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   BFH, 28.03.2012 - VI R 25/11   

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https://dejure.org/2012,18334
BFH, 28.03.2012 - VI R 25/11 (https://dejure.org/2012,18334)
BFH, Entscheidung vom 28.03.2012 - VI R 25/11 (https://dejure.org/2012,18334)
BFH, Entscheidung vom 28. März 2012 - VI R 25/11 (https://dejure.org/2012,18334)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Berufliche Veranlassung der doppelten Haushaltsführung

  • openjur.de

    Berufliche Veranlassung der doppelten Haushaltsführung

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 52 Abs 23b, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5
    Berufliche Veranlassung der doppelten Haushaltsführung

  • Bundesfinanzhof

    Berufliche Veranlassung der doppelten Haushaltsführung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 Abs 23b EStG 2002 vom 15.12.2003, § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 EStG 2002 vom 15.12.2003
    Berufliche Veranlassung der doppelten Haushaltsführung

  • IWW
  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Berufliche Veranlassung der doppelten Haushaltsführung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5
    Einkommensteuerrechtliche Erheblichkeit der Lebensführung des Steuerpflichtigen am Beschäftigungsort; Berufliche Veranlassung der doppelten Haushaltsführung bei Einrichtung eines Zweithaushalts am Beschäftigungsort in einer Wohngemeinschaft durch den Steuerpflichtigen

  • datenbank.nwb.de

    Berufliche Veranlassung der doppelten Haushaltsführung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Berufliche Veranlassung der doppelten Haushaltsführung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Doppelte Haushaltsführung -und ihre berufliche Veranlassung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einkommensteuerrechtliche Erheblichkeit der Lebensführung des Steuerpflichtigen am Beschäftigungsort; Berufliche Veranlassung der doppelten Haushaltsführung bei Einrichtung eines Zweithaushalts am Beschäftigungsort in einer Wohngemeinschaft durch den Steuerpflichtigen

  • beck.de (Kurzmitteilung)

    Berufliche Veranlassung der doppelten Haushaltsführung

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Doppelte Haushaltsführung: Wohngemeinschaft mit Kollegin am Beschäftigungsort unschädlich

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Berufliche Veranlassung der doppelten Haushaltsführung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Berufliche Veranlassung der doppelten Haushaltsführung

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Doppelte Haushaltsführung auch bei Wohngemeinschaft möglich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wohngemeinschaft kann Zweithaushalt sein

  • presseportal.de (Kurzinformation)

    WG mit der Kollegin - Auch dann kann es sich um doppelte Haushaltsführung handeln

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 237, 429
  • NJW 2012, 2686
  • NZA 2012, 1086
  • DB 2012, 1604
  • BStBl II 2012, 831
  • NZA-RR 2012, 485
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 05.03.2009 - VI R 23/07

    Rechtsprechungsänderung bei doppelter Haushaltsführung in sog.

    Auszug aus BFH, 28.03.2012 - VI R 25/11
    So hat der Senat schon in seinen Urteilen in den so genannten Wegverlegungsfällen entschieden, dass durch die Begründung einer doppelten Haushaltsführung zum ohnehin vorhandenen Haupthaushalt ein Zweithaushalt hinzukommt, ohne dass die Motive einer "Aufspaltung" der Haushaltsführung oder der Wahl des Ortes des Haupthausstands über die berufliche Veranlassung der doppelten Haushaltsführung entscheiden (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. März 2009 VI R 23/07, BFHE 224, 420, BStBl II 2009, 1016; VI R 58/06, BFHE 224, 413, BStBl II 2009, 1012; VI R 31/08, BFH/NV 2009, 1256).

    Das Einkommensteuerrecht zieht hier die Grenze zu den privaten Aufwendungen, indem es Fahrtkosten nur begrenzt zum Abzug zulässt (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG) und Unterkunftskosten am Beschäftigungsort nicht nach den Vorlieben des Arbeitnehmers, sondern nur im Umfang notwendiger Mehraufwendungen berücksichtigt (BFH-Urteile in BFHE 224, 420, BStBl II 2009, 1016; in BFHE 224, 413, BStBl II 2009, 1012; jeweils m.w.N.).

    Dabei wird auch zu prüfen sein, ob und in welcher Höhe dem Kläger durch die Wohnungen in D und K notwendige Mehraufwendungen für die doppelte Haushaltsführung entstanden waren und in welcher Höhe sie angesichts der Begrenzung auf einen durchschnittlichen Mietzins einer 60 qm Wohnung zu berücksichtigen sind (BFH-Urteile in BFHE 224, 420, BStBl II 2009, 1016; vom 9. August 2007 VI R 10/06, BFHE 218, 380, BStBl II 2007, 820, m.w.N.; VI R 23/05, BFHE 218, 376, BStBl II 2009, 722).

  • BFH, 05.03.2009 - VI R 58/06

    Rechtsprechungsänderung bei doppelter Haushaltsführung in sog.

    Auszug aus BFH, 28.03.2012 - VI R 25/11
    So hat der Senat schon in seinen Urteilen in den so genannten Wegverlegungsfällen entschieden, dass durch die Begründung einer doppelten Haushaltsführung zum ohnehin vorhandenen Haupthaushalt ein Zweithaushalt hinzukommt, ohne dass die Motive einer "Aufspaltung" der Haushaltsführung oder der Wahl des Ortes des Haupthausstands über die berufliche Veranlassung der doppelten Haushaltsführung entscheiden (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. März 2009 VI R 23/07, BFHE 224, 420, BStBl II 2009, 1016; VI R 58/06, BFHE 224, 413, BStBl II 2009, 1012; VI R 31/08, BFH/NV 2009, 1256).

    Das Einkommensteuerrecht zieht hier die Grenze zu den privaten Aufwendungen, indem es Fahrtkosten nur begrenzt zum Abzug zulässt (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG) und Unterkunftskosten am Beschäftigungsort nicht nach den Vorlieben des Arbeitnehmers, sondern nur im Umfang notwendiger Mehraufwendungen berücksichtigt (BFH-Urteile in BFHE 224, 420, BStBl II 2009, 1016; in BFHE 224, 413, BStBl II 2009, 1012; jeweils m.w.N.).

  • FG Rheinland-Pfalz, 30.11.2010 - 5 K 1285/07

    Grds. kein Werbungskostenabzug wegen einer doppelten Haushaltsführung bei nicht

    Auszug aus BFH, 28.03.2012 - VI R 25/11
    Die dagegen nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobene Klage hat das Finanzgericht (FG) aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 1968 veröffentlichten Gründen abgewiesen.
  • BFH, 25.09.2006 - VI B 69/05

    Berufliche Veranlassung der doppelten Haushaltsführung

    Auszug aus BFH, 28.03.2012 - VI R 25/11
    Das FA kann sich für seine gegenteilige Auffassung auch nicht auf das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 31. Mai 2005 6 K 2444/02 zur Einkommensteuer 2000 berufen, das mit dem die Nichtzulassungsbeschwerde ablehnenden Beschluss des BFH vom 25. September 2006 VI B 69/05 (BFH/NV 2007, 83) rechtskräftig geworden war.
  • BFH, 09.08.2007 - VI R 10/06

    Abzugsgrenzen für Wohnungskosten bei doppelter Haushaltsführung

    Auszug aus BFH, 28.03.2012 - VI R 25/11
    Dabei wird auch zu prüfen sein, ob und in welcher Höhe dem Kläger durch die Wohnungen in D und K notwendige Mehraufwendungen für die doppelte Haushaltsführung entstanden waren und in welcher Höhe sie angesichts der Begrenzung auf einen durchschnittlichen Mietzins einer 60 qm Wohnung zu berücksichtigen sind (BFH-Urteile in BFHE 224, 420, BStBl II 2009, 1016; vom 9. August 2007 VI R 10/06, BFHE 218, 380, BStBl II 2007, 820, m.w.N.; VI R 23/05, BFHE 218, 376, BStBl II 2009, 722).
  • BFH, 09.08.2007 - VI R 23/05

    Abzugsgrenzen für Wohnungskosten bei doppelter Haushaltsführung

    Auszug aus BFH, 28.03.2012 - VI R 25/11
    Dabei wird auch zu prüfen sein, ob und in welcher Höhe dem Kläger durch die Wohnungen in D und K notwendige Mehraufwendungen für die doppelte Haushaltsführung entstanden waren und in welcher Höhe sie angesichts der Begrenzung auf einen durchschnittlichen Mietzins einer 60 qm Wohnung zu berücksichtigen sind (BFH-Urteile in BFHE 224, 420, BStBl II 2009, 1016; vom 9. August 2007 VI R 10/06, BFHE 218, 380, BStBl II 2007, 820, m.w.N.; VI R 23/05, BFHE 218, 376, BStBl II 2009, 722).
  • BFH, 05.03.2009 - VI R 31/08

    Rechtsprechungsänderung bei doppelter Haushaltsführung in Wegverlegungsfällen

    Auszug aus BFH, 28.03.2012 - VI R 25/11
    So hat der Senat schon in seinen Urteilen in den so genannten Wegverlegungsfällen entschieden, dass durch die Begründung einer doppelten Haushaltsführung zum ohnehin vorhandenen Haupthaushalt ein Zweithaushalt hinzukommt, ohne dass die Motive einer "Aufspaltung" der Haushaltsführung oder der Wahl des Ortes des Haupthausstands über die berufliche Veranlassung der doppelten Haushaltsführung entscheiden (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. März 2009 VI R 23/07, BFHE 224, 420, BStBl II 2009, 1016; VI R 58/06, BFHE 224, 413, BStBl II 2009, 1012; VI R 31/08, BFH/NV 2009, 1256).
  • BFH, 08.10.2014 - VI R 16/14

    Doppelte Haushaltsführung bei beiderseits berufstätigen Lebensgefährten

    Sollte das FG zu der Würdigung gelangen, dass eine doppelte Haushaltsführung vorliegt, wird das FG auch zu prüfen haben, in welcher Höhe die Klägerin die Aufwendungen der doppelten Haushaltsführung (Mietkosten) selbst getragen hat und in welcher Höhe diese angesichts der Begrenzung auf einen durchschnittlichen Mietzins einer 60 qm Wohnung als Werbungskosten zu berücksichtigen sind (Senatsurteil vom 28. März 2012 VI R 25/11, BFHE 237, 429, BStBl II 2012, 831, m.w.N).
  • FG Baden-Württemberg, 16.06.2016 - 1 K 3229/14

    Keine Doppelte Haushaltsführung bei zumutbarer Fahrzeit zwischen Wohnung und

    Erst wenn sich der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen vom eigenen Hausstand an den Beschäftigungsort verlagert und die Wohnung dort zum Ort der eigentlichen Haushaltsführung wird, entfällt deren berufliche Veranlassung als Wohnung am Beschäftigungsort (BFH-Urteil vom 28. März 2012 VI R 25/11, BFHE 237, 429, BStBl II 2012, 831).
  • BFH, 26.07.2012 - VI R 10/12

    Doppelte Haushaltsführung - Mehrgenerationenhaushalt

    Das Einkommensteuerrecht sieht insoweit keine weitere Motivforschung für die gewählte Wohnform am Beschäftigungsort vor, begrenzt den Werbungskostenabzug jedoch insoweit auf die notwendigen Mehraufwendungen und damit auf den durchschnittlichen Mietzins einer 60-qm-Wohnung (BFH-Urteil vom 28. März 2012 VI R 25/11, BFHE 237, 429, BFH/NV 2012, 1525).
  • BFH, 12.07.2017 - VI R 42/15

    Doppelte Haushaltsführung - notwendige Kosten der Unterkunft am Beschäftigungsort

    Diese Rechtsprechung zur Rechtslage bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2013 (z.B. Senatsurteile vom 8. Oktober 2014 VI R 16/14, BFHE 247, 406, BStBl II 2015, 511; vom 14. November 2013 VI R 10/13, BFH/NV 2014, 507; vom 28. März 2012 VI R 25/11, BFHE 237, 429, BStBl II 2012, 831; vom 5. März 2009 VI R 23/07, BFHE 224, 420, BStBl II 2009, 1016, und VI R 58/06, BFHE 224, 413, BStBl II 2009, 2012, sowie vom 9. August 2007 VI R 10/06, BFHE 218, 380, BStBl II 2007, 820) gilt für angemietete wie für im Eigentum des Steuerpflichtigen stehende Wohnungen gleichermaßen (BFH-Urteil vom 16. März 2010 VIII R 48/07, BFH/NV 2010, 1433, und in BFHE 218, 380, BStBl II 2007, 820).
  • BFH, 14.11.2013 - VI R 10/13

    Doppelte Haushaltsführung - gemeinsamer Haushalt von Eltern und erwachsenen,

    Dabei hat es auch zu prüfen, in welcher Höhe diese Aufwendungen angesichts der Begrenzung auf einen durchschnittlichen Mietzins einer 60 qm großen Wohnung als Werbungskosten zu berücksichtigen sind (Senatsurteil vom 28. März 2012 VI R 25/11, BFHE 237, 429, BStBl II 2012, 831, m.w.N).
  • FG Köln, 19.02.2020 - 1 K 1209/18

    Einkommensteuer: Vermietungsobjekt als erste Tätigkeitsstätte - Arbeitszimmer bei

    Im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 5 Satz 2 EStG hat der Kläger außerhalb der Orte seiner ersten Tätigkeitsstätte in X einen eigenen Hausstand in Z und wohnt aber zusätzlich in X. Z ist aber weiterhin der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Klägers (vgl. BFH-Urteil vom 28.03.2012 VI R 25/11, BFHE 237, 429, BStBl II 2012, 831).
  • FG Rheinland-Pfalz, 22.06.2021 - 3 K 1255/20

    Steuerliche Anerkennung von Unterkunftskosten eines Botschafters im Ausland

    Nach der vor der Neufassung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG durch das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbeteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20. Februar 2013 (BGBl I 2013, 285 ), nach welcher - was angesichts der von dem Kläger in Usbekistan und Tadschikistan unterhaltenen Wohnungen im Streitfall unbeachtlich ist - als Unterkunftskosten für eine doppelte Haushaltsführung im Inland die tatsächlichen Aufwendungen für die Nutzung der Unterkunft höchstens mit 1.000 EUR im Monat angesetzt werden können (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG ), ergangenen Rechtsprechung des BFH waren Mehraufwendungen als notwendig anzusehen, soweit sie sich für eine Wohnung mit einer Wohnfläche bis zu 60 m2 bei einem ortsüblichen Mietzins je m2 für eine nach Lage und Ausstattung durchschnittliche Wohnung (Durchschnittsmietzins) ergeben (grundlegend BFH-Urteil vom 9. August 2007 VI R 10/06, BFHE 218, 380 , BStBl II 2007, 820 ; s. auch BFH-Urteile vom 4. April 2019 VI R 18/17, BFHE 264, 6 , BStBl II 2019, 449 ; vom 8. Oktober 2014 VI R 16/14, BFHE 247, 406 , BStBl II 2015, 511 ; vom 14. November 2013 VI R 10/13, BFH/NV 2014, 507 ; vom 28. März 2012 VI R 25/11, BFHE 237, 429 , BStBl II 2012, 831 ; vom 5. März 2009 VI R 23/07, BFHE 224, 420 , BStBl II 2009, 1016 ; VI R 58/06, BFHE 224, 413 , BStBl II 2009, 2012 ; vom 9. August 2007 VI R 23/05, BFHE 218, 376 , BStBl II 2009, 722 ).
  • FG Münster, 15.11.2013 - 14 K 1196/10

    Berufliche Veranlassung, Mitbenutzung der Zweitwohnung durch Angehörigen

    Erst wenn sich auch der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Steuerpflichtigen an den Beschäftigungsort verlagert und die Wohnung dort zum Ort der eigentlichen Haushaltsführung wird, entfällt deren berufliche Veranlassung (vgl. Urteil des BFH vom 28.03.2012 - VI R 25/11, BStBl. II 2012, 831 m. w. N.).
  • BVerwG, 07.03.2019 - 2 WD 11.18

    Beweiswürdigung; Bindungswirkung von Strafbefehlen; Einspruch gegen den

    An diesem Rechtsgrundsatz hat sich auch in der Folgezeit nichts geändert (vgl. BFH, Urteil vom 28. März 2012 - VI R 25/11 - BFHE 237, 429 Rn. 15; Beschluss vom 18. Dezember 2017 - VI B 66/17 - juris Rn. 4).
  • FG Münster, 10.02.2017 - 4 K 1429/15

    Abziehbarkeit von Aufwendungen für die Familienheimfahrten und die Miete einer

    Erst wenn sich der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen vom eigenen Hausstand an den Beschäftigungsort verlagert und die Wohnung dort zum Ort der eigentlichen Haushaltsführung wird, entfällt deren berufliche Veranlassung als Wohnung am Beschäftigungsort (BFH-Urteil vom 28. März 2012 VI R 25/11, BFHE 237, 429, BStBl II 2012, 831 ebenso FG Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Juni 2016 1 K 3229/14).
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