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   BFH, 04.08.2022 - VI R 35/20   

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https://dejure.org/2022,25941
BFH, 04.08.2022 - VI R 35/20 (https://dejure.org/2022,25941)
BFH, Entscheidung vom 04.08.2022 - VI R 35/20 (https://dejure.org/2022,25941)
BFH, Entscheidung vom 04. August 2022 - VI R 35/20 (https://dejure.org/2022,25941)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 8 Abs 2 S 5 Halbs 2, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 1, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 5, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 6, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 8, EStG § 19, EStG VZ 2016
    Kein Werbungskostenabzug für Familienheimfahrten bei Zuzahlungen an den Arbeitgeber für die Nutzungsüberlassung eines Dienstwagens

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 S 5 Halbs 2 EStG 2009, § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 1 EStG 2009, § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 5 EStG 2009, § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 6 EStG 2009, § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 8 EStG 2009
    Kein Werbungskostenabzug für Familienheimfahrten bei Zuzahlungen an den Arbeitgeber für die Nutzungsüberlassung eines Dienstwagens

  • IWW

    § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, § ... 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 5 EStG, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 6 EStG, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 8 EStG, § 8 Abs. 2 Satz 5 Halbsatz 2 EStG, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG, § 118 Abs. 2 FGO, § 19 EStG, § 8 Abs. 2 Sätze 2 bis 5 EStG, § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Aufwendungen einer doppelten Haushaltsführung und für Familienheimfahrten als Werbungskosten; Entgelt für die private Nutzung eines Dienstwagens; Tragung individueller Kfz-Kosten

  • Betriebs-Berater

    Kein Werbungskostenabzug für Familienheimfahrten bei Zuzahlungen an den Arbeitgeber für die Nutzungsüberlassung eines Dienstwagens

  • rewis.io

    Kein Werbungskostenabzug für Familienheimfahrten bei Zuzahlungen an den Arbeitgeber für die Nutzungsüberlassung eines Dienstwagens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Werbungskostenabzug für Familienheimfahrten bei Zuzahlungen an den Arbeitgeber für die Nutzungsüberlassung eines Dienstwagens

  • rechtsportal.de

    Kein Werbungskostenabzug für Familienheimfahrten bei Zuzahlungen an den Arbeitgeber für die Nutzungsüberlassung eines Dienstwagens

  • datenbank.nwb.de

    Kein Werbungskostenabzug für Familienheimfahrten bei Zuzahlungen an den Arbeitgeber für die Nutzungsüberlassung eines Dienstwagens

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Werbungskostenabzug für Familienheimfahrten bei Zuzahlungen an den Arbeitgeber für die Nutzungsüberlassung eines Dienstwagens

In Nachschlagewerken

Sonstiges (3)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5
    Werbungskosten, Familienheimfahrten, Doppelte Haushaltsführung, Fahrkosten, Privatnutzung

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 ; EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1

  • Bundesfinanzhof (Terminmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 3104
  • DB 2022, 2647
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 30.11.2016 - VI R 49/14

    Steuerliche Berücksichtigung eines vom Arbeitnehmer selbst getragenen

    Auszug aus BFH, 04.08.2022 - VI R 35/20
    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Senats zur steuerlichen Berücksichtigung eines vom Arbeitnehmer selbst getragenen Nutzungsentgelts (Urteil vom 30.11.2016 - VI R 49/14, BFHE 256, 107, BStBl II 2017, 1011) sowie der von diesem getragenen individuellen Fahrzeugkosten (wie beispielsweise Kraftstoffkosten, Urteil vom 30.11.2016 - VI R 2/15, BFHE 256, 116, BStBl II 2017, 1014).

    a) Die Überlassung eines betrieblichen PKW durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für dessen Privatnutzung, für die Nutzung zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung führt zu einer Bereicherung des Arbeitnehmers und damit zum Zufluss von Arbeitslohn i.S. von § 19 EStG (z.B. Senatsurteil in BFHE 256, 107, BStBl II 2017, 1011, Rz 16, m.w.N.).

    In Höhe des Nutzungsentgelts wendet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer keinen Vorteil zu; der Arbeitnehmer wird durch die Zahlung des Nutzungsentgelts nicht bereichert, sondern vielmehr endgültig belastet (Senatsurteil in BFHE 256, 107, BStBl II 2017, 1011, Rz 26, m.w.N.).

    d) Übersteigen die Eigenleistungen des Arbeitnehmers den Nutzungsvorteil, führt der übersteigende Betrag weder zu negativem Arbeitslohn noch zu Werbungskosten (Senatsurteile in BFHE 256, 116, BStBl II 2017, 1014, Rz 19, und ausführlich in BFHE 256, 107, BStBl II 2017, 1011, Rz 28 ff.).

    Der von dem Kläger begehrte Werbungskostenabzug scheidet daher auch deshalb aus, weil --was dieser übersieht-- nicht nur das pauschale Nutzungsentgelt, sondern auch die von ihm getragenen individuellen Kosten für die Nutzung der Tankkarte, insbesondere auch für die Familienheimfahrten, bereits auf der Einnahmeseite den Vorteil aus der Überlassung des Dienstwagens im Streitjahr auf 0 EUR gemindert haben und folglich auch aus diesem Grund nicht (nochmals) als Werbungskosten (Familienheimfahrten) bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abgezogen werden können (vgl. Senatsurteil in BFHE 256, 107, BStBl II 2017, 1011, Rz 34).

  • BFH, 30.11.2016 - VI R 2/15

    Steuerliche Berücksichtigung von selbst getragenen Kraftstoffkosten bei Anwendung

    Auszug aus BFH, 04.08.2022 - VI R 35/20
    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Senats zur steuerlichen Berücksichtigung eines vom Arbeitnehmer selbst getragenen Nutzungsentgelts (Urteil vom 30.11.2016 - VI R 49/14, BFHE 256, 107, BStBl II 2017, 1011) sowie der von diesem getragenen individuellen Fahrzeugkosten (wie beispielsweise Kraftstoffkosten, Urteil vom 30.11.2016 - VI R 2/15, BFHE 256, 116, BStBl II 2017, 1014).

    Steht der Vorteil dem Grunde nach fest, ist dieser nach § 8 Abs. 2 Sätze 2 bis 5 EStG i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG entweder nach der 1 %-Regelung oder nach der Fahrtenbuchmethode zu bewerten (Senatsurteil in BFHE 256, 116, BStBl II 2017, 1014, Rz 11, m.w.N.).

    Das gilt gleichermaßen, wenn der Arbeitnehmer im Rahmen der vorgenannten außerdienstlichen Nutzungen einzelne (individuelle) Kosten --wie z.B. Kraftstoffkosten-- des betrieblichen PKW trägt (s. Senatsurteil in BFHE 256, 116, BStBl II 2017, 1014, Rz 14 ff.).

    Der steuerbare Vorteil des Arbeitnehmers, den ihm der Arbeitgeber mit der Überlassung des Dienstwagens einräumt, besteht lediglich in der Differenz zwischen dem Wert der Nutzungsüberlassung und den vom Arbeitnehmer getragenen Aufwendungen (s. Senatsurteil in BFHE 256, 116, BStBl II 2017, 1014, Rz 13).

    d) Übersteigen die Eigenleistungen des Arbeitnehmers den Nutzungsvorteil, führt der übersteigende Betrag weder zu negativem Arbeitslohn noch zu Werbungskosten (Senatsurteile in BFHE 256, 116, BStBl II 2017, 1014, Rz 19, und ausführlich in BFHE 256, 107, BStBl II 2017, 1011, Rz 28 ff.).

  • FG Niedersachsen, 08.07.2020 - 9 K 78/19

    Steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für Familienheimfahrten im Rahmen

    Auszug aus BFH, 04.08.2022 - VI R 35/20
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 08.07.2020 - 9 K 78/19 wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • BFH, 04.04.2008 - VI R 85/04

    Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte richtet sich nach

    Auszug aus BFH, 04.08.2022 - VI R 35/20
    Korrespondierend zu dem in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 8 EStG normierten Ausschluss des Werbungskostenabzugs im Fall eines dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer Einkunftsart überlassenen Kfz (s. hierzu Senatsurteil vom 28.02.2013 - VI R 33/11, BFHE 240, 342, BStBl II 2013, 629, Rz 13) verzichtet der Gesetzgeber gemäß § 8 Abs. 2 Satz 5 Halbsatz 2 EStG auf den Ansatz eines geldwerten Vorteils in Gestalt eines Zuschlags für eine wöchentliche Familienheimfahrt in Höhe von 0, 002 % des Listenpreises zur 1 %-Regelung (s. hierzu Senatsurteil vom 04.04.2008 - VI R 85/04, BFHE 221, 11, BStBl II 2008, 887, unter II.2.b).
  • BFH, 28.02.2013 - VI R 33/11

    Werbungskostenabzug für mit Dienstwagen durchgeführte Familienheimfahrten -

    Auszug aus BFH, 04.08.2022 - VI R 35/20
    Korrespondierend zu dem in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 8 EStG normierten Ausschluss des Werbungskostenabzugs im Fall eines dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer Einkunftsart überlassenen Kfz (s. hierzu Senatsurteil vom 28.02.2013 - VI R 33/11, BFHE 240, 342, BStBl II 2013, 629, Rz 13) verzichtet der Gesetzgeber gemäß § 8 Abs. 2 Satz 5 Halbsatz 2 EStG auf den Ansatz eines geldwerten Vorteils in Gestalt eines Zuschlags für eine wöchentliche Familienheimfahrt in Höhe von 0, 002 % des Listenpreises zur 1 %-Regelung (s. hierzu Senatsurteil vom 04.04.2008 - VI R 85/04, BFHE 221, 11, BStBl II 2008, 887, unter II.2.b).
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