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   BFH, 08.03.1973 - VI R 305/68   

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BFH, 08.03.1973 - VI R 305/68 (https://dejure.org/1973,396)
BFH, Entscheidung vom 08.03.1973 - VI R 305/68 (https://dejure.org/1973,396)
BFH, Entscheidung vom 08. März 1973 - VI R 305/68 (https://dejure.org/1973,396)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Ehegatten - Bezug steuerpflichtiger Einkünfte - Zusammenveranlagung - Einseitig gestellter Antrag - Getrennte Veranlagung - Treu und Glauben - Berichtigungsveranlagung - Sonderausgaben - Außergewöhnliche Belastungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 222; EStG § 26b

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Wechsel von Zusammenveranlagung zur getrennten ESt-Veranlagung bei Wiederaufrollung des Steuerfalles nur aus gewichtigen Gründen, zur Verteilung der Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 109, 317
  • DB 1973, 1482
  • BStBl II 1973, 625
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 05.02.1971 - VI R 301/66

    Ehegatten - Zusammenveranlagung - Beiladung der Ehefrau - Klageverfahren des

    Auszug aus BFH, 08.03.1973 - VI R 305/68
    Er ist in seiner Stellungnahme mit den Urteilen des Senats vom 5. Februar 1971 VI R 301/66 (BFHE 101, 358, BStBl II 1971, 331) und dem des III. Senats des BFH vom 24. November 1967 III 2/63 (BFHE 91, 1, BStBl II 1968, 163) davon ausgegangen, daß bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten trotz formaler Zusammenfassung in einem Bescheid zwei getrennte Veranlagungen mit inhaltsgleicher Steuerfestsetzung vorlägen, bei denen sämtliche Besteuerungsgrundlagen bei den Veranlagungen beider Ehegatten Berücksichtigung finden müßten.

    Der BdF hat in seiner Stellungnahme zutreffend darauf hingewiesen, daß bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten trotz formaler Zusammenfassung in einem einheitlichen Steuerbescheid davon auszugehen ist, daß es sich um zwei getrennte Veranlagungen mit inhaltsgleicher Steuerfestsetzung handelt (Urteil des Senats vom 5. Februar 1971 VI R 301/66, BFHE 101, 358, BStBl II 1971, 331).

  • BFH, 19.08.1971 - V R 74/68

    Ist-Versteuerung von Vorschüssen in der Übergangszeit

    Auszug aus BFH, 08.03.1973 - VI R 305/68
    Dies setzt aber voraus, daß neue Tatsachen von einigem Gewicht bekanntgeworden sind (vgl. das Urteil des BFH vom 19. August 1971 V R 74/68, BFHE 103, 278, BStBl II 1972, 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BFH, 30.01.1969 - V 149/64

    Berichtigungsveranlagung - Erneute Überprüfung - Neue Steuerfestsetzung -

    Auszug aus BFH, 08.03.1973 - VI R 305/68
    Sei die Berichtigung des gegen den "anderen Ehegatten" ergangenen Steuerbescheides nach § 222 Abs. 1 Nr. 1 AO zulässig, so sei der gesamte Steuerfall in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu prüfen (so die Urteile des BFH vom 5. März 1970 V R 82/66, BFHE 99, 164, BStBl II 1970, 586, und vom 30. Januar 1969 V 149/64, BFHE 95, 236, BStBl II 1969, 409).
  • BFH, 24.11.1967 - III 2/63

    Fehleraufdeckung - Ermessensentscheidung - Bescheid über Zusammenveranlagung -

    Auszug aus BFH, 08.03.1973 - VI R 305/68
    Er ist in seiner Stellungnahme mit den Urteilen des Senats vom 5. Februar 1971 VI R 301/66 (BFHE 101, 358, BStBl II 1971, 331) und dem des III. Senats des BFH vom 24. November 1967 III 2/63 (BFHE 91, 1, BStBl II 1968, 163) davon ausgegangen, daß bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten trotz formaler Zusammenfassung in einem Bescheid zwei getrennte Veranlagungen mit inhaltsgleicher Steuerfestsetzung vorlägen, bei denen sämtliche Besteuerungsgrundlagen bei den Veranlagungen beider Ehegatten Berücksichtigung finden müßten.
  • BFH, 05.03.1970 - V R 82/66

