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   BFH, 08.05.2019 - VI R 26/17   

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https://dejure.org/2019,29990
BFH, 08.05.2019 - VI R 26/17 (https://dejure.org/2019,29990)
BFH, Entscheidung vom 08.05.2019 - VI R 26/17 (https://dejure.org/2019,29990)
BFH, Entscheidung vom 08. Mai 2019 - VI R 26/17 (https://dejure.org/2019,29990)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 6 Abs 3 S 1, EStG § 13, EStG § 15, EStG § 16 Abs 3, EStG VZ 2009, EStG VZ 2010
    Vorbehaltsnießbrauch bei unentgeltlicher Übertragung eines verpachteten land- und fortwirtschaftlichen Betriebs

  • Bundesfinanzhof

    Vorbehaltsnießbrauch bei unentgeltlicher Übertragung eines verpachteten land- und fortwirtschaftlichen Betriebs

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 Abs 3 S 1 EStG 2009, § 13 EStG 2009, § 15 EStG 2009, § 16 Abs 3 EStG 2009, EStG VZ 2009
    Vorbehaltsnießbrauch bei unentgeltlicher Übertragung eines verpachteten land- und fortwirtschaftlichen Betriebs

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    EStG §§ 6 Abs. 3 S. 1, 13, 15, 16
    Bestellung eines Vorbehaltsnießbrauchs bei unentgeltlicher Übertragung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolgen der Bestellung der untentgeltlichen Übertragung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes unter Bestellung eines Nießbrauchs

  • Betriebs-Berater

    Vorbehaltsnießbrauch bei unentgeltlicher Übertragung eines verpachteten land- und forstwirtschaftlichen Betriebs

  • rewis.io

    Vorbehaltsnießbrauch bei unentgeltlicher Übertragung eines verpachteten land- und fortwirtschaftlichen Betriebs

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 6 Abs. 3 Satz 1, § 13
    Vorbehaltsnießbrauch bei unentgeltlicher Übertragung eines verpachteten land- und fortwirtschaftlichen Betriebs

  • rechtsportal.de

    EStG § 6 Abs. 3 Satz 1, § 13
    Rechtsfolgen der Bestellung der untentgeltlichen Übertragung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes unter Bestellung eines Nießbrauchs

  • datenbank.nwb.de

    Vorbehaltsnießbrauch bei unentgeltlicher Übertragung eines verpachteten land- und fortwirtschaftlichen Betriebs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Keine steuerneutrale Übertragung unter Vorbehaltsnießbrauch bei Gewerbebetrieben

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die unentgeltliche Übertragung eines verpachteten land- und fortwirtschaftlichen Betriebs - und der Vorbehaltsnießbrauch

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Vorbehaltsnießbrauch bei unentgeltlicher Übertragung eines verpachteten land- und forstwirtschaftlichen Betriebs

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Vorbehaltsnießbrauch bei unentgeltlicher Übertragung eines verpachteten land- und fortwirtschaftlichen Betriebs

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vorbehaltsnießbrauch bei unentgeltlicher Übertragung eines verpachteten land- und fortwirtschaftlichen Betriebs

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Muss eine Landwirtin die Ablöse ihres Nießbrauchs versteuern?

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 13, EStG § 6 Abs 3, EStG § 4 Abs 1
    Landwirtschaft, Vorweggenommene Erbfolge, Nießbrauch, Verpachtung, Ablösung, Betriebseinnahme

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 265, 82
  • BStBl II 2019, 660
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 26.02.1987 - IV R 325/84

    Gewinn aus der Veräußerung eines unter Vorbehaltsnießbrauch erworbenen

    Auszug aus BFH, 08.05.2019 - VI R 26/17
    Der Betrieb wird vielmehr steuerrechtlich unverändert durch den Rechtsnachfolger fortgeführt (BFH-Urteil vom 26. Februar 1987 IV R 325/84, BFHE 150, 321, BStBl II 1987, 772, unter 1., m.w.N.).

    Entgegen der Ansicht der Klägerin ergibt sich aus dem BFH-Urteil in BFHE 150, 321, BStBl II 1987, 772 nichts anderes.

    Ein solcher Sachverhalt lag auch dem BFH-Urteil in BFHE 150, 321, BStBl II 1987, 772 zugrunde.

    Demzufolge hat sich der BFH zu einer solchen Konstellation in seinem Urteil in BFHE 150, 321, BStBl II 1987, 772 auch nicht verhalten.

  • BFH, 25.01.2017 - X R 59/14

    Vorbehaltsnießbrauch hindert steuerneutrale unentgeltliche Übertragung eines

    Auszug aus BFH, 08.05.2019 - VI R 26/17
    Insbesondere stellte die Bewilligung des Nießbrauchs keine Gegenleistung des S als Erwerber dar (s. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Januar 2017 X R 59/14, BFHE 257, 227, Rz 37, m.w.N.).

    Auch ein ruhender, verpachteter und noch nicht aufgegebener Betrieb kann Übertragungsgegenstand i.S. des § 6 Abs. 3 Satz 1 EStG sein (BFH-Urteil in BFHE 257, 227, Rz 39, m.w.N.).

    Soweit der X. Senat des BFH für die Einkünfte aus Gewerbebetrieb eine abweichende Auffassung vertritt (BFH-Urteil in BFHE 257, 227), hat der Senat erhebliche Bedenken, ob er sich dem anschließen könnte.

    Der X. Senat geht nämlich ebenfalls davon aus, dass die Betriebsübertragung unter Nießbrauchsvorbehalt --auch bei einem Verpachtungsbetrieb-- keine Aufgabe des Betriebs des vormaligen Eigentümers und nunmehrigen Nießbrauchsberechtigten auslöst (BFH-Urteil in BFHE 257, 227, Rz 40, 48).

  • BFH, 01.09.2011 - II R 67/09

    Unentgeltlich erworbener Nießbrauch an einem Anteil an einer Personengesellschaft

    Auszug aus BFH, 08.05.2019 - VI R 26/17
    Denn die Klägerin konnte den auf sie unentgeltlich übergegangenen Verpachtungsbetrieb nur aufgrund des ihr zugewandten Nießbrauchs betreiben (s. BFH-Urteile vom 4. November 1980 VIII R 55/77, BFHE 132, 414, BStBl II 1981, 396, unter 3., und vom 1. September 2011 II R 67/09, BFHE 239, 137, BStBl II 2013, 210, Rz 32, 33).

    Der in § 6 Abs. 3 EStG zum Ausdruck gebrachte Grundsatz findet auch auf die unentgeltliche Übertragung des Rechts zur Nutzung eines Betriebs in der Form der Bestellung eines dinglichen Nießbrauchs am Unternehmen entsprechende Anwendung (BFH-Urteile in BFHE 132, 414, BStBl II 1981, 396, unter 3., und in BFHE 239, 137, BStBl II 2013, 210, Rz 34, 35).

  • BFH, 04.11.1980 - VIII R 55/77

    Nießbrauchsrecht - Erbe - Erfüllung eines Vermächtnisses - Entschädigung -

    Auszug aus BFH, 08.05.2019 - VI R 26/17
    Denn die Klägerin konnte den auf sie unentgeltlich übergegangenen Verpachtungsbetrieb nur aufgrund des ihr zugewandten Nießbrauchs betreiben (s. BFH-Urteile vom 4. November 1980 VIII R 55/77, BFHE 132, 414, BStBl II 1981, 396, unter 3., und vom 1. September 2011 II R 67/09, BFHE 239, 137, BStBl II 2013, 210, Rz 32, 33).

    Der in § 6 Abs. 3 EStG zum Ausdruck gebrachte Grundsatz findet auch auf die unentgeltliche Übertragung des Rechts zur Nutzung eines Betriebs in der Form der Bestellung eines dinglichen Nießbrauchs am Unternehmen entsprechende Anwendung (BFH-Urteile in BFHE 132, 414, BStBl II 1981, 396, unter 3., und in BFHE 239, 137, BStBl II 2013, 210, Rz 34, 35).

  • BFH, 07.04.2016 - IV R 38/13

    Generationen- und betriebsübergreifende Totalgewinnprognose bei Übertragung eines

    Auszug aus BFH, 08.05.2019 - VI R 26/17
    b) Bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft hat die Bestellung eines Nießbrauchs nach ständiger Rechtsprechung des BFH zur Folge, dass zwei Betriebe entstehen, nämlich ein ruhender Betrieb in der Hand des nunmehrigen Eigentümers (des Nießbrauchsverpflichteten) und ein wirtschaftender Betrieb in der Hand des Nießbrauchsberechtigten und bisherigen Eigentümers (z.B. Senatsurteil vom 23. Oktober 2018 VI R 5/17, BFHE 262, 425, Rz 31; BFH-Urteil vom 7. April 2016 IV R 38/13, BFHE 253, 390, BStBl II 2016, 765, Rz 26, m.w.N.).

    Beide Vorgänge hat er dem Anwendungsbereich des § 6 Abs. 3 EStG unterstellt (BFH-Urteil in BFHE 253, 390, BStBl II 2016, 765, Rz 28).

  • FG Schleswig-Holstein, 11.05.2017 - 5 K 207/13

    Ablösung; Vorbehaltsnießbrauch

    Auszug aus BFH, 08.05.2019 - VI R 26/17
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 11. Mai 2016  5 K 207/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Finanzgericht (FG) wies die hiergegen nach erfolglosem Vorverfahren erhobene Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2017, 1643 veröffentlichten Gründen ab.

  • BFH, 20.04.1989 - IV R 95/87

    Verpächterwahlrecht nur bei Verpachtung eines selbst bewirtschafteten Betriebes

    Auszug aus BFH, 08.05.2019 - VI R 26/17
    Das BFH-Urteil vom 20. April 1989 IV R 95/87 (BFHE 157, 365, BStBl II 1989, 863) führt für den hier zu beurteilenden Fall der unentgeltlichen Betriebsübertragung unter Nießbrauchsvorbehalt ebenfalls zu keinem anderen Ergebnis.
  • BFH, 19.09.2017 - IV B 85/16

    Nichtzulassungsbeschwerde: Verfahrensfehler bei Abweisung einer Klage durch

    Auszug aus BFH, 08.05.2019 - VI R 26/17
    Diese Rechtsprechung betrifft jedoch (nur) den entgeltlichen Erwerb eines Betriebs (s. auch BFH-Beschluss vom 19. September 2017 IV B 85/16, Rz 19).
  • BFH, 29.03.2017 - VI R 82/14

    Treu und Glauben bei rechtsfehlerhafter Übertragung einer § 6c-Rücklage

    Auszug aus BFH, 08.05.2019 - VI R 26/17
    Zwar erzielt der Erwerber eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs, der nur das Eigentum erwirbt, aber zu keinem Zeitpunkt als Land- und Forstwirt tätig wird, im Fall der sofortigen Verpachtung des erworbenen Betriebs nur Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (ebenso Senatsurteil vom 29. März 2017 VI R 82/14, Rz 17, m.w.N.).
  • BFH, 08.03.2007 - IV R 57/04

    Betriebsaufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs; Verpächterwahlrecht auch für

    Auszug aus BFH, 08.05.2019 - VI R 26/17
    c) Schließlich ist der Verpachtungsbetrieb von S auch nicht durch die Veräußerung der Hofstelle an einen Dritten aufgegeben worden (vgl. dazu BFH-Urteil vom 8. März 2007 IV R 57/04, BFH/NV 2007, 1640, unter II.3.).
  • BFH, 23.10.2018 - VI R 5/17

    Generationen- und betriebsübergreifende Totalgewinnprognose bei Übertragung eines

  • BFH, 24.02.2005 - IV R 28/00

    Unentgeltliche Betriebsübertragung

  • BFH, 28.11.1991 - IV R 58/91

    Verpächterwahlrecht in der Land- und Forstwirtschaft bei Erbengemeinschaft

  • BFH, 17.05.2018 - VI R 66/15

    Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs - Verpächterwahlrecht bei Realteilung

  • BFH, 13.11.1963 - GrS 1/63

    Wahlrecht des Verpächters zur Bewertung der Verpachtung des Gewerbetriebs als

  • BFH, 25.11.2020 - II R 9/19

    Begünstigung land- und forstwirtschaftlichen Vermögens in der Erbschaftsteuer:

    dd) Es entspricht diesen Grundsätzen, dass nach ständiger Rechtsprechung des BFH bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft durch die Bestellung eines Nießbrauchs (auch) ein (wirtschaftender) Betrieb in der Hand des Nießbrauchsberechtigten entsteht (vgl. BFH-Urteil vom 08.05.2019 - VI R 26/17, BFHE 265, 82, BStBl II 2019, 660, Rz 18, m.w.N.).

    Die andere Frage, ob auch der Eigentümer des nießbrauchbelasteten Betriebs seinerseits (noch) einen bewertungsrechtlichen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft innehat (vgl. dazu noch BFH-Urteil vom 28.03.2012 - II R 37/10, BFH/NV 2012, 1416, Rz 14: "möglicherweise noch bestehenden ...", aber nunmehr BFH-Urteil in BFHE 265, 82, BStBl II 2019, 660, Rz 18: "ein ruhender Betrieb in der Hand des nunmehrigen Eigentümers (des Nießbrauchsverpflichteten)"), ist im Rechtsstreit der Klägerin nicht erheblich.

  • FG Münster, 20.09.2019 - 11 K 4132/15

    Einkommensteuer - Unter welchen Voraussetzungen führen die Vereinbarung eines

    Zwar sehen die für die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft zuständigen Senate des BFH die Einstellung oder Beendigung der land- und forstwirtschaftlichen Betätigung nicht als Voraussetzung der unentgeltlichen Betriebsübertragung nach § 7 Abs. 1 EStDV bzw. § 6 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 EStG, so dass ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb unentgeltlich auch dann gemäß § 7 Abs. 1 EStDV bzw. § 6 Abs. 3 EStG ohne Aufdeckung stiller Reserven übertragen werden kann, wenn sich der Übertragende den Nießbrauch an dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb vorbehält (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 08.05.2019 VI R 26/17, BFH/NV 2019, 1272).
  • BFH, 16.11.2022 - II R 39/20

    Bewertung eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft für Zwecke der

    d) Nach den Grundsätzen der Betriebsverpachtung im Ganzen kann darüber hinaus auch beim Verpächter ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb als ruhender Betrieb fortbestehen (dazu etwa BFH-Urteile vom 29.03.2017 - VI R 82/14, BFH/NV 2017, 1313, Rz 16 f., und vom 08.05.2019 - VI R 26/17, BFHE 265, 82, BStBl II 2019, 660, Rz 21).
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