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   BFH, 20.03.2014 - VI R 56/12   

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https://dejure.org/2014,12546
BFH, 20.03.2014 - VI R 56/12 (https://dejure.org/2014,12546)
BFH, Entscheidung vom 20.03.2014 - VI R 56/12 (https://dejure.org/2014,12546)
BFH, Entscheidung vom 20. März 2014 - VI R 56/12 (https://dejure.org/2014,12546)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Aufwendungen für einen Hausanschluss als steuerbegünstigte Handwerkerleistung

  • openjur.de

    Aufwendungen für einen Hausanschluss als steuerbegünstigte Handwerkerleistung

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 35a Abs 2 S 2, EStG VZ 2007, UStG § 19
    Aufwendungen für einen Hausanschluss als steuerbegünstigte Handwerkerleistung

  • Bundesfinanzhof

    Aufwendungen für einen Hausanschluss als steuerbegünstigte Handwerkerleistung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 35a Abs 2 S 2 EStG 2002, EStG VZ 2007, § 19 UStG 2005
    Aufwendungen für einen Hausanschluss als steuerbegünstigte Handwerkerleistung

  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Aufwendungen für einen Hausanschluss als steuerbegünstigte Handwerkerleistung

  • Betriebs-Berater

    Aufwendungen für einen Hausanschluss als steuerbegünstigte Handwerkerleistung

  • rewis.io

    Aufwendungen für einen Hausanschluss als steuerbegünstigte Handwerkerleistung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 35a Abs. 2 Satz 2
    Steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für einen jenseits der Grundstücksgrenze ausgeführten Hausanschluss als steuerbegünstigte Handwerkerleistung

  • datenbank.nwb.de

    Aufwendungen für einen Hausanschluss als steuerbegünstigte Handwerkerleistung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufwendungen für Hausanschluss: Steuerbegünstigte Handwerkerleistung!

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufwendungen für einen Hausanschluss als steuerbegünstigte Handwerkerleistung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen als haushaltsnahe Dienstleistung- Aufwendungen für einen Hausanschluss als steuerbegünstigte Handwerkerleistung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufwendungen für den Hausanschluss als steuerbegünstige Handwerkerleistungen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für einen jenseits der Grundstücksgrenze ausgeführten Hausanschluss als steuerbegünstigte Handwerkerleistung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Begriff "im Haushalt" nicht räumlich, sondern funktionsbezogen auszulegen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Steuerabzug für Handwerkerleistungen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Haushaltsnahe Dienstleistungen: Kosten für Hausanschluss an öffentliches Versorgungsnetz

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Haushaltsnahe Dienstleistung auch außerhalb des Grundstücks möglich

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Steuerbonus auch für Arbeiten jenseits des eigenen Grundstücks möglich

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Aufwendungen für einen Hausanschluss als steuerbegünstigte Handwerkerleistung

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Aufwendungen für einen Hausanschluss als steuerbegünstigte Handwerkerleistung

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen als haushaltsnahe Dienstleistung- Aufwendungen für einen Hausanschluss als steuerbegünstigte Handwerkerleistung

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Einkommensteuerbegünstigt - Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen als haushaltsnahe Dienstleistung - Aufwendungen für einen Hausanschluss als steuerbegünstigte Handwerkerleistung

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen als haushaltsnahe Dienstleistung- Aufwendungen für einen Hausanschluss als steuerbegünstigte Handwerkerleistung

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Hausanschluss - haushaltsnahe Handwerkerleistung

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Winterdienst als haushaltsnahe Dienstleistung und Hausanschluss als steuerbegünstigte Handwerkerleistung

  • haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)

    Aufwendungen für einen Hausanschluss als steuerbegünstigte Handwerkerleistung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Hausanschluss kann steuerbegünstigte Handwerkerleistung sein

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Haushaltsnahe Dienstleistungen - § 35 a EStG

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 245, 49
  • NZM 2014, 602
  • BB 2014, 1558
  • DB 2014, 1348
  • BStBl II 2014, 882
  • BauR 2015, 170
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 20.03.2014 - VI R 55/12

    Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen als haushaltsnahe Dienstleistung

    Auszug aus BFH, 20.03.2014 - VI R 56/12
    Deshalb werden die Grenzen des Haushalts i.S. des § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG nicht ausnahmslos --unabhängig von den Eigentumsverhältnissen-- durch die Grundstücksgrenzen abgesteckt (Senatsurteil vom 20. März 2014 VI R 55/12, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; entgegen BMF-Schreiben in BStBl I 2010, 140, Tz. 15, ersetzt durch BMF-Schreiben in BStBl I 2014, 75, Tz. 15).

    d) Wortlaut sowie Sinn und Zweck des § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG stehen dieser Auslegung der Vorschrift nicht entgegen (vgl. Senatsurteil vom 20. März 2014 VI R 55/12, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; entgegen BMF-Schreiben in BStBl I 2010, 140, Tz. 15, ersetzt durch BMF-Schreiben in BStBl I 2014, 75, Tz. 15).

  • FG Berlin-Brandenburg, 15.08.2012 - 7 K 7310/10

    Abzug nach § 35a EStG für Hausanschluss

    Auszug aus BFH, 20.03.2014 - VI R 56/12
    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2012, 2208 veröffentlichten Gründen statt.

    Es beantragt, das Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 15. August 2012  7 K 7310/10 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • FG München, 24.10.2011 - 7 K 2544/09

    Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG für die Inanspruchnahme von

    Auszug aus BFH, 20.03.2014 - VI R 56/12
    Hieraus wird geschlossen, dass nur handwerkliche Tätigkeiten, die in der privaten Wohnung bzw. dem Haus nebst Zubehörräumen und Garten geleistet werden, nicht aber solche, die "für" den Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden, nach § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG begünstigt sind (BMF-Schreiben in BStBl I 2010, 140, Tz. 15, ersetzt durch BMF-Schreiben in BStBl I 2014, 75, Tz. 15; FG München vom 24. Oktober 2011  7 K 2544/09, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2012, 1118).
  • BGH, 07.02.2008 - III ZR 307/05

    Inhaberschaft am Hausanschluss der Wasserversorgungsanlage

    Auszug aus BFH, 20.03.2014 - VI R 56/12
    Zwar handelt es sich bei Hausanschlüssen (auch insoweit als die Anschlussleitung innerhalb des Privatgrundstücks des Anschlussnehmers verläuft) um Betriebsanlagen des Wasserversorgungsunternehmens (vgl. § 10 Abs. 3 Satz 1 AVBWasserV; Urteile des Bundesgerichtshofs vom 7. Februar 2008 III ZR 307/05, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 2008, 771, und vom 1. Februar 2007 III ZR 289/06, NJW-RR 2007, 823).
  • BGH, 01.02.2007 - III ZR 289/06

    Rechtsverhältnisse an einem Hausanschluss der Wasserversorgung; Überbürdung der

    Auszug aus BFH, 20.03.2014 - VI R 56/12
    Zwar handelt es sich bei Hausanschlüssen (auch insoweit als die Anschlussleitung innerhalb des Privatgrundstücks des Anschlussnehmers verläuft) um Betriebsanlagen des Wasserversorgungsunternehmens (vgl. § 10 Abs. 3 Satz 1 AVBWasserV; Urteile des Bundesgerichtshofs vom 7. Februar 2008 III ZR 307/05, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 2008, 771, und vom 1. Februar 2007 III ZR 289/06, NJW-RR 2007, 823).
  • BFH, 06.05.2010 - VI R 4/09

    Abgrenzung haushaltsnahe Dienstleistung zu Handwerkerleistung - Keine

    Auszug aus BFH, 20.03.2014 - VI R 56/12
    a) Handwerkerleistungen sind einfache wie qualifizierte handwerkliche Tätigkeiten, unabhängig davon, ob es sich um regelmäßig vorzunehmende Renovierungsarbeiten oder um Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen handelt (vgl. Senatsurteil vom 6. Mai 2010 VI R 4/09, BFHE 229, 534, BStBl II 2011, 909).
  • BFH, 08.10.2008 - V R 61/03

    UStG 1999 § 2 Abs. 3 Satz 1, § 12 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. Nr. 34 der Anlage zum

    Auszug aus BFH, 20.03.2014 - VI R 56/12
    Dies gilt insbesondere dann, wenn eine juristische Person des öffentlichen Rechts (beispielsweise ein Zweckverband) mit dem Verlegen der Hausanschlussleitungen (= die Verbindung des Wasser-Verteilungsnetzes mit der Anlage des Grundstückseigentümers, vgl. § 10 Abs. 1 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser --AVBWasserV-- vom 20. Juni 1980, BGBl I 1980, 750) gegen Kostenerstattung im Rahmen eines Betriebs gewerblicher Art unternehmerisch tätig geworden ist (vgl. hierzu Urteil des Bundesfinanzhofs vom 8. Oktober 2008 V R 61/03, BFHE 222, 176, BStBl II 2009, 321; BMF-Schreiben vom 7. April 2009 IV B 8-S 7100/07/10024, 2009/0215132, BStBl I 2009, 531).
  • BFH, 28.04.2020 - VI R 50/17

    Keine begünstigte Handwerkerleistung für die Erschließung einer öffentlichen

    Begünstigt werden handwerkliche Tätigkeiten, die von Mietern und Eigentümern für die zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung in Auftrag gegeben werden (zu Beispielen s. Senatsurteil vom 20.03.2014 - VI R 56/12, BFHE 245, 49, BStBl II 2014, 882, Rz 11).

    b) Da nach allgemeiner Meinung nicht erforderlich ist, dass der Leistungserbringer in die Handwerksrolle eingetragen ist, kann auch die öffentliche Hand steuerbegünstigte Handwerkerleistungen erbringen (Senatsurteil in BFHE 245, 49, BStBl II 2014, 882, für die Verlegung der Hausanschlussleitungen gegen Kostenerstattung durch einen Zweckverband --juristische Person des öffentlichen Rechts-- im Rahmen eines Betriebs gewerblicher Art, sowie Senatsurteile vom 06.11.2014 - VI R 1/13, BFHE 247, 424, BStBl II 2015, 481, Rz 12, und in BFHE 261, 42, BStBl II 2018, 641, Rz 13, jeweils m.w.N.).

    Es muss sich dabei allerdings um Leistungen handeln, die in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zum Haushalt durchgeführt werden und dem Haushalt dienen (Senatsurteile in BFHE 245, 45, BStBl II 2014, 880; in BFHE 245, 49, BStBl II 2014, 882, und in BFHE 261, 42, BStBl II 2018, 641; BMF-Schreiben in BStBl I 2016, 1213, Rz 2).

    Hiervon ist insbesondere auszugehen, wenn der Haushalt des Steuerpflichtigen an das öffentliche Versorgungsnetz angeschlossen wird (Senatsurteil in BFHE 245, 49, BStBl II 2014, 882; BMF-Schreiben in BStBl I 2016, 1213, Anlage 1 "Hausanschlüsse an Ver- und Entsorgungsnetze").

  • BFH, 21.02.2018 - VI R 18/16

    Keine begünstigte Handwerkerleistung bei Baukostenzuschuss für öffentliche

    Begünstigt werden handwerkliche Tätigkeiten, die von Mietern und Eigentümern für die zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung in Auftrag gegeben werden (zu Beispielen s. Senatsurteil vom 20. März 2014 VI R 56/12, BFHE 245, 49, BStBl II 2014, 882, Rz 11).

    b) Da nach allgemeiner Meinung nicht erforderlich ist, dass der Leistungserbringer in die Handwerksrolle eingetragen ist, kann auch die öffentliche Hand steuerbegünstigte Handwerkerleistungen erbringen (Senatsurteil in BFHE 245, 49, BStBl II 2014, 882, Rz 12); insbesondere dadurch