Rechtsprechung
BFH, 14.09.1993 - VI R 40/93 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,33790) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BFH, 07.07.2020 - VI R 16/18
Kürzung der Verpflegungspauschalen auch bei Nichteinnahme zur Verfügung …
Das Zurverfügungstellen einer Mahlzeit durch den Arbeitgeber (oder auf dessen Veranlassung durch einen Dritten) i.S. von § 9 Abs. 4a Satz 8 EStG erfordert nicht, dass der Arbeitnehmer die Mahlzeit auch tatsächlich einnimmt (ebenso BMF-Schreiben vom 24.10.2014, BStBl I 2014, 1412, Rz 75; Fuhrmann in Korn, § 9 EStG Rz 336; Köhler in Bordewin/Brandt, § 9 EStG Rz 1420; ähnlich bereits Senatsurteile vom 18.05.1990 - VI R 67/88, BFHE 161, 61, BStBl II 1990, 909, und vom 14.09.1993 - VI R 40/93, zur anteiligen Kürzung der in den Lohnsteuer-Richtlinien genannten Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand beim Angebot zur Teilnahme an einer Gemeinschaftsverpflegung).