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BFH, 05.08.2004 - VI R 18/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 9 Abs. 1 S. 1 § 12 Nr. 1
Erwerbsaufwendungen bei Haftung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung Dritter - datenbank.nwb.de
Zahlungen aufgrund einer Haftung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung als Erwerbsaufwendungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Betriebsausgaben
- Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben
- Die einzelnen Fälle des § 4 Abs. 5 EStG
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 09.03.2004 - 9 K 2666/03
- BFH, 05.08.2004 - VI R 18/04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 09.12.2003 - VI R 35/96
Haftungsinanspruchnahme eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers
Auszug aus BFH, 05.08.2004 - VI R 18/04
Mit Urteil vom 9. Dezember 2003 VI R 35/96 (BFHE 205, 56, BFH/NV 2004, 865, Deutsches Steuerrecht 2004, 910, Der Betrieb 2004, 1241) hat der Senat in einem im Wesentlichen gleichgelagerten Fall entschieden, dass Zahlungen aufgrund einer Haftung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung Dritter bei dem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH zu Erwerbsaufwendungen führen können.Die Auffassung des FG dahin gehend, dass Erwerbsaufwendungen des Klägers tatbestandlich schon deshalb ausscheiden, weil dies mit Sinn und Zweck des § 71 AO 1977 nicht vereinbar sei, hat der Senat im o.a. Urteil VI R 35/96 ausdrücklich abgelehnt.
- FG Rheinland-Pfalz, 31.10.2007 - 1 K 1941/05
Entstehung von steuerpflichtigen Einkünften durch Übertragung von Rechten aus …
Auf Grund dieser rechtlichen Vorgaben sei das Urteil des Finanzgerichtes Hamburgvom 12. Dezember 2005 VI R 18/04 ergangen.