Rechtsprechung
| BFH, 09.12.2003 - VI R 35/96 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
AO 1977 § 71, § 144 Abs. 3 Nr. 2; EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, § 12 Nr. 1
- Simons & Moll-Simons
AO 1977 § 71, § 144 Abs. 3 Nr. 2; EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, § 12 Nr. 1
- IWW
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Zahlungen aufgrund einer Haftungsinanspruchnahme wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung als Erwerbsaufwendungen - Aufteilung von Aufwendungen auf mehrere Einkunftsarten
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftungsinanspruchnahme eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Zahlungen aufgrund einer Haftungsinanspruchnahme als Erwerbsaufwendungen - Aufteilung von Aufwendungen auf mehrere Einkunftsarten
Kurzfassungen/Presse (4)
- IWW (Kurzinformation)
Haftung - Die Haftungsinanspruchnahme nach § 71 AO kann zu Erwerbsaufwendung führen
- meyer-koering.de (Kurzinformation)
Werbungskosten
- aok-business.de (Kurzinformation)
Wie Betriebskosten entstanden sind, ist egal
- financialmind.de (Kurzinformation)
Wie "Betriebskosten" entstanden sind, ist egal
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Münster, 17.01.1995 - 11 K 2448/94
- BFH, 09.12.2003 - VI R 35/96
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 205, 56
- NJW 2004, 2120 (Ls.)
- BB 2004, 1149
- DB 2004, 1241
- BStBl II 2004, 641
Wird zitiert von ... (21)
- BFH, 18.10.2007 - VI R 42/04
Strafverteidigungskosten als Erwerbsaufwendungen und als außergewöhnliche …
Vielmehr können auch strafbare Handlungen, die im Zusammenhang mit einer betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit stehen, Erwerbsaufwendungen begründen (vgl. BFH-Urteil vom 9. Dezember 2003 VI R 35/96, BFHE 205, 56, BStBl II 2004, 641, m.w.N.).Dieses Ergebnis folgt nicht nur aus dem objektiven Nettoprinzip, sondern ergibt sich auch aus § 40 der Abgabenordnung (BFH-Urteil in BFHE 205, 56, BStBl II 2004, 641).
So greifen nach der Rechtsprechung private Gründe dann durch, wenn die strafbaren Handlungen mit der Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen nur insoweit im Zusammenhang stehen, als diese eine Gelegenheit zu einer Straftat verschafft (…vgl. BFH-Urteil vom 19. März 1987 IV R 140/84, BFH/NV 1987, 577; BFH-Urteil in BFHE 205, 56, BStBl II 2004, 641).
Eine erwerbsbezogene Veranlassung wird auch aufgehoben, wenn der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber bewusst schädigen wollte oder sich oder einen Dritten durch die schädigende Handlung bereichert hat (…vgl. z.B. BFH-Urteile vom 3. Mai 1985 VI R 103/82, BFH/NV 1986, 392, und in BFH/NV 1988, 353; BFH-Urteil in BFHE 205, 56, BStBl II 2004, 641).
- FG Münster, 01.10.2010 - 11 K 3544/07
Kosten der Strafverteidigung
Im Übrigen sei auf einen Fall zu verweisen, der vom Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 09.12.2003 VI R 35/96 (BStBl. II 2004, 641) entschieden worden sei.Nicht ausgeschlossen ist es, dass auch strafbare Handlungen, die im Zusammenhang mit einer betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit stehen, Erwerbsaufwendungen begründen können (vgl. BFH-Urteil vom 09.12.2003 VI R 35/96, a.a.O.).
So greifen nach der Rechtsprechung private Gründe durch, wenn die strafbaren Handlungen mit der Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen nur insoweit im Zusammenhang stehen, als diese eine Gelegenheit zu einer Straftat verschafft (vgl. BFH-Urteil vom 19.03.1987 IV R 140/84, BFH/NV 1987, 577, sowie BFH-Urteil vom 09.12.2003 VI R 35/96, a.a.O.).
Eine erwerbsbezogene Veranlassung wird auch dann aufgehoben, wenn der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber bewusst schädigen wollte oder sich oder einen Dritten durch die schädigende Handlung bereichert hat (vgl. BFH-Urteile vom 03.05.1985 VI R 103/82, BFH/NV 1986, 392, vom 18.09.1987 VI R 121/84, BFH/NV 1988, 353, vom 09.12.2003, VI R 35/96, a.a.O., sowie vom 18.10.2007 VI R 42/04, BStBl. II 2008, 223).
