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   BFH, 28.01.1983 - VI R 35/78   

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https://dejure.org/1983,537
BFH, 28.01.1983 - VI R 35/78 (https://dejure.org/1983,537)
BFH, Entscheidung vom 28.01.1983 - VI R 35/78 (https://dejure.org/1983,537)
BFH, Entscheidung vom 28. Januar 1983 - VI R 35/78 (https://dejure.org/1983,537)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    EStG (1975) § 40 Abs. 1, § 42d

Papierfundstellen

  • BFHE 138, 188
  • BStBl II 1983, 472
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 30.01.1980 - II R 90/75

    Bestimmtheit eines Gesellschaftsteuerbescheides - Rechtswidrigkeit eines

    Auszug aus BFH, 28.01.1983 - VI R 35/78
    Dabei ist - wie der Bundesfinanzhof (BFH) in ständiger Rechtsprechung entschieden hat (vgl. u. a. Urteil vom 30. Januar 1980 II R 90/75, BFHE 130, 74, BStBl II 1980, 316, mit weiteren Rechtsprechungshinweisen) - unter "Steuer" nicht eine unaufgegliederte Zusammenfassung mehrerer Steuerschulden, sondern die einzelne Steuerschuld zu verstehen.

    bb) Eine in einem Bescheid zusammengefaßte Festsetzung mehrerer Steuern oder einer Steuer zusammen mit der Anforderung von Steuerhaftungsbeträgen in einem Betrag würde auch gegen das heute in § 119 Abs. 1 AO 1977 normierte, vor dem Inkrafttreten der AO 1977 aus § 210 Abs. 1 AO abgeleitete (vgl. BFHE 130, 74, BStBl II 1980, 316) Gebot der inhaltlich hinreichenden Bestimmtheit eines Verwaltungsakts und damit auch eines Steuerbescheids verstoßen.

  • BFH, 05.11.1982 - VI R 219/80

    Lohnsteuer - Unternehmenssteuer - Berechnung des Pauschsteuersatzes -

    Auszug aus BFH, 28.01.1983 - VI R 35/78
    Wegen der Anwendbarkeit des § 40 Abs. 1 EStG auf die pauschale Lohnsteuer, die sich auf den ersten vor 1975 verwirklichten Sachverhalt bezieht, verweist der Senat auf seine Entscheidung vom 5. November 1982 VI R 219/80 (BFHE 137, 46, BStBl II 1983, 91).

    Das ergibt sich aus dem Urteil des Senats in BFHE 137, 46, BStBl II 1983, 91.

  • BFH, 13.03.1974 - VI R 212/70

    Lohnsteuerabzug bei Zahlung von Arbeitslohn durch Dritte

    Auszug aus BFH, 28.01.1983 - VI R 35/78
    Nach der Entscheidung des Senats vom 13. März 1974 VI R 212/70 (BFHE 112, 150, BStBl II 1974, 411) besteht die Pflicht des Arbeitgebers zur Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer nach den vorbezeichneten Vorschriften regelmäßig jedoch nur insoweit, wie der Arbeitgeber tatsächlich oder rechtlich in die Zahlung des Arbeitslohns an die Arbeitnehmer eingeschaltet ist.
  • BFH, 29.06.1973 - VI R 311/69

    Anfechtungsrecht des Arbeitnehmers gegen Lohnsteuerhaftungsbescheid an

    Auszug aus BFH, 28.01.1983 - VI R 35/78
    dd) Lohnsteuerhaftungsbeträge und vom Arbeitgeber übernommene pauschalierte Lohnsteuerbeträge müssen auch deshalb getrennt werden, weil anfechtungsberechtigt verschiedene Personen sind, nämlich hinsichtlich der pauschalen Lohnsteuer nur der Arbeitgeber, hinsichtlich der Lohnsteuerhaftungsbeträge hingegen sowohl der Arbeitgeber als auch der betroffene Arbeitnehmer (vgl. BFH-Urteil vom 29. Juni 1973 VI R 311/69, BFHE 109, 502, BStBl II 1973, 780).
  • BFH, 19.10.1976 - VII R 63/73

