Rechtsprechung
   BFH, 20.07.2006 - VI R 22/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,9942
BFH, 20.07.2006 - VI R 22/03 (https://dejure.org/2006,9942)
BFH, Entscheidung vom 20.07.2006 - VI R 22/03 (https://dejure.org/2006,9942)
BFH, Entscheidung vom 20. Juli 2006 - VI R 22/03 (https://dejure.org/2006,9942)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,9942) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 46 Abs. 3; ; EStG § 46 Abs. 5; ; EStDV § 70; ; FGO § 68 Satz 1; ; FGO § 127; ; FGO § 135 Abs. 1; ; FGO § 138 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 68
    Änderungsbescheid wegen des Revisionsverfahrens

  • datenbank.nwb.de

    Entscheidung über Änderungsbescheid; einseitige Erledigungserklärung des beklagten Finanzamts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ausgleichszahlung für verfallene Urlaubsansprüche ist steuerpflichtig

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 21.02.2003 - VI R 74/00

    Entschädigungen aus der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse

    Auszug aus BFH, 20.07.2006 - VI R 22/03
    Während des Revisionsverfahrens hat das FA den angefochtenen Einkommensteuerbescheid mit Bescheid vom 6. Juni 2003 geändert, indem es unter Hinweis auf das Senatsurteil vom 21. Februar 2003 VI R 74/00 (BFHE 201, 300, BStBl II 2003, 496) auf die streitige Entschädigungszahlung den Härteausgleich nach § 46 Abs. 3, 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG) i.V.m. § 70 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung angewendet hat.

    Dies hat der Senat in einem gleich gelagerten Fall mit seinem Urteil in BFHE 201, 300, BStBl II 2003, 496 entschieden.

  • BFH, 17.04.1996 - I R 82/95

    Freistellungsbescheinigung nach § 50 d Abs. 3 EStG

    Auszug aus BFH, 20.07.2006 - VI R 22/03
    Ein Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt, wenn nach Rechtshängigkeit ein Ereignis eingetreten ist, durch das das gesamte im Klageantrag zum Ausdruck kommende, in dem Verfahren streitige Klagebegehren objektiv gegenstandslos geworden ist (BFH-Urteil vom 17. April 1996 I R 82/95, BFHE 180, 365, BStBl II 1996, 608, m.w.N.).
  • BFH, 14.11.1990 - II R 126/87

    Für den Parkhausteil eines Warenhauses kann ein Abschlag für Großobjekte vom

    Auszug aus BFH, 20.07.2006 - VI R 22/03
    Das finanzgerichtliche Verfahren leidet nicht an einem Verfahrensmangel, so dass die Sachverhaltsfeststellungen des FG bis zur Beendigung des Prozesses fortwirken und bestehen bleiben (BFH-Urteil vom 14. November 1990 II R 126/87, BFHE 163, 218, BStBl II 1991, 556).
  • BFH, 23.01.2003 - IV R 71/00

    Häusliches Arbeitszimmer einer Ärztin

    Auszug aus BFH, 20.07.2006 - VI R 22/03
    Damit liegt dem Urteil des FG ein nicht mehr existierender Bescheid zugrunde mit der Folge, dass auch das FG-Urteil keinen Bestand haben kann (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Januar 2003 IV R 71/00, BFHE 201, 269, BStBl II 2004, 43).
  • BFH, 29.03.2000 - I R 85/98

    VGA; Änderung einer Tantiemevereinbarung zugunsten des

    Auszug aus BFH, 20.07.2006 - VI R 22/03
    Soweit der genannte Änderungsbescheid durch eine Herabsetzung der festgesetzten Steuer dem Klagebegehren teilweise entsprochen hat, sind dem FA die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen (§ 138 Abs. 2 Satz 1 FGO; vgl. BFH-Urteil vom 29. März 2000 I R 85/98, BFH/NV 2000, 1247).
  • BFH, 22.01.1976 - IV R 169/71

    Erledigung der Hauptsache - Erklärung durch beklagtes Finanzamt - Prüfung durch

    Auszug aus BFH, 20.07.2006 - VI R 22/03
    Erklärt das beklagte FA die Hauptsache für erledigt, widerspricht aber der Kläger dieser Erledigungserklärung, so hat das Gericht zu prüfen, ob ein erledigendes Ereignis eingetreten ist (BFH-Urteil vom 22. Januar 1976 IV R 169/71, BFHE 118, 521, BStBl II 1976, 495).
  • BFH, 06.06.1984 - II R 184/81

    Grunderwerbsteuer - Zwangsversteigerung - Erbbaurecht

    Auszug aus BFH, 20.07.2006 - VI R 22/03
    Die Verfahrenskosten waren den Beteiligten wegen der im Laufe des Revisionsverfahrens durch den Erlass des Änderungsbescheids vom 6. Juni 2003 eingetretenen Streitwertminderung für die verschiedenen Zeitabschnitte getrennt aufzuerlegen (vgl. dazu BFH-Urteil vom 6. Juni 1984 II R 184/81, BFHE 141, 333, BStBl II 1985, 261, unter 3.).
  • BFH, 20.05.2010 - VI R 12/08

    Geldwerter Vorteil aus der Veräußerung von Wandeldarlehen - BFH ist bei

    Damit liegt dem Urteil insoweit ein nicht mehr existierender Bescheid zu Grunde, so dass auch das Urteil des FG insoweit keinen Bestand haben kann (§ 127 FGO; vgl. z.B. Senatsurteil vom 20. Juli 2006 VI R 22/03, BFH/NV 2006, 2109).
  • BFH, 15.03.2007 - VI R 29/05

    Verspätungszuschlag; Ermessen

    Damit liegt dem Urteil ein nicht existierender Bescheid zu Grunde mit der Folge, dass auch das Urteil des FG keinen Bestand haben kann (vgl. z.B. Senatsentscheidung vom 20. Juli 2006 VI R 22/03, BFH/NV 2006, 2109).
  • BFH, 01.10.2009 - VI R 41/07

    Zuschüsse zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn

    Damit liegt dem Urteil insoweit ein nicht mehr existierender Bescheid zu Grunde, so dass auch das Urteil des FG insoweit keinen Bestand haben kann (§ 127 FGO; vgl. z. B. Senatsentscheidung vom 20. Juli 2006 VI R 22/03, BFH/NV 2006, 2109).
  • BFH, 08.07.2010 - VI R 24/09

    Kein Anspruch auf Pauschalen für Übernachtungen im Ausland, wenn der Arbeitgeber

    Die vom FG getroffenen tatsächlichen Feststellungen bilden unverändert die Grundlage für die Entscheidung des erkennenden Senats (dazu z.B. Senatsurteil vom 20. Juli 2006 VI R 22/03, BFH/NV 2006, 2109).
  • BFH, 01.02.2007 - II R 19/05

    Ermittlung des gewichteten Durchschnittsertrags im Stuttgarter Verfahren

    Da während des Revisionsverfahrens ein Änderungsbescheid ergangen ist, ist das Urteil des FG gegenstandslos geworden (z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. August 2005 I R 94/03, BFHE 210, 398, BStBl II 2006, 20; vom 10. Mai 2006 II R 71/04, BFHE 213, 118, BStBl II 2006, 602; vom 31. Mai 2006 II R 32/04, BFH/NV 2006, 2232; vom 20. Juli 2006 VI R 22/03, BFH/NV 2006, 2109).
  • BFH, 23.05.2012 - III B 129/11

    Eingetragene Lebenspartner - Kostenentscheidung nach Erledigung des Rechtsstreits

    Der Senat erachtet es als sachgerecht, die Verfahrenskosten den Beteiligten wegen der im Laufe des Beschwerdeverfahrens durch den Erlass des Änderungsbescheids vom 27. Oktober 2011 eingetretenen Streitwertminderung für die verschiedenen Zeitabschnitte getrennt aufzuerlegen (vgl. dazu BFH-Urteil vom 20. Juli 2006 VI R 22/03, BFH/NV 2006, 2109; Gräber/Ratschow, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 136 Rz 5).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht