24.08.2000 - 7 K 2853/94

    Sachbezüge - Bewertung von als Sachbezüge gewährten Unikaten

  • BFH, 16.03.1990 - VI R 88/86

    Rechtmäßigkeit eines Antrags auf Pauschalierung noch im Klageverfahren

  • FG Münster, 06.12.2006 - 8 K 4463/02

    Erfassung von Zahlungen aus dem Initiativprogramm "Förderung der Weiterbildung

  • BFH, 14.06.1985 - VI R 22/81

    Nacherhebung der Lohnsteuer für Aushilfskräfte eines landwirtschaftlichen

  • BFH, 29.03.1985 - VI R 23/80

    Nebenberufliche Kirchenmusiker als Arbeitnehmer einer Kirchengemeinde -

  • FG Hamburg, 13.03.1997 - II 164/95

    Festsetzungsfrist für den Erlass von Haftungsbescheiden; Hemmung der

  • FG Hamburg, 23.05.2002 - II 328/01

    Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für die Abführung fälliger Lohnsteuern

  • FG Brandenburg, 26.06.1996 - 2 K 1162/94

    Haftung des Arbeitgebers für nicht abgeführte Lohnsteuer; Lohnsteuer für nach der

  • BFH, 05.05.1994 - VI R 56/92

    Dienstbesprechungen - Fortbildungsveranstaltungen - Gestellung von Speisen -

  • FG Rheinland-Pfalz, 17.07.1996 - 1 K 1978/93

    Lohnsteuer; verbilligtes Tanken als Arbeitslohn

  • BFH, 26.04.1985 - VI R 202/82
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