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   BFH, 05.07.1996 - VI R 28/96   

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https://dejure.org/1996,4942
BFH, 05.07.1996 - VI R 28/96 (https://dejure.org/1996,4942)
BFH, Entscheidung vom 05.07.1996 - VI R 28/96 (https://dejure.org/1996,4942)
BFH, Entscheidung vom 05. Juli 1996 - VI R 28/96 (https://dejure.org/1996,4942)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Steuerrechtliche Bewertung eines für einen Arbeitnehmer gewährten Preisnachlasses als Arbeitslohn

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Ermittlung des Endpreises i.S. von § 8 Abs. 3 EStG

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 8 Abs 3, EStG § 19 Abs 1 Nr 1
    Angebotspreis; Endpreis; Kraftfahrzeug; Personalrabatt

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 04.06.1993 - VI R 95/92

    Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen

    Auszug aus BFH, 05.07.1996 - VI R 28/96
    Nach dem Senatsurteil vom 4. Juni 1993 VI R 95/92 (BFHE 171, 74, BStBl II 1993, 687) ist Endpreis i. S. von § 8 Abs. 3 EStG in der Regel der für fremde Letztverbraucher geltende tatsächliche Angebotspreis, der nicht von Preisnachlässen aufgrund gezielter Preisverhandlungen oder persönlicher Beziehungen berührt wird.
  • BFH, 17.06.2009 - VI R 18/07

    Keine Jahreswagenbesteuerung allein auf Grundlage der unverbindlichen

    Dies galt für "Jahreswagen" schon hinsichtlich der Gepflogenheiten in der Automobilindustrie im Veranlagungszeitraum 1990 (vgl. dazu BFH-Urteil vom 5. Juli 1996 VI R 28/96, BFH/NV 1996, 811) und gilt erst recht für das Streitjahr 2003.
  • FG Köln, 24.08.2000 - 7 K 2853/94

    Sachbezüge - Bewertung von als Sachbezüge gewährten Unikaten

    a) Die meisten Entscheidungen der bisherigen BFH-Judikatur betreffen Güter und Dienstleistungen, die massenhaft im Wirtschaftsleben angeboten werden (vgl. etwa die BFH-Urteile vom 26. November 1997 X R 146/94, BFH/NV 1998, 961 zur Auslandsreise; vom 5. Juli 1996 VI R 28/96, BFH/NV 1996, 811 betr.

    Im Rahmen seiner Verpflichtung nach § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO zur Aufklärung des Sachverhaltes - wozu auch der Wert nach § 8 EStG gehört (vgl. BFH-Urteil vom 5. Juli 1996 VI R 28/96, BFH/NV 1996, 811) - müßte der Senat in Fällen wie dem vorliegenden ein Sachverständigengutachten zur Bewertung einholen.

  • FG Köln, 18.11.1999 - 7 K 6035/94

    Allgemein erreichbare Preisnachlässe beim Immobilienerwerb kein

    Das Urteil des BFH vom 5. Juli 1996 ( VI R 28/96, BFH/NV 1996, 811) betraf die Aufklärungspflicht des Finanzgerichts, wenn die Höhe eines Preisnachlasses - anders als hier - zwischen dem Steuerpflichtigen und dem Finanzamt strittig ist.
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