Der Hinweis des Kl. auf die Ausführungen des BFH im Urteil vom 09.12.2003 VI R 35/96 (…a.a.O.) führt zu keiner anderen Beurteilung.
- BFH, 16.07.2009 - VIII B 64/09
Haftung des Leiters der Wertpapierabteilung eines Kreditinstituts für …
Für dessen Ansicht könnten Äußerungen in der Rechtsprechung angeführt werden, wonach die Haftung in § 71 AO Schadenersatzcharakter hat (vgl. BFH-Urteile vom 1. August 2000 VII R 110/99, BFHE 192, 249, BStBl II 2001, 271; vom 9. Dezember 2003 VI R 35/96, BFHE 205, 56, BStBl II 2004, 641; in BFHE 212, 398, BStBl II 2007, 594).
- FG Rheinland-Pfalz, 27.06.2008 - 4 K 1928/07
Betriebsausgaben - Zahlung für zerstörte Baustellenampel nicht abzugsfähig
Ob ein solcher besteht, richtet sich nach der - wertenden - Beurteilung des die betreffenden Aufwendungen auslösenden Moments und der Zuweisung dieses Bestimmungsgrundes zur einkommensteuerlich relevanten Erwerbssphäre (BFH-Urteil vom 09. Dezember 2003 VI R 35/96, BStBl II 2004, 641).Dieses Ergebnis folgt nicht nur aus dem objektiven Nettoprinzip, sondern ergibt sich auch aus § 40 der Abgabenordnung - AO - (BFH-Urteile vom 09. Dezember 2003 VI R 35/96, a.a.O., …und vom 18. Oktober 2007 VI R 42/04, a.a.O.).
Eine erwerbsbezogene Veranlassung wird auch aufgehoben, wenn der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber bewusst schädigen wollte oder sich oder einen Dritten durch die schädigende Handlung bereichert hat (vgl. im Einzelnen BFH-Urteil vom 09. Dezember 2003 VI R 35/96, a.a.O.).
- BFH, 05.08.2004 - VI R 18/04
Erwerbsaufwendungen bei Haftung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung Dritter
Mit Urteil vom 9. Dezember 2003 VI R 35/96 (BFHE 205, 56, BFH/NV 2004, 865, Deutsches Steuerrecht 2004, 910, Der Betrieb 2004, 1241) hat der Senat in einem im Wesentlichen gleichgelagerten Fall entschieden, dass Zahlungen aufgrund einer Haftung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung Dritter bei dem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH zu Erwerbsaufwendungen führen können.Die Auffassung des FG dahin gehend, dass Erwerbsaufwendungen des Klägers tatbestandlich schon deshalb ausscheiden, weil dies mit Sinn und Zweck des § 71 AO 1977 nicht vereinbar sei, hat der Senat im o.a. Urteil VI R 35/96 ausdrücklich abgelehnt.
- FG Rheinland-Pfalz, 15.04.2010 - 4 K 2699/06
Strafverteidigungskosten als Werbungskosten
Die einkunftsmindernde Abzugsfähigkeit der Strafverteidigungskosten setzt vielmehr voraus, dass die -- die Aufwendungen auslösenden -- schuldhaften Handlungen noch im Rahmen der beruflichen Aufgabenerfüllung liegen (vgl. z.B.: BFH vom 9. Dezember 2003 VI R 35/96, BStBl II 2004 S. 641; Urteil des erkennenden Senats vom 27. Juni 2008 4 K 1928/07, EFG 2009 S. 31; Bode, NWB Nr. 10 vom 3.3.2008 Fach 6 Seite 4885 m.w.N.; Bergkemper in jurisPR-Steuer 4/2008 Anm. 3), um sie, wie von der höchstrichterlichen Rechtsprechung gefordert, als ausschließlich und unmittelbar aus der beruflichten Tätigkeit heraus erklärbar einstufen zu können.Ein solches den Arbeitgeber (ruf-)schädigendes und sich selbst bereicherndes Verhalten führt zur Beseitigung der erwerbsbezogenen Veranlassung (vgl. z.B.: BFH vom 6. Februar 1981 VI R 30/77, BStBl 1981 S. 362; BFH vom 9. Dezember 2003 VI R 35/96, a.a.O.).
- FG Hamburg, 12.10.2011 - 3 V 117/11
Schätzung von Auslandsinvestmentfonds-Einkünften - Ernstliche Zweifel - …
Ob ein solcher besteht, richtet sich nach der - wertenden - Beurteilung des die betreffenden Aufwendungen auslösenden Moments und der Zuweisung dieses Bestimmungsgrunds zur einkommensteuerlich relevanten Erwerbssphäre (BFH, Urteil vom 09.12.2003, VI R 35/96, BFHE 205, 56, BStBl. II 2004, 641).Ob ein solcher besteht, richtet sich nach der - wertenden - Beurteilung des die betreffenden Aufwendungen auslösenden Moments und der Zuweisung dieses Bestimmungsgrunds zur einkommensteuerlich relevanten Erwerbssphäre (BFH, Urteil vom 09.12.2003, VI R 35/96, BFHE 205, 56, BStBl. II 2004, 641).
- BFH, 17.08.2011 - VI R 75/10
Anwaltskosten im Zusammenhang mit einem Strafverfahren als Werbungskosten
Danach ist es für die Besteuerung unerheblich, ob ein Verhalten, das den Tatbestand eines Steuergesetzes ganz oder zum Teil erfüllt, gegen ein gesetzliches Gebot oder Verbot oder gegen die guten Sitten verstößt (BFH-Urteil vom 9. Dezember 2003 VI R 35/96, BFHE 205, 56, BStBl II 2004, 641). - BFH, 09.02.2012 - VI R 23/10
Werbungskosten durch Aufwendungen für arbeitsgerichtlichen Vergleich
Dann begründen selbst strafbare, aber in Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit stehende Handlungen einen einkommensteuerrechtlich erheblichen Erwerbsaufwand, so dass daraus sich ergebende Schadenersatzzahlungen Werbungskosten sind (BFH-Urteil vom 9. Dezember 2003 VI R 35/96, BFHE 205, 56, BStBl II 2004, 641). - FG Düsseldorf, 09.03.2004 - 9 K 2666/03
Werbungskosten; Nichtselbständige Arbeit; Haftung; Steuerhinterziehung; …
Ebenfalls braucht nicht entschieden zu werden, ob ein Steuerpflichtiger, der auf derartige Haftungsverpflichtungen zahlt, die von ihm geleisteten Zahlungen subjektiv zur Förderung seiner beruflichen Tätigkeit erbracht hat (ablehnend: Finanzgericht Münster, 11 K 2448/94 E, EFG 1996, 742, nicht rechtskräftig, Az. des BFH VI R 35/96).Der Senat hat wegen grundsätzlicher Bedeutung und auf Grund der Tatsache, dass seit 1996 beim Bundesfinanzhof eine Revisionsverfahren (Az.: VI R 35/96) gegen das Urteil des Finanzgerichtes Münster anhängig ist, die Revision zugelassen.
- BFH, 16.07.2009 - VIII B 66/09
Haftung des Leiters des Referats Kassenverwaltung und Tresorverwaltung eines …
- BFH, 16.07.2009 - VIII B 65/09
Haftung des Leiters der Depotverwaltung sowie der Kassenverwaltung und …
- FG Sachsen, 27.04.2006 - 2 K 1070/05
Berücksichtigung der Rückzahlung von anlässlich der deutschen Wiedervereinigung …
- FG Niedersachsen, 15.12.2004 - 2 K 292/03
Keine Zusammenveranlagung von Partnern einer Lebenspartnerschaft
- FG Hamburg, 14.12.2011 - 2 K 6/11
Keine erweiterte Berücksichtigung von Kosten einer Strafverteidigung
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.07.2005 - 1 K 135/02
Unterhaltszahlungen für zurückliegende Jahre als außergewöhnliche Belastung; …
- FG Baden-Württemberg, 07.03.2007 - 13 K 9/07
Depotkosten einer Schweizer Bank auch bei Hinterziehung der Einkommensteuer als …
- FG Köln, 30.06.2009 - 8 K 1265/07
Vorsteuerabzug aus Strafverteidigungskosten; Frage der beruflichen Veranlassung
- FG Rheinland-Pfalz, 09.09.2009 - 2 K 2772/08
Schadensersatz wegen unerlaubter Handlungen als Werbungskosten bei den Einkünften …
- FG Hamburg, 17.12.2010 - 6 K 126/10
Strafverteidigerkosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus …
- FG Sachsen, 29.02.2012 - 8 K 959/06
Bei Verrat von Betriebsgeheimnissen durch einen leitenden Angestellten an einen …
