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   BFH, 06.09.1977 - VI R 165/76   

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https://dejure.org/1977,831
BFH, 06.09.1977 - VI R 165/76 (https://dejure.org/1977,831)
BFH, Entscheidung vom 06.09.1977 - VI R 165/76 (https://dejure.org/1977,831)
BFH, Entscheidung vom 06. September 1977 - VI R 165/76 (https://dejure.org/1977,831)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Abziehbarkeit von Mehraufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG (1971) § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Doppelte Haushaltsführung; Beginn der Zweijahresfrist bei zwischenzeitlicher Eheschließung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 123, 454
  • DB 1978, 282
  • BStBl II 1978, 32
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 02.09.1977 - VI R 114/76

    Doppelte Haushaltsführung; Voraussetzungen und Umfang für die steuerliche

    Auszug aus BFH, 06.09.1977 - VI R 165/76
    Wie der Senat in dem Urteil vom 2. September 1977 VI R 114/76 (BStBl II 1978, 26) unter Bezugnahme auf seine bisherige Rechtsprechung ausgeführt hat, sind Aufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung nur dann abzugsfähige Werbungskosten, wenn die Entstehung und die Beibehaltung der doppelten Haushaltsführung beruflich veranlaßt sind.

    Denn einmal können, wie der Senat in den Urteilen VI R 114/76 und vom 6. September 1977 VI R 5/77 (BStBl II 1978, 31) hervorgehoben hat, bei längerer Dauer der doppelten Haushaltsführung private Gründe für die Aufrechterhaltung dieses Umstandes so stark hervortreten, daß sie die beruflichen Gründe überlagern.

    Nimmt ein bereits verheirateter Arbeitnehmer an einem von seinem Familienwohnsitz entfernt liegenden Ort die Arbeit auf, so sind die Tatsache der Eheschließung und das Bestehen einer Familienwohnung ein vorgegebener Sachverhalt, an den der Gesetzgeber in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG angeknüpft hat (vgl. auch Urteil des BFH VI R 114/76).

    Ist die berufliche Veranlassung zu bejahen, kann der Kläger sich entsprechend der Entscheidung VI R 114/76 auf die Vermutung berufen, daß diese Veranlassung in den ersten zwei Jahren der doppelten Haushaltsführung fortbesteht.

  • BFH, 26.11.1976 - VI R 153/74

    Aufwendungen für doppelten Haushalt als Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 06.09.1977 - VI R 165/76
    Nach dem Urteil des Senats vom 26. November 1976 VI R 153/74 (BFHE 120, 520, BStBl II 1977, 158) ist dies in der Regel der Fall, wenn Ehegatten ihren Familienwohnsitz außerhalb des Arbeitsorts des alleinverdienenden Ehemannes begründen und der Ehemann eine in der Nähe des Arbeitsplatzes gelegene Wohnung beibehält.

    Er weist die Sache an das FG zurück, damit es feststellt, ob das Entstehen der doppelten Haushaltsführung entsprechend den BFH-Urteilen VI R 153/74 und VI R 172/74 privat oder wegen Berufstätigkeit der Ehefrau beruflich bedingt war.

  • BFH, 14.02.1975 - VI R 125/74

    Doppelte Haushaltsführung - Kosten - Werbungskosten - Abzugsfähigkeit -

    Auszug aus BFH, 06.09.1977 - VI R 165/76
    Fehl gehe der Hinweis des FA auf das Urteil des BFH vom 14. Februar 1975 VI R 125/74 (BFHE 115, 322, BStBl II 1975, 607); denn der Sachverhalt dieser Entscheidung sei mit dem des Streitfalls nicht vergleichbar.

    Im Streitfall lägen die Verhältnisse ähnlich wie in dem vom BFH entschiedenen Fall VI R 125/74.

  • BFH, 13.07.1976 - VI R 172/74

    Mehraufwendungen - Doppelte Haushaltsführung - Werbungskosten - Arbeitnehmer -

    Auszug aus BFH, 06.09.1977 - VI R 165/76
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 13. Juli 1976 VI R 172/74, BFHE 119, 281, BStBl II 1976, 654) kann die Gründung und Beibehaltung eines doppelten Haushalts anläßlich der Heirat dann jedoch beruflich bedingt sein, wenn beide Ehegatten an verschiedenen Orten ihrem Beruf nachgehen, dort wohnen und eine der beiden Wohnungen zur gemeinsamen Familienwohnung gemacht wird.

    Er weist die Sache an das FG zurück, damit es feststellt, ob das Entstehen der doppelten Haushaltsführung entsprechend den BFH-Urteilen VI R 153/74 und VI R 172/74 privat oder wegen Berufstätigkeit der Ehefrau beruflich bedingt war.

  • BFH, 06.09.1977 - VI R 5/77

    Doppelte Haushaltsführung - Private Veranlassung - Gastarbeiter - Kein Umzug der

    Auszug aus BFH, 06.09.1977 - VI R 165/76
    Denn einmal können, wie der Senat in den Urteilen VI R 114/76 und vom 6. September 1977 VI R 5/77 (BStBl II 1978, 31) hervorgehoben hat, bei längerer Dauer der doppelten Haushaltsführung private Gründe für die Aufrechterhaltung dieses Umstandes so stark hervortreten, daß sie die beruflichen Gründe überlagern.
  • BFH, 20.12.1982 - VI R 64/81

    Doppelte Haushaltsführung - Zeitpunkt der Eheschließung - Mittelpunkt des

    Ist nur ein Ehegatte berufstätig und ist dessen doppelte Haushaltsführung dadurch entstanden, daß die Eheleute vor ihrer Heirat an verschiedenen Orten gewohnt, ihre Wohnungen nach der Eheschließung beibehalten und die außerhalb des Arbeitsorts liegende Wohnung des nichtberufstätigen Ehegatten zur gemeinsamen Familienwohnung bestimmt haben, so ist nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteile vom 26. November 1976 VI R 153/74, BFHE 120, 520, BStBl II 1977, 158; vom 6. September 1977 VI R 165/76, BFHE 123, 454, BStBl II 1978, 32, und vom 9. März 1979 VI R 11/78, BFHE 128, 189, BStBl II 1979, 648) eine doppelte Haushaltsführung nicht beruflich, sondern privat veranlaßt.

    An dieser Auffassung hat der BFH in ständiger Rechtsprechung festgehalten (vgl. Urteile in BFHE 123, 454, BStBl II 1978, 32; BFHE 128, 189, BStBl II 1979, 648, und vom 20. März 1980 IV R 11/76, BFHE 130, 307, BStBl II 1980, 455).

  • FG Schleswig-Holstein, 26.10.2006 - 5 K 29/06

    Aufwendungen für eine geltend gemachte doppelte Haushaltsführung als

    Aus diesem Grunde kann nach der Rechtsprechung des BFH auch die Gründung und Beibehaltung eines doppelten Haushalts anlässlich der Heirat beruflich bedingt sein, wenn beide Ehegatten an verschiedenen Orten ihrem Beruf nachgehen, dort wohnen und eine der beiden Wohnungen zur gemeinsamen Familienwohnung gemacht wird (vgl. BFH-Urteile vom 13. Juli 1976, VI R 172/74, BStBl II 1976, 654; vom 6. September 1977, VI R 165/76, BStBl II 1978, 32; vom 20. März 1980, IV R 11/76, BStBl II 1980, 455).
  • BFH, 20.03.1980 - IV R 11/76

    Zur Anwendung der für Schauspieler festgesetzten besonderen

    Nach der Rechtsprechung des BFH kann auch die Gründung und Beibehaltung eines doppelten Haushalts anläßlich der Heirat beruflich bedingt sein, wenn beide Ehegatten an verschiedenen Orten ihrem Beruf nachgehen, dort wohnen und eine der beiden Wohnungen zur gemeinsamen Familienwohnung gemacht wird (BFH-Urteile vom 13. Juli 1976 VI R 172/74, BFHE 119, 281, BStBl II 1976, 654; vom 6. September 1977 VI R 165/76, BFHE 123, 454, BStBl II 1978, 32; vom 9. März 1979 VI R 11/78, BFHE 128, 189, BStBl II 1979, 648).
  • BFH, 09.03.1979 - VI R 11/78

    Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - Entfernung zwischen Wohnung und

    An diesen Grundsätzen hat der Senat im Urteil vom 6. September 1977 VI R 165/76 (BFHE 123, 454, BStBl II 1978, 32) festgehalten und ausgeführt, daß sie in gleicher Weise für inländische wie für in der Bundesrepublik Deutschland tätige ausländische Arbeitnehmer gelten.
  • FG Baden-Württemberg, 16.11.2000 - 2 K 188/98

    Doppelte Haushaltsführung durch Eheschließung

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