    Bescheid einer Finanzbehörde - Geltendmachung eines Steueranspruchs -

    Auszug aus BFH, 28.01.1983 - VI R 35/78
    Eine Aufteilung des angefochtenen Haftungsbescheids in einen Haftungsbescheid und einen die pauschale Lohnsteuer betreffenden Steuerbescheid ist deshalb nicht möglich, weil nach dem BFH-Urteil vom 19. Oktober 1976 VII R 63/73 (BFHE 120, 329, BStBl II 1977, 255) die Frage, ob durch einen Bescheid einer Finanzbehörde ein Steueranspruch oder ein Haftungsanspruch geltend gemacht wird, allein nach dem Willen zu entscheiden ist, den die Finanzbehörde durch den Bescheid selbst bekundet hat.
  • BFH, 02.12.1983 - VI R 47/80

    Lohnsteuernachforderungsbescheid - Rechtswidrigkeit eines Bescheides -

    Nach den Ausführungen des Senats im Urteil vom 5. November 1982 VI R 219/80 (BFHE 137, 46, BStBl II 1983, 91) ist die vom Arbeitgeber geschuldete pauschale Lohnsteuer eine Unternehmenssteuer eigener Art. Daraus folgt, daß die pauschale Lohnsteuer durch Steuer- und nicht durch Haftungsbescheid - unter Beachtung der Vorschriften des § 211 Abs. 1 Satz 1 der Reichsabgabenordnung - AO - (jetzt § 157 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung - AO 1977 -) - festzusetzen ist (BFH-Entscheidungen vom 28. Januar 1983 VI R 35/78, BFHE 138, 188, BStBl II 1983, 472, und vom 29. April 1983 VI S 10/82, BFHE 138, 379, BStBl II 1983, 517).

    Wie der Senat im Urteil in BFHE 138, 188, BStBl II 1983, 472 weiter ausgeführt hat, ist es unzulässig, eine pauschale Lohnsteuer in einem Haftungsbescheid in der Weise festzusetzen, daß der pauschale Lohnsteuerbetrag mit einem Lohnsteuerhaftungsbetrag zusammengerechnet und im Tenor des Bescheids als ein Betrag von dem Arbeitgeber mit dem Hinweis angefordert wird, daß er hierfür hafte.

    Der vorliegende Fall unterscheidet sich vom Urteilsfall in BFHE 138, 188, BStBl II 1983, 472 dadurch, daß der angefochtene Bescheid hier nicht als Haftungsbescheid angesehen werden kann.

    Die dadurch bewirkte Rechtsunklarheit führt unter Berücksichtigung der im Urteil in BFHE 138, 188, BStBl II 1983, 472 genannten Gründe, insbesondere des für den Tenor eines Steuer- bzw. Haftungsbescheids geltenden Bestimmtheitsgebots, zur Rechtswidrigkeit des gesamten angefochtenen Bescheids.

    Erst recht kann der Bescheid nicht als - rein äußerliche - Zusammenfassung eines Steuer- und Haftungsbescheids angesehen werden, deren Zulässigkeit der Senat im Urteil in BFHE 138, 188, BStBl II 1983, 472 offengelassen hat.

    Der Senat hat in den Entscheidungen in BFHE 138, 188, BStBl II 1983, 472 und in BFHE 138, 379, BStBl II 1983, 517 auf die Bedeutung hingewiesen, die dem Tenor gerade auch für die Klassifizierung des Bescheids als pauschalen Lohnsteuerbescheid oder als Haftungsbescheid zukommt.

  • FG Köln, 23.09.2020 - 3 K 3048/17

    Berechnung der Säumniszuschläge durch die Familienkassen rechtswidrig

    a) Das Erfordernis der "inhaltlich" hinreichenden Bestimmtheit aus § 119 Abs. 1 AO gilt für den verfügenden Teil des Verwaltungsakts (§ 122 Abs. 4 Satz 1 AO), also für den Tenor, den Entscheidungssatz (vgl. BFH, Urteil vom 28.1.1983 VI R 35/78, BStBl II 1983, 472 Rn. 22).
  • BFH, 06.06.2007 - II R 17/06

    Inhaltliche Bestimmtheit von Steuerbescheiden, die mehrere freigebige Zuwendungen

    Es ist deshalb unzulässig, bei mehreren Lebenssachverhalten die verschiedenen Steuerschulden desselben Steuerschuldners in einem Betrag unaufgegliedert zusammenzufassen (BFH-Urteil vom 28. Januar 1983 VI R 35/78, BFHE 138, 188, BStBl II 1983, 472).
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