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   BFH, 24.04.1970 - VI R 212/69   

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https://dejure.org/1970,750
BFH, 24.04.1970 - VI R 212/69 (https://dejure.org/1970,750)
BFH, Entscheidung vom 24.04.1970 - VI R 212/69 (https://dejure.org/1970,750)
BFH, Entscheidung vom 24. April 1970 - VI R 212/69 (https://dejure.org/1970,750)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Wiederkehrende Zahlungen - Hingabe eines Vermögensgegenstandes - Gleichbleibende Höhe - Laufzeit - Steuerliche Behandlung - Kaufpreisraten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 99, 38
  • DB 1970, 1358
  • BStBl II 1970, 541
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 10.10.1963 - VI 288/62 U

    Absetzung von Zeitrenten als volle Sonderausgabe des Gebers

    Auszug aus BFH, 24.04.1970 - VI R 212/69
    Zwar seien nach dem Rechtssatz des Urteils des BFH VI 288/62 U vom 10. Oktober 1963 (BFH 77, 719, BStBl III 1963, 584) Zeitrenten schlechthin beim Geber voll als Sonderausgaben abzusetzen und beim Empfänger voll als Einkünfte nach § 22 Nr. 1 Satz 1 EStG anzusetzen.
  • BFH, 19.08.1969 - VI R 261/67

    Vorläufiger Bescheid - Endgültigkeiterklärung - Einspruch - Einspruchsverfahren -

    Auszug aus BFH, 24.04.1970 - VI R 212/69
    Das nach dem Inkrafttreten der FGO bestehende Verböserungsverbot gestattet es dem FG und dem BFH nicht, einen vom FA anerkannten Betrag nicht anzuerkennen (vgl. das Urteil des Senats VI R 261/67 vom 19. August 1969, BFH 96, 458, BStBl II 1970, 11).
  • BFH, 02.12.1966 - VI R 31/66

    Abzugsfähigkeit von Sonderausgaben wegen der Zahlung einer Leibrente

    Auszug aus BFH, 24.04.1970 - VI R 212/69
    Eine Leibrente muß auf einem Rentenstammrecht beruhende wiederkehrende, fest begrenzte und gleichmäßige Leistungen auf die Lebenszeit des Berechtigten zum Gegenstand haben (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z. B. das Urteil des Senats VI R 31/66 vom 2. Dezember 1966, BFH 87, 395, BStBl III 1967, 179).
  • BFH, 18.09.1952 - IV 70/49 U

    Einordnung vererblicher Renten als Einkünfte - Wirtschaftlicher Einkommensbegriff

    Auszug aus BFH, 24.04.1970 - VI R 212/69
    Denn nach dem Urteil des BFH IV 70/49 U vom 18. September 1952 (BFH 56, 754, BStBl III 1952, 290) sind gegen Hingabe eines Vermögensgegenstandes erworbene sog. Zeitrenten weitgehend als Kaufpreisraten aufzufassen.
  • BFH, 09.02.1994 - IX R 110/90

    Als dauernde Last zu beurteilende wiederkehrende Leistungen zum Erwerb eines zum

    aa) So sind nach ständiger Rechtsprechung wiederkehrende Bezüge ohne Rücksicht auf die Bezeichnung durch die Vertragsparteien immer dann als (in Zins- und Tilgungsanteil zu zerlegende) Kaufpreisraten zu behandeln, wenn die einzelnen Zahlungen wirtschaftlich als Kapitalrückzahlung aus einem darlehensähnlichen Geschäft (Stundung des Kaufpreises) angesehen werden können (Urteil des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 7. Mai 1930 VI A 827/27, RStBl 1930, 578, 579; vgl. ferner z. B. BFH-Urteile vom 24. April 1970 VI R 212/69, BFHE 99, 38, BStBl II 1970, 541; vom 20. August 1970 IV 143/64, BFHE 100, 97, BStBl II 1970, 807, und vom 19. Mai 1992 VIII R 37/90, BFH/NV 1993, 87).
  • BFH, 31.08.1994 - X R 44/93

    Keine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen, sondern entgeltliches

    e) Unerheblich ist, daß die nach Höhe und Dauer festbestimmten wiederkehrenden Leistungen der Versorgung des Bezugsberechtigten dienen sollten (so ausdrücklich bereits Urteil des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 18. Januar 1928 VI A 192/27, RStBl 1928, 97; BFH-Urteil vom 24. April 1970 VI R 212/69, BFHE 99, 38, BStBl II 1970, 541; Fischer, Wiederkehrende Bezüge und Leistungen, 1994, Rdnr. 11, 213).

    Bereits mit Urteil in BFHE 99, 38, 40, BStBl II 1970, 541 hat der BFH erkannt, daß gegen Hingabe eines Vermögensgegenstandes erworbene "sog. Zeitrenten" als Kaufpreisraten zu behandeln seien.

