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   BFH, 15.02.2017 - VI R 50/15 (NV)   

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https://dejure.org/2017,22396
BFH, 15.02.2017 - VI R 50/15 (NV) (https://dejure.org/2017,22396)
BFH, Entscheidung vom 15.02.2017 - VI R 50/15 (NV) (https://dejure.org/2017,22396)
BFH, Entscheidung vom 15. Februar 2017 - VI R 50/15 (NV) (https://dejure.org/2017,22396)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Feststellung der Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs - steuerliche Berücksichtigung von Zuzahlungen des Arbeitnehmers bei der Dienstwagenbesteuerung

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 6 Abs 1 Nr 4 S 2, EStG § 8 Abs 2 S 2, EStG § 8 Abs 2 S 3, EStG § 8 Abs 2 S 4, EStG § 8 Abs 2 S 5, EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG VZ 2012
    Feststellung der Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs - steuerliche Berücksichtigung von Zuzahlungen des Arbeitnehmers bei der Dienstwagenbesteuerung

  • Bundesfinanzhof

    Feststellung der Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs - steuerliche Berücksichtigung von Zuzahlungen des Arbeitnehmers bei der Dienstwagenbesteuerung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG 2009, § 8 Abs 2 S 2 EStG 2009, § 8 Abs 2 S 3 EStG 2009, § 8 Abs 2 S 4 EStG 2009, § 8 Abs 2 S 5 EStG 2009
    Feststellung der Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs - steuerliche Berücksichtigung von Zuzahlungen des Arbeitnehmers bei der Dienstwagenbesteuerung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Ermittlung des Werts der privaten Nutzung eines betrieblichen Kfz nach der Fahrtenbuchmethode

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Feststellung der Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs - steuerliche Berücksichtigung von Zuzahlungen des Arbeitnehmers bei der Dienstwagenbesteuerung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Ermittlung des Werts der privaten Nutzung eines betrieblichen Kfz nach der Fahrtenbuchmethode

  • rechtsportal.de

    EStG § 8 Abs. 2 S. 4
    Voraussetzungen der Ermittlung des Werts der privaten Nutzung eines betrieblichen Kfz nach der Fahrtenbuchmethode

  • datenbank.nwb.de

    Feststellung der Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs - steuerliche Berücksichtigung von Zuzahlungen des Arbeitnehmers bei der Dienstwagenbesteuerung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fahrtenbuch - und die Feststellung seiner Ordnungsmäßigkeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Dienstwagenbesteuerung - und die Zuzahlungen des Arbeitnehmers

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 8 Abs 2, EStG § 9
    Geldwerter Vorteil, PKW-Überlassung, Fahrtenbuch, Zuzahlung, Arbeitnehmer

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2017, 980
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 20.03.2014 - VI R 35/12

    Wechsel zur Fahrtenbuchmethode

    Auszug aus BFH, 15.02.2017 - VI R 50/15
    Nach ständiger Rechtsprechung führt die Überlassung eines betrieblichen PKW durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für dessen Privatnutzung zu einer Bereicherung des Arbeitnehmers und damit zum Zufluss von Arbeitslohn i.S. von § 19 des Einkommensteuergesetzes --EStG-- (z.B. Senatsurteile vom 20. März 2014 VI R 35/12, BFHE 245, 192, BStBl II 2014, 643; vom 13. Dezember 2012 VI R 51/11, BFHE 240, 69, BStBl II 2013, 385; vom 21. März 2013 VI R 31/10, BFHE 241, 167, BStBl II 2013, 700; VI R 42/12, BFHE 241, 180, BStBl II 2013, 918, und vom 6. Oktober 2011 VI R 56/10, BFHE 235, 383, BStBl II 2012, 362; jeweils m.w.N.).

    aa) Der gesetzlich nicht weiter bestimmte Begriff des ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs i.S. des § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG ist durch die BFH-Rechtsprechung dahingehend präzisiert, dass nach Wortlaut sowie Sinn und Zweck der Regelung die dem Nachweis des zu versteuernden Privatanteils an der Gesamtfahrleistung dienenden Aufzeichnungen eine hinreichende Gewähr für ihre Vollständigkeit und Richtigkeit bieten und mit vertretbarem Aufwand auf ihre materielle Richtigkeit hin überprüfbar sein müssen (z.B. Senatsurteile vom 1. März 2012 VI R 33/10, BFHE 236, 497, BStBl II 2012, 505, und vom 20. März 2014 VI R 35/12, BFHE 245, 192, BStBl II 2014, 643).

  • BFH, 21.03.2013 - VI R 31/10

    Anwendungsvoraussetzung der 1 %-Regelung - Entkräftung des Anscheinsbeweises -

    Auszug aus BFH, 15.02.2017 - VI R 50/15
    Nach ständiger Rechtsprechung führt die Überlassung eines betrieblichen PKW durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für dessen Privatnutzung zu einer Bereicherung des Arbeitnehmers und damit zum Zufluss von Arbeitslohn i.S. von § 19 des Einkommensteuergesetzes --EStG-- (z.B. Senatsurteile vom 20. März 2014 VI R 35/12, BFHE 245, 192, BStBl II 2014, 643; vom 13. Dezember 2012 VI R 51/11, BFHE 240, 69, BStBl II 2013, 385; vom 21. März 2013 VI R 31/10, BFHE 241, 167, BStBl II 2013, 700; VI R 42/12, BFHE 241, 180, BStBl II 2013, 918, und vom 6. Oktober 2011 VI R 56/10, BFHE 235, 383, BStBl II 2012, 362; jeweils m.w.N.).

    Steht der Vorteil dem Grunde nach fest, ist dieser nach § 8 Abs. 2 Sätze 2 bis 5 EStG i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG entweder mit der 1 %-Regelung oder mit der Fahrtenbuchmethode zu bewerten (Senatsurteile in BFHE 241, 167, BStBl II 2013, 700, und vom 18. Dezember 2014 VI R 75/13, BFHE 248, 336, BStBl II 2015, 670).

  • FG Düsseldorf, 23.03.2015 - 15 K 296/15

    Geldwerter Vorteil aus privater Dienstfahrzeugnutzung

    Auszug aus BFH, 15.02.2017 - VI R 50/15
    Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 23. März 2015  15 K 296/15 E aufgehoben.

    Sie beantragen, das Urteil des FG vom 23. März 2015  15 K 296/15 E aufzuheben und den Einkommensteuerbescheid für 2012 vom 27. Juni 2014 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 15. Januar 2015 dahin zu ändern, dass die Einkünfte des Klägers aus nichtselbständiger Arbeit um 3.239,14 EUR herabgesetzt werden.

  • BFH, 15.05.2018 - X R 28/15

    Anwendung der 1 %-Regelung in Fällen, in denen die hiernach ermittelte

    Jeder Steuerpflichtige kann der Anwendung der typisierenden Regelung durch den Nachweis des tatsächlichen Sachverhalts mittels eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs (vgl. insoweit z.B. BFH-Urteil vom 15. Februar 2017 VI R 50/15, BFH/NV 2017, 1155, Rz 15, m.w.N.) entgehen (so schon BFH-Urteil in BFHE 191, 286, BStBl II 2000, 273, unter II.4.a, m.w.N.).
  • BAG, 17.10.2018 - 5 AZR 538/17

    Erstattung nachentrichteter Lohnsteuer - verlängerte Vollstreckungsabwehrklage

    Denn die Bewertung nach der "Fahrtenbuchmethode" setzt voraus, dass Fahrtenbücher zeitnah und laufend in geschlossener Form geführt werden (dazu und zu weiteren Anforderungen vgl. BFH 21. März 2013 - VI R 31/10 - Rn. 25, BFHE 241, 167; 15. Februar 2017 - VI R 50/15 - Rn. 15; Schmidt/Kulosa EStG 37. Aufl. § 6 Rn. 533) .
  • FG Niedersachsen, 23.01.2019 - 3 K 107/18

    Zur (zeitnahen) Führung eines elektronischen Fahrtenbuches

    Der gesetzlich nicht weiter bestimmte Begriff des ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs im Sinne des § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG ist durch die BFH-Rechtsprechung dahingehend präzisiert, dass nach Wortlaut sowie Sinn und Zweck der Regelung die dem Nachweis des zu versteuernden Privatanteils an der Gesamtfahrleistung dienenden Aufzeichnungen eine hinreichende Gewähr für ihre Vollständigkeit und Richtigkeit bieten und mit vertretbarem Aufwand auf ihre materielle Richtigkeit hin überprüfbar sein müssen (vgl. BFH-Urteil vom 15. Februar 2017 VI R 50/15, BFH/NV 2017, 1155 m.w.N.).

    Wenn jedoch der berufliche Einsatz des Fahrzeugs zugunsten einer privaten Verwendung unterbrochen wird, stellt diese Nutzungsänderung wegen der damit verbundenen unterschiedlichen steuerlichen Rechtsfolgen einen Einschnitt dar, der im Fahrtenbuch durch Angabe des bei Abschluss der beruflichen Fahrt erreichten Kilometerstands zu dokumentieren ist (vgl. BFH-Urteil vom 15. Februar 2017, aaO. m.w.N.).

    Diese Art der Führung des Fahrtenbuches ist bereits fehlerhaft, denn wenn der berufliche Einsatz des Fahrzeugs zugunsten einer privaten Verwendung unterbrochen wird, stellt diese Nutzungsänderung wegen der damit verbundenen unterschiedlichen steuerlichen Rechtsfolgen einen Einschnitt dar, der im Fahrtenbuch durch Angabe des bei Abschluss der beruflichen Fahrt erreichten Kilometerstands zu dokumentieren ist (vgl. BFH-Urteil vom 15. Februar 2017, aaO. m.w.N.).

  • FG Hamburg, 27.09.2018 - 3 K 96/17

    Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug aus Anschaffungskosten für einen Ferrari

    bb) Danach kann das Gericht dahinstehen lassen, ob das vom Geschäftsführer der Klägerin geführte Fahrtenbuch den im Ertragsteuerrecht geltenden Kriterien genügt oder nicht (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 15.02.2017 VI R 50/15, BFH/NV 2017, 1155).
  • FG Münster, 14.03.2019 - 10 K 2990/17

    Firmen-Pkw: Minderung des geldwerten Vorteils aus der Nutzungsüberlassung eines

    Darunter sind jedoch nur die Aufwendungen zu verstehen, die für den Arbeitnehmer notwendig sind, um das betriebliche Fahrzeug nutzen zu dürfen wie z.B. ein an den Arbeitgeber zu entrichtendes Nutzungsentgelt (vgl.: BFH, Urteil vom 30.11.2016 - VI R 49/14 -, BFHE 256, 107, BStBl II 2017, 1011), Kraftstoffkosten (vgl.: BFH, Urteil vom 30.11.2016 - VI R 2/15, a.a.O.) oder (teilweise) Übernahme von Leasingraten (vgl.: BFH- Urteil vom 15.2.2017 - VI R 50/15, BFH/NV 2017, 1155).
  • FG Niedersachsen, 09.10.2020 - 14 K 21/19

    Betriebsausgabenpauschale in Höhe von 30% der Betriebseinnahmen bei

    Darunter sind jedoch nur die Aufwendungen zu verstehen, die unmittelbar mit der Kfz-Nutzung zusammenhängen (vgl. Schmidt/Krüger, EStG, 39. Auflage 2020, § 8 Rn. 37) bzw. die für den Arbeitnehmer notwendig sind, um das betriebliche Fahrzeug nutzen zu dürfen wie z.B. ein an den Arbeitgeber zu entrichtendes Nutzungsentgelt (vgl. BFH-Urteil vom 30. November 2016 VI R 49/14, a.a.O.; BFH-Beschluss vom 15. Januar 2018 VI B 77/17, BFH/NV 2018, 521), Kraftstoffkosten (vgl. BFH-Urteil vom 30. November 2016 VI R 2/15, a.a.O.) oder (teilweise) Übernahme von Leasingraten (vgl. BFH-Urteil vom 15. Februar 2017 VI R 50/15, BFH/NV 2017, 1155).
  • FG Rheinland-Pfalz, 13.11.2017 - 5 K 1391/15

    Maserati als Geschäftswagen: Anteil der betrieblichen bzw. privaten Nutzung nur

    29 2. In materiell-rechtlicher Hinsicht hat der BFH mit Urteil vom 15. Februar 2017 nochmals hervorgehoben (VI R 50/15, BFH/NV 2017, 1155), dass in Fällen, in denen die Bemessung des geldwerten Vorteils aus der Überlassung eines Dienstwagens nach der Fahrtenbuchmethode erfolgt, seitens des Gerichts tatsächliche Feststellungen zur Ordnungsmäßigkeit des Fahrtenbuchs erforderlich sind.
  • BFH, 19.04.2021 - VI R 43/18

    Kein lohnsteuerbarer Vorteil bei Überlassung eines Feuerwehreinsatzfahrzeugs

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) führt die Überlassung eines betrieblichen PKW durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für dessen Privatnutzung zu einer Bereicherung des Arbeitnehmers und damit in aller Regel zum Zufluss von Arbeitslohn i.S. von § 19 EStG (z.B. Senatsurteile vom 15.02.2017 - VI R 50/15, Rz 11; vom 20.03.2014 - VI R 35/12, BFHE 245, 192, BStBl II 2014, 643, Rz 10, und vom 13.12.2012 - VI R 51/11, BFHE 240, 69, BStBl II 2013, 385, Rz 11).
  • BFH, 16.10.2020 - VI B 13/20

    Anwendungsvoraussetzungen der 1 %-Regelung beim

    bb) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH führt die Überlassung eines betrieblichen PKW durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für dessen Privatnutzung zu einer Bereicherung des Arbeitnehmers und damit zum Zufluss von Arbeitslohn i.S. von § 19 des Einkommensteuergesetzes --EStG-- (z.B. Senatsurteile vom 15.02.2017 - VI R 50/15, Rz 11; vom 20.03.2014 - VI R 35/12, BFHE 245, 192, BStBl II 2014, 643, Rz 10, und vom 13.12.2012 - VI R 51/11, BFHE 240, 69, BStBl II 2013, 385, Rz 11).
  • FG Düsseldorf, 24.11.2023 - 3 K 1887/22

    Geldwerter Vorteil: Anforderungen an ein mit einem Computerprogramm erzeugtes

    Der gesetzlich nicht weiter bestimmte Begriff des ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs i.S. des § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG ist durch die Rechtsprechung (z.B. BFH, Urteil vom 15.02.2017 - VI R 50/15, BFH/NV 2017, 1155 m.w.N.) dahingehend präzisiert, dass nach Wortlaut sowie Sinn und Zweck der Regelung die dem Nachweis des zu versteuernden Privatanteils an der Gesamtfahrleistung dienenden Aufzeichnungen eine hinreichende Gewähr für ihre Vollständigkeit und Richtigkeit bieten und mit vertretbarem Aufwand auf ihre materielle Richtigkeit hin überprüfbar sein müssen.
  • FG Berlin-Brandenburg, 13.06.2018 - 7 K 7287/16

    Einkommensteuer: Nachweis der fast ausschließlich betrieblichen Nutzung eines Pkw

  • FG München, 29.01.2018 - 7 K 3118/16

    Fahrtenbuch, geldwerter Vorteil, Bundesfinanzhof, BFH-Urteil, Vorbehalt der

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