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   BFH, 22.02.2001 - VI R 192/97   

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https://dejure.org/2001,2529
BFH, 22.02.2001 - VI R 192/97 (https://dejure.org/2001,2529)
BFH, Entscheidung vom 22.02.2001 - VI R 192/97 (https://dejure.org/2001,2529)
BFH, Entscheidung vom 22. Februar 2001 - VI R 192/97 (https://dejure.org/2001,2529)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Einkommensteuer - Doppelte Haushaltsführung - Mehraufwendungen - Mittelpunkt der Lebensinteressen

  • Judicialis

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5; ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5
    Doppelte Haushaltsführung lediger Stpfl.

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 Nr 5, EStG § 12 Nr 1
    Alleinstehender; Doppelte Haushaltsführung; Lebensgefährtin; Mittelpunkt der Lebensinteressen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 05.10.1994 - VI R 62/90

    Doppelte Haushaltsführung eines nicht verheirateten Arbeitnehmers (§ 9 EStG )

    Auszug aus BFH, 22.02.2001 - VI R 192/97
    Zwar habe der BFH in seinem Urteil vom 5. Oktober 1994 VI R 62/90 (BFHE 175, 430, BStBl II 1995, 180) die Voraussetzungen für das Vorliegen einer doppelten Haushaltsführung bei Alleinstehenden gelockert; gleichzeitig habe der BFH jedoch ausgeführt, bei Ledigen würde vieles dafür sprechen, dass --je länger die auswärtige Beschäftigung dauere-- die eigentliche Haushaltsführung und auch der Mittelpunkt der Lebensinteressen an den Beschäftigungsort verlegt und die Heimatwohnung lediglich für Besuchszwecke vorgehalten werde.

    Auch ein nicht verheirateter Steuerpflichtiger kann nach der neueren Rechtsprechung des erkennenden Senats einen eigenen Hausstand außerhalb des Beschäftigungsortes unterhalten, wenn er seinen Lebensmittelpunkt dort beibehält und sich --abgesehen von der Berufstätigkeit am Beschäftigungsort-- ständig dort aufhält (grundlegend BFH-Urteil in BFHE 175, 430, BStBl II 1995, 180; vgl. auch von Bornhaupt, Der örtliche Mittelpunkt der Lebensinteressen, ein Fixpunkt der Rechtsprechung, in Festschrift für Klaus Offerhaus, Köln, 1999, S. 419, 430).

    Durch die von der Vorinstanz herangezogene Entscheidung des Senats in BFHE 175, 430, BStBl II 1995, 180 entfiel lediglich das Erfordernis hauswirtschaftlichen Lebens einer vom Arbeitnehmer abhängigen Zurechnungsperson während dessen berufsbedingter Abwesenheit.

  • BFH, 10.02.2000 - VI R 60/98

    Gastarbeiter; doppelte Haushaltsführung

    Auszug aus BFH, 22.02.2001 - VI R 192/97
    Ebenfalls von Bedeutung sind die Dauer des Arbeitsverhältnisses bzw. des Aufenthaltes am Beschäftigungsort, die Entfernung beider Wohnungen sowie die Zahl der Heimfahrten (vgl. BFH-Urteil vom 10. Februar 2000 VI R 60/98, BFH/NV 2000, 949).
  • BFH, 12.09.2000 - VI R 165/97

    Eigener Hausstand bei Lebenspartnern

    Auszug aus BFH, 22.02.2001 - VI R 192/97
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats erfordert die Feststellung, ob der eigene Hausstand gegenüber der Wohnung am Beschäftigungsort als "Haupthausstand" anzusehen ist, eine Gesamtwürdigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 12. September 2000 VI R 165/97, BFHE 193, 282, BStBl II 2001, 29).
  • BFH, 05.03.2009 - VI R 23/07

    Rechtsprechungsänderung bei doppelter Haushaltsführung in sog.

    Das FG wird dabei zu beachten haben, dass auch nach der Änderung der Rechtsprechung unverändert anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls festzustellen ist, ob die außerhalb des Beschäftigungsortes belegene Wohnung des Arbeitnehmers als Mittelpunkt seiner Lebensinteressen anzusehen ist und deshalb seinen Hausstand darstellt (z.B. BFH-Urteile in BFHE 218, 380, BStBl II 2007, 820; vom 22. Februar 2001 VI R 192/97, BFH/NV 2001, 1111; vom 14. Oktober 2004 VI R 82/02, BFHE 207, 292, BStBl II 2005, 98).
  • BFH, 09.08.2007 - VI R 10/06

    Abzugsgrenzen für Wohnungskosten bei doppelter Haushaltsführung

    b) Ob die außerhalb des Beschäftigungsorts belegene Wohnung des Arbeitnehmers als Mittelpunkt seiner Lebensinteressen anzusehen ist und deshalb seinen Hausstand darstellt, ist anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls festzustellen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 22. Februar 2001 VI R 192/97, BFH/NV 2001, 1111; vom 14. Oktober 2004 VI R 82/02, BFHE 207, 292, BStBl II 2005, 98).

    Erhebliches Gewicht hat ferner der Umstand, zu welchem Wohnort die engeren persönlichen Beziehungen bestehen (Urteil in BFH/NV 2001, 1111).

  • BFH, 08.10.2014 - VI R 16/14

    Doppelte Haushaltsführung bei beiderseits berufstätigen Lebensgefährten

    b) Ob die außerhalb des Beschäftigungsortes belegene Wohnung des Arbeitnehmers als Mittelpunkt seiner Lebensinteressen anzusehen ist und deshalb seinen Hausstand darstellt, ist anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls festzustellen (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsurteile vom 22. Februar 2001 VI R 192/97, BFH/NV 2001, 1111; vom 9. August 2007 VI R 10/06, BFHE 218, 380, BStBl II 2007, 820, und vom 28. März 2012 VI R 87/10, BFHE 236, 553, BStBl II 2012, 800; jeweils m.w.N.).
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