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   BFH, 18.11.2020 - VI R 28/18   

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https://dejure.org/2020,48746
BFH, 18.11.2020 - VI R 28/18 (https://dejure.org/2020,48746)
BFH, Entscheidung vom 18.11.2020 - VI R 28/18 (https://dejure.org/2020,48746)
BFH, Entscheidung vom 18. November 2020 - VI R 28/18 (https://dejure.org/2020,48746)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 12 Nr 1, EStG § 12 Nr 2, EStG VZ 2014, FGO § 81, FGO § 96 Abs 1 S 1
    Zu den Anforderungen an die steuerliche Anerkennung eines geringfügigen Ehegattenarbeitsverhältnisses

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 S 1 EStG 2009, § 12 Nr 1 EStG 2009, § 12 Nr 2 EStG 2009, EStG VZ 2014, § 81 FGO
    Zu den Anforderungen an die steuerliche Anerkennung eines geringfügigen Ehegattenarbeitsverhältnisses

  • IWW

    § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 12 Nrn. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes, § 118 Abs. 2 FGO, § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG, § 143 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Anerkennung eines geringfügigen Ehegattenarbeitsverhältnisses

  • Betriebs-Berater

    Zu den Anforderungen an die steu-erliche Anerkennung eines geringfügigen Ehegattenarbeitsverhältnisses

  • rewis.io

    Zu den Anforderungen an die steuerliche Anerkennung eines geringfügigen Ehegattenarbeitsverhältnisses

  • Betriebs-Berater

    Zu den Anforderungen an die steuerliche Anerkennung eines geringfügigen Ehegattenarbeitsverhältnisses

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, § 12 Nr. 1, § 12 Nr. 2
    Voraussetzungen der Anerkennung eines geringfügigen Ehegattenarbeitsverhältnisses

  • datenbank.nwb.de

    Zu den Anforderungen an die steuerliche Anerkennung eines geringfügigen Ehegattenarbeitsverhältnisses

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Steuerliche Anerkennung von geringfügigen Ehegattenarbeitsverhältnissen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • IWW (Kurzinformation)

    Fremdvergleich | Angehörigenarbeitsverhältnisse in Arztpraxen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das geringfügige Ehegattenarbeitsverhältnisses

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Steuerliche Anerkennung eines geringfügigen Ehegattenarbeitsverhältnisses

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Werbungskostenabzug bei unklarer Wochenarbeitszeit eines beschäftigten Angehörigen

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Was ist in steuerlicher Hinsicht bei einem sog. Ehegattenarbeitsvertrag / Ehegattenarbeitsverhältnis zu beachten?

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Muss bei einem sog. Ehegattenarbeitsvertrag / Ehegattenarbeitsverhältnis die Arbeitszeit des mitarbeitenden Ehepartners aus steuerlichen Gründen zwingend aufgezeichnet werden?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Arbeitsverhältnis mit Familienangehörigen muss Fremdvergleich standhalten

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an ein Arbeitsverhältnis mit Familienangehörigen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Geringfügiges Ehegattenarbeitsverhältnis

In Nachschlagewerken

Sonstiges (3)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9, EStG § 19, EStG § 12
    Nachweis, Arbeitsleistung, Ehegatten-Arbeitsverhältnis, Fremdvergleich, Werbungskosten

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 ; EStG § 19 ; EStG § 12

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 1117
  • FamRZ 2021, 727
  • DB 2021, 598
  • BStBl II 2021, 450
  • NZA-RR 2021, 214
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 17.07.2013 - X R 31/12

    Arbeitsverträge zwischen nahen Angehörigen - Unschädliche Erwähnung überholter

    Auszug aus BFH, 18.11.2020 - VI R 28/18
    a) Eine derartige Überprüfung hat zu berücksichtigen, ob die Vereinbarungen zivilrechtlich wirksam, klar und eindeutig sind, ihrem Inhalt nach dem zwischen fremden Dritten Üblichen entsprechen und auch tatsächlich durchgeführt werden (ständige Rechtsprechung, z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 07.05.1996 - IX R 69/94, BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196; vom 18.10.2007 - VI R 59/06, BFHE 219, 208, BStBl II 2009, 200, und vom 17.07.2013 - X R 31/12, BFHE 242, 209, BStBl II 2013, 1015, Rz 24).

    Bei der Prüfung der Fremdüblichkeit der Vertragsbedingungen ist auch der Anlass des Vertragsschlusses mit zu berücksichtigen (BFH-Urteil in BFHE 242, 209, BStBl II 2013, 1015, Rz 27).

    In Bezug auf Arbeitsverhältnisse geht die ständige höchstrichterliche Rechtsprechung davon aus, dass Lohnzahlungen an einen im Betrieb oder Beruf des Steuerpflichtigen mitarbeitenden Angehörigen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten (§ 9 Abs. 1 Satz 1 EStG) abziehbar sind, wenn der Angehörige aufgrund eines wirksamen, inhaltlich dem zwischen Fremden Üblichen entsprechenden Arbeitsvertrags beschäftigt wird, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbringt und der Steuerpflichtige seinerseits alle Arbeitgeberpflichten, insbesondere die der Lohnzahlung, erfüllt (BFH-Urteile vom 26.08.2004 - IV R 68/02, BFH/NV 2005, 553; in BFHE 219, 208, BStBl II 2009, 200, und in BFHE 242, 209, BStBl II 2013, 1015, Rz 26, jeweils m.w.N.).

    Dabei ist die Intensität der Prüfung der Fremdüblichkeit der Vertragsbedingungen auch vom Anlass des Vertragsschlusses abhängig (BFH-Urteil in BFHE 242, 209, BStBl II 2013, 1015, Rz 27).

    Arbeitszeitdokumentationen, z.B. durch Stundenzettel, haben die Funktion, dem Steuerpflichtigen den Nachweis zu ermöglichen, dass der Arbeitnehmer seine Hauptleistungspflicht erfüllt hat (BFH-Urteil in BFHE 242, 209, BStBl II 2013, 1015, Rz 42).

    Damit würde das Vorhandensein von Arbeitszeitaufzeichnungen zu Unrecht in den Rang eines Tatbestandsmerkmals erhoben (BFH-Urteil in BFHE 242, 209, BStBl II 2013, 1015, Rz 40).

  • BFH, 21.01.1999 - IV R 15/98

    Arbeitsvertrag zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 18.11.2020 - VI R 28/18
    a) Zwischen der Klägerin und dem Kläger bestanden im Streitjahr zivilrechtlich wirksame Arbeitsverträge (s. dazu auch BFH-Urteil vom 21.01.1999 - IV R 15/98, BFH/NV 1999, 919).

    In einem solchen Fall ist die Unklarheit auf die Eigenart des Arbeitsverhältnisses zurückzuführen und nicht auf eine unübliche Gestaltung (BFH-Urteile in BFHE 219, 208, BStBl II 2009, 200, und in BFH/NV 1999, 919, m.w.N.).

    Bei einem Arbeitsverhältnis, das --wie im Streitfall-- Hilfstätigkeiten von untergeordneter Bedeutung zum Gegenstand hat, werden das Aufgabengebiet und insbesondere der zeitliche Einsatz des Arbeitnehmers zudem auch in Arbeitsverträgen unter fremden Dritten nicht stets in allen Einzelheiten festgelegt, sondern der Weisungsbefugnis des Arbeitgebers überlassen (BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 919).

    Bei dieser Argumentation übersieht das FG, dass die Stundenzettel (nur) einen Beleg für die von der Klägerin tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten darstellen und die Rechtsprechung des BFH Stundenzettel zum Nachweis der vom Arbeitnehmer erbrachten Arbeitsleistung ausdrücklich anerkannt hat (z.B. BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 919).

  • BFH, 18.10.2007 - VI R 59/06

    Berücksichtigung privater Aufwendungen bei der pauschalen Dienstwagenbesteuerung

    Auszug aus BFH, 18.11.2020 - VI R 28/18
    a) Eine derartige Überprüfung hat zu berücksichtigen, ob die Vereinbarungen zivilrechtlich wirksam, klar und eindeutig sind, ihrem Inhalt nach dem zwischen fremden Dritten Üblichen entsprechen und auch tatsächlich durchgeführt werden (ständige Rechtsprechung, z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 07.05.1996 - IX R 69/94, BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196; vom 18.10.2007 - VI R 59/06, BFHE 219, 208, BStBl II 2009, 200, und vom 17.07.2013 - X R 31/12, BFHE 242, 209, BStBl II 2013, 1015, Rz 24).

    In Bezug auf Arbeitsverhältnisse geht die ständige höchstrichterliche Rechtsprechung davon aus, dass Lohnzahlungen an einen im Betrieb oder Beruf des Steuerpflichtigen mitarbeitenden Angehörigen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten (§ 9 Abs. 1 Satz 1 EStG) abziehbar sind, wenn der Angehörige aufgrund eines wirksamen, inhaltlich dem zwischen Fremden Üblichen entsprechenden Arbeitsvertrags beschäftigt wird, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbringt und der Steuerpflichtige seinerseits alle Arbeitgeberpflichten, insbesondere die der Lohnzahlung, erfüllt (BFH-Urteile vom 26.08.2004 - IV R 68/02, BFH/NV 2005, 553; in BFHE 219, 208, BStBl II 2009, 200, und in BFHE 242, 209, BStBl II 2013, 1015, Rz 26, jeweils m.w.N.).

    Denn auch bei einem Vergleich von Arbeitsverträgen führen geringfügige Abweichungen einzelner Sachverhaltsmerkmale vom Üblichen sowohl bezüglich des Vertragsinhalts als auch bezüglich der Vertragsdurchführung für sich allein nicht stets zur steuerlichen Nichtanerkennung des Arbeitsverhältnisses (Senatsurteil in BFHE 219, 208, BStBl II 2009, 200, unter II.2.a, m.w.N.).

    In einem solchen Fall ist die Unklarheit auf die Eigenart des Arbeitsverhältnisses zurückzuführen und nicht auf eine unübliche Gestaltung (BFH-Urteile in BFHE 219, 208, BStBl II 2009, 200, und in BFH/NV 1999, 919, m.w.N.).

  • BFH, 12.07.2017 - VI R 59/15

    Leistungen des Nutzungsberechtigten als Betriebsausgaben beim

    Auszug aus BFH, 18.11.2020 - VI R 28/18
    Fehlt es allerdings an einem natürlichen Interessengegensatz der Vertragsparteien, was insbesondere innerhalb des Familienverbundes in Betracht kommt, bedarf es einer --am Maßstab des Fremdvergleichs ausgerichteten-- Überprüfung, inwieweit Zahlungen wirtschaftlich durch die Einkunftserzielung veranlasst sind oder ob sie aus sonstigen Rechtsgründen erbracht werden (Senatsurteil vom 12.07.2017 - VI R 59/15, BFHE 258, 444, BStBl II 2018, 461, Rz 17).

    b) Maßgebend für die Beurteilung, ob Verträge zwischen nahen Angehörigen durch die Einkunftserzielung veranlasst oder aber durch private Zuwendungs- oder Unterhaltsüberlegungen (§ 12 Nrn. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes --EStG--) motiviert sind, ist die Gesamtheit der objektiven Gegebenheiten (Senatsurteil in BFHE 258, 444, BStBl II 2018, 461, Rz 19).

    Erst das Ergebnis dieser der Tatsachenfeststellung zuzuordnenden Indizienwürdigung ermöglicht die nachfolgende rechtliche Subsumtion, ob es sich bei den Aufwendungen des Steuerpflichtigen um nicht abziehbare Privatausgaben oder aber um Betriebsausgaben oder Werbungskosten handelt (BFH-Urteile vom 15.10.2002 - IX R 46/01, BFHE 200, 372, BStBl II 2003, 243, und in BFHE 258, 444, BStBl II 2018, 461, Rz 19).

  • BFH, 17.03.1988 - IV R 188/85

    Arbeitsverträge über gelegentliche Hilfeleistungen durch Angehörige steuerlich

    Auszug aus BFH, 18.11.2020 - VI R 28/18
    Hätte der Steuerpflichtige im Falle der Nichtbeschäftigung seines Angehörigen einen fremden Dritten einstellen müssen, ist der Fremdvergleich weniger strikt durchzuführen, als wenn der Angehörige für solche Tätigkeiten eingestellt wird, die üblicherweise vom Steuerpflichtigen selbst oder unentgeltlich von Familienangehörigen erledigt werden (vgl. zu derartigen Fallgestaltungen BFH-Urteil vom 17.03.1988 - IV R 188/85, BFHE 153, 117, BStBl II 1988, 632).

    bb) Die von der Klägerin nach den Arbeitsverträgen zu erbringenden Arbeitsleistungen gingen auch über solche Aufgaben hinaus, die üblicherweise im Rahmen ehelicher Lebensgemeinschaften miterledigt werden und die sich deshalb grundsätzlich nicht als Inhalt eines mit einem Dritten zu begründenden Arbeitsverhältnisses eignen (s. dazu BFH-Urteil in BFHE 153, 117, BStBl II 1988, 632).

  • BFH, 10.10.2018 - X R 44/17

    Steuerliches Aus für bedingungslose Firmenwagennutzung bei "Minijob" im

    Auszug aus BFH, 18.11.2020 - VI R 28/18
    Jedoch schließt nicht jede Abweichung einzelner Sachverhaltsmerkmale vom Üblichen die steuerrechtliche Anerkennung des Vertragsverhältnisses aus (BFH-Urteile vom 10.10.2018 - X R 44-45/17, BFHE 263, 11, BStBl II 2019, 203, Rz 18, und vom 25.07.2000 - IX R 6/97, BFH/NV 2001, 305, m.w.N.).

    Dass auch die vom Kläger geschuldeten Arbeitsentgelte für die geringfügige Beschäftigung der Klägerin fremdüblich waren (s. dazu BFH-Urteil in BFHE 263, 11, BStBl II 2019, 203), steht zwischen den Beteiligten zu Recht ebenfalls nicht in Streit.

  • FG Rheinland-Pfalz, 21.09.2017 - 4 K 1702/16

    Zur Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses und zur Frage des Nachweises

    Auszug aus BFH, 18.11.2020 - VI R 28/18
    Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 21.09.2017 - 4 K 1702/16 aufgehoben.

    Die Klage, mit der die Kläger weiterhin den Abzug des Personalaufwands für die Klägerin als Werbungskosten begehrten, hatte aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2018, 1442 veröffentlichten Gründen keinen Erfolg.

  • BFH, 18.06.2015 - VI R 10/14

    Kindergeld, Anforderungen an den Nachweis als Ausbildungsuchender - Anforderungen

    Auszug aus BFH, 18.11.2020 - VI R 28/18
    Bei den entsprechenden Beweisantritten handelte es sich auch nicht lediglich um Beweisermittlungs- oder Ausforschungsanträge, wie das FG gemeint hat (s. dazu Senatsurteil vom 18.06.2015 - VI R 10/14, BFHE 250, 145, BStBl II 2015, 940).
  • BFH, 07.05.1996 - IX R 69/94

    Nicht jede Abweichung vom Üblichen schließt die Anerkennung von Mietverträgen

    Auszug aus BFH, 18.11.2020 - VI R 28/18
    a) Eine derartige Überprüfung hat zu berücksichtigen, ob die Vereinbarungen zivilrechtlich wirksam, klar und eindeutig sind, ihrem Inhalt nach dem zwischen fremden Dritten Üblichen entsprechen und auch tatsächlich durchgeführt werden (ständige Rechtsprechung, z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 07.05.1996 - IX R 69/94, BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196; vom 18.10.2007 - VI R 59/06, BFHE 219, 208, BStBl II 2009, 200, und vom 17.07.2013 - X R 31/12, BFHE 242, 209, BStBl II 2013, 1015, Rz 24).
  • BFH, 15.10.2002 - IX R 46/01

    Kaufvertrag zwischen Ehegatten

    Auszug aus BFH, 18.11.2020 - VI R 28/18
    Erst das Ergebnis dieser der Tatsachenfeststellung zuzuordnenden Indizienwürdigung ermöglicht die nachfolgende rechtliche Subsumtion, ob es sich bei den Aufwendungen des Steuerpflichtigen um nicht abziehbare Privatausgaben oder aber um Betriebsausgaben oder Werbungskosten handelt (BFH-Urteile vom 15.10.2002 - IX R 46/01, BFHE 200, 372, BStBl II 2003, 243, und in BFHE 258, 444, BStBl II 2018, 461, Rz 19).
  • BFH, 13.07.1999 - VIII R 29/97

    Rechtsformunwirksame Verträge zwischen nahen Angehörigen

  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 802/90

    Verfassungswidrigkeit der Nichtanerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses

  • BFH, 26.08.2004 - IV R 68/02

    Arbeitsverhältnis zwischen Ehegatten

  • BFH, 04.06.1991 - IX R 150/85

    Steuerliche Anerkennung von Verwandtendarlehen

  • BFH, 21.10.2014 - VIII R 21/12

    Keine vGA durch Weiterleitung erstatteter Arbeitgeberanteile zur

  • BFH, 19.08.2008 - IX R 78/07

    Zur Zurechnung von Zins- und Tilgungsleistungen des leistenden

  • BFH, 16.12.1998 - X R 139/95

    Anschaffungskosten bei Darlehensübernahme zwischen nahen Angehörigen

  • BFH, 25.07.2000 - IX R 6/97

    Mietvertrag mit Angehörigen

  • BFH, 23.11.2022 - VI R 50/20

    Steuerfreiheit der Vorteile des Arbeitnehmers aus der Nutzung eines betrieblichen

    Fehlt es allerdings an einem natürlichen Interessengegensatz der Vertragsparteien, bedarf es einer --am Maßstab des Fremdvergleichs ausgerichteten-- Überprüfung, inwieweit Zahlungen wirtschaftlich durch die Einkunftserzielung veranlasst sind oder ob sie aus sonstigen Rechtsgründen erbracht werden (Senatsurteile vom 12.07.2017 - VI R 59/15, BFHE 258, 444, BStBl II 2018, 461, Rz 17, und vom 18.11.2020 - VI R 28/18, BFHE 271, 382, BStBl II 2021, 450, Rz 12).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.03.2022 - L 1 KR 246/17

    Beschäftigungsverhältnis - Ehegatte - Fremdvergleich - Scheinarbeitsverhältnis

    Der Fremdvergleich als Maßstab für die Wirksamkeit von zwischen Ehegatten begründeten Beschäftigungsverhältnissen entstammt dem Steuerrecht (vgl. Bundesfinanzhof , Urteil vom 18. November 2020 - VI R 28/18 - juris Rn. 12 ff.), er gilt aber auch im Sozialversicherungsrecht (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26. November 2021 - L 21 AS 2060/18 - juris Rn. 63).
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