Rechtsprechung
BFH, 28.01.1983 - VI R 35/78 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
EStG 1975 § 40 Abs. 1, § 42d
- Wolters Kluwer
Festsetzung der Lohnsteuer - Steuerfestsetzung - Lohnsteuerhaftungsbetrag
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
Papierfundstellen
- BFHE 138, 188
- BStBl II 1983, 472
Wird zitiert von ... (44) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 30.01.1980 - II R 90/75
Bestimmtheit eines Gesellschaftsteuerbescheides - Rechtswidrigkeit eines …
Auszug aus BFH, 28.01.1983 - VI R 35/78
Dabei ist - wie der Bundesfinanzhof (BFH) in ständiger Rechtsprechung entschieden hat (vgl. u. a. Urteil vom 30. Januar 1980 II R 90/75, BFHE 130, 74, BStBl II 1980, 316, mit weiteren Rechtsprechungshinweisen) - unter "Steuer" nicht eine unaufgegliederte Zusammenfassung mehrerer Steuerschulden, sondern die einzelne Steuerschuld zu verstehen.bb) Eine in einem Bescheid zusammengefaßte Festsetzung mehrerer Steuern oder einer Steuer zusammen mit der Anforderung von Steuerhaftungsbeträgen in einem Betrag würde auch gegen das heute in § 119 Abs. 1 AO 1977 normierte, vor dem Inkrafttreten der AO 1977 aus § 210 Abs. 1 AO abgeleitete (vgl. BFHE 130, 74, BStBl II 1980, 316) Gebot der inhaltlich hinreichenden Bestimmtheit eines Verwaltungsakts und damit auch eines Steuerbescheids verstoßen.
- BFH, 05.11.1982 - VI R 219/80
Lohnsteuer - Unternehmenssteuer - Berechnung des Pauschsteuersatzes - …
Auszug aus BFH, 28.01.1983 - VI R 35/78
Wegen der Anwendbarkeit des § 40 Abs. 1 EStG auf die pauschale Lohnsteuer, die sich auf den ersten vor 1975 verwirklichten Sachverhalt bezieht, verweist der Senat auf seine Entscheidung vom 5. November 1982 VI R 219/80 (BFHE 137, 46, BStBl II 1983, 91).Das ergibt sich aus dem Urteil des Senats in BFHE 137, 46, BStBl II 1983, 91.
- BFH, 13.03.1974 - VI R 212/70
Lohnsteuerabzug bei Zahlung von Arbeitslohn durch Dritte
Auszug aus BFH, 28.01.1983 - VI R 35/78
Nach der Entscheidung des Senats vom 13. März 1974 VI R 212/70 (BFHE 112, 150, BStBl II 1974, 411) besteht die Pflicht des Arbeitgebers zur Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer nach den vorbezeichneten Vorschriften regelmäßig jedoch nur insoweit, wie der Arbeitgeber tatsächlich oder rechtlich in die Zahlung des Arbeitslohns an die Arbeitnehmer eingeschaltet ist. - BFH, 29.06.1973 - VI R 311/69
Anfechtungsrecht des Arbeitnehmers gegen Lohnsteuerhaftungsbescheid an …
Auszug aus BFH, 28.01.1983 - VI R 35/78
dd) Lohnsteuerhaftungsbeträge und vom Arbeitgeber übernommene pauschalierte Lohnsteuerbeträge müssen auch deshalb getrennt werden, weil anfechtungsberechtigt verschiedene Personen sind, nämlich hinsichtlich der pauschalen Lohnsteuer nur der Arbeitgeber, hinsichtlich der Lohnsteuerhaftungsbeträge hingegen sowohl der Arbeitgeber als auch der betroffene Arbeitnehmer (vgl. BFH-Urteil vom 29. Juni 1973 VI R 311/69, BFHE 109, 502, BStBl II 1973, 780). - BFH, 19.10.1976 - VII R 63/73
Bescheid einer Finanzbehörde - Geltendmachung eines Steueranspruchs - …
Auszug aus BFH, 28.01.1983 - VI R 35/78
Eine Aufteilung des angefochtenen Haftungsbescheids in einen Haftungsbescheid und einen die pauschale Lohnsteuer betreffenden Steuerbescheid ist deshalb nicht möglich, weil nach dem BFH-Urteil vom 19. Oktober 1976 VII R 63/73 (BFHE 120, 329, BStBl II 1977, 255) die Frage, ob durch einen Bescheid einer Finanzbehörde ein Steueranspruch oder ein Haftungsanspruch geltend gemacht wird, allein nach dem Willen zu entscheiden ist, den die Finanzbehörde durch den Bescheid selbst bekundet hat.
- BFH, 02.12.1983 - VI R 47/80
Lohnsteuernachforderungsbescheid - Rechtswidrigkeit eines Bescheides - …
Nach den Ausführungen des Senats im Urteil vom 5. November 1982 VI R 219/80 (BFHE 137, 46, BStBl II 1983, 91) ist die vom Arbeitgeber geschuldete pauschale Lohnsteuer eine Unternehmenssteuer eigener Art. Daraus folgt, daß die pauschale Lohnsteuer durch Steuer- und nicht durch Haftungsbescheid - unter Beachtung der Vorschriften des § 211 Abs. 1 Satz 1 der Reichsabgabenordnung - AO - (jetzt § 157 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung - AO 1977 -) - festzusetzen ist (BFH-Entscheidungen vom 28. Januar 1983 VI R 35/78, BFHE 138, 188, BStBl II 1983, 472, und vom 29. April 1983 VI S 10/82, BFHE 138, 379, BStBl II 1983, 517).Wie der Senat im Urteil in BFHE 138, 188, BStBl II 1983, 472 weiter ausgeführt hat, ist es unzulässig, eine pauschale Lohnsteuer in einem Haftungsbescheid in der Weise festzusetzen, daß der pauschale Lohnsteuerbetrag mit einem Lohnsteuerhaftungsbetrag zusammengerechnet und im Tenor des Bescheids als ein Betrag von dem Arbeitgeber mit dem Hinweis angefordert wird, daß er hierfür hafte.
Der vorliegende Fall unterscheidet sich vom Urteilsfall in BFHE 138, 188, BStBl II 1983, 472 dadurch, daß der angefochtene Bescheid hier nicht als Haftungsbescheid angesehen werden kann.
Die dadurch bewirkte Rechtsunklarheit führt unter Berücksichtigung der im Urteil in BFHE 138, 188, BStBl II 1983, 472 genannten Gründe, insbesondere des für den Tenor eines Steuer- bzw. Haftungsbescheids geltenden Bestimmtheitsgebots, zur Rechtswidrigkeit des gesamten angefochtenen Bescheids.
Erst recht kann der Bescheid nicht als - rein äußerliche - Zusammenfassung eines Steuer- und Haftungsbescheids angesehen werden, deren Zulässigkeit der Senat im Urteil in BFHE 138, 188, BStBl II 1983, 472 offengelassen hat.
Der Senat hat in den Entscheidungen in BFHE 138, 188, BStBl II 1983, 472 und in BFHE 138, 379, BStBl II 1983, 517 auf die Bedeutung hingewiesen, die dem Tenor gerade auch für die Klassifizierung des Bescheids als pauschalen Lohnsteuerbescheid oder als Haftungsbescheid zukommt.
- FG Köln, 23.09.2020 - 3 K 3048/17
Berechnung der Säumniszuschläge durch die Familienkassen rechtswidrig
- BFH, 06.06.2007 - II R 17/06
Inhaltliche Bestimmtheit von Steuerbescheiden, die mehrere freigebige Zuwendungen …
Es ist deshalb unzulässig, bei mehreren Lebenssachverhalten die verschiedenen Steuerschulden desselben Steuerschuldners in einem Betrag unaufgegliedert zusammenzufassen (BFH-Urteil vom 28. Januar 1983 VI R 35/78, BFHE 138, 188, BStBl II 1983, 472).
- FG Düsseldorf, 04.10.2016 - 10 K 1416/16
Berücksichtigung eines bezahlten Praktikums im Rahmen der Gewährung von …
So wie es unzulässig ist, verschiedene Steuerschulden desselben Steuerschuldners in einem Betrag unaufgegliedert zusammenzufassen (BFH, Urteil vom 28.01.1983 - VI R 35/78, BStBl II 1983, 472), ist es auch unzulässig, mehrere Rückforderungsansprüche in einem Betrag zusammen zu fassen. - BGH, 22.03.2023 - 1 StR 440/22
Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung: …
Vor allem aber betreffen die Vorschriften über das Steuerschuldverhältnis, zu denen § 42 AO gehört, den abstrakten Steueranspruch, nicht dessen Konkretisierung durch Verwaltungsakt (vgl. BFH, Urteile vom 28. Januar 1983 - VI R 35/78, BFHE 138, 188 unter 1.c.aa. - BFH, 01.09.2021 - VI R 38/19
Auslegung eines lediglich mit "Haftungsbescheid" bezeichneten Verwaltungsakts als …
Diese Unterschiede und das Gebot der inhaltlichen Bestimmtheit eines Verwaltungsakts (§ 119 Abs. 1 AO) schließen es aus, dass vom Arbeitgeber pauschalierte Lohnsteuer und Lohnsteuer, für die er haftet, mit einheitlichem Bescheid angefordert werden (z.B. Senatsurteil vom 28.01.1983 - VI R 35/78, BFHE 138, 188, BStBl II 1983, 472).Etwas anderes folgt insbesondere nicht aus den Senatsurteilen vom 02.12.1983 - VI R 47/80 (BFHE 140, 143, BStBl II 1984, 362), in BFHE 138, 188, BStBl II 1983, 472, in BFHE 143, 27, BStBl II 1985, 266, vom 15.03.1985 - VI R 30/81 (BFHE 143, 226, BStBl II 1985, 581) oder dem Senatsbeschluss vom 01.08.1985 - VI R 28/79 (BFHE 144, 244, BStBl II 1985, 664).
- BFH, 20.11.2013 - II R 64/11
Erlass eines Grundurteils; Inhaltliche Bestimmtheit eines …
Es ist deshalb unzulässig, bei mehreren Lebenssachverhalten die verschiedenen Steuerschulden desselben Steuerschuldners in einem Betrag ohne Aufgliederung zusammenzufassen (BFH-Urteile vom 28. Januar 1983 VI R 35/78, BFHE 138, 188, BStBl II 1983, 472, und in BFH/NV 1999, 1091). - BFH, 01.08.1985 - VI R 28/79
1. Vorlagebeschluß zum BVerfG wegen Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung …
Diese Unterschiede und das Gebot der inhaltlichen Bestimmtheit eines Verwaltungsaktes schließen es aus, daß vom Arbeitgeber pauschalierte Lohnsteuer und Lohnsteuer, für die er haftet, mit einheitlichem Bescheid angefordert werden, wenn dieser nur als Haftungsbescheid bezeichnet ist (BFH-Urteil vom 28. Januar 1983 VI R 35/78, BFHE 138, 188, BStBl II 1983, 472) oder wenn nach der Bezeichnung des Bescheides unklar ist, ob das FA eine Lohnsteuerhaftungsschuld oder eine pauschale Lohnsteuer festsetzen wollte (BFHE 140, 143, BStBl II 1984, 362). - OVG Thüringen, 12.07.2002 - 4 ZEO 243/00
Ausbaubeiträge; Anforderungen an die Bestimmtheit von kommunalen Satzungen und …
Dies betrifft vor allem die Begründung des Verwaltungsakts, weil sie seine Regelungswirkung unangetastet lässt (vgl. BFH, Urteil vom 28.01.1983 - VI R 35/78 -, BFHE 138, 188 [191 f.]; vgl. auch BVerwG…, Urteil vom 11.08.1993 - 8 C 13/93 -, NVwZ 1994, S. 297 [297 f.]). - FG Hessen, 29.08.2011 - 1 K 3381/03
Schenkungsteuer bei Verzicht auf Ausgleich von Steuerguthaben und Gewährung …
Hierzu hat der BFH in seinem Urteil vom 9. Dezember 1998 (…II R 6/97, BFH/NV 1999, 1091) ausgeführt: "Unzulässig ist es deshalb, in diesen Fällen verschiedene Steuerschulden desselben Steuerschuldners in einem Betrag unaufgegliedert zusammenzufassen (vgl. BFH-Urteil vom 28. Januar 1983 VI R 35/78, BFHE 138, 188, BStBl II 1983, 472). - BFH, 22.09.2004 - II R 50/03
Zusammenfassung mehrerer Steueransprüche in einem Bescheid
- BFH, 09.12.1998 - II R 6/97
SchSt; Zusammenfassung mehrerer Steuerfälle in einem Steuerbescheid
- BFH, 03.05.1990 - VII R 108/88
Pflichtverletzung und Verschulden des Haftungsschuldners nach § 69 Satz 1 AO …
- BFH, 14.06.1985 - VI R 167/81
Aufhebung einer Vorentscheidung wegen mangelnder Sachaufklärung - Anwendung eines …
- BFH, 07.12.1984 - VI R 72/82
Haftung des Arbeitgebers; Ermittlung der nachzufordernden Lohnsteuer mit …
- BFH, 21.02.1986 - VI R 9/80
Keine Haftung des Organträgers für Lohnsteuer der Arbeitnehmer einer …
- VG Cottbus, 20.06.2013 - 6 L 338/12
Wasseranschlussbeitrag
- BFH, 16.11.1984 - VI R 176/82
Zur Verbindung eines Lohnsteuer-Pauschalierungsbescheids mit …
- BFH, 15.03.1985 - VI R 30/81
Als Haftungsbescheid bezeichneter Bescheid, in dem Lohnsteuer pauschal …
- BFH, 28.11.1990 - VI R 115/87
Ein Lohnsteuer-Pauschalierungsbescheid ist dann inhaltlich hinreichend bestimmt, …
- BFH, 24.08.1990 - VI R 70/85
Pauschalierung bei geringfügiger Beschäftigung setzt keine laufende Beschäftigung …
- BFH, 25.05.1984 - VI R 223/80
Zur Frage der Bindung einer Pauschalierung nach § 40 a Abs. 2 EStG für das …
- FG Berlin-Brandenburg, 24.10.2019 - 4 K 4168/17
Unterscheidung der Festsetzung einer pauschalen Lohnsteuer gegenüber dem …
- VG Cottbus, 04.11.2017 - 6 L 299/17
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Anforderung von öffentlichen Abgaben und Kosten
- BFH, 18.07.1985 - VI R 208/82
Im Lohnsteuerhaftungsbescheid nach Ablauf des Streitjahres ist Aufgliederung in …
- BFH, 29.04.1983 - VI S 10/82
Inanspruchnahme des Arbeitgebers im Haftungswege - Nachforderung der Lohnsteuer - …
- VG Frankfurt/Oder, 19.12.2011 - 5 L 424/10
Kanalanschlussbeiträge (Abwasserbeiträge)
- FG Düsseldorf, 20.11.1997 - 11 K 5868/91
Wirksamkeit eines Lohnsteuernachforderungsbescheids; Lohnsteuer für Trinkgelder …
- BFH, 14.03.1986 - VI R 30/82
Nettolohnvereinbarungen, die die Berlin-Zulagen einschließen, sind …
- BFH, 12.03.1985 - VII R 22/84
Voraussetzungen der Verpflichtung zur Bestimmung der Haftungsschuld im …
- BFH, 11.10.1989 - I R 139/85
Anforderungen an Feststellungsbescheid von Kapitalertragssteuer für eine …
- VG Frankfurt/Oder, 18.07.2018 - 5 K 1246/12
Kanalanschlussbeiträge (Abwasserbeiträge) - Beiträge
- FG Köln, 10.11.2005 - 9 K 5652/01
Bestimmtheit des Steuerbescheides
- BFH, 29.01.1985 - VII R 67/81
Zweigliedrigkeit einer Entscheidung über die Inanspruchnahme eines …
- FG Sachsen, 19.05.2004 - 3 K 2672/02
Kindergeld; Auslegung eines zeitnah nach Ergehen eines Rückforderungsbescheides …
- BFH, 14.06.1985 - VI R 22/81
Nacherhebung der Lohnsteuer für Aushilfskräfte eines landwirtschaftlichen …
- FG Köln, 10.11.2005 - 9 K 2354/01
Bestimmtheit des Steuerbescheides
- VG Cottbus, 08.02.2019 - 6 L 237/17
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Bescheid über Schmutzwasserbeitrag
- BFH, 26.04.1985 - VI R 144/81
Voraussetzungen für den Erlass eines Haftungsbescheids
- FG Münster, 09.02.2012 - 5 V 3464/11
Notwendigkeit der Ausübung einer Erwerbstätigkeit für den Anspruch eines …
- FG Köln, 28.08.1998 - 15 K 4889/98
- BFH, 16.05.1986 - VI R 67/81
Versteuerung von Löhnen von Aushilfskräften eines Landwirtes
- BFH, 29.11.1985 - VI R 18/82
Haftungsbescheid gegen Arbeitgeber wegen Nichtabführung von Lohnsteuer
- FG Rheinland-Pfalz, 27.01.1999 - 1 K 1827/98
Lohnsteuer; Zuschüsse des Arbeitgebers als Arbeitslohn