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   BFH, 20.03.2014 - VI R 43/13   

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https://dejure.org/2014,10432
BFH, 20.03.2014 - VI R 43/13 (https://dejure.org/2014,10432)
BFH, Entscheidung vom 20.03.2014 - VI R 43/13 (https://dejure.org/2014,10432)
BFH, Entscheidung vom 20. März 2014 - VI R 43/13 (https://dejure.org/2014,10432)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Haftung bei Lohnsteuerabzugspflicht Dritter

  • openjur.de

    Haftung bei Lohnsteuerabzugspflicht Dritter

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 42e, EStG § 42d Abs 9 S 4, EStG § 42d Abs 3 S 4 Nr 1, EStG § 38 Abs 3a
    Haftung bei Lohnsteuerabzugspflicht Dritter

Kurzfassungen/Presse (8)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Arbeitgeberhaftung bei Lohnsteuerabzugspflicht Dritter

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Haftung des Arbeitgebers bei einer bestehenden Lohnsteuerabzugspflicht Dritter

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Haftung des Arbeitgebers bei Verletzung der Lohnsteuerabzugspflicht seitens Dritter

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Haftung bei Lohnsteuerabzugspflicht Dritter

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Lohnsteuerhaftungsbescheid kann rechtswidrig sein beim Fehlen eines Fehlverhaltens eines die Lohnsteuerpflichten erfüllenden Dritten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Haftung für Dritte: Mit Lohnsteueranrufungsauskunft auf der sicheren Seite

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Haftung bei Lohnsteuerabzugspflicht Dritter

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Haftung bei Lohnsteuerabzugspflicht Dritter

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2014, 1301
  • DB 2014, 1235
  • BStBl II 2014, 592
  • NZA-RR 2014, 487
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 17.10.2013 - VI R 44/12

    Bindungswirkung einer Lohnsteueranrufungsauskunft auch gegenüber dem Arbeitnehmer

    Auszug aus BFH, 20.03.2014 - VI R 43/13
    a) Denn an einer vorschriftswidrigen Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer fehlt es, wenn der lohnsteuerliche Arbeitgeberpflichten wahrnehmende Dritte beim Lohnsteuerabzug entsprechend einer Lohnsteueranrufungsauskunft gemäß § 42e EStG verfährt (Senatsurteil vom 17. Oktober 2013 VI R 44/12, BFHE 243, 266) oder den Lohnsteuerabzug nach den Vorgaben der zuständigen Finanzbehörden der Länder oder des Bundes vornimmt.

    In diesen Fällen ist es nicht gerechtfertigt, den Arbeitgeber oder den lohnsteuerliche Pflichten erfüllenden Dritten für einen unterbliebenen Lohnsteuerabzug in Anspruch zu nehmen (vgl. Senatsurteile vom 6. Dezember 1996 VI R 18/96, BFHE 182, 145, BStBl II 1997, 413, und in BFHE 243, 266).

    Der Haftungstatbestand ist in einem solchen Fall nicht erfüllt (vgl. Senatsurteile in BFHE 182, 145, BStBl II 1997, 413, und in BFH/NV 2014, 229).

  • BFH, 06.12.1996 - VI R 18/96

    Die Inanspruchnahme des Arbeitgebers als Haftender ist ermessenswidrig, wenn er

    Auszug aus BFH, 20.03.2014 - VI R 43/13
    In diesen Fällen ist es nicht gerechtfertigt, den Arbeitgeber oder den lohnsteuerliche Pflichten erfüllenden Dritten für einen unterbliebenen Lohnsteuerabzug in Anspruch zu nehmen (vgl. Senatsurteile vom 6. Dezember 1996 VI R 18/96, BFHE 182, 145, BStBl II 1997, 413, und in BFHE 243, 266).

    Der Haftungstatbestand ist in einem solchen Fall nicht erfüllt (vgl. Senatsurteile in BFHE 182, 145, BStBl II 1997, 413, und in BFH/NV 2014, 229).

  • FG Sachsen, 23.05.2013 - 2 K 473/13

    Bei unterlassenem Lohnsteuerabzug auf von der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse

    Auszug aus BFH, 20.03.2014 - VI R 43/13
    Das beklagte FA sei für den Erlass des angefochtenen Haftungsbescheids nicht zuständig gewesen (Entscheidungen der Finanzgerichte 2013, 1524).

    Es beantragt, das Urteil des Sächsischen FG vom 23. Mai 2013  2 K 473/13 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • BFH, 04.12.2007 - VII R 37/06

    Wirkung der Tilgung der Steuerschuld durch einen anderen Haftungsschuldner

    Auszug aus BFH, 20.03.2014 - VI R 43/13
    Die Inanspruchnahme eines Haftungsschuldners ist dann wegen der Akzessorietät der Haftung (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 4. Dezember 2007 VII R 37/06, BFH/NV 2008, 526) nicht mehr möglich.
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