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   BFH, 25.03.1988 - VI R 32/85   

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BFH, 25.03.1988 - VI R 32/85 (https://dejure.org/1988,858)
BFH, Entscheidung vom 25.03.1988 - VI R 32/85 (https://dejure.org/1988,858)
BFH, Entscheidung vom 25. März 1988 - VI R 32/85 (https://dejure.org/1988,858)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG 1980 § 9 Abs. 1 Nr. 5

  • Wolters Kluwer

    Werbungskosten - Doppelte Haushaltsführung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG (1980) § 9 Abs. 1 Nr. 5

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kein Werbungskostenabzug wegen doppelter Haushaltsführung beim Führen von zwei Hausständen, wenn der Hausstand am Beschäftigungsort den Mittelpunkt der Lebensinteressen des Arbeitnehmers darstellt; hier: eheähnliches Verhältnis eines Ausländers am Beschäftigungsort

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 152, 533
  • NJW 1988, 2262
  • FamRZ 1988, 836 (Ls.)
  • BB 1988, 1377
  • DB 1988, 1526
  • BStBl II 1988, 582
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 21.01.1972 - VI R 95/71

    Verheirateter Steuerpflichtiger - Beschäftigungsort - Eigene Wohnung - Eigener

    Auszug aus BFH, 25.03.1988 - VI R 32/85
    Es führte aus, eine doppelte Haushaltsführung sei zu verneinen, wenn der Steuerpflichtige am Beschäftigungsort einen eigenen Hausstand unterhalte (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21. Januar 1972 VI R 95/71, BFHE 104, 193, BStBl II 1972, 262, und vom 29. November 1974 VI R 77/73, BFHE 115, 23, BStBl II 1975, 459).

    Das FG hat sich insoweit zu Recht auf die Urteile des Senats in BFHE 104, 193, BStBl II 1972, 262 und in BFHE 115, 23, BStBl II 1975, 459 bezogen.

    Ebenso wie bei Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte im Rahmen des § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG (vgl. insbesondere BFH-Urteil vom 13. Dezember 1985 VI R 7/83, BFHE 145, 386, BStBl II 1986, 221) ist auch im Rahmen des § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG entsprechend den vorstehend genannten Grundsätzen des Senats in den Urteilen in BFHE 104, 193, BStBl II 1972, 262 und in BFHE 115, 23, BStBl II 1975, 459 beim Führen von zwei Hausständen darauf abzustellen, welcher als Mittelpunkt der Lebensinteressen des Klägers anzusehen ist (a.A. Entscheidung des FG Münster vom 22. Juni 1977 V-VIII 2374/74 L, Entscheidungen der Finanzgerichte 1978, 18; v. Bornhaupt in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, § 9 Rdnr. G 212).

  • BFH, 29.11.1974 - VI R 77/73

    Eheleute - Beschäftigungsort - Familiengerechte Wohnung - Eigener Hausstand -

    Auszug aus BFH, 25.03.1988 - VI R 32/85
    Es führte aus, eine doppelte Haushaltsführung sei zu verneinen, wenn der Steuerpflichtige am Beschäftigungsort einen eigenen Hausstand unterhalte (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21. Januar 1972 VI R 95/71, BFHE 104, 193, BStBl II 1972, 262, und vom 29. November 1974 VI R 77/73, BFHE 115, 23, BStBl II 1975, 459).

    Das FG hat sich insoweit zu Recht auf die Urteile des Senats in BFHE 104, 193, BStBl II 1972, 262 und in BFHE 115, 23, BStBl II 1975, 459 bezogen.

    Ebenso wie bei Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte im Rahmen des § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG (vgl. insbesondere BFH-Urteil vom 13. Dezember 1985 VI R 7/83, BFHE 145, 386, BStBl II 1986, 221) ist auch im Rahmen des § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG entsprechend den vorstehend genannten Grundsätzen des Senats in den Urteilen in BFHE 104, 193, BStBl II 1972, 262 und in BFHE 115, 23, BStBl II 1975, 459 beim Führen von zwei Hausständen darauf abzustellen, welcher als Mittelpunkt der Lebensinteressen des Klägers anzusehen ist (a.A. Entscheidung des FG Münster vom 22. Juni 1977 V-VIII 2374/74 L, Entscheidungen der Finanzgerichte 1978, 18; v. Bornhaupt in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, § 9 Rdnr. G 212).

  • BFH, 13.12.1985 - VI R 7/83

    Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitstätte ohne Rücksicht auf die Entfernung

    Auszug aus BFH, 25.03.1988 - VI R 32/85
    Ebenso wie bei Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte im Rahmen des § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG (vgl. insbesondere BFH-Urteil vom 13. Dezember 1985 VI R 7/83, BFHE 145, 386, BStBl II 1986, 221) ist auch im Rahmen des § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG entsprechend den vorstehend genannten Grundsätzen des Senats in den Urteilen in BFHE 104, 193, BStBl II 1972, 262 und in BFHE 115, 23, BStBl II 1975, 459 beim Führen von zwei Hausständen darauf abzustellen, welcher als Mittelpunkt der Lebensinteressen des Klägers anzusehen ist (a.A. Entscheidung des FG Münster vom 22. Juni 1977 V-VIII 2374/74 L, Entscheidungen der Finanzgerichte 1978, 18; v. Bornhaupt in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, § 9 Rdnr. G 212).
  • BFH, 09.11.1971 - VI R 285/70

    Doppelte Haushaltsführung bei Wohnsitz des Ehegatten in Ostblockstaaten

    Auszug aus BFH, 25.03.1988 - VI R 32/85
    Dieser rechtlichen Würdigung des FG tritt der Senat mit der Maßgabe bei, daß ein Hausstand i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 5 Satz 2 EStG bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften jedenfalls dann anzunehmen ist, wenn die Partner mit mindestens einem gemeinsamen Kind auf Dauer in einer Wohnung zusammenleben, falls in der Wohnung hauswirtschaftliches Leben im Sinne des BFH-Urteils vom 9. November 1971 VI R 285/70 (BFHE 103, 498, BStBl II 1972, 148) herrscht, an dem der Kläger sich maßgeblich persönlich und wirtschaftlich beteiligt (so auch Hartz/Meeßen/Wolff, ABC-Führer Lohnsteuer, Stichwort doppelte Haushaltsführung, Abschn. A IV 2).
  • BFH, 02.02.1979 - VI R 108/75

    Fahrtaufwendungen - Werbungskosten - Örtlicher Mittelpunkt der Lebensinteresses -

    Auszug aus BFH, 25.03.1988 - VI R 32/85
    Es muß mithin aus beruflichem Anlaß zu einer Aufsplitterung einer bisher einheitlichen Haushaltsführung auf zwei getrennte Haushalte kommen, nämlich auf einen Haushalt in der bisherigen Wohnung und einen in der Wohnung bzw. Unterkunft am Beschäftigungsort (vgl. z.B. Urteile des BFH vom 2. Februar 1979 VI R 108/75, BFHE 127, 37, BStBl II 1979, 338, und vom 13. August 1987 IV R 130/85, BFHE 151, 30, BStBl II 1988, 53).
  • BFH, 02.09.1977 - VI R 114/76

    Doppelte Haushaltsführung; Voraussetzungen und Umfang für die steuerliche

    Auszug aus BFH, 25.03.1988 - VI R 32/85
    Sollte nämlich insoweit von dem Sachvortrag des Klägers auszugehen und deshalb entsprechend den Grundsätzen der BFH-Rechtsprechung (vgl. z.B. Urteil vom 2. September 1977 VI R 114/76, BFHE 123, 444, BStBl II 1978, 26) eine Weiterführung des Familienhausstandes am bisherigen Wohnort in der Türkei zu bejahen sein, so würde dies am Ergebnis der Entscheidung nichts ändern.
  • BFH, 13.08.1987 - IV R 130/85

    Zum Begriff des eigenen Hausstandes bei doppelter Haushaltsführung nach § 9 Abs.

    Auszug aus BFH, 25.03.1988 - VI R 32/85
    Es muß mithin aus beruflichem Anlaß zu einer Aufsplitterung einer bisher einheitlichen Haushaltsführung auf zwei getrennte Haushalte kommen, nämlich auf einen Haushalt in der bisherigen Wohnung und einen in der Wohnung bzw. Unterkunft am Beschäftigungsort (vgl. z.B. Urteile des BFH vom 2. Februar 1979 VI R 108/75, BFHE 127, 37, BStBl II 1979, 338, und vom 13. August 1987 IV R 130/85, BFHE 151, 30, BStBl II 1988, 53).
  • FG Münster, 22.06.1977 - VIII 2374/74
    Auszug aus BFH, 25.03.1988 - VI R 32/85
    Ebenso wie bei Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte im Rahmen des § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG (vgl. insbesondere BFH-Urteil vom 13. Dezember 1985 VI R 7/83, BFHE 145, 386, BStBl II 1986, 221) ist auch im Rahmen des § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG entsprechend den vorstehend genannten Grundsätzen des Senats in den Urteilen in BFHE 104, 193, BStBl II 1972, 262 und in BFHE 115, 23, BStBl II 1975, 459 beim Führen von zwei Hausständen darauf abzustellen, welcher als Mittelpunkt der Lebensinteressen des Klägers anzusehen ist (a.A. Entscheidung des FG Münster vom 22. Juni 1977 V-VIII 2374/74 L, Entscheidungen der Finanzgerichte 1978, 18; v. Bornhaupt in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, § 9 Rdnr. G 212).
  • BFH, 24.11.1989 - VI R 66/88

    Doppelte Haushaltsführung bei Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ab

    Es muß mithin aus beruflichem Anlaß zu einer Aufsplitterung einer bisher einheitlichen Haushaltsführung auf zwei getrennte Haushalte kommen, nämlich auf einen Haushalt in der bisherigen Wohnung und einen "Hausstand" in der Wohnung bzw. Unterkunft am Beschäftigungsort (vgl. z.B. Urteil des Senats vom 25. März 1988 VI R 32/85, BFHE 152, 533, BStBl II 1988, 582, und die dort erwähnte Rechtsprechung).

    Nach dem Urteil des Senats in 152, 533, BStBl II 1988, 582 ist in einem solchen Fall ein "Familienhaushalt" i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG gegeben, weil insoweit eine "sonstige familiäre Bindung" im Sinne der vorstehenden Rechtsprechung besteht.

  • BFH, 20.12.1991 - VI R 42/89

    Zur Höhe der Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei

    Da eine solche nicht schon gegeben ist, wenn ein Arbeitnehmer außerhalb des Ortes, an dem er seiner Beschäftigung nachgeht und auch wohnt, mit einem Partner eine eheähnliche Wirtschaftsgemeinschaft führt (BFH-Urteile vom 25. März 1988 VI R 32/85, BFHE 152, 533, BStBl II 1988, 582; vom 22. September 1988 VI R 53/85, BFHE 155, 77, BStBl II 1989, 293; vom 21. Oktober 1988 VI R 147/86, BFHE 155, 518, BStBl II 1989, 561, und vom 24. November 1989 VI R 66/88, BFHE 159, 150, BStBl II 1990, 312), erübrigt es sich, Erwägungen darüber anzustellen, ob unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten die Rechtsprechung bei vergleichbaren Sachverhalten neu zu überdenken sei.
  • FG Niedersachsen, 17.09.2004 - 11 K 579/00

    Abzugsfähigkeit von Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung;

    Es muss mithin aus beruflichem Anlass zu einer Aufsplitterung einer bisher einheitlichen Haushaltsführung auf zwei getrennte Haushalte kommen, nämlich auf einen Haushalt in der bisherigen Wohnung und einen "Hausstand" in der Wohnung bzw. Unterkunft am Beschäftigungsort (vgl. z. B. Urteil des BFH vom 25. März 1988 VI R 32/85, BStBl II 1988, 582, und die dort erwähnte Rechtsprechung).
  • BFH, 25.03.1988 - VI R 209/84

    Anforderungen an Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung bei der

    Wie der Senat in der Entscheidung vom 25. März 1988 VI R 32/85, BFHE 152, 533, BStBl II 1988, 582 ausgeführt hat, liegt eine doppelte Haushaltsführung aber dann nicht mehr vor, wenn der am Beschäftigungsort lebende Arbeitnehmer mit einer anderen Frau auf Dauer in einem eheähnlichen Verhältnis lebt und dort mit aus dieser Verbindung hervorgegangenen Kindern einen neuen Hausstand begründet hat.

    Entsprechend den Ausführungen des Senats im Urteil zu Az. VI R 32/85 kommt es nicht darauf an, ob der Kläger den Hausstand im Ausland, in dem seine Ehefrau mit sechs ihrer acht gemeinsamen Kinder lebt, dadurch weiterhin unterhält, daß er an dem dortigen hauswirtschaftlichen Leben sich sowohl finanziell als auch durch seine persönliche Mitwirkung maßgebend beteiligt.

