Rechtsprechung
   BFH, 11.02.2010 - VI R 43/09   

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 8 Abs. 1
    Private Fahrzeugnutzung als Arbeitslohn oder vGA

  • openjur.de

    Private Fahrzeugnutzung als Arbeitslohn oder vGA

  • Betriebs-Berater

    EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V. m. § 8 Abs. 1
    Private Fahrzeugnutzung als Arbeitslohn oder vGA

mehr
  • Bundesfinanzhof

    Private Fahrzeugnutzung als Arbeitslohn oder vGA

  • IWW
  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Private Fahrzeugnutzung als Arbeitslohn oder vGA

  • NWB SteuerXpert START

    EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1
    Private Fahrzeugnutzung als Arbeitslohn oder vGA

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Vertragswidrige private Fahrzeugnutzung: Arbeitslohn oder vGA?

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Vertragswidrige private Fahrzeugnutzung: Arbeitslohn oder vGA?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachhaltige vertragswidrige private Nutzung eines betrieblichen PKW durch den anstellungsvertraglich gebundenen Gesellschafter-Geschäftsführer als verdeckte Gewinnausschüttung; Durch das Arbeitsverhältnis bzw. das Beteiligungsverhältnis eines Gesellschafter-Geschäftsführers veranlasste Unterlassen der Unterbindung der privaten Nutzung eines betrieblichen PKW durch den Arbeitgeber

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V. m. § 8 Abs. 1
    Private Fahrzeugnutzung als Arbeitslohn oder vGA

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Private Fahrzeugnutzung als Arbeitslohn oder vGA

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Private Fahrzeugnutzung: Arbeitslohn oder verdeckte Gewinnausschüttung?

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nachhaltige vertragswidrige private Nutzung eines betrieblichen Pkw ist nicht stets als vGA zu beurteilen

mehr
  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Vertragswidrige Pkw-Nutzung durch Gesellschafter-Geschäftsführer: Lohn oder vGA?

  • lto.de (Kurzinformation)

    "Vertragswidrige" Privatnutzung eines betrieblichen Personenkraftwagens durch angestellten Geschäftsführer führt nicht zwingend zu verdeckter Gewinnausschüttung

Besprechungen u.ä.

  • steuerrecht.org , S. 37 (Entscheidungsbesprechung)

    Private Fahrzeugnutzung, vGA, Arbeitslohn, Anscheinsbeweis, Gesellschafter-Geschäftsführer

Sonstiges (4)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 20 Abs 1 Nr 1, EStG § 8 Abs 2, EStG § 6 Abs 1 Nr 4
    Arbeitslohn; Firmenwagen; Gesellschafter-Geschäftsführer; Privatnutzung; Verdeckte Gewinnausschüttung

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BFH vom 11.01.2010, Az.: VI R 43/09 (Private Fahrzeugnutzung durch Gesellschafter-GF)" von RA/StB Harald Schwetlik, original erschienen in: EStB 2010, 163 - 164.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil vom 11.02.2010, Az.: VI R 43/09 (Private Fahrzeugnutzung als Arbeitslohn oder vGA)" von der DStR-Redaktion, original erschienen in: DStR 2010, 643 - 645.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Praxishinweis zur Entscheidung des BFH vom 11.02.2010, Az.: VI R 43/09 (Private Fahrzeugnutzung durch Gesellschafts-GF)" von RA/Stb Harald Schwetlik, original erschienen in: GmbH-StB 2010, 124 - 125.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 228, 354
  • NJW 2010, 1488
  • NZV 2010, 395 (Ls.)
  • BB 2010, 1648
  • BB 2010, 921
  • DB 2010, 1484
  • DB 2010, 6
  • DB 2010, 762
  • NZA-RR 2010, 485



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)  

  • BFH, 21.04.2010 - VI R 46/08  

    Anwendungsvoraussetzung der 1 %-Regelung - beschränkte Reichweite des

    Denn ein Vorteil, den der Arbeitnehmer gegen den Willen des Arbeitgebers erlangt, wird nicht "für" eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst gewährt und zählt damit nicht zum Arbeitslohn nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 8 Abs. 1 EStG (vgl. Senatsurteil vom 11. Februar 2010 VI R 43/09, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, BFH/ NV 2010, 1016).
  • BFH, 06.10.2011 - VI R 56/10  

    Keine Anwendung der 1 %-Regelung bei Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger

    Ein Vorteil, den sich der Arbeitnehmer gegen den Willen des Arbeitgebers selbst zuteilt, wird nicht "für" eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst gewährt und zählt damit nicht zum Arbeitslohn nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 8 Abs. 1 EStG (vgl. Senatsurteile vom 11. Februar 2010 VI R 43/09, BFHE 228, 354, BFH/NV 2010, 1016, und in BFHE 229, 228, BStBl II 2010, 848).
  • BFH, 06.10.2011 - VI R 64/10  

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 06. 10. 2011 VI R 56/10 - Keine Anwendung der 1

    Ein Vorteil, den sich der Arbeitnehmer gegen den Willen des Arbeitgebers selbst zuteilt, wird nicht "für" eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst gewährt und zählt damit nicht zum Arbeitslohn nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 8 Abs. 1 EStG (vgl. Senatsurteile vom 11. Februar 2010 VI R 43/09, BFHE 228, 354, BFH/NV 2010, 1016, und in BFHE 229, 228, BStBl II 2010, 848).
mehr
  • FG Berlin-Brandenburg, 01.08.2012 - 1 K 1102/09  

    Einkommensteuer 2007

    Begründet wird dies damit, dass ein Vorteil, den der Arbeitnehmer gegen den Willen des Arbeitgebers erlange, nicht "für" eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst gewährt werde und damit nicht zum Arbeitlohn nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zähle (BFH-Urteile vom 21.04.2010 VI R 46/08, BFHE 229, 228, BStBl II 2010, 848, und vom 11.02.2010 VI R 43/09, BFHE 228, 354, BStBl II 2012, 266).
  • BFH, 06.10.2011 - VI R 58/10  

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 06. 10. 2011 VI R 56/10 - Keine Anwendung der 1

    Ein Vorteil, den sich der Arbeitnehmer gegen den Willen des Arbeitgebers selbst zuteilt, wird nicht "für" eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst gewährt und zählt damit nicht zum Arbeitslohn nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 8 Abs. 1 EStG (vgl. Senatsurteile vom 11. Februar 2010 VI R 43/09, BFHE 228, 354, BFH/NV 2010, 1016, und in BFHE 229, 228, BStBl II 2010, 848).
  • BFH, 06.10.2011 - VI R 63/10  

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 06. 10. 2011 VI R 56/10 - Keine Anwendung der 1

    Ein Vorteil, den sich der Arbeitnehmer gegen den Willen des Arbeitgebers selbst zuteilt, wird nicht "für" eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst gewährt und zählt damit nicht zum Arbeitslohn nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 8 Abs. 1 EStG (vgl. Senatsurteile vom 11. Februar 2010 VI R 43/09, BFHE 228, 354, BFH/NV 2010, 1016, und in BFHE 229, 228, BStBl II 2010, 848).
  • BFH, 06.10.2011 - VI R 57/10  

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 06. 10. 2011 VI R 56/10 - Keine Anwendung der 1

    Ein Vorteil, den sich der Arbeitnehmer gegen den Willen des Arbeitgebers selbst zuteilt, wird nicht "für" eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst gewährt und zählt damit nicht zum Arbeitslohn nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 8 Abs. 1 EStG (vgl. Senatsurteile vom 11. Februar 2010 VI R 43/09, BFHE 228, 354, BFH/NV 2010, 1016, und in BFHE 229, 228, BStBl II 2010, 848).
  • BFH, 06.10.2011 - VI R 54/10  

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 06. 10. 2011 VI R 56/10 - Keine Anwendung der 1

    Ein Vorteil, den sich der Arbeitnehmer gegen den Willen des Arbeitgebers selbst zuteilt, wird nicht "für" eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst gewährt und zählt damit nicht zum Arbeitslohn nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 8 Abs. 1 EStG (vgl. Senatsurteile vom 11. Februar 2010 VI R 43/09, BFHE 228, 354, BFH/NV 2010, 1016, und in BFHE 229, 228, BStBl II 2010, 848).
  • FG München, 11.05.2010 - 6 K 249/07  

    Höhe einer verdeckten Gewinnausschüttung bei privater Nutzung eines betrieblichen

    Eine Nutzungs- oder Überlassungsvereinbarung zwischen der Klägerin und dem Gesellschafter-Geschäftsführer bezüglich einer privaten Flugzeugnutzung, die zu Arbeitslohn führen könnte (vgl. Urteil des BFH vom 11. Februar 2010 VI R 43/09, BFH/NV 2010, 1016), liegt nicht vor.
  • FG Baden-Württemberg, 27.10.2011 - 1 K 3014/09  

    Ansatz der 1%-Regelung bei Privatnutzung eines Dienstwagens für

    Zwar geht auch der erkennende Senat mit der neueren Rechtsprechung des BFH davon aus, dass eine unbefugte Privatnutzung des Dienstwagens keinen Lohncharakter hätte und dass es keinen allgemeinen Erfahrungssatz und damit auch keinen Beweis des ersten Anscheins dafür gibt, dass der Arbeitnehmer einen ihm zu dienstlichen Zwecken überlassenen Pkw daneben auch privat nutzen darf (vgl. BFH-Urteile vom 11. Februar 2010 - VI R 43/09, BFHE 228, 354, BFH/NV 2010, 1016, vom 21. April 2010 - VI R 46/08, BFHE 229, 228, BStBl II 2010, 848, und vom 6. Oktober 2011 - VI R 56/10, zur Veröffentlichung in BFHE bestimmt, abrufbar unter www.bundesfinanzhof.de).
  • FG Niedersachsen, 03.05.2012 - 1 K 284/11  

    Einkommensteuer 2003 - (zweiter Rechtsgang)

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht