Rechtsprechung
   BFH, 15.04.2015 - VI R 5/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,27139
BFH, 15.04.2015 - VI R 5/14 (https://dejure.org/2015,27139)
BFH, Entscheidung vom 15.04.2015 - VI R 5/14 (https://dejure.org/2015,27139)
BFH, Entscheidung vom 15. April 2015 - VI R 5/14 (https://dejure.org/2015,27139)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,27139) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Außergewöhnliche Belastung durch Unterhaltszahlungen: Erwerbsobliegenheit bei im Ausland ansässigen Angehörigen i. S. des § 33a Abs. 1 Satz 1 EStG

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    AO § 90 Abs 2, BGB § ... 1602 Abs 1, EStG § 33a Abs 1 S 1, EStG § 33a Abs 1 S 3, EStG § 33a Abs 1 S 4, EStG § 33a Abs 1 S 5, SGB 6 § 35 S 2, SGB 6 § 235 Abs 2, EStG VZ 2008, GG Art 3 Abs 1, GG Art 6 Abs 1, AO § 162 Abs 1
    Außergewöhnliche Belastung durch Unterhaltszahlungen: Erwerbsobliegenheit bei im Ausland ansässigen Angehörigen i.S. des § 33a Abs. 1 Satz 1 EStG

  • Bundesfinanzhof

    Außergewöhnliche Belastung durch Unterhaltszahlungen: Erwerbsobliegenheit bei im Ausland ansässigen Angehörigen i.S. des § 33a Abs. 1 Satz 1 EStG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 90 Abs 2 AO, § 1602 Abs 1 BGB, § 33a Abs 1 S 1 EStG 2002, § 33a Abs 1 S 3 EStG 2002, § 33a Abs 1 S 4 EStG 2002
    Außergewöhnliche Belastung durch Unterhaltszahlungen: Erwerbsobliegenheit bei im Ausland ansässigen Angehörigen i.S. des § 33a Abs. 1 Satz 1 EStG

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für den Unterhalt in Russland lebender Angehöriger als außergewöhnliche Belastungen; Anforderungen an den Nachweis der Beschäftigungslosigkeit der unterstützten Person

  • rewis.io

    Außergewöhnliche Belastung durch Unterhaltszahlungen: Erwerbsobliegenheit bei im Ausland ansässigen Angehörigen i.S. des § 33a Abs. 1 Satz 1 EStG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für den Unterhalt in Russland lebender Angehöriger als außergewöhnliche Belastungen

  • rechtsportal.de

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für den Unterhalt in Russland lebender Angehöriger als außergewöhnliche Belastungen

  • datenbank.nwb.de

    Außergewöhnliche Belastung durch Unterhaltszahlungen: Erwerbsobliegenheit bei im Ausland ansässigen Angehörigen i.S. des § 33a Abs. 1 Satz 1 EStG

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Außergewöhnliche Belastung durch Unterhaltszahlungen: Erwerbsobliegenheit bei im Ausland ansässigen Angehörigen i.S.d. § 33a Abs. 1 Satz 1 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Leitsatz)

    Außergewöhnliche Belastung durch Unterhaltszahlungen - Erwerbsobliegenheit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Außergewöhnliche Belastung durch Unterhaltszahlungen - und die Erwerbsobliegenheit des Angehörigen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Außergewöhnliche Belastung durch Unterhaltszahlungen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Außergewöhnliche Belastung durch Unterhaltszahlungen - Erwerbsobliegenheit bei im Ausland lebenden Angehörigen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Außergewöhnliche Belastung bei Unterhaltszahlungen ins Ausland

  • haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)

    Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende Angehörige

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 250, 350
  • FamRZ 2015, 2053
  • DB 2015, 2366
  • BStBl II 2016, 148
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 05.05.2010 - VI R 29/09

    Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende Angehörige - geldwerter Vorteil aus

    Auszug aus BFH, 15.04.2015 - VI R 5/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Senatsurteil vom 5. Mai 2010 VI R 29/09, BFHE 230, 12, BStBl II 2011, 116) knüpft die gesetzliche Unterhaltsberechtigung i.S. des § 33a Abs. 1 Satz 1 EStG an die zivilrechtlichen Voraussetzungen eines Unterhaltsanspruchs --Anspruchsgrundlage, Bedürftigkeit, Leistungsfähigkeit-- an und beachtet auch die Unterhaltskonkurrenzen (§§ 1606, 1608 des Bürgerlichen Gesetzbuchs --BGB--).

    Insoweit besteht insbesondere für volljährige Personen eine generelle Erwerbsobliegenheit, es sei denn, dieser kann aufgrund besonderer Umstände, wie z.B. Krankheit, Behinderung oder Arbeitslosigkeit, trotz ordnungsgemäßer Bemühungen um eine Beschäftigung nicht Folge geleistet werden (Senatsurteil in BFHE 230, 12, BStBl II 2011, 116; vgl. zur zivilrechtlichen Rechtslage grundlegend Palandt/Brudermüller, Bürgerliches Gesetzbuch, 74. Aufl., § 1602 Rz 5 ff.).

    b) Die Notwendigkeit eines "Einspringens" bei der Pflege eines behinderten Angehörigen ist nicht mit den bereits vom erkennenden Senat anerkannten Ausnahmen von der generellen Erwerbsobliegenheit (Krankheit, Behinderung oder Arbeitslosigkeit trotz ordnungsgemäßer Bemühungen, vgl. Senatsurteil in BFHE 230, 12, BStBl II 2011, 116) vergleichbar.

    c) Allerdings kann Arbeitslosigkeit eine Bedürftigkeit begründen, wenn eine Beschäftigung trotz ordnungsgemäßer Bemühungen nicht gefunden werden kann (Senatsurteil in BFHE 230, 12, BStBl II 2011, 116; Palandt/Brudermüller, a.a.O., § 1602 Rz 6).

  • BFH, 27.07.2011 - VI R 62/10

    Unterhaltszahlungen ins Ausland: Erwerbsobliegenheit

    Auszug aus BFH, 15.04.2015 - VI R 5/14
    Sie kann nicht im Wege einer typisierenden Betrachtungsweise unterstellt werden, sondern ist konkret festzustellen (Senatsurteil vom 27. Juli 2011 VI R 62/10, BFH/NV 2012, 170, m.w.N.).

    Daher ist eine Person im arbeitsfähigen Alter, die die zum Bestreiten des Lebensunterhalts zur Verfügung stehenden Quellen, insbesondere ihre Arbeitskraft, nicht ausschöpft, grundsätzlich nicht unterstützungsbedürftig (Senatsurteil in BFH/NV 2012, 170, m.w.N.).

    Angesichts dieser gesteigerten Mitwirkungspflicht weist der Senat darauf hin, dass Beweismittel vorgelegt werden müssen, die einen objektiven Nachweis der Erwerbsbemühungen ermöglichen (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 2012, 170).

  • FG Köln, 06.11.2013 - 3 K 2728/10

    Umfang der Erwerbsobliegenheit

    Auszug aus BFH, 15.04.2015 - VI R 5/14
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 6. November 2013  3 K 2728/10 aufgehoben.

    Das FG gab der Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2014, 1007 veröffentlichten Gründen im Wesentlichen statt.

    Das FA beantragt, das Urteil des FG Köln vom 6. November 2013  3 K 2728/10 aufzuheben und die Klage insoweit abzuweisen, als mehr als 800 EUR an Unterhaltsaufwendungen geltend gemacht werden.

  • OLG Zweibrücken, 19.10.2011 - 2 UF 77/11

    Bedarfsbemessung des nachehelichen Unterhalts (hier: Aufstockungsunterhalt);

    Auszug aus BFH, 15.04.2015 - VI R 5/14
    Vor diesem Hintergrund wird von der Rechtsprechung der Zivilgerichte z.B. eine Erwerbsobliegenheit für eine ihr minderjähriges Kind betreuende Mutter in Bezug auf einen möglichen Verwandtenunterhalt (OLG Hamm, Urteil vom 20. April 1990  12 UF 430/89, FamRZ 1990, 1385), für Bezieher einer Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Februar 2001  9 WF 12/01, FamRZ 2001, 1477; Thüringer OLG, Urteil vom 23. Februar 2006  1 UF 218/05, FamRZ 2006, 1299; vgl. grundlegend Palandt/Brudermüller, a.a.O., § 1603 Rz 44) und für eine erwerbslose 60-Jährige (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19. Oktober 2011  2 UF 77/11, FamRZ 2012, 643) bejaht.
  • BFH, 27.07.2011 - VI R 13/10

    Unterhaltszahlungen an die Schwiegermutter bei Getrenntleben - Minderung des

    Auszug aus BFH, 15.04.2015 - VI R 5/14
    Ein Verstoß gegen das Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit oder gegen Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) i.V.m. Art. 6 Abs. 1 GG liegt nicht vor (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Mai 2005  2 BvR 1683/02, BFH/NV 2005, Beilage 4, 361; vgl. auch Senatsurteil vom 27. Juli 2011 VI R 13/10, BFHE 234, 307, BStBl II 2011, 965).
  • OLG Düsseldorf, 21.02.2001 - 9 WF 12/01
    Auszug aus BFH, 15.04.2015 - VI R 5/14
    Vor diesem Hintergrund wird von der Rechtsprechung der Zivilgerichte z.B. eine Erwerbsobliegenheit für eine ihr minderjähriges Kind betreuende Mutter in Bezug auf einen möglichen Verwandtenunterhalt (OLG Hamm, Urteil vom 20. April 1990  12 UF 430/89, FamRZ 1990, 1385), für Bezieher einer Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Februar 2001  9 WF 12/01, FamRZ 2001, 1477; Thüringer OLG, Urteil vom 23. Februar 2006  1 UF 218/05, FamRZ 2006, 1299; vgl. grundlegend Palandt/Brudermüller, a.a.O., § 1603 Rz 44) und für eine erwerbslose 60-Jährige (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19. Oktober 2011  2 UF 77/11, FamRZ 2012, 643) bejaht.
  • OLG Hamm, 20.04.1990 - 12 UF 430/89

    Betreuung eines Kindes durch das volljährige Kind; Kindeserziehung; Ausübung der

    Auszug aus BFH, 15.04.2015 - VI R 5/14
    Vor diesem Hintergrund wird von der Rechtsprechung der Zivilgerichte z.B. eine Erwerbsobliegenheit für eine ihr minderjähriges Kind betreuende Mutter in Bezug auf einen möglichen Verwandtenunterhalt (OLG Hamm, Urteil vom 20. April 1990  12 UF 430/89, FamRZ 1990, 1385), für Bezieher einer Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Februar 2001  9 WF 12/01, FamRZ 2001, 1477; Thüringer OLG, Urteil vom 23. Februar 2006  1 UF 218/05, FamRZ 2006, 1299; vgl. grundlegend Palandt/Brudermüller, a.a.O., § 1603 Rz 44) und für eine erwerbslose 60-Jährige (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19. Oktober 2011  2 UF 77/11, FamRZ 2012, 643) bejaht.
  • OLG Jena, 23.02.2006 - 1 UF 218/05

    Minderjährigenunterhalt: Gesteigerte Unterhaltspflicht des

    Auszug aus BFH, 15.04.2015 - VI R 5/14
    Vor diesem Hintergrund wird von der Rechtsprechung der Zivilgerichte z.B. eine Erwerbsobliegenheit für eine ihr minderjähriges Kind betreuende Mutter in Bezug auf einen möglichen Verwandtenunterhalt (OLG Hamm, Urteil vom 20. April 1990  12 UF 430/89, FamRZ 1990, 1385), für Bezieher einer Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Februar 2001  9 WF 12/01, FamRZ 2001, 1477; Thüringer OLG, Urteil vom 23. Februar 2006  1 UF 218/05, FamRZ 2006, 1299; vgl. grundlegend Palandt/Brudermüller, a.a.O., § 1603 Rz 44) und für eine erwerbslose 60-Jährige (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19. Oktober 2011  2 UF 77/11, FamRZ 2012, 643) bejaht.
  • OLG Stuttgart, 19.04.2006 - 17 UF 78/06

    Trennungsunterhalt: Erwerbsobliegenheit eines Arbeitslosen; fiktive Einkünfte;

    Auszug aus BFH, 15.04.2015 - VI R 5/14
    Für die Bemühungen um eine Erwerbstätigkeit ist grundsätzlich die Zeit aufzubieten, die ein Erwerbstätiger für seinen Beruf aufwendet (vgl. z.B. Oberlandesgericht --OLG-- Stuttgart, Beschluss vom 19. April 2006  17 UF 78/06, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht --FamRZ-- 2006, 1757; grundlegend Palandt/Brudermüller, a.a.O., § 1603 Rz 43).
  • OLG Köln, 23.01.1986 - 4 WF 11/86
    Auszug aus BFH, 15.04.2015 - VI R 5/14
    Bei lang anhaltender Arbeitslosigkeit ist auch ein Orts- bzw. Berufswechsel zumutbar (OLG Köln, Beschluss vom 23. Januar 1986  4 WF 11/86, FamRZ 1986, 499; im Einzelnen vgl. Palandt/Brudermüller, a.a.O., § 1602 Rz 5, 7).
  • BVerfG, 24.05.2005 - 2 BvR 1683/02

    Keine Grundrechtsverletzung durch Nichtberücksichtigung von Unterhaltspflichten,

  • BFH, 12.07.2017 - VI R 42/15

    Doppelte Haushaltsführung - notwendige Kosten der Unterkunft am Beschäftigungsort

    Die gesetzliche Unterhaltsberechtigung i.S. des § 33a Abs. 1 Satz 1 EStG knüpft an die zivilrechtlichen Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs an (Senatsurteile vom 5. Mai 2010 VI R 29/09, BFHE 230, 12, BStBl II 2011, 116; vom 15. April 2015 VI R 5/14, BFHE 250, 350, BStBl II 2016, 148).

    Sie kann nicht im Wege einer typisierenden Betrachtungsweise unterstellt werden, sondern ist konkret festzustellen (Senatsurteile vom 27. Juli 2011 VI R 62/10, BFH/NV 2012, 170; in BFHE 250, 350, BStBl II 2016, 148).

    Insbesondere für volljährige Personen besteht eine generelle Erwerbsobliegenheit, es sei denn, dieser kann aufgrund besonderer Umstände, wie z.B. Krankheit, Behinderung oder Arbeitslosigkeit, trotz ordnungsgemäßer Bemühungen um eine Beschäftigung nicht Folge geleistet werden (Senatsurteile in BFHE 230, 12, BStBl II 2011, 116; in BFHE 250, 350, BStBl II 2016, 148).

    Daher ist eine Person im arbeitsfähigen Alter, die die zum Bestreiten des Lebensunterhalts zur Verfügung stehenden Quellen, insbesondere ihre Arbeitskraft, nicht ausschöpft, grundsätzlich nicht unterstützungsbedürftig (Senatsurteile in BFH/NV 2012, 170; in BFHE 250, 350, BStBl II 2016, 148).

  • FG Niedersachsen, 28.04.2016 - 10 K 57/15

    Einkommensteuerliche Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen an die

    Nach der neueren Rechtsprechung des BFH ist in den Fällen des § 33a Abs. 1 Satz 1 EStG die konkrete Unterhaltsbedürftigkeit des Empfängers zu überprüfen und insbesondere zu beachten, dass für volljährige Personen sowohl im Inland als auch im Ausland eine generelle Erwerbsobliegenheit besteht (vgl. BFH-Urteil vom 15. April 2015, VI R 5/14, BFH/NV 2015, 1614).

    Liegt eine Verletzung der Erwerbsobliegenheit vor, sind die objektiv erzielbaren fiktiven Einkünfte, die ggf. im Schätzungswege zu ermitteln sind, bei der Bedürftigkeitsprüfung im Rahmen des § 33a EStG anzusetzen (vgl. BFH-Urteil vom 15. April 2015, VI R 5/14, BFH/NV 2015, 1614).

    Die Annahme einer fehlenden Beschäftigungschance setzt indes die substantiierte Darlegung voraus, dass und wie sich die unterhaltene Person um eine Beschäftigung bemüht hat (BFH-Urteil vom 15. April 2015, VI R 5/14, a.a.O.).

    Vor diesem Hintergrund hält es der Senat im Sinne der Gleichstellung für sachgerecht, an die Unterhaltsbedürftigkeit als allgemeine Voraussetzung anzuknüpfen und bei Verletzung der Erwerbsobliegenheit entsprechend den Ausführungen im BFH-Urteil vom 15. April 2015 (VI R 5/14, a.a.O.) ein fiktives Einkommen zu berücksichtigen, jedenfalls in den Fällen, in denen Zeitpunkt und Umfang des Leistungswegfalls aus anderen Gründen nicht eindeutig feststehen.

  • FG Baden-Württemberg, 21.07.2015 - 8 K 3609/13

    Unterhaltszahlungen an in Italien lebende Angehörige

    bb) Personen im arbeitsfähigen Alter trifft eine generelle Erwerbsobliegenheit (BFH-Urteile vom 5. Mai 2010 VI R 29/09, BStBl II 2011, 116 und vom 15. April 2015 VI R 5/14, BFHE nn, Deutsches Steuerrecht - DStR - 2015, 2280 und juris).

    Kann allerdings eine Beschäftigung trotz ordnungsgemäßer Bemühungen nicht gefunden werden, kann Arbeitslosigkeit die Bedürftigkeit begründen (BFH-Urteil vom 15. April 2015 VI R 5/14, BFHE nn, DStR 2015, 2280 und juris; BFH-Urteil vom 5. Mai 2010 VI R 29/09, BStBl II 2011, 116).

    Der Umfang solcher Bemühungen orientiert sich grundsätzlich an der Zeit, die ein Erwerbstätiger für einen Beruf aufwendet (BFH-Urteil vom 15. April 2015 VI R 5/14 mit Bezug auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 19. April 2006 17 UF 78/06, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht - FamRZ - 2006, 1757, der einen inländischen Unterhaltsschuldner betrifft).

    Bei lang anhaltender Arbeitslosigkeit kann die Erwerbsobliegenheit dazu führen, dass ein Orts- und Berufswechsel zumutbar wird (vgl. den im BFH-Urteil vom 15. April 2015 VI R 5/14, BFHE nn, DStR 2015, 2280 und juris zitierten Beschluss des OLG Köln vom 23. Januar 1986 4 WF 11/86, FamRZ 1986, 499 zu einem volljährigen Kind, das längere Zeit keine Anstellung im Ausbildungsberuf gefunden hatte und von seinem Vater Unterhalt begehrte).

  • FG Düsseldorf, 13.09.2023 - 5 V 1048/23

    Schätzungsbefugnis bei formellen Aufzeichnungsmängeln, Verpflichtung zur

    Formelle Buchführungsmängel berechtigten nach ständiger Rechtsprechung nur insoweit zur Schätzung, als sie Anlass gäben, die sachliche Richtigkeit des Buchführungsergebnisses anzuzweifeln (z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25.3.2015 X R 20/13 und vom 12.12.2017 VI R 5/14, jeweils m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht