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   BFH, 19.04.1991 - VI R 164/87   

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https://dejure.org/1991,6679
BFH, 19.04.1991 - VI R 164/87 (https://dejure.org/1991,6679)
BFH, Entscheidung vom 19.04.1991 - VI R 164/87 (https://dejure.org/1991,6679)
BFH, Entscheidung vom 19. April 1991 - VI R 164/87 (https://dejure.org/1991,6679)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 28.04.1972 - VI R 305/69

    Lehrer - Aufwendungen für Bücher - Werbungskosten - Zwecke des Unterrichts -

    Auszug aus BFH, 19.04.1991 - VI R 164/87
    Der Kläger habe auch nicht im Sinne des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28. April 1972 VI R 305/69 (BFHE 106, 59, BStBl II 1972, 723) dargetan, daß er das gleiche Buch zweimal - einmal für private und einmal für berufliche Zwecke - besitze.

    Außerdem sei das FG bei seiner Entscheidung vom Urteil in BFHE 106, 59, BStBl II 1972, 723 abgewichen.

    Macht ein Lehrer geltend, Bücher allgemeinbildenden Inhalts aus beruflichen Gründen angeschafft zu haben, so hat das FG nach der Rechtsprechung des Senats (z. B. Urteile in BFHE 106, 59, BStBl II 1972, 723 und in BFH/NV 1990, 564, jeweils mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen) für jedes Buch gesondert zu entscheiden, ob es für den Steuerpflichtigen ein Arbeitsmittel oder ein Gegenstand der Lebensführung ist; entscheidend ist die konkrete Funktion des Buchs im Einzelfall.

  • BFH, 02.02.1990 - VI R 112/87

    Aufwendungen für Arbeitsmittel als Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 19.04.1991 - VI R 164/87
    Nichtabziehbar sind dagegen nach § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG Aufwendungen für die Lebensführung, die die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt, auch wenn sie zur Förderung des Berufs oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen (z. B. Urteile des Senats vom 18. Februar 1977 VI R 182/75, BFHE 121, 444, BStBl II 1977, 464, und vom 2. Februar 1990 VI R 112/87, BFH/NV 1990, 564).

    Macht ein Lehrer geltend, Bücher allgemeinbildenden Inhalts aus beruflichen Gründen angeschafft zu haben, so hat das FG nach der Rechtsprechung des Senats (z. B. Urteile in BFHE 106, 59, BStBl II 1972, 723 und in BFH/NV 1990, 564, jeweils mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen) für jedes Buch gesondert zu entscheiden, ob es für den Steuerpflichtigen ein Arbeitsmittel oder ein Gegenstand der Lebensführung ist; entscheidend ist die konkrete Funktion des Buchs im Einzelfall.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die ausführliche Begründung der Entscheidung in BFH/NV 1990, 564 verwiesen.

  • BFH, 18.02.1977 - VI R 182/75

    Häuslicher Schreibtisch eines Studienrats als Arbeitsmittel i. S. des § 9 Abs. 1

    Auszug aus BFH, 19.04.1991 - VI R 164/87
    Nichtabziehbar sind dagegen nach § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG Aufwendungen für die Lebensführung, die die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt, auch wenn sie zur Förderung des Berufs oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen (z. B. Urteile des Senats vom 18. Februar 1977 VI R 182/75, BFHE 121, 444, BStBl II 1977, 464, und vom 2. Februar 1990 VI R 112/87, BFH/NV 1990, 564).
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