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   BFH, 20.10.2016 - VI R 27/15   

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https://dejure.org/2016,47034
BFH, 20.10.2016 - VI R 27/15 (https://dejure.org/2016,47034)
BFH, Entscheidung vom 20.10.2016 - VI R 27/15 (https://dejure.org/2016,47034)
BFH, Entscheidung vom 20. Oktober 2016 - VI R 27/15 (https://dejure.org/2016,47034)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Schadensersatzleistungen als Erwerbsaufwendungen - Beschluss gemäß § 126a FGO nach Revisionszulassung durch BFH

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 12, EStG § 19, FGO § 76 Abs 2, FGO § 96 Abs 2, FGO § 126a, FGO § 155, ZPO § 295, AO § 89 Abs 2, GG Art 103 Abs 1, EStG § 4 Abs 4, EStG VZ 2009
    Schadensersatzleistungen als Erwerbsaufwendungen - Beschluss gemäß § 126a FGO nach Revisionszulassung durch BFH

  • Bundesfinanzhof

    Schadensersatzleistungen als Erwerbsaufwendungen - Beschluss gemäß § 126a FGO nach Revisionszulassung durch BFH

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 S 1 EStG 2009, § 12 EStG 2009, § 19 EStG 2009, § 76 Abs 2 FGO, § 96 Abs 2 FGO
    Schadensersatzleistungen als Erwerbsaufwendungen - Beschluss gemäß § 126a FGO nach Revisionszulassung durch BFH

  • IWW

    § 93 Abs. 2 des Aktiengesetzes, § ... 126a der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 126 Abs. 2 FGO, § 126a FGO, § 9 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 19 EStG, § 5 Abs. 1 EStG, § 249 des Handelsgesetzbuchs, § 40 der Abgabenordnung (AO), § 118 Abs. 2 FGO, § 89 Abs. 2 AO, § 11 EStG, Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 155 FGO, § 295 der Zivilprozessordnung, § 76 FGO, § 76 Abs. 1 FGO, § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 295 ZPO, § 94 FGO, § 160 Abs. 4, § 164 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von durch strafbare Handlungen verursachten Kosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit

  • Betriebs-Berater

    Schadensersatzleistungen als Erwerbsaufwendungen

  • rewis.io

    Schadensersatzleistungen als Erwerbsaufwendungen - Beschluss gemäß § 126a FGO nach Revisionszulassung durch BFH

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzleistungen als Erwerbsaufwendungen

  • rechtsportal.de

    Berücksichtigung von durch strafbare Handlungen verursachten Kosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de

    Schadensersatzleistungen als Erwerbsaufwendungen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schadensersatzleistungen als Erwerbsaufwendungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Kein Werbungskostenabzug bei eigener Bereicherung aufgrund strafbarer Handlung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eigene Bereicherung mittels Straftaten - und der Werbungskostenabzug

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kein Abzug von Werbungskosten bei eigener Bereicherung aufgrund strafbarer Handlung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Schadensersatzleistungen als Erwerbsaufwendungen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Werbungskostenabzug bei eigener Bereicherung aufgrund strafbarer Handlung

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Kein Werbungskostenabzug bei eigener Bereicherung aufgrund strafbarer Handlung

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Kein Abzug von Werbungskosten bei eigener Bereicherung durch strafbare Handlungen zulasten des Arbeitgebers

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzzahlung aufgrund strafbarer Handlung sind keine Werbungskosten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Werbungskostenabzug bei eigener Bereicherung aufgrund strafbarer Handlung

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Werbungskostenabzug bei strafbaren Handlungen nur ausnahmsweise möglich

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Folgen selbstbegünstigender Straftat sind keine Werbungskosten

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9, EStG § 12 Nr 1, AO § 40
    Veranlassungszusammenhang, Schadensersatz, Strafverfahren, Werbungskosten, Tatsächliche Verständigung

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 255, 529
  • BB 2017, 22
  • DB 2016, 3014
  • BStBl II 2018, 441
  • NZG 2017, 240
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (22)

  • BFH, 09.12.2003 - VI R 35/96

    Haftungsinanspruchnahme eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers

    Auszug aus BFH, 20.10.2016 - VI R 27/15
    Auch strafbare Handlungen, die im Zusammenhang mit einer betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit stehen, können Erwerbsaufwendungen begründen (Anschluss an das Senatsurteil vom 9. Dezember 2003 VI R 35/96, BFHE 205, 56, BStBl II 2004, 641).

    Danach ist es für die Besteuerung unerheblich, ob ein Verhalten, das den Tatbestand eines Steuergesetzes ganz oder zum Teil erfüllt, gegen ein gesetzliches Gebot oder Verbot oder gegen die guten Sitten verstößt (Senatsurteil vom 9. Dezember 2003 VI R 35/96, BFHE 205, 56, BStBl II 2004, 641).

    d) Die Annahme von Erwerbsaufwendungen setzt in diesen Fällen allerdings voraus, dass die --die Aufwendungen auslösenden-- schuldhaften Handlungen noch im Rahmen der betrieblichen oder beruflichen Aufgabenerfüllung liegen und nicht auf privaten, den betrieblichen oder beruflichen Zusammenhang aufhebenden Umständen beruhen (Senatsurteil in BFHE 205, 56, BStBl II 2004, 641).

  • FG Köln, 29.10.2014 - 5 K 463/12

    Schadensersatzzahlung, Veranlassungszusammenhang, Bindungswirkung

    Auszug aus BFH, 20.10.2016 - VI R 27/15
    Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 29. Oktober 2014  5 K 463/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Die nach erfolglosem Vorverfahren erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2015, 1524 veröffentlichten Gründen ab.

    Sie beantragen, das Urteil des FG Köln vom 29. Oktober 2014  5 K 463/12 aufzuheben und den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2009 zuletzt vom 19. Dezember 2013 insoweit zu ändern, als weitere Werbungskosten in Höhe von 1.227.818,90 EUR bei den Einkünften des Klägers aus nichtselbständiger Arbeit berücksichtigt werden.

  • BFH, 31.07.2014 - III B 13/14

    Keine Überraschungsentscheidung bei rechtlichem Hinweis in der mündlichen

    Auszug aus BFH, 20.10.2016 - VI R 27/15
    Eine zur Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör führende Überraschungsentscheidung liegt folglich nicht vor (vgl. BFH-Beschluss vom 31. Juli 2014 III B 13/14, BFH/NV 2014, 1901).

    Vielmehr hätten die sach- und fachkundig vertretenen Kläger in der mündlichen Verhandlung Vertagung oder die Gewährung einer weiteren Schriftsatzfrist beantragen müssen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2014, 1901).

  • BFH, 23.10.2015 - IX B 92/15

    Vorliegen einer Überraschungsentscheidung - Verlust des Rügerechts bei

    Auszug aus BFH, 20.10.2016 - VI R 27/15
    Denn die Kläger haben trotz des vermeintlich überraschenden richterlichen Hinweises rügelos zur Sache verhandelt (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung --ZPO--; vgl. BFH-Beschluss vom 23. Oktober 2015 IX B 92/15, BFH/NV 2016, 217, m.w.N.).

    Diese Rüge kann schon deshalb nicht verfangen, weil die insoweit einschlägige Norm des § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO eine Verfahrensvorschrift ist, auf deren Einhaltung die Prozessbeteiligten nach § 155 FGO i.V.m. § 295 ZPO --ausdrücklich oder durch Unterlassen einer Rüge-- verzichten können (z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2016, 217, und vom 25. März 2013 IX B 180/12, BFH/NV 2013, 968, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 06.11.2015 - IX B 54/15

    Privates Veräußerungsgeschäft bei einer im Ausland belegenden Immobilie

    Auszug aus BFH, 20.10.2016 - VI R 27/15
    Sie sind beruflich veranlasst, wenn ein objektiver Zusammenhang mit dem Beruf besteht und die Aufwendungen subjektiv zur Förderung des Berufs getätigt werden (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschluss vom 9. November 2015 VI R 36/13, BFH/NV 2016, 194, m.w.N.).

    Maßgebend dafür, ob ein solcher Zusammenhang besteht, ist zum einen die wertende Beurteilung des die betreffenden Aufwendungen auslösenden Moments, zum anderen die Zuweisung dieses maßgebenden Besteuerungsgrundes zur einkommensteuerrechtlich relevanten Erwerbssphäre (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschluss in BFH/NV 2016, 194; Senatsurteile vom 6. Mai 2010 VI R 25/09, BFHE 229, 297, BStBl II 2010, 851, und vom 17. September 2009 VI R 24/08, BFHE 226, 321, BStBl II 2010, 198).

  • BFH, 18.09.1987 - VI R 121/84

    Anforderungen an das Vorliegen von Werbungskosten - Vorliegen einer beruflichen

    Auszug aus BFH, 20.10.2016 - VI R 27/15
    Ein erwerbsbezogener Veranlassungszusammenhang wird auch aufgehoben, wenn der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber bewusst schädigen wollte oder sich oder einen Dritten durch die schädigende Handlung bereichert hat (Senatsurteile vom 18. September 1987 VI R 121/84, BFH/NV 1988, 353; vom 3. Mai 1985 VI R 103/82, BFH/NV 1986, 392; vom 6. Februar 1981 VI R 30/77, BFHE 132, 461, BStBl II 1981, 362, und vom 18. Oktober 2007 VI R 42/04, BFHE 219, 197, BStBl II 2008, 223).
  • FG München, 30.09.1998 - 1 K 774/96
    Auszug aus BFH, 20.10.2016 - VI R 27/15
    So greifen nach der Rechtsprechung private Gründe dann durch, wenn die strafbaren Handlungen mit der Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen nur insoweit im Zusammenhang stehen, als diese eine Gelegenheit zu einer Straftat verschafft (vgl. BFH-Urteil vom 19. März 1987 IV R 140/84, BFH/NV 1987, 577; FG München, Urteil vom 30. September 1998  1 K 774/96, EFG 1999, 108).
  • BFH, 31.03.2004 - I R 71/03

    Ausbildung von Pferden zu Renn- und Turnierpferden im Bereich der LuF

    Auszug aus BFH, 20.10.2016 - VI R 27/15
    Denn nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist eine tatsächliche Verständigung über Rechtsfragen --wie hier über den Werbungskostenabzug von Vergleichszahlungen und Schadensersatzleistungen-- ausgeschlossen (BFH-Urteil vom 31. März 2004 I R 71/03, BFHE 206, 42, BStBl II 2004, 742, unter II.11.b).
  • BFH, 17.09.2015 - III R 49/13

    Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Freiberuflersozietät gegen

    Auszug aus BFH, 20.10.2016 - VI R 27/15
    aa) In der Rechtsprechung des BFH ist zwar anerkannt, dass die Finanzbehörden auch außerhalb einer Außenprüfung eine --nunmehr in § 89 Abs. 2 AO geregelte-- Zusage geben können, deren Verbindlichkeit --bis zur Einführung dieser Vorschrift durch das Föderalismusreform-Begleitgesetz vom 5. September 2006 (BGBl I 2006, 2098) mit Wirkung zum 12. September 2006-- aus den Grundsätzen von Treu und Glauben abzuleiten war (z.B. BFH-Urteil vom 17. September 2015 III R 49/13, BFHE 252, 17, m.w.N.).
  • BFH, 06.02.1981 - VI R 30/77

    Arbeitnehmer - Verstoß gegen die Dienstvorschriften - Schadensersatzzahlung -

    Auszug aus BFH, 20.10.2016 - VI R 27/15
    Ein erwerbsbezogener Veranlassungszusammenhang wird auch aufgehoben, wenn der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber bewusst schädigen wollte oder sich oder einen Dritten durch die schädigende Handlung bereichert hat (Senatsurteile vom 18. September 1987 VI R 121/84, BFH/NV 1988, 353; vom 3. Mai 1985 VI R 103/82, BFH/NV 1986, 392; vom 6. Februar 1981 VI R 30/77, BFHE 132, 461, BStBl II 1981, 362, und vom 18. Oktober 2007 VI R 42/04, BFHE 219, 197, BStBl II 2008, 223).
  • BFH, 25.03.2013 - IX B 180/12

    Voraussetzungen für die Darlegung von Verfahrensmängeln - rechtliches Gehör -

  • BFH, 19.03.1987 - IV R 140/84

    Betriebsausgabeneigenschaft bei Zahlung von Schadenseratz

  • BFH, 03.05.1985 - VI R 103/82

    Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit - Aufwendungen,

  • BFH, 17.09.1992 - IV R 39/90

    Rechtsfolgen einer finanzbehördlichen Auskunft

  • BFH, 18.10.2007 - VI R 42/04

    Strafverteidigungskosten als Erwerbsaufwendungen und als außergewöhnliche

  • BFH, 28.11.1977 - GrS 2/77

    Kosten eines Verkehrsunfalls auf einer betrieblichen oder beruflichen Fahrt

  • BFH, 20.07.1994 - I B 11/94

    Schätzung der Besteuerungsgrundlagen bei Nichtabgabe von Einkommensteuer- und

  • BVerfG, 06.09.1996 - 1 BvR 1485/89

    Willkürverbot: Zurückweisung der Revision nach Zulassung wegen grundsätzlicher

  • BFH, 02.10.1992 - III R 54/91

    Rückstellungen für betriebliche Schadensersatzverpflichtungen

  • BFH, 17.09.2009 - VI R 24/08

    Verlust aus Veräußerung der Beteiligung am Arbeitgeber bei Beendigung des

  • BFH, 06.05.2010 - VI R 25/09

    Aufwendungen für das Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV sind Werbungskosten

  • BFH, 09.11.2015 - VI R 36/13

    Steuerliche Behandlung von Krankheitskosten - Feststellung des Zusammenhangs

  • BFH, 27.09.2017 - II R 41/15

    Mittelbare Anteilsvereinigung bei einer zwischengeschalteten Personengesellschaft

    Eine Überraschungsentscheidung ist insoweit nicht gegeben (vgl. BFH-Beschlüsse vom 31. Juli 2014 III B 13/14, BFH/NV 2014, 1901, und vom 20. Oktober 2016 VI R 27/15, BFHE 255, 529).
  • FG Münster, 03.12.2019 - 1 K 494/18

    Prozesskosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts sind bei Realsplitting als

    Maßgebend dafür, ob ein solcher Zusammenhang besteht, ist zum einen die wertende Beurteilung des die betreffenden Aufwendungen auslösenden Moments, zum anderen die Zuweisung dieses maßgebenden Besteuerungsgrundes zur einkommensteuerrechtlich relevanten Erwerbssphäre (vgl. nur BFH, Beschluss vom 20.10.2016 - VI R 27/15 -, BStBl. II 2018, S. 441).
  • BFH, 13.12.2016 - VIII R 43/14

    Abzugsfähigkeit von Strafverteidigungskosten als Werbungskosten oder

    a) Nach der gefestigten Rechtsprechung des BFH (s. z.B. BFH-Urteile vom 17. August 2011 VI R 75/10, BFH/NV 2011, 2040; vom 18. Oktober 2007 VI R 42/04, BFHE 219, 197, BStBl II 2008, 223; BFH-Beschluss vom 20. Oktober 2016 VI R 27/15, Der Betrieb 2016, 3014) müssen für die Begründung eines Veranlassungszusammenhangs der Strafverteidigungskosten mit den Einkünften des Klägers aus nichtselbständiger Arbeit die vorgeworfenen Handlungen in Ausübung der beruflichen Tätigkeit (und nicht nur bei Gelegenheit) begangen werden.
  • BFH, 20.10.2021 - XI R 19/20

    Versagung des Vorsteuerabzugs aus Altgoldlieferungen; Anforderungen an das

    Die nach der Anhörungsmitteilung gestellten Anträge, eine mündliche Verhandlung durchzuführen und rechtliches Gehör zu gewähren, gehen ins Leere; denn sie sind in § 126a FGO nicht vorgesehen (vgl. allgemein Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20.10.2016 - VI R 27/15, BFHE 255, 529, BStBl II 2018, 441, Rz 11).
  • FG Rheinland-Pfalz, 20.10.2020 - 5 K 1613/17

    Betriebsausgabenabzug von Strafverteidigungskosten - Berücksichtigung von

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (z.B. BFH-Urteile vom 17.08.2011 VI R 75/10, BFH/NV 2011, 2040; vom 18.10.2007 VI R 42/04, BFHE 219, 197, BStBl II 2008, 223; BFH-Beschluss vom 20.10.2016 VI R 27/15, BFHE 255, 529, BStBl II 2018, 441), der sich das erkennende Gericht anschließt, sind Strafverteidigungskosten nur dann als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abziehbar, wenn der strafrechtliche Vorwurf, gegen den sich der Steuerpflichtige zur Wehr setzt, durch sein betriebliches oder berufliches Verhalten veranlasst war.
  • FG Münster, 22.03.2023 - 9 K 1136/20

    Zufluss von Arbeitslohn sowie über der Ansatz von Einkünften aus Vermietung und

    Dies ist der Fall, wenn ein objektiver Zusammenhang mit dem Beruf besteht und die Aufwendungen subjektiv zur Förderung des Berufs getätigt werden (BFH, Urteil vom 20.10.2016 - VI R 27/15, BStBl II 2018, 441).

    Strafbare Handlungen, die im Zusammenhang mit einer betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit stehen, können ebenfalls Erwerbsaufwendungen begründen, und die sich aus ihnen ergebenden Schadensersatzverpflichtungen zu Werbungskosten oder Betriebsausgaben führen (BFH, Urteil in BStBl II 2018, 441; Kreft/Bergkemper, in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG, § 9 Rdn. 614 "Schaden, Schadensersatz und Schadensbeseitigung"; Hentschel/Paul/ u.a., in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG, § 4 Rz. 960; Schmidt/Loschelder, EStG, § 4 Rdn. 520 "Schadenersatzleistungen").

    Die Annahme von Erwerbsaufwendungen setzt in diesen Fällen allerdings voraus, dass die -die Aufwendungen auslösenden-- schuldhaften Handlungen noch im Rahmen der betrieblichen oder beruflichen Aufgabenerfüllung liegen und nicht auf privaten, den betrieblichen oder beruflichen Zusammenhang aufhebenden Umständen beruhen (BFH, Urteil in BStBl II 2018, 441).

    Ein erwerbsbezogener Veranlassungszusammenhang wird aufgehoben, wenn der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber bewusst schädigen wollte oder sich oder einen Dritten durch die schädigende Handlung bereichert hat (BFH, Urteil in BStBl II 2018, 441, und Hentschel/Paul/u.a. in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG, § 4 Rz. 960, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 03.04.2019 - VI R 15/17

    Doppelte Haushaltsführung - Vorfälligkeitsentschädigung im Zusammenhang mit dem

    Maßgebend dafür, ob ein solcher Zusammenhang besteht, ist zum einen die wertende Beurteilung des die betreffenden Aufwendungen auslösenden Moments, zum anderen die Zuweisung dieses maßgebenden Besteuerungsgrunds zur einkommensteuerrechtlich relevanten Erwerbssphäre (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschluss vom 20. Oktober 2016 VI R 27/15, BFHE 255, 529, BStBl II 2018, 441, Rz 14, m.w.N.).
  • FG Köln, 11.12.2018 - 10 K 1568/17

    Zahlung zur Dauer-Unterbringung eines sog. Problemhundes ist keine Spende

    Es muss objektiv ein Zusammenhang mit der auf Einnahmeerzielung gerichteten Tätigkeit bestehen und die Aufwendungen müssen subjektiv zur Förderung dieser Tätigkeit gemacht werden (BFH-Urteil vom 10.4.2002 - VI R 46/01, BFHE 198, 563, BStBl II 2002, 579; BFH-Beschluss vom 20.10.2016 - VI R 27/15, BFHE 255, 529, BStBl II 2018, 441; BFH-Beschluss vom 28.11.1977 - GrS 2-3/77, BFHE 124, 43, BStBl II 1978, 105).
  • FG Rheinland-Pfalz, 12.04.2018 - 6 K 2254/17

    Keine sog. "tatsächliche Verständigung" mit dem Finanzamt über

    Sie erfordert aber u.a. eine als verbindlich gekennzeichnete schriftliche Erklärung (§ 205 Abs. 1 AO) sowie eine Angabe dazu, für welche (zukünftigen) Zeiträume die Zusage gelten soll (§ 205 Abs. 2 Nr. 3 AO; vgl. auch BFH-Urteil vom 30. April 2009 V R 3/08, BFH/NV 2009, 1734; FG Köln, Urteil vom 29. Oktober 2014, 5 K 463/12, EFG 2015, 1524, bestätigt durch BFH, Urteil vom 20. Oktober 2016 VI R 27/15, BFH/NV 2017, 223).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.01.2021 - 2 S 1535/19

    Wettbürosteuer; Bemessung nach den Brutto-Wetteinsätzen

    Die vom Antragsteller behauptete Wirkung einer Anerkennung oder Duldung des unerlaubten Betriebs von Wettbüros kann von der Steuererhebung bereits deshalb nicht ausgehen, weil § 3 Abs. 1 Nr. 2 b KAG i.V.m. § 40 AO klarstellt, dass sich die Besteuerung im Hinblick auf die Legalität oder Illegalität des den Tatbestand eines Steuergesetzes erfüllenden Verhaltens "wertungsindifferent" verhält (vgl. BFH, Beschluss vom 20.10.2016 - VI R 27/15 - BFHE 255, 529, juris Rn. 15; Beschluss vom 28.11.1977 - GrS 2 bis 3/77 - BFHE 124, 43, juris Rn. 30; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.04.2016 - 14 A 1599/15 - juris Rn. 94).
  • BFH, 08.03.2022 - VI R 19/20

    (Kein Werbungskostenabzugsverbot gemäß § 12 Nr. 3 EStG bei der

  • BFH, 23.03.2021 - VII R 24/19

    Zollwertrechtliche Behandlung von Kosten für Schadstoff- und Qualitätsprüfungen

  • BFH, 23.07.2020 - VIII B 157/19

    Aufwendungen zur Abwehr eines Überbaus auf einem vermieteten Grundstück

  • BFH, 23.10.2019 - IX B 20/19

    Nichtzulassungsbeschwerde: Divergenz, Verfahrensmangel

  • FG Münster, 20.11.2018 - 15 K 655/16

    Strafverteidigung - Abziehbarkeit von Strafverteidigerkosten

  • BFH, 14.11.2017 - IX B 78/17

    Keine Überraschungsentscheidung bei Hinweis in der mündlichen Verhandlung

  • BFH, 23.07.2020 - 8 U 171/19

    Aufwendungen zur Abwehr eines Überbaus sind keine Werbungskosten

  • FG Münster, 13.08.2019 - 2 K 3686/18

    Schadensersatzzahlungen für verweigerte Abgabe der Baulasterklärung keine

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