  • BFH, 23.08.2013 - VI B 12/13

    Doppelte Haushaltsführung bei zeitlich begrenzter Tätigkeit in den U. S. A.;

    Wird der ursprüngliche Familienhaushalt zwar weitergeführt, ist er aber nicht mehr Mittelpunkt der Lebensinteressen des Arbeitnehmers, wird die doppelte Haushaltsführung mit der Gründung des zweiten Hausstands beendet (Senatsurteile vom 25. März 1988 VI R 32/85, BFHE 152, 533, BStBl II 1988, 582; VI R 142/87, BFHE 152, 537, BStBl II 1988, 584; VI R 209/84, BFH/NV 1988, 706; vom 25. März 1993 VI R 148/88, BFH/NV 1993, 538; Senatsbeschluss vom 1. Februar 2012 VI B 88/11, BFH/NV 2012, 945).
  • BFH, 22.09.1988 - VI R 53/85

    Kein Werbungskostenabzug wegen doppelter Haushaltsführung bei Partnern einer

    Im übrigen wurden bei einem Ledigen die Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung nur bejaht, wenn in der außerhalb des Beschäftigungsortes eingerichteten Wohnung ein von ihm finanziell abhängiger Angehöriger (BFH-Urteil vom 20. Juni 1975 VI R 72/74, BFHE 116, 41, BStBl II 1975, 649) oder der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft mit mindestens einem gemeinsamen Kind (BFH-Urteil vom 25. März 1988 VI R 32/85, BFHE 152, 533, BStBl II 1988, 582) auf Dauer aufgenommen waren.
  • FG Köln, 14.07.2011 - 6 K 4781/07

    Abzugsfähigkeit von Umzugskosten

    Eine doppelte Haushaltsführung endet unter anderem, wenn der Arbeitnehmer einen eigenen Hausstand am Beschäftigungsort gründet und den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen dorthin verlegt (BFH, Urteile vom 25.03.1988 VI 32/85, BFHE 152, 533, BStBl II 1988, 582 und vom 25.03.1993 VI R 148/88, BFH/NV 1993 ,538).
  • BFH, 21.10.1988 - VI R 147/86

    Werbungskostenabzug wegen doppelter Haushaltsführung bei Partnern einer

    Daß der Senat bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften mit mindestens einem gemeinsamen Kind vom Vorliegen eines Familienhausstandes ausgeht (BFH-Urteil vom 25. März 1988 VI R 32/85, BFHE 152, 533, BStBl II 1988, 582), beruht darauf, daß in diesem Fall der Steuerpflichtige und das Kind verwandt sind (§ 1589 des Bürgerlichen Gesetzbuches).
  • FG München, 25.04.2007 - 1 K 1239/05

    Geltendmachung von Mehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung als

    Auch darf der Beschäftigungsort nicht zum Lebensmittelpunkt des Arbeitnehmers geworden sein (BFH-Urteil vom 25. März 1988 VI R 32/85, BStBl II 1988, 582).
  • BFH, 25.03.1988 - VI R 142/87

    Kein Werbungskostenabzug wegen doppelter Haushaltsführung beim Führen von zwei

    Bei einem solchen Sachverhalt ist bei Anwendung des § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG entsprechend den Grundsätzen der Entscheidung des Senats vom heutigen Tag zu Az. VI R 32/85 (BFHE 152, 533) darauf abzustellen, wo für den Kläger im Streitjahr 1983 der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen lag (so im Ergebnis auch Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, 6. Aufl., 1987, § 9 Anm. 9 b; v. Bornhaupt in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, § 9 Rdnr. G 300, Stichwort: Doppelehe; - Z -, Steuerberatung 1984, 187; Baum, Der Betrieb - DB - 1983, 2438; Wolff-Diepenbrock in Littmann/Bitz/Meincke, Einkommensteuerrecht, 14. Aufl., § 9 RdNr. 341; anderer Ansicht Hein, Deutsche Steuerzeitung 1983, 339, 341).
  • FG Berlin-Brandenburg, 17.09.2008 - 3 K 10107/05

    Keine doppelte Haushaltsführung bei Mitumzug von Ehefrau und Kind an die Wohnung

  • BFH, 09.03.1990 - VI R 36/87

    Beendigung einer aus privatem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung und

  • BFH, 25.03.1993 - VI R 148/88

    Abziehbarkeit von Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung aus religiösen

  • FG München, 28.11.2000 - 13 K 2761/97

    Doppelte Haushaltsführung eines verheirateten Steuerpflichtigen mit

  • FG München, 09.03.2004 - 13 K 3619/02

    Doppelte Haushaltsführung eines verheirateten Steuerpflichtigen; Einkommensteuer

  • BFH, 05.10.1989 - IV R 84/88

    Anrechnungsfähigkeit von Kosten für eine doppelte Haushaltsführung als

  • FG Niedersachsen, 14.03.1997 - IX 399/92

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung bei der

  • FG Hessen, 28.11.1995 - 3 K 2747/92

    Streit über das Vorliegen steuerlich anzuerkennender Kosten für eine doppelte

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