Weitere Entscheidung unten: BFH, 03.05.2001

Rechtsprechung
   BFH, 30.05.2001 - VI R 177/99   

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https://dejure.org/2001,340
BFH, 30.05.2001 - VI R 177/99 (https://dejure.org/2001,340)
BFH, Entscheidung vom 30.05.2001 - VI R 177/99 (https://dejure.org/2001,340)
BFH, Entscheidung vom 30. Mai 2001 - VI R 177/99 (https://dejure.org/2001,340)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Arbeitslohn - Eigenbetriebliche Gründe - Entlohnungscharakter - Maßnahme der Ausgestaltung des Arbeitsplatzes - Lohnsteuer - Massagen - Vermeidung von Krankheitstagen - Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Arbeitskraft - Lohnsteuer-Pauschalierungsbescheid - ...

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    EStG § 8 Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 19 Abs. 1 Satz 1

  • RA Kotz

    Gesundheitsvorbeugende Maßnahme als Arbeitslohn?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 8 Abs. 1 S. 1, § 19 Abs. 1 S. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Gesundheitserhaltende Maßnahmen

Besprechungen u.ä.

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Gesundheitserhaltende Maßnahmen

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Aufmerksamkeiten
    Problematische Einnahmen von Arbeitnehmern (»Aufmerksamkeiten«)
    Privat (mit)veranlasste Zuwendungen
    Sachbezüge
    Ertragsteuerrechtliche Behandlung
    ABC der Sachbezüge
    Fitnessstudio

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 19 Abs 1 Nr 1, EStG § 8 Abs 2
    Arbeitslohn; Bildschirmarbeitsplatz; Geldwerter Vorteil; Massagekosten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 195, 373
  • NJW 2002, 320 (Ls.)
  • BB 2001, 1991
  • DB 2001, 2021
  • BStBl II 2001, 671
  • NZA-RR 2001, 599
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 25.05.2000 - VI R 195/98

    Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer

    Auszug aus BFH, 30.05.2001 - VI R 177/99
    Demgegenüber sind solche Vorteile kein Arbeitslohn, die sich bei objektiver Würdigung aller Umstände des Einzelfalles nicht als Entlohnung, sondern lediglich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzungen erweisen (st. Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, Urteile vom 4. Juni 1993 VI R 95/92, BFHE 171, 74, BStBl II 1993, 687, 689, m.w.N.; vom 25. Mai 2000 VI R 195/98, BFHE 192, 299, BStBl II 2000, 690).

    Das Erfordernis des eindeutigen Vorrangs anderer als Entlohnungszwecke kommt bei der Verwendung des Begriffs "eigenbetriebliches Interesse" durch die hinzugefügten Worte "ganz überwiegend" zum Ausdruck (vgl. BFH-Urteile in BFHE 171, 74, BStBl II 1993, 687, 689; in BFHE 192, 299, BStBl II 2000, 690).

    Das Interesse des Arbeitnehmers, den Vorteil zu erlangen, kann vernachlässigt werden, falls sich dieser im Verhältnis zu den vom Arbeitgeber verfolgten gewichtigen betriebsfunktionalen Zwecken und der besonderen Geeignetheit des dazu eingesetzten Mittels als notwendige Begleiterscheinung darstellt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 192, 299, BStBl II 2000, 690, unter 4. b, a.E.).

  • BFH, 04.06.1993 - VI R 95/92

    Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen

    Auszug aus BFH, 30.05.2001 - VI R 177/99
    Demgegenüber sind solche Vorteile kein Arbeitslohn, die sich bei objektiver Würdigung aller Umstände des Einzelfalles nicht als Entlohnung, sondern lediglich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzungen erweisen (st. Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, Urteile vom 4. Juni 1993 VI R 95/92, BFHE 171, 74, BStBl II 1993, 687, 689, m.w.N.; vom 25. Mai 2000 VI R 195/98, BFHE 192, 299, BStBl II 2000, 690).

    Das Erfordernis des eindeutigen Vorrangs anderer als Entlohnungszwecke kommt bei der Verwendung des Begriffs "eigenbetriebliches Interesse" durch die hinzugefügten Worte "ganz überwiegend" zum Ausdruck (vgl. BFH-Urteile in BFHE 171, 74, BStBl II 1993, 687, 689; in BFHE 192, 299, BStBl II 2000, 690).

  • FG Baden-Württemberg, 18.10.1999 - 12 K 229/99

    Vom Arbeitgeber bezahlte Massagen der an Bildschirmarbeitsplätzen beschäftigten

    Auszug aus BFH, 30.05.2001 - VI R 177/99
    Das Finanzgericht (FG) hat die Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 121 veröffentlichten Gründen abgewiesen.
  • BFH, 18.08.2005 - VI R 32/03

    Eine Aufteilung in Arbeitslohn und Zuwendungen im betrieblichen Eigeninteresse

    In diesem Fall kann ein damit einhergehendes eigenes Interesse des Arbeitnehmers, den betreffenden Vorteil zu erlangen, vernachlässigt werden (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 7. Juli 2004 VI R 29/00, BFHE 208, 104, BStBl II 2005, 367; vom 30. Mai 2001 VI R 177/99, BFHE 195, 373, BStBl II 2001, 671; vom 5. Mai 1994 VI R 55-56/92, BFHE 174, 425, BStBl II 1994, 771, und vom 4. Juni 1993 VI R 95/92, BFHE 171, 74, BStBl II 1993, 687).
  • BFH, 07.07.2004 - VI R 29/00

    Arbeitslohn: Übernahme von Verwarnungsgeldern

    Das ist der Fall, wenn sich aus den Begleitumständen wie Anlass, Art und Höhe des Vorteils, Auswahl der Begünstigten, freie oder nur gebundene Verfügbarkeit, Freiwilligkeit oder Zwang zur Annahme des Vorteils und seiner besonderen Geeignetheit für den jeweils verfolgten betrieblichen Zweck ergibt, dass diese Zielsetzung ganz im Vordergrund steht und ein damit einhergehendes eigenes Interesse des Arbeitnehmers, den betreffenden Vorteil zu erlangen, vernachlässigt werden kann (ständige Rechtsprechung: z.B. BFH-Urteil vom 30. Mai 2001 VI R 177/99, BFHE 195, 373, 375, BStBl II 2001, 671, m.w.N.).
  • BFH, 26.06.2003 - VI R 112/98

    Arbeitslohn bei Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten

    Dies ist der Fall, wenn sich aus den Begleitumständen wie Anlass, Art und Höhe des Vorteils, Auswahl der Begünstigten, freie oder nur gebundene Verfügbarkeit, Freiwilligkeit oder Zwang zur Annahme des Vorteils und seiner besonderen Geeignetheit für den jeweiligen verfolgten betrieblichen Zweck ergibt, dass diese Zielsetzung ganz im Vordergrund steht und ein damit einhergehendes eigenes Interesse des Arbeitnehmers, den betreffenden Vorteil zu erlangen deshalb vernachlässigt werden kann (ständige Rechtsprechung; z.B. BFH-Urteil vom 30. Mai 2001 VI R 177/99, BFHE 195, 373, BStBl II 2001, 671, m.w.N.).
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