  • BFH, 29.10.1974 - VIII R 131/70

    Wiederkehrende Zahlungen - Hingabe eines Vermögensgegenstandes - Tod des

    Die Behandlung der laufenden Zahlungen als wiederkehrende Bezüge lehnte es mit dem Hinweis auf das Urteil des BFH vom 24. April 1970 VI R 212/69 (BFHE 99, 38, BStBl II 1970, 541) ab.

    a) Gegen Entgelt gewährte laufende Zahlungen sind -- wie der VI. Senat in seinem Urteil VI R 212/69 ausgeführt hat -- regelmäßig als ratenweise erbrachte Kaufpreisleistungen aufzufassen.

    Das ist im Streitfall, der -- wie das BFH-Urteil VI R 212/69 -- die Besteuerung des Verpflichteten betrifft, nicht zu entscheiden.

  • FG Münster, 09.11.2007 - 9 K 2275/06

    Ausschluss der Hinzurechnung der Entgelte für Schulden zum Gewinn aus

    Denn die vom FA angeführten Entscheidungen, in denen der BFH die Annahme einer "Versorgungs-Zeitrente" ablehnt (BFH-Urteile vom 24. April 1970 VI R 212/69, BFHE 99, 38, BStBl. II 1970, 541, und vom 31. August 1994 X R 44/93, BFHE 176, 19, BStBl. II 1996, 676, unter 5.), sind zum Sonderrecht der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 1a, § 22 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes) ergangen und ausdrücklich auf dieses Rechtsinstitut beschränkt.
  • FG Düsseldorf, 25.08.2005 - 15 K 2016/03

    Wahlrecht zur Zuflussbesteuerung im Falle einer Betriebsveräußerung gegen

    Für einen derartigen Fall einer vererblichen Zeitrente hat der BFH mit Urteil vom 24. April 1970 VI R 212/69, BStBl II 1970, 541 jedoch ausdrücklich entschieden, dass Kaufpreisraten anzunehmen sind, wenn es an dem für Leibrenten typischen Risiko durch Anknüpfung an das Lebensalter der Berechtigten fehlt.
  • BFH, 30.01.1974 - IV R 80/70

    Freiberufliche Praxis - Veräußerung - Leibrente - Höchstlaufzeit -

    Entsprechendes gilt schließlich auch für das BFH-Urteil vom 24. April 1970 VI R 212/69 (BFHE 99, 38, BStBl II 1970, 541), das sich auf eine übertragbare und vererbliche Zeitrente bezog.
  • BFH, 20.08.1970 - IV 143/64

    Betriebsinhaber - Veräußerung eines einzelnen Wirtschaftsgutes - Zeitrente -

    Der Senat läßt außerdem dahingestellt, ob die für die Dauer von 50 Jahren vereinbarten Bezüge von jährlich 20 000 DM als Kaufpreisraten oder als Kaufpreis-(Veräußerungs-)renten -- laufende Bezüge mit Wagnis- oder Versorgungscharakter -- zu beurteilen sind (vgl. Urteil des RFH VI A 903/34 vom 19. Februar 1936, RStBl 1936, 768; BFH-Urteile I 200/58 U vom 20. Januar 1959, BFH 68, 500, BStBl III 1959, 192; IV 85/62 U vom 23. Januar 1964, BFH 79, 16, BStBl III 1964, 239; IV 254/62 vom 12. Juni 1968, BFH 92, 561, BStBl II 1968, 653); er sieht auch davon ab, zu dem Urteil des VI. Senats VI R 212/69 vom 24. April 1970 (BFH 99, 38, BStBl II 1970, 541) Stellung zu nehmen, in dem für die einkommensteuerliche Behandlung auch bei Entgeltzahlungen von sehr langer Dauer -- 25 Jahre -- auf der Seite des Verpflichteten (erfolgsneutrale) Kaufpreisraten angenommen wurden.
  • BFH, 27.08.1970 - V R 119/66

    Verfassungsmäßigkeit - Betriebsstätte eines Westberliner Unternehmers - Handlung

    Der Senat läßt außerdem dahingestellt, ob die für die Dauer von 50 Jahren vereinbarten Bezüge von jährlich 20.000 DM als Kaufpreisraten oder als Kaufpreis-(Veräußerungs-)renten - laufende Bezüge mit Wagnis- oder Versorgungscharakter - zu beurteilen sind (vgl. Urteil des Reichsfinanzhofs - RFH - VI A 903/34 vom 19. Februar 1936, RStBl 1936, 768; BFH-Urteile I 200/58 U vom 20. Januar 1959, BFH 68, 500, BStBl III 1959, 192; IV 85/62 U vom 23. Januar 1964, BFH 79, 16, BStBl III 1964, 239; IV 254/62 vom 12. Juni 1968, BFH 92, 561, BStBl II 1968, 653); er sieht auch davon ab, zu dem Urteil des VI. Senats VI R 212/69 vom 24. April 1970 (BFH 99, 38, BStBl II 1970, 541) Stellung zu nehmen, in dem für die einkommensteuerliche Behandlung auch bei Entgeltzahlungen von sehr langer Dauer - 25 Jahre - auf der Seite des Verpflichteten (erfolgsneutrale) Kaufpreisraten angenommen wurden.
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