    Tatsachen von einigem Gewicht - Absolute Abgrenzungsweise - Relative

    Auszug aus BFH, 08.03.1973 - VI R 305/68
    Sei die Berichtigung des gegen den "anderen Ehegatten" ergangenen Steuerbescheides nach § 222 Abs. 1 Nr. 1 AO zulässig, so sei der gesamte Steuerfall in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu prüfen (so die Urteile des BFH vom 5. März 1970 V R 82/66, BFHE 99, 164, BStBl II 1970, 586, und vom 30. Januar 1969 V 149/64, BFHE 95, 236, BStBl II 1969, 409).
  • BFH, 05.12.2016 - VI B 37/16

    Akteneinsichtsrecht im Besteuerungsverfahren - Verhältnis der Abgabenordnung zu

    aa) Das von der Klägerin herangezogene Senatsurteil vom 8. März 1973 VI R 305/68 (BFHE 109, 317, BStBl II 1973, 625) ist zu einem mit dem Streitfall nicht vergleichbaren Sachverhalt ergangen.

    Hierin liegt keine Divergenz zu dem Senatsurteil in BFHE 109, 317, BStBl II 1973, 625.

    Soweit die Klägerin einen Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 FGO darin erblickt, dass das FG nicht auf das in der Klageschrift bezeichnete und dieser auch als Anlage beigefügte Senatsurteil in BFHE 109, 317, BStBl II 1973, 625 eingegangen sei, rügt sie keinen Verfahrensfehler, sondern unrichtige Rechtsanwendung, die im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren --von im Streitfall nicht gegebenen Ausnahmefällen abgesehen-- grundsätzlich unbeachtlich ist (BFH-Beschluss vom 14. Mai 2013 X B 71/11, BFH/NV 2012, 1461).

  • BFH, 19.05.2004 - III R 18/02

    Verfahrensrechtliche Voraussetzungen einer abweichenden Ausübung des

    Diese Einschränkung wird aus dem auch im Steuerrecht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben abgeleitet (BFH-Urteil vom 8. März 1973 VI R 305/68, BFHE 109, 317, BStBl II 1973, 625, ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 12.08.1977 - VI R 61/75

    Nichtigkeit des Antrags auf getrennte Veranlagung eines einkunftslosen Ehegatten

    der Fall der notwendigen Beiladung vor (Urteile vom 27. Februar 1969 IV R 263/66, BFHE 95, 148, BStBl II 1969, 343, und vom 8. März 1973 VI R 305/68, BFHE 109, 317, BStBl II 1973, 625).

    Der BFH habe im Urteil VI R 305/68 ebenfalls ausgeführt, es sei bei widersprüchlichem Verhalten eines Ehegatten nach den Grundsätzen von Treu und Glauben nicht unwesentlich, ob für sein Begehren auf getrennte Veranlagung wirtschaftlich verständliche und vernünftige Gründe gegeben seien oder ob sein Antrag nur auf Willkür beruhe.

    So hat der Senat im Urteil VI R 305/68 hervorgehoben, ein Antrag auf getrennte Veranlagung, den ein Ehegatte nach Wiederaufrollung einer bestandskräftigen Zusammenveranlagung nach § 222 Abs. 1 Nr. 1 AO einseitig gestellt habe, könne ggf. wegen Willkür unmaßgeblich sein.

  • BFH, 28.08.1981 - VI R 139/78

    Der nach Durchführung der Zusammenveranlagung im Rechtsbehelfsverfahren gestellte

    Eine Grenze ergebe sich lediglich aus dem Grundsatz von Treu und Glauben bzw. daraus, ob die Widerrufserklärung für die Besteuerung der eigenen Einkünfte des widerrufenden Ehegatten erheblich sei (Hinweis auf das BFH-Urteil vom 8. März 1973 VI R 305/68, BFHE 109, 317, BStBl II 1973, 625 und den BFH-Beschluß vom 27. Februar 1976 VI B 66/75, BFHE 118, 160, BStBl II 1976, 384).

    In einem anderen Fall hat er die einseitige Lösung eines Ehegatten von der Zusammenveranlagung im Verfahren einer Berichtigungsveranlagung nach § 222 Abs. 1 Nr. 1 der Reichsabgabenordnung (AO) nur deswegen nicht für zulässig erachtet, weil er hierin ein gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßendes, willkürliches Verhalten erblickt hat (BFHE 109, 317, BStBl II 1973, 625).

    Allerdings hat der Senat im Urteil in BFHE 109, 317, BStBl II 1973, 625 entschieden, daß im Rahmen einer Berichtigungsveranlagung nach § 222 Abs. 1 Nr. 1 AO ein Ehegatte sich nur dann aus der bisherigen Zusammenveranlagung lösen kann, wenn gewichtige Gründe dies nach Treu und Glauben rechtfertigen, weil die genannte Vorschrift den Ehegatten kein Recht zur Willkür gebe.

  • BFH, 15.06.2000 - IX B 13/00

    Akteneinsicht im Konkursverfahren

    Unter Gesamtschuldnern hat die Wahrung des Steuergeheimnisses keine Bedeutung (BFH-Urteile vom 8. März 1973 VI R 305/68, BFHE 109, 317, BStBl II 1973, 625, und vom 3. Februar 1987 IX R 252/84, BFH/NV 1987, 774; vgl. dazu ferner Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 30 AO 1977 Tz. 41).
  • BFH, 25.06.1993 - III R 32/91

    Keine Anfechtungsbeschränkung gem. § 351 Abs. 1 AO hinsichtlich der Ausübung des

    Wie sich aus den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 27. Juli 1988 VI R 43/85 (BFH/NV 1989, 156) und vom 8. März 1973 VI R 305/68 (BFHE 109, 317, BStBl II 1973, 625) ergebe, sei die Wahl der Veranlagungsart bis zur Bestandskraft des endgültigen Steuerbescheides möglich.
  • FG Berlin, 22.02.2002 - 3 K 3071/95

    Ausübung des Wahlrechts auf getrennte Veranlagung

    Hierbei ist es dem Finanzgericht, das auf eine reine Rechtsschutzfunktion beschränkt ist und dessen Verfahren nicht als verlängertes Veranlagungsverfahren anzusehen ist, verwehrt, selbst tätig zu werden und die Steuer in der richtigen Veranlagungsart festzusetzen (§ 100 Abs. 2 Satz 1 FGO ) oder einen von der beklagten Behörde während des Verfahrens in der anderen Veranlagungsart erlassenen Bescheid zu bestätigen (vgl. BFH-Urteil vom 9. März 1973 VI R 396/70, BStBl II 1973, 497, 489; BFH-Urteil vom 9. März 1973 VI R 217/71, BStBl II 1973, 557, 559; BFH-Urteil vom 8. März 1973 VI R 305/68 BStBl II 1973, 625, 628; Urteil des Finanzgerichts Berlin vom 18. September 1973, V 94/73, EFG 1974, 114; Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 28. April 1980 a. a. O.).
  • FG Köln, 19.01.2005 - 15 V 6203/04

    Veranlagungsform bei streitiger Zustimmung des vormaligen Ehegatten zu einer

    Rechtsgrundlage für die Nichtbeachtung missbräuchlicher oder willkürlicher Wahlausübung ist der Grundsatz von Treu und Glauben nach § 242 BGB (BFH-Urteil vom 8. März 1973 VI R 305/68; BStBl II 1973, 625).
  • BFH, 12.02.2001 - II B 59/00

    Akteneinsicht

    Soweit die Klägerinnen für ihre gegenteilige Auffassung das BFH-Urteil vom 8. März 1973 VI R 305/68 (BFHE 109, 317, BStBl II 1973, 625, 627) heranziehen, geht dieser Hinweis fehl.
  • BFH, 03.02.1987 - IX R 252/84

    Anfechtung der getrennten Veranlagung zur Einkommenssteuer durch einen Ehegatten

    Unter Gesamtschuldnern ist das Steuergeheimnis bedeutungslos (BFH-Urteil vom 8. März 1973 VI R 305/68, BFHE 109, 317, BStBl II 1973, 625).
  • FG München, 18.11.2009 - 1 K 3580/09

    Keine Zusammenveranlagung ohne Zustimmung der Ehefrau

  • BFH, 19.02.1974 - VIII R 118/69

    Höhe des abzugsfähigen Verlustes - Eheleute - Bestandskräftige Veranlagung -

  • FG Düsseldorf, 25.06.1998 - 12 K 2926/95

    Vollstreckung eines Verpflichtungsurteils zur Gewährung von Akteneinsicht;

  • BFH, 27.07.1988 - VI R 43/85

    Wahlrecht zwischen getrennter oder gemeinsamer Veranlagung

  • BFH, 27.02.1976 - VI B 66/75

    Widerruf eines Antrags auf getrennte Veranlagung - Kenntniserlangung während

  • FG Düsseldorf, 17.03.1997 - 12 K 2926/95

    Akteneinsicht der Erben in die Steuerfahndungsakte des Erblassers für

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