Weitere Entscheidung unten: BFH, 11.02.2009

Rechtsprechung
   BFH, 10.01.2008 - VI R 27/07   

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BFH, 10.01.2008 - VI R 27/07 (https://dejure.org/2008,2997)
BFH, Entscheidung vom 10.01.2008 - VI R 27/07 (https://dejure.org/2008,2997)
BFH, Entscheidung vom 10. Januar 2008 - VI R 27/07 (https://dejure.org/2008,2997)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Entfernungspauschale - Neuregelung ab 2007 für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

  • Judicialis

    EStG i.d.F. des StÄndG 2007 § 9 Abs. 2; ; EStG i.d.F. des StÄndG 2007 § ... 9 Abs. 2 Satz 1; ; EStG § 9 Abs. 2 Satz 2; ; EStG § 9a Satz 1 Nr. 1; ; EStG § 39a Abs. 1 Nr. 1; ; FGO § 122 Abs. 2; ; BVerfGG § 80 Abs. 1; ; BVerfGG § 80 Abs. 2 Satz 1

Besprechungen u.ä.

  • fe-ls.de (Entscheidungsbesprechung)

    Pendlerpauschale und Verfassungsgericht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2008, 246
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 26.02.2009 - VI R 17/07

    Finanzamt hat Kosten des Revisionsverfahrens zur Pendlerpauschale zu tragen

    Auszug aus BFH, 10.01.2008 - VI R 27/07
    Das Bundesministerium der Finanzen ist dem Rechtsstreit gemäß § 122 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) beigetreten und nimmt auf die zum Verfahren VI R 17/07 eingereichte Stellungnahme zu dem dort erklärten Verfahrensbeitritt Bezug.

    Zur Frage des Rechtsschutzinteresses hinsichtlich der Eintragung eines Freibetrags in die Lohnsteuerkarte 2007 verweist der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen auf seinen Vorlagebeschluss vom heutigen Tage in der Sache VI R 17/07.

    Wäre die Rechtsnorm verfassungswidrig, wäre für alle dem BVerfG dann zur Verfügung stehenden Entscheidungsalternativen die Revision jedenfalls nicht als unbegründet zurückzuweisen, so dass in diesem Falle eine "andere Entscheidung" im Sinne der Rechtsprechung des BVerfG zur Entscheidungserheblichkeit der Rechtsnorm zu treffen wäre; auch insoweit verweist der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen auf seinen Vorlagebeschluss vom heutigen Tage in der Sache VI R 17/07.

    Der Senat ist aus den unter B. VI. 1. bis 3. genannten Gründen des im Verfahren VI R 17/07 getroffenen Aussetzungs- und Vorlagebeschlusses der Auffassung, dass § 9 Abs. 2 Satz 1 EStG nicht mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist.

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 23.05.2007 - 1 K 497/06

    Verfassungsmäßigkeit der Einführung des sog. Werkstorprinzips in § 9 Abs. 2 EStG

    Auszug aus BFH, 10.01.2008 - VI R 27/07
    das angefochtene Urteil des FG Mecklenburg-Vorpommern vom 23. Mai 2007 1 K 497/06 aufzuheben und den Bescheid über die Eintragung auf der Lohnsteuerkarte 2007 dahingehend zu ändern, dass auf der Lohnsteuerkarte des Klägers für das Jahr 2007 ein weiterer steuerfreier Jahresbetrag in Höhe von 1 380 EUR eingetragen wird.
  • BVerfG, 11.11.1998 - 2 BvL 10/95

    Aufwandsentschädigung Ost

    Auszug aus BFH, 10.01.2008 - VI R 27/07
    Grundsätzlich unterliege nur das Nettoeinkommen, nämlich der Saldo aus den Erwerbseinnahmen abzüglich der Erwerbsaufwendungen sowie der existenzsichernden Aufwendungen, der Einkommensteuer (Hinweis auf den Beschluss des BVerfG vom 11. November 1998 2 BvL 10/95, BVerfGE 99, 280, BStBl II 1999, 502).
  • BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98

    Doppelte Haushaltsführung

    Auszug aus BFH, 10.01.2008 - VI R 27/07
    Nach der Entscheidung des BVerfG zur doppelten Haushaltsführung (2 BvR 400/98, 2 BvR 1735/00) stehe auch die Berücksichtigung privat veranlassten Aufwands nicht ohne weiteres zur Disposition des Gesetzgebers.
  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00

    Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz

    Auszug aus BFH, 10.01.2008 - VI R 27/07
    Danach sei der existenznotwendige Aufwand in angemessener, realitätsgerecht bestimmter Höhe von der Einkommensteuer freizustellen (Hinweis auf Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 8. Juni 2004 2 BvL 5/00, BVerfGE 110, 412, 433).
  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07

    Neuregelung der "Pendlerpauschale" verfassungswidrig

    - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs vom 10. Januar 2008 - VI R 27/07 -.

    Die Revision des Klägers führte zum Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs vom 10. Januar 2008 - VI R 27/07 -.

  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 2/08
    - VI R 17/07 und VI R 27/07 - zur verfassungsrechtlichen Prüfung, ob § 9 Abs. 2 Satz 1 EStG i.d.F. des Steueränderungsgesetzes 2007 vom 19. Juli 2006 (BGBl. I S. 1652) insoweit mit dem Grundgesetz vereinbar ist, als danach Aufwendungen des Arbeitnehmers für seine Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte keine Werbungskosten sind und keine weiteren einkommensteuerrechtlichen Regelungen bestehen, nach denen die vom Abzugsverbot betroffenen Aufwendungen ansonsten die einkommensteuerliche Bemessungsgrundlage mindern - 2 BvL 2/08 -.
  • FG Hamburg, 11.03.2011 - 3 V 15/11

    Keine Befangenheit aufgrund rechtlicher Hinweise

    Demgegenüber seien in der jüngeren Vergangenheit nahezu alle Verfahren, die für die Öffentlichkeit von allgemeinem Interesse gewesen seien, im Lohnsteuerermäßigungsverfahren entschieden worden (Hinweis auf Bundesfinanzhof --BFH-- vom 25. August 2009 VI B 69/09 betreffend Arbeitszimmer und vom 10. Januar 2008 VI R 27/07 betreffend Entfernungspauschale).
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Rechtsprechung
   BFH, 11.02.2009 - VI R 27/07 (1)   

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BFH, 11.02.2009 - VI R 27/07 (1) (https://dejure.org/2009,10199)
BFH, Entscheidung vom 11.02.2009 - VI R 27/07 (1) (https://dejure.org/2009,10199)
BFH, Entscheidung vom 11. Februar 2009 - VI R 27/07 (1) (https://dejure.org/2009,10199)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kostenentscheidung im Revisionsverfahren des BFH nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Entfernungspauschale; Erledigungserklärung des dem Verfahren Beigetretenen als sonstigem Beteiligten nicht erforderlich

  • Judicialis

    FGO § 138 Abs. 1; ; FGO § 138 Abs. 2 S. 1 2. Fall; ; EStG § 9 Abs. 2 S. 2

  • rechtsportal.de

    Bedürfnis einer Erledigungserklärung eines Beigetretenen als sonstigem Beteiligten

  • datenbank.nwb.de

    Kostenentscheidung im Revisionsverfahren des BFH nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Entfernungspauschale

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 2, EStG § 39a Abs 1 Nr 1, GG Art 3
    Entfernungspauschale; Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte; Kürzung; Verfassungsmäßigkeit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 25.01.2006 - IV R 14/04

    Bildung von Rücklagen nach § 6b Abs. 3 EStG - trotz Antrags auf mündliche

    Auszug aus BFH, 11.02.2009 - VI R 27/07
    Einer Erledigungserklärung des Beigetretenen als sonstigem Beteiligten bedarf es nicht (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Januar 2006 IV R 14/04, BFHE 212, 231, BStBl II 2006, 418, m.w.N., unter 1. a).

    Der Senat hat damit nur noch über die Kosten des gesamten Verfahrens gemäß § 143 Abs. 1 i.V.m. § 138 der Finanzgerichtsordnung (FGO) zu entscheiden (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 212, 231, BStBl II 2006, 418).

  • BFH, 10.01.2008 - VI R 17/07

    BFH ruft wegen sog. "Pendlerpauschale" BVerfG an: Versagung des

    Auszug aus BFH, 11.02.2009 - VI R 27/07
    Nachdem der Senat mit Beschluss vom 10. Januar 2008 (BFHE 219, 358, BStBl II 2008, 234) das Revisionsverfahren ausgesetzt hatte, entschied der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) mit Urteil vom 9. Dezember 2008 2 BvL 1/08 (BFH/NV 2009, 338), dass die seit 2007 geltende Regelung der Entfernungspauschale verfassungswidrig ist.
  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07

    Neuregelung der "Pendlerpauschale" verfassungswidrig

    Auszug aus BFH, 11.02.2009 - VI R 27/07
    Nachdem der Senat mit Beschluss vom 10. Januar 2008 (BFHE 219, 358, BStBl II 2008, 234) das Revisionsverfahren ausgesetzt hatte, entschied der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) mit Urteil vom 9. Dezember 2008 2 BvL 1/08 (BFH/NV 2009, 338), dass die seit 2007 geltende Regelung der Entfernungspauschale verfassungswidrig ist.
  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/08
    Auszug aus BFH, 11.02.2009 - VI R 27/07
    Nachdem der Senat mit Beschluss vom 10. Januar 2008 (BFHE 219, 358, BStBl II 2008, 234) das Revisionsverfahren ausgesetzt hatte, entschied der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) mit Urteil vom 9. Dezember 2008 2 BvL 1/08 (BFH/NV 2009, 338), dass die seit 2007 geltende Regelung der Entfernungspauschale verfassungswidrig ist.
  • BFH, 23.08.2007 - VI B 42/07

    Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ("Pendlerpauschale") -

    Diese Verfahren haben zu Revisionen (VI R 17/07 und VI R 27/07) und einer Beschwerde (VI B 57/07) geführt, die bei dem beschließenden Senat anhängig sind.
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