Rechtsprechung
   BFH, 22.09.1988 - VI R 53/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,727
BFH, 22.09.1988 - VI R 53/85 (https://dejure.org/1988,727)
BFH, Entscheidung vom 22.09.1988 - VI R 53/85 (https://dejure.org/1988,727)
BFH, Entscheidung vom 22. September 1988 - VI R 53/85 (https://dejure.org/1988,727)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,727) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 9 Abs. 1 Nr. 5

  • Wolters Kluwer

    Doppelte Haushaltsführung - Familienhausstand - Standesamtliche Trauung - Obligatorische Zivilehe - Türkei - Verlobte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 Nr. 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 155, 77
  • FamRZ 1989, 862 (Ls.)
  • BB 1989, 351
  • DB 1988, 508
  • DB 1989, 508
  • BStBl II 1989, 293
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 02.12.1981 - VI R 167/79

    Umbauaufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung sind nur dann Werbungskosten,

    Auszug aus BFH, 22.09.1988 - VI R 53/85
    Wie der Senat im Urteil vom 2. Dezember 1981 VI R 167/79 (BFHE 135, 37, BStBl II 1982, 297) im einzelnen ausgeführt hat, war schon vor der Neufassung des § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG durch das Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes vom 21. Mai 1979 aus dem Sinnzusammenhang dieser Vorschrift und der Systematik des EStG herzuleiten, daß Mehraufwendungen wegen einer doppelten Haushaltsführung nur dann Werbungskosten sind, wenn der Einrichtung des weiteren Hausstandes ein beruflicher Anlaß zugrunde gelegen hat.

    Daß die Abzugsbefugnis an die bei Einrichtung des doppelten Haushalts maßgebenden Gründe anknüpft, führt, wie im Urteil in BFHE 135, 37, BStBl II 1982, 297 ebenfalls näher dargelegt wurde, nicht zu einem Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 des Grundgesetzes (GG).

  • BFH, 16.12.1981 - VI R 227/80

    Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung sind

    Auszug aus BFH, 22.09.1988 - VI R 53/85
    Die Würdigung des FG, daß der Kläger damit eine "Wohnung" i.S. von § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG besessen hat, ist in Übereinstimmung mit den an diesen Begriff zu stellenden Anforderungen (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 16. Dezember 1981 VI R 227/80, BFHE 135, 57, BStBl II 1982, 302, und vom 3. Oktober 1985 VI R 129/82, BFHE 145, 513, BStBl II 1986, 369) erfolgt.
  • BFH, 03.10.1985 - VI R 129/82

    1. Gleisbauzug der Deutschen Bundesbahn als (zweite) Wohnung i. S. der doppelten

    Auszug aus BFH, 22.09.1988 - VI R 53/85
    Die Würdigung des FG, daß der Kläger damit eine "Wohnung" i.S. von § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG besessen hat, ist in Übereinstimmung mit den an diesen Begriff zu stellenden Anforderungen (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 16. Dezember 1981 VI R 227/80, BFHE 135, 57, BStBl II 1982, 302, und vom 3. Oktober 1985 VI R 129/82, BFHE 145, 513, BStBl II 1986, 369) erfolgt.
  • BFH, 25.03.1988 - VI R 32/85

    Kein Werbungskostenabzug wegen doppelter Haushaltsführung beim Führen von zwei

    Auszug aus BFH, 22.09.1988 - VI R 53/85
    Im übrigen wurden bei einem Ledigen die Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung nur bejaht, wenn in der außerhalb des Beschäftigungsortes eingerichteten Wohnung ein von ihm finanziell abhängiger Angehöriger (BFH-Urteil vom 20. Juni 1975 VI R 72/74, BFHE 116, 41, BStBl II 1975, 649) oder der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft mit mindestens einem gemeinsamen Kind (BFH-Urteil vom 25. März 1988 VI R 32/85, BFHE 152, 533, BStBl II 1988, 582) auf Dauer aufgenommen waren.
  • BFH, 10.02.1983 - VI R 51/79

    Auswärtige Beschäftigung - Beschäftigungsdauer - Mehraufwand - Beibehaltung der

    Auszug aus BFH, 22.09.1988 - VI R 53/85
    Dementsprechend wurden die bei einem Ledigen mit einer außerhalb des Beschäftigungsortes beibehaltenen Wohnung für eine gewisse Übergangszeit nach der Arbeitsaufnahme zu berücksichtigenden Werbungskosten nicht auf § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG, sondern auf § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG gestützt (BFH-Urteile vom 10. Februar 1983 VI R 51/79, BFHE 138, 212, BStBl II 1983, 515, und vom 25. Oktober 1985 VI R 18/84, BFH/NV 1987, 233, m.w.N.).
  • BFH, 20.12.1982 - VI R 64/81

    Doppelte Haushaltsführung - Zeitpunkt der Eheschließung - Mittelpunkt des

    Auszug aus BFH, 22.09.1988 - VI R 53/85
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (z.B. Urteile vom 20. Dezember 1982 VI R 64/81, BFHE 137, 463, BStBl II 1983, 306, und vom 14. Juni 1985 VI R 127/82, BFH/NV 1985, 32) ist eine doppelte Haushaltsführung privat veranlaßt, wenn sie dadurch entstanden ist, daß Ehegatten, die vor ihrer Heirat an verschiedenen Orten gewohnt haben, ihre Wohnungen nach der Eheschließung beibehalten und die außerhalb des Beschäftigungsorts liegende Wohnung des nicht berufstätigen Ehegatten aus Anlaß der Eheschließung zur gemeinsamen Familienwohnung bestimmen.
  • BFH, 14.06.1985 - VI R 127/82

    Berücksichtigung von notwendigen Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen

    Auszug aus BFH, 22.09.1988 - VI R 53/85
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (z.B. Urteile vom 20. Dezember 1982 VI R 64/81, BFHE 137, 463, BStBl II 1983, 306, und vom 14. Juni 1985 VI R 127/82, BFH/NV 1985, 32) ist eine doppelte Haushaltsführung privat veranlaßt, wenn sie dadurch entstanden ist, daß Ehegatten, die vor ihrer Heirat an verschiedenen Orten gewohnt haben, ihre Wohnungen nach der Eheschließung beibehalten und die außerhalb des Beschäftigungsorts liegende Wohnung des nicht berufstätigen Ehegatten aus Anlaß der Eheschließung zur gemeinsamen Familienwohnung bestimmen.
  • BFH, 20.06.1975 - VI R 72/74

    Doppelte Haushaltsführung bei Ledigen

    Auszug aus BFH, 22.09.1988 - VI R 53/85
    Im übrigen wurden bei einem Ledigen die Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung nur bejaht, wenn in der außerhalb des Beschäftigungsortes eingerichteten Wohnung ein von ihm finanziell abhängiger Angehöriger (BFH-Urteil vom 20. Juni 1975 VI R 72/74, BFHE 116, 41, BStBl II 1975, 649) oder der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft mit mindestens einem gemeinsamen Kind (BFH-Urteil vom 25. März 1988 VI R 32/85, BFHE 152, 533, BStBl II 1988, 582) auf Dauer aufgenommen waren.
  • BFH, 06.12.1985 - VI R 56/82

    Bei Doppelehe nach marokkanischem Recht Zusammenveranlagung mit zweiter Ehefrau

    Auszug aus BFH, 22.09.1988 - VI R 53/85
    aa) Ob eine im Ausland zwischen Ausländern eingegangene Ehe im Inland als Ehe im Sinne des bürgerlichen Rechts anzuerkennen ist, bestimmt sich, jedenfalls hinsichtlich ihrer vermögensrechtlichen Wirkung, in Ansehung eines jeden Verlobten nach den Gesetzen des Staates, dem er angehört (Art. 13 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch - EGBGB - vgl. BFH-Urteil vom 6. Dezember 1985 VI R 56/82, BFHE 146, 39, BStBl II 1986, 390).
  • BFH, 25.10.1985 - VI R 18/84

    Voraussetzung für eine Gleichstellung eines ledigen Arbeitnehmers mit einem

    Auszug aus BFH, 22.09.1988 - VI R 53/85
    Dementsprechend wurden die bei einem Ledigen mit einer außerhalb des Beschäftigungsortes beibehaltenen Wohnung für eine gewisse Übergangszeit nach der Arbeitsaufnahme zu berücksichtigenden Werbungskosten nicht auf § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG, sondern auf § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG gestützt (BFH-Urteile vom 10. Februar 1983 VI R 51/79, BFHE 138, 212, BStBl II 1983, 515, und vom 25. Oktober 1985 VI R 18/84, BFH/NV 1987, 233, m.w.N.).
  • BFH, 25.03.1988 - VI R 142/87

    Kein Werbungskostenabzug wegen doppelter Haushaltsführung beim Führen von zwei

  • BFH, 05.10.1994 - VI R 62/90

    Doppelte Haushaltsführung eines nicht verheirateten Arbeitnehmers (§ 9 EStG )

    In neueren Entscheidungen wurden als zulässige Zurechnungspersonen in rechtsgültiger Ehe (BFH-Urteil vom 22. September 1988 VI R 53/85, BFHE 155, 77, BStBl II 1989, 293) verbundene Steuerpflichtige oder Partner mit einem gemeinsamen Kind (BFH-Urteil vom 24. November 1989 VI R 66/88, BFHE 159, 150, BStBl II 1990, 312), nicht aber Partner mit dem Kind eines Dritten (BFH-Urteil vom 21. Oktober 1988 VI R 147/86, BFHE 155, 518, BStBl II 1989, 561) angesehen.

    Soweit der Senat dem Begriff der Familienheimfahrt in dem Urteil in BFHE 155, 77, BStBl II 1989, 293 eine andere Bedeutung beigemessen hat, hält er diese mögliche, aber nicht zwingende Auslegung unter Berücksichtigung der vorstehend erörterten verfassungsrechtlichen Bedenken gegen eine Schlechterstellung nicht verheirateter Arbeitnehmer nicht mehr für zutreffend.

  • BFH, 14.06.2007 - VI R 60/05

    Doppelte Haushaltsführung eines Alleinstehenden bei unentgeltlicher Nutzung der

    Nach der früheren Rechtsprechung des BFH setzte das Unterhalten des eigenen Hausstands voraus, dass der Arbeitnehmer eine Wohnung besaß, deren Einrichtung seinen Lebensbedürfnissen entsprach und in der auch in seiner beruflich bedingten Abwesenheit hauswirtschaftliches Leben herrschte, das er durch finanzielle und persönliche Mitwirkung maßgeblich mitbestimmte (vgl. u.a. Urteil vom 22. September 1988 VI R 53/85, BFHE 155, 77, BStBl II 1989, 293).
  • BFH, 15.03.2007 - VI R 31/05

    Doppelte Haushaltsführung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

    Das auslösende Element bzw. der unmittelbare Anlass für die Aufsplitterung des Wohnens auf zwei Haushalte liegt hier in der Eheschließung und demnach im privaten Bereich (z.B. BFH-Urteil vom 22. September 1988 VI R 53/85, BFHE 155, 77, BStBl II 1989, 293; vgl. auch Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 14. Dezember 1987 1 BvR 156/87, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1988, 582).
  • BFH, 21.10.1988 - VI R 147/86

    Werbungskostenabzug wegen doppelter Haushaltsführung bei Partnern einer

    Dieser liegt nicht vor, wenn ein Arbeitnehmer mit einer Frau und deren Kind in nichtehelicher Lebensgemeinschaft in einem Haushalt zusammenlebt (Anschluß an BFH-Urteil vom 22. September 1988 VI R 53/85, BFHE 155, 77, BStBl II 1989, 293).

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 22. September 1988 VI R 53/85 (BFHE 155, 77, BStBl II 1989, 293) entschieden hat, setzt eine doppelte Haushaltsführung i.S. von § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG u.a. einen "Familienhausstand" voraus.

    Wegen der Einzelheiten der Begründung wird auf das Urteil VI R 53/85 Bezug genommen.

    Wie sich aus den Ausführungen im Urteil VI R 53/85 weiter ergibt, setzt ein Familienhausstand im vorbezeichneten Sinne eine eheliche oder eine sonstige enge familiäre Verbindung des Steuerpflichtigen mit der in seinem Haushalt lebenden Person voraus.

  • BFH, 24.11.1989 - VI R 66/88

    Doppelte Haushaltsführung bei Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ab

    Nach dem Urteil des Senats vom 22. September 1988 VI R 53/85 (BFHE 155, 77, BStBl II 1989, 293) setzt eine doppelte Haushaltsführung i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG u.a. einen "Familienhausstand" voraus.

    Aufgrund dieser Erwägungen hat der Senat im vorgenannten Urteil in BFHE 155, 77, BStBl II 1989, 293 und im Urteil vom 21. Oktober 1988 VI R 147/86 (BFHE 155, 518, BStBl II 1989, 561) entschieden, daß ein Familienhausstand im vorbezeichneten Sinne eine eheliche oder eine sonstige enge familiäre Verbindung des Steuerpflichtigen mit der in seinem Haushalt lebenden Person voraussetzt.

    An diesem Grundsatz hat der Senat in dem Urteil in BFHE 155, 77, BStBl II 1989, 293 festgehalten.

  • BFH, 25.11.1988 - VI R 83/85

    Voraussetzungen der Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung bei der

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 22. September 1988 VI R 53/85 (BFHE 155, 77, BStBl II 1989, 293) entschieden hat, setzt eine doppelte Haushaltsführung i. S. von § 9 Abs. 1 Nr. 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG) u. a. einen "Familienhausstand" voraus.

    Wegen der Einzelheiten der Begründung wird Bezug genommen auf das Urteil VI R 53/85.

    Wie sich aus den Ausführungen im Urteil VI R 53/85 weiter ergibt, setzt ein Familienhausstand im vorbezeichneten Sinne eine eheliche oder eine sonstige enge familiäre Verbindung des Steuerpflichtigen mit der in seinem Haushalt lebenden Person voraus.

    Wegen der Einzelheiten der Begründung wird auch insoweit auf das Urteil VI R 53/85 verwiesen.

  • BFH, 04.10.1989 - VI R 44/88

    Beruflicher Anlaß für doppelte Haushaltsführung bei Ehegatten, die schon vor der

    Der Senat hat im Urteil vom 22. September 1988 VI R 53/85 (BFHE 155, 77, BStBl II 1989, 293) entschieden, daß eine doppelte Haushaltsführung i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG u.a. einen "Familienhausstand" voraussetzt.

    Wäre nur der Kläger berufstätig, so unterschiede sich der Streitfall nicht von demjenigen, daß vor der Eheschließung an verschiedenen Orten lebende Partner ihre Wohnungen nach der Eheschließung beibehalten und die Wohnung des nicht berufstätigen Ehegatten zur Familienwohnung machen (vgl. auch insoweit Urteil in BFHE 155, 77, BStBl II 1989, 293).

  • BFH, 06.11.2007 - VI B 70/07

    Doppelte Haushaltsführung eines Alleinstehenden

    Nach der früheren Rechtsprechung des BFH setzte das Unterhalten des eigenen Hausstands voraus, dass der Arbeitnehmer eine Wohnung besaß, deren Einrichtung seinen Lebensbedürfnissen entsprach und in der auch in seiner beruflich bedingten Abwesenheit hauswirtschaftliches Leben herrschte, das er durch finanzielle und persönliche Mitwirkung maßgeblich mitbestimmte (vgl. u.a. Urteil vom 22. September 1988 VI R 53/85, BFHE 155, 77, BStBl II 1989, 293).
  • BFH, 20.12.1991 - VI R 42/89

    Zur Höhe der Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei

    Da eine solche nicht schon gegeben ist, wenn ein Arbeitnehmer außerhalb des Ortes, an dem er seiner Beschäftigung nachgeht und auch wohnt, mit einem Partner eine eheähnliche Wirtschaftsgemeinschaft führt (BFH-Urteile vom 25. März 1988 VI R 32/85, BFHE 152, 533, BStBl II 1988, 582; vom 22. September 1988 VI R 53/85, BFHE 155, 77, BStBl II 1989, 293; vom 21. Oktober 1988 VI R 147/86, BFHE 155, 518, BStBl II 1989, 561, und vom 24. November 1989 VI R 66/88, BFHE 159, 150, BStBl II 1990, 312), erübrigt es sich, Erwägungen darüber anzustellen, ob unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten die Rechtsprechung bei vergleichbaren Sachverhalten neu zu überdenken sei.
  • BFH, 06.03.2008 - VI R 3/05

    Mietkosten für Dienstwohnung - Doppelte Haushaltsführung anlässlich Eheschließung

    Inwieweit an der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass eine doppelte Haushaltsführung grundsätzlich dann nicht aus beruflichem Anlass begründet wird, wenn ein Arbeitnehmer heiratet und neben seiner fortbestehenden Wohnung am Beschäftigungsort mit seinem Ehegatten einen Hausstand an einem anderen Ort gründet (z.B. BFH-Urteil vom 22. September 1988 VI R 53/85, BFHE 155, 77, BStBl II 1989, 293; vgl. auch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Dezember 1987 1 BvR 156/87, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1988, 582), festzuhalten ist, kann für den Streitfall dahinstehen.
  • BFH, 23.02.1990 - VI R 87/86

    Abzugsbegehren der Aufwendungen einer dopplten Haushaltsführung als

  • FG Baden-Württemberg, 16.11.2000 - 2 K 188/98

    Doppelte Haushaltsführung durch Eheschließung

  • FG Düsseldorf, 14.08.2008 - 11 K 1160/07

    Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten bei Einkünften

  • BFH, 20.01.2003 - VI B 113/02

    Doppelte Haushaltsführung, Heirat

  • FG Köln, 04.12.2002 - 11 K 2966/00

    Begründung einer doppelten Haushaltsführung auch, wenn der Ehegatte im EU-Ausland

  • FG Saarland, 11.03.2008 - 2 K 1183/06

    Einkommensteuer; Flüge eines inländischen Arbeitnehmers nach Afrika als Fahrten

  • BFH, 18.05.1990 - VI R 63/86

    Verpflegungsmehraufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung als Werbungskosten

  • BFH, 12.10.1990 - VI R 186/87

    Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung und Unterhaltsleistungen an eine im

  • BFH, 05.10.1989 - IV R 84/88

    Anrechnungsfähigkeit von Kosten für eine doppelte Haushaltsführung als

  • FG Niedersachsen, 14.03.1997 - IX 431/90

    Erzielung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit; Voraussetzungen für die

  • BFH, 12.10.1990 - VI R 143/87

    Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten bei nicht

  • FG Sachsen, 09.12.2002 - 3 K 191/98

    Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten ; Eheleute,

  • FG Thüringen, 28.01.1998 - I 76/98

    Werbungskosten im Rahmen eines doppelten Haushaltsführung; Beruflich bedingte

  • FG Sachsen-Anhalt, 09.12.2002 - 3 K 191/98

    Heirat kein beruflicher Anlass für eine doppelte Haushaltsführung;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht