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   BFH, 13.08.1982 - VI R 52/79   

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https://dejure.org/1982,15869
BFH, 13.08.1982 - VI R 52/79 (https://dejure.org/1982,15869)
BFH, Entscheidung vom 13.08.1982 - VI R 52/79 (https://dejure.org/1982,15869)
BFH, Entscheidung vom 13. August 1982 - VI R 52/79 (https://dejure.org/1982,15869)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 23.11.1978 - I R 56/76

    Vertretungsberechtigung - Natürliche Person - Mangel in der Vertretung -

    Auszug aus BFH, 13.08.1982 - VI R 52/79
    NVS: Es liegt eine ordnungsgemäße Vertretung i.S. von Art. 1 Nr. 1 BFHEntlG vor, wenn ein Steuerberater für seine Schriftsätze zwar den Briefkopf einer Steuerberatungsgesellschaft, jedoch mit seinem Namenszusatz, verwendet, die Vollmacht auf seinen Namen lautet und seine persönliche Anschrift enthält (vgl. BFH-Beschluß vom 23.11.1978 I R 56/76).2.
  • BFH, 28.02.1978 - VII R 92/74

    Vermerk - Handzeichen - Frist - Rechtsmittelbelehrung - Wiedereinsetzung -

    Auszug aus BFH, 13.08.1982 - VI R 52/79
    NV: Für die Wahrung der Jahresfrist nach § 56 Abs. 3 FGO reicht es aus, daß diese zu der Zeit, als das FG über eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hätte entscheiden können, noch nicht abgelaufen war (vgl. BFH-Urteil vom 28.2.1978 VII R 92/74).
  • BFH, 09.12.1999 - VIII B 106/99

    Auslegung einer Beschwerdeschrift

    Zudem ist in den Vollmachten die Steuerberatungsgesellschaft mit Angabe von Telefon- und Fax-Nummer sowie voller Anschrift aufgeführt, darunter befindet sich lediglich handschriftlich bzw. maschinenschriftlich der zusätzliche Hinweis auf den Steuerberater A. Anders als im Fall des BFH-Urteils vom 13. August 1982 (VI R 52/79, nicht veröffentlicht), bei dem im Briefkopf der Steuerberater persönlich genannt wurde, kann im Streitfall der Zusatz zu den Vollmachten auch lediglich auf die Stellung des Steuerberaters A als Bearbeiter der bevollmächtigten GmbH hinweisen.
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