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BFH, 12.06.1986 - VI R 25/86 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Teilnahme an einer Auslandsreise als Werbungskosten
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 01.10.1970 - V R 115/67
Beteiligter - Mündliche Verhandlung - Verzicht - Erlaß eines Vorbescheids
Auszug aus BFH, 12.06.1986 - VI R 25/86
Er will sich dann vielmehr offensichtlich die Möglichkeit einer mündlichen Verhandlung im Anschluß an den Erlaß eines Vorbescheids offenhalten (vgl. BFH-Urteil vom 1. Oktober 1970 V R 115/67, BFHE 100, 432, BStBl II 1971, 113).Dies hat der BFH bereits in dem Urteil in BFHE 100, 432, BStBl II 1971, 113 durch den Hinweis auf "§ 119 Nr. 4 FGO" zum Ausdruck gebracht.
- BFH, 25.08.1982 - I R 120/82
Mündliche Verhandlung - Beteiligte
Auszug aus BFH, 12.06.1986 - VI R 25/86
Er hat dies durch Urteil vom 25. August 1982 I R 120/82 (BFHE 136, 518, BStBl II 1983, 46) bestätigt. - BFH, 15.11.1974 - VI R 107/74
Beteiligter - Prozeßbevollmächtigter - Vertretung - Mündliche Verhandlung - …
Auszug aus BFH, 12.06.1986 - VI R 25/86
In diesen Fällen geht die Rechtsprechung schon immer davon aus, daß der Beteiligte nicht nach den Vorschriften des Gesetzes i. S. des § 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO vertreten war (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 15. November 1974 VI R 107/74, BFHE 114, 457, BStBl II 1975, 335).
- BFH, 08.10.1998 - VIII R 67/96
Beiladung; Verzicht auf mündliche Verhandlung
Die BFH-Rechtsprechung hat im Gegenteil in Einzelfällen aus der Verbindung eines Verzichts auf mündliche Verhandlung mit einem Antrag auf Erlaß eines Gerichtsbescheids gefolgert, daß nicht wirksam auf mündliche Verhandlung verzichtet wurde (vgl. BFH-Urteile vom 1. Oktober 1970 V R 115/67, BFHE 100, 432, BStBl II 1971, 113, und vom 12. Juni 1986 VI R 25/86, BFH/NV 1987, 38).Zudem muß ein Verfahrensfehler, der sowohl zum Erfolg einer zulassungsfreien Revision als auch zum Erfolg einer Nichtzulassungsbeschwerde führen könnte, vorrangig mit der (zulassungsfreien) Revision geltend gemacht werden (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1987, 38, und Gräber, a.a.O., § 119 Rz. 19).