Rechtsprechung
   BFH, 05.05.1994 - VI R 32/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1792
BFH, 05.05.1994 - VI R 32/94 (https://dejure.org/1994,1792)
BFH, Entscheidung vom 05.05.1994 - VI R 32/94 (https://dejure.org/1994,1792)
BFH, Entscheidung vom 05. Mai 1994 - VI R 32/94 (https://dejure.org/1994,1792)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,1792) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 174, 307
  • NVwZ-RR 1995, 127
  • BB 1994, 1491
  • DB 1994, 1604
  • BStBl II 1994, 662
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 18.10.1991 - 24 W 7295/90
    Auszug aus BFH, 05.05.1994 - VI R 32/94
    Die mündliche Verhandlung unter Beteiligung von ehrenamtlichen Richtern ist ein Kernstück des Rechts des Bürgers auf gerichtlichen Schutz gegenüber rechtswidrigen Handlungen der Verwaltung (vgl. Kopp, Neue Juristische Wochenschrift 1991, 521, 523).
  • FG Baden-Württemberg, 27.09.1999 - 9 K 82/99

    Bezeichnung des Gegenstands eines Klagebegehrens

    Dabei ist zu berücksichtigen, daß die beiden Rechtsbehelfe (Nichtzulassungsbeschwerde und Antrag auf mündliche Verhandlung) dem Kl nur alternativ zustehen und sich gegenseitig ausschließen (BFH-Urteil vom 5. Mai 1994 VI R 32/94, BStBl II 1994, 662 ; § 90a Abs. 2 Nr. 2 Halbsatz 1 FGO ).

    Sind die Ausführungen eines Beteiligten insoweit zweifelhaft, ist zu berücksichtigen, daß die mündliche Verhandlung nach dem Gesetz Vorrang hat (§ 90a Abs. 2 Nr. 2 Halbsatz 2 FGO ; BFH-Urteil in BStBl II 1994, 662 zu 1, a.E.).

    Diese Auslegung der schriftlichen Ausführungen des Kl steht in Übereinstimmung mit den eindeutigen mündlichen Erklärungen der Prozeßbevollmächtigten in der mündlichen Verhandlung vom 27. September 1999, nachdem der Einzelrichter die Beteiligten auf die (zuvor dargelegte) Rechtslage hingewiesen hatte (BFH-Urteil in BStBl II 1994, 662 zu 3.).

  • BFH, 30.10.1997 - IV R 22/97

    Auslegung eines Schriftsatzes als Nichtzulassungsbeschwerde

    Die Erklärung sei vielmehr mit dem BFH-Urteil vom 5. Mai 1994 VI R 32/94 (BFHE 174, 307, BStBl II 1994, 662) dahin auszulegen gewesen, daß der Kläger mündliche Verhandlung beantragt habe.

    Wie der BFH in seinem Urteil in BFHE 174, 307, BStBl II 1994, 662 ausgeführt hat, ist ein Schriftsatz, in dem sich ein Prozeßbevollmächtigter gegen einen ergangenen Gerichtsbescheid sowohl mit der Nichtzulassungsbeschwerde als auch mit dem Antrag auf mündliche Verhandlung wendet, in sich widersprüchlich.

  • FG Baden-Württemberg, 10.11.1999 - 12 K 9/99

    Mit Fax übermittelte, nicht unterschriebene Klageschrift; Wiedereinsetzung bei

    Mit Schreiben vom 13. Juli 1999 wurde vom Bekl vorgebracht, nach dem BFH-Urteil vom 5. Mai 1994 VI R 32/94 (BStBl II 1994, 662 ) komme dem Antrag auf mündliche Verhandlung Vorrang zu, weil die Nichtzulassungsbeschwerde gegenstandslos sei.

    Dem Bekl war darin zu folgen, daß die vom Prozeßbevollmächtigten der Kl gegen den Gerichtsbescheid vom 12. Mai 1999 am 21. Juni 1999 eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde gegenstandslos ist, weil mit dem Schriftsatz vom 17. Juni 1999 gleichzeitig mündliche Verhandlung beantragt wurde und dieser Antrag der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 90a Abs. 2 Nr. 2 FGO vorging (BFH-Urteil vom 5. Mai 1994 VI R 32/94, BStBl II 1994.662).

  • BFH, 21.10.1999 - V B 76/99

    Gerichtsbescheid; NZB und Antrag auf mündliche Verhandlung

    Diese Folge ist gesetzlich nicht nur gewollt, wenn mehrere Beteiligte, sondern auch wenn derselbe Beteiligte sowohl mündliche Verhandlung beantragt als auch Nichtzulassungsbeschwerde einlegt (BFH-Urteil vom 5. Mai 1994 VI R 32/94, BFHE 174, 307, BStBl II 1994, 662).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.09.2010 - L 11 KR 4288/10
    Die mündliche Verhandlung hat somit nach dem Gesetz Vorrang (vgl hierzu auch BFHE 174, 307).
  • FG Baden-Württemberg, 12.03.2001 - 12 K 182/00

    Setzung einer Ausschlussfrist zur Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens

    Nachdem die Kl mit dem Schriftsatz ihrer Prozessbevollmächtigten vom 12. Dezember 2000 nicht eindeutig und zweifelsfrei vorrangig gegen den Gerichtsbescheid vom 29. Oktober 2000 Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt haben, hatte - wie geschehen - mündliche Verhandlung stattzufinden (§ 90 a Abs. 2 Nr. 2 2. Halbsatz FGO a.F. i.V.m. Art. 4 2. FGO ÄndG vom 19. Dezember 2000, BStBl I 2000, 1567; BFH-Urteil vom 5. Mai 1994 VI R 32/94).
  • VG Bayreuth, 05.07.2022 - B 1 K 21.632

    Fortnahme von Tieren, Erhebliche Vernachlässigung, Schmerzen oder Leiden,

    Die Klägerin kann nicht kumulativ von beiden Rechtsbehelfen Gebrauch machen (vgl. Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl. 2017, § 84 Rn. 34; BFH, U.v. 5.5.1994 - VI R 32/94 NVwZ-RR 1995, 128 - juris Rn. 12 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht