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   BFH, 24.08.1990 - VI R 29/87   

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https://dejure.org/1990,1752
BFH, 24.08.1990 - VI R 29/87 (https://dejure.org/1990,1752)
BFH, Entscheidung vom 24.08.1990 - VI R 29/87 (https://dejure.org/1990,1752)
BFH, Entscheidung vom 24. August 1990 - VI R 29/87 (https://dejure.org/1990,1752)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 162, 72
  • BB 1991, 1106
  • BB 1991, 197
  • DB 1991, 787
  • BStBl II 1991, 30
  • BStBl II 1991, 72
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • FG Saarland, 28.07.1981 - II 472/80
    Auszug aus BFH, 24.08.1990 - VI R 29/87
    Dies ist bei Arbeiten, die keinen erkennbaren Abschluß in sich tragen, sondern das ganze Jahr über anfallen, nicht der Fall (zutreffend insoweit FG des Saarlandes, Urteil vom 28. Juli 1981 2 472/80, EFG 1982, 375; gleicher Ansicht Wagner, Die Pauschalierung der Lohn- und Kirchensteuer, Der Rechts- und Steuerdienst, Heft 66, Köln 1988, 49).
  • BFH, 12.06.1986 - VI R 167/83

    Land- und forstwirtschaftliche Arbeiten - Wegebau - Arbeitnehmer - Fachkraft -

    Auszug aus BFH, 24.08.1990 - VI R 29/87
    Die Pauschalierung nach § 40a Abs. 2 EStG setzt zunächst voraus, daß Aushilfskräfte, zu denen nicht land- und forstwirtschaftliche Fachkräfte gehören, ausschließlich mit typisch land- und forstwirtschaftlichen Arbeiten beschäftigt werden (siehe dazu Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 12. Juni 1986 VI R 167/83, BFHE 146, 553, BStBl II 1986, 681).
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.09.1980 - 2 K 25/80
    Auszug aus BFH, 24.08.1990 - VI R 29/87
    Hieraus folgt zum einen, daß entgegen der vom FG Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 23. September 1980 2 K 25/80 (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1981, 186) geäußerten Auffassung die Formulierung "von Fall zu Fall" nicht das Unvorhersehbare einer Tätigkeit ausdrückt.
  • BFH, 25.10.2005 - VI R 60/03

    Lohnsteuerpauschalierung für Aushilfskräfte in der Landwirtschaft und

    bb) Die frühere Regelung knüpfte nach der dazu ergangenen Rechtsprechung (siehe insbesondere Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. August 1990 VI R 29/87, BFHE 162, 72, BStBl II 1991, 30, m.w.N.) an Besonderheiten der Arbeitsabläufe in der Land- und Forstwirtschaft an, die eine Sonderbehandlung gegenüber anderen Aushilfstätigkeiten gerechtfertigt erscheinen lassen.

    Land- und forstwirtschaftliche Arbeitsabläufe sind von saisonbedingten Arbeiten geprägt, die sowohl vom Arbeitsinhalt als auch vom zeitlichen Ablauf her vorübergehend sind, wie es z.B. bei Abläufen des Pflanzens und der Ernte besonders offenkundig ist (BFH-Urteil in BFHE 162, 72, BStBl II 1991, 30).

    Das ist bei Arbeiten der Fall, die einen erkennbaren Abschluss in sich tragen (Urteil in BFHE 162, 72, BStBl II 1991, 30, m.w.N.; ebenso Wagner in Herrmann/ Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, § 40a EStG Anm. 51; Leingärtner/Stalbold, Besteuerung der Landwirte, Kapitel 46 Rz. 34).

  • BFH, 25.10.2005 - VI R 59/03

    Lohnsteuerpauschalierung für Aushilfskräfte in der Landwirtschaft und

    Nach der --noch zum früheren Recht ergangenen-- Rechtsprechung (insbesondere BFH-Urteil vom 24. August 1990 VI R 29/87, BFHE 162, 72, BStBl II 1991, 30) knüpfte die Regelung an Besonderheiten der Arbeitsabläufe in der Land- und Forstwirtschaft an, die eine Sonderbehandlung gegenüber anderen Aushilfstätigkeiten gerechtfertigt erschienen ließ.

    Das ist bei Arbeiten der Fall, die einen erkennbaren Abschluss in sich tragen (BFH-Urteil in BFHE 162, 72, BStBl II 1991, 30).

  • FG Niedersachsen, 03.07.2003 - 11 K 39/02

    Pauschalierung der Lohnsteuer bei Aushilfskräften in der Land- und

    Arbeiten dagegen, die das ganze Jahr über anfallen, können nicht Gegenstand der privilegierenden Sondervorschrift sein (BFH, Urteil vom 24. August 1990 VI R 29/87, BStBl II 1991, 30).

    Mit dieser Klarstellung griff der historische Gesetzgeber die Rechtsprechung des BFH auf, wonach es für eine Pauschalierung nach § 40 a Abs. 2 EStG 1981 nicht genüge, wenn eine Aushilfskraft während eines begrenzten Zeitraums neben der saisonbedingten Arbeit auch noch andere Arbeiten zugewiesen bekäme (BFH, Urteil vom 24. August 1990 VI R 29/87, BStBl II 1991, 30, 31).

  • FG Baden-Württemberg, 18.09.1998 - 9 K 53/96

    Abtretung eines Grundstückübertragungsanspruchs

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  • FG Niedersachsen, 02.09.2004 - 11 K 117/02

    Definition des Merkmals der typisch landwirtschaftlichen und

    In einer anderen Entscheidung führte das Gericht aus, dass das Sortieren von Kartoffeln unstreitig eine typisch land- und forstwirtschaftliche Arbeit darstellt (vgl. BFH, Urteil vom 24. August 1990 VI R 29/87, BStBl II 1991, 30).
  • BFH, 17.02.1995 - VI R 51/94

    Eine Arbeit von vorübergehender Dauer liegt jedenfalls bei einem mehr als 7

    Das angefochtene Urteil entspricht den Grundsätzen, die der Senat in seinem Urteil vom 24. August 1990 VI R 29/87 (BFHE 162, 72, BStBl II 1991, 30) aufgestellt hat.
  • FG Niedersachsen, 03.07.2003 - 11 K 40/02

    Pauschalierung der Lohnsteuer bei Aushilfskräften in der Land- und

    Arbeiten dagegen, die das ganze Jahr über anfallen, können nicht Gegenstand der privilegierenden Sondervorschrift sein (BFH, Urteil vom 24. August 1990 VI R 29/87, BStBl II 1991, 30).
  • FG München, 25.08.2005 - 2 K 5007/03

    Einfüllen von Gurkenstücken in Gläser; Ende der landwirtschaftlichen

    Das Sortieren von Kartoffeln stellt unstreitig eine typisch land- und forstwirtschaftliche Arbeit dar (vgl. BFH, Urteil vom 24. August 1990 VI R 29/87, BStBl II 1991, 30 ).
  • FG Rheinland-Pfalz, 18.07.1996 - 4 K 2896/95

    Hingabe von Geldbeträgen als mittelbare Grundstücksschenkung ;

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  • BFH, 24.08.1990 - VI R 63/87
    Im Rahmen der Gesamtwürdigung kann nicht unbeachtet bleiben, daß ein stets gleicher Monatslohn Indiz für ein Dauerarbeitsverhältnis sein kann (zu den Grundsätzen, die zur Beurteilung der Pauschalierung nach § 40a Abs. 2 EStG zu beachten sind, vgl. BFH-Urteil vom 24.8.1990, VI R 29/87).
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