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   BFH, 11.11.2010 - VI R 18/09   

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https://dejure.org/2010,15713
BFH, 11.11.2010 - VI R 18/09 (https://dejure.org/2010,15713)
BFH, Entscheidung vom 11.11.2010 - VI R 18/09 (https://dejure.org/2010,15713)
BFH, Entscheidung vom 11. November 2010 - VI R 18/09 (https://dejure.org/2010,15713)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11. 11. 2010 VI R 17/09 - Verzicht auf mündliche Verhandlung durch beigetretenes BMF entbehrlich - Verzicht auf amtsärztliches Attest - freie Beweiswürdigung - Leseschwäche und Rechtschreibschwäche - Krankheitskostenanteil bei Internatsaufenthalt

  • openjur.de

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.11.2010 VI R 17/09; Verzicht auf mündliche Verhandlung durch beigetretenes BMF entbehrlich; Verzicht auf amtsärztliches Attest; freie Beweiswürdigung; Leseschwäche und Rechtschreibschwäche; Krankheitskostenanteil bei Internatsaufenthalt

  • Bundesfinanzhof

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.11.2010 VI R 17/09 - Verzicht auf mündliche Verhandlung durch beigetretenes BMF entbehrlich - Verzicht auf amtsärztliches Attest - freie Beweiswürdigung - Leseschwäche und Rechtschreibschwäche - Krankheitskostenanteil bei Internatsaufenthalt

  • Bundesfinanzhof

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.11.2010 VI R 17/09 - Verzicht auf mündliche Verhandlung durch beigetretenes BMF entbehrlich - Verzicht auf amtsärztliches Attest - freie Beweiswürdigung - Leseschwäche und Rechtschreibschwäche - Krankheitskostenanteil bei Internatsaufenthalt

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.11.2010 VI R 17/09 - Verzicht auf mündliche Verhandlung durch beigetretenes BMF entbehrlich - Verzicht auf amtsärztliches Attest - freie Beweiswürdigung - Leseschwäche und Rechtschreibschwäche - Krankheitskostenanteil bei Internatsaufenthalt

  • rewis.io

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.11.2010 VI R 17/09 - Verzicht auf mündliche Verhandlung durch beigetretenes BMF entbehrlich - Verzicht auf amtsärztliches Attest - freie Beweiswürdigung - Leseschwäche und Rechtschreibschwäche - Krankheitskostenanteil bei Internatsaufenthalt

  • ra.de
  • rewis.io

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.11.2010 VI R 17/09 - Verzicht auf mündliche Verhandlung durch beigetretenes BMF entbehrlich - Verzicht auf amtsärztliches Attest - freie Beweiswürdigung - Leseschwäche und Rechtschreibschwäche - Krankheitskostenanteil bei Internatsaufenthalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 33
    Berücksichtigung von Aufwendungen zur Behandlung einer Leseschwäche und Rechtschreibschwäche des Kindes eines Steuerpflichtigen als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommensteuer

  • datenbank.nwb.de

    Nachweis von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung: Verzicht auf amtsärztliches Attest; Lese- und Rechtschreibschwäche; Krankheitskostenanteil bei Internatsaufenthalt; Verzicht auf mündliche Verhandlung durch beigetretenes BMF (Urteil ist inhaltsgleich mit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 11.11.2010 - VI R 17/09

    Verzicht auf mündliche Verhandlung durch beigetretenes BMF entbehrlich; Verzicht

    Auszug aus BFH, 11.11.2010 - VI R 18/09
    Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der Senat zur Begründung auf die Gründe seines zwischen den Beteiligten ergangenen Urteils vom heutigen Tag VI R 17/09, BFHE 232, 40.
  • FG Hessen, 31.01.2008 - 9 K 1662/05

    Parallelentscheidung ohne Text

    Auszug aus BFH, 11.11.2010 - VI R 18/09
    das Urteil des Hessischen Finanzgerichts (FG) vom 31. Januar 2008 9 K 1662/05 und die Einspruchsentscheidung vom 13. Mai 2005 aufzuheben und den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2003 --zuletzt-- vom 30. Januar 2006 in der Weise zu ändern, als Aufwendungen in Höhe von ... EUR als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG berücksichtigt werden.
  • FG Baden-Württemberg, 04.02.2013 - 10 K 542/12

    Keine Berücksichtigung der Kosten für Liposuktion als außergewöhnliche Belastung

    Da beim BFH Revisionsverfahren mit den Az.: VI R 17/09, VI R 18/09 und VI R 11/09 anhängig waren, wurde das Verfahren mit Zustimmung der Beteiligten durch Beschluss vom 23. Juni 2010 zum Ruhen gebracht.

    Die Entscheidung der Revision VI R 18/09 vom 11.11.2010 erging dementsprechend.

  • FG Niedersachsen, 20.08.2010 - 15 K 514/08

    Berücksichtigung von Aufwendungen für bei einem Discounter erworbene

    Die Revision war nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO zuzulassen, weil der BFH sich in einem anhängigen Revisionsverfahren mit der Frage auseinander zu setzen hat, ob zum Nachweis der medizinischen Notwendigkeit einer krankheitsbedingten Maßnahme ein vor Einleitung dieser Maßnahme erstelltes amtsärztliches Gutachten erforderlich ist (Aktenzeichen beim BFH VI R 18/09 gegen Urteil des Hess. FG vom 31. Januar 2008 9 K 1662/05).
  • FG Schleswig-Holstein, 17.04.2013 - 5 K 71/11

    Außergewöhnliche Belastungen: Abzugsfähigkeit der Kosten für Heileurythmie,

    Darüber hinaus sei insbesondere nach der jüngsten Rechtsprechung des BFH die Vorlage eines amtsärztlichen Attestes in strittigen Fällen zur Abgrenzung von lediglich gesundheitsfördernden Maßnahmen und medizinisch indizierten Behandlungen nicht mehr erforderlich (vgl. BFH-Urteile jeweils vom 11. November 2010, Aktenzeichen VI R 16/09, VI R 17/09 und VI R 18/09).
  • BFH, 23.04.2009 - VI B 153/08

    Amtsärztliches Attest vor Einleitung einer Maßnahme bei außergewöhnlicher

    Der Senat hat zwar in neueren Beschlüssen Revisionen zu der Frage zugelassen, ob an der bisherigen ständigen Rechtsprechung des BFH festzuhalten ist, dass der Nachweis der medizinischen Notwendigkeit einer krankheitsbedingten Maßnahme, deren Berücksichtigung nach § 33 des Einkommensteuergesetzes begehrt wird, stets voraussetzt, dass vor Einleitung dieser Maßnahme ein amtsärztliches Attest erstellt wird (anhängig unter den Aktenzeichen VI R 17/09, VI R 18/09 nach Zulassung durch Senats-Beschlüsse vom 17. März 2009 VI B 135/08, VI B 136/08).
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