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   BFH, 26.08.1997 - VI R 268/94   

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https://dejure.org/1997,4555
BFH, 26.08.1997 - VI R 268/94 (https://dejure.org/1997,4555)
BFH, Entscheidung vom 26.08.1997 - VI R 268/94 (https://dejure.org/1997,4555)
BFH, Entscheidung vom 26. August 1997 - VI R 268/94 (https://dejure.org/1997,4555)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Frage des dauernden Getrenntlebens von Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Dauerndes Getrenntleben von Ehegatten

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 26 Abs 1, BGB § 1567 Abs 2
    Zusammenveranlagung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • FG Nürnberg, 07.03.2005 - VI 160/04

    Kurzfristiges Unterbrechen des dauernden getrennt Lebens rechtfertigt nicht die

    Ein kurzzeitiges Zusammenleben i.S.d. § 1567 Abs. 2 BGB , das der Versöhnung dienen soll, ist für die Frage der Zusammenveranlagung der Ehegatten aber ohne Bedeutung (BFH-Urteil vom 26.08.1997 VI R 268/94, BFH/NV 1998, 163 ).

    - aa) Nach dem Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 14.04.1988 (9 K 70/85, EFG 1988, 639) eröffnet ein siebenwöchiges Zusammenleben die Ehegattenveranlagung, nach Finanzgericht Münster (Urteil vom 22.03.1996 - 14 K 3008/94 E, EFG 1996, 921) reichen hierfür schon sechs Wochen aus und nach Finanzgericht Köln (Urteil vom 21.12.1993 - 2 K 4543/92, EFG 1994, 771, durch den BFH mit Beschluss vom 26.08.1997 VI R 268/94 im Verfahren nach Artikel 1 Nr. 7 BFH-Entlastungsgesetz bestätigt, BFH/NV 1998, 163 ) ermöglicht bereits ein drei bis vierwöchiges erneutes Zusammenleben die Veranlagung nach § 26 ff EStG .

  • BFH, 17.10.2001 - III B 65/01

    Beschwerde - Nichtzulassungsbeschwerde - Zulassungsgrund -

    Nach der bis heute fortgeführten Rechtsprechung des BFH leben Ehegatten dauernd getrennt i.S. von § 26 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG), wenn die zum Wesen der Ehe gehörende Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft nach dem Gesamtbild der Verhältnisse nicht mehr besteht (vgl. BFH-Urteile vom 18. Juli 1996 III R 90/95, BFH/NV 1997, 139, 140, mit umfassenden Nachweisen; vom 18. Juli 1985 VI R 100/83, BFH/NV 1987, 431; BFH-Beschlüsse vom 20. Januar 1999 VI B 160/98, BFH/NV 1999, 951; vom 26. November 1997 IX B 47/97, BFH/NV 1998, 585, m.w.N.; vom 26. August 1997 VI R 268/94, BFH/NV 1998, 163).
  • FG Baden-Württemberg, 16.11.2005 - 2 K 17/03

    Voraussetzung für eine Zusammenveranlagung bei Versöhnungsversuch

    Insbesondere ist § 1567 Abs. 2 BGB nicht (entsprechend) anwendbar (vgl. BFH-Beschluss vom 26. August 1997 VI R 268/94, BFH/NV 1998, 163).
  • FG Köln, 20.04.1999 - 15 K 6180/95

    Fortführung von § 10e EStG nach Eigentumsübertragung auf den Ehegatten

    Die Regelung des § 1567 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch - nach der ein Versöhnungsversuch ein Getrenntleben nicht unterbricht - ist für das Steuerrecht nicht maßgeblich, weil die dortige Vorschrift auf die -steuerlich irrelevante - Erleichterung von Versöhnungsversuchen abzielt (vergl. BFH-Beschluß vom 26. August 1997 VI R 268/94, BFH/NV 1998, 163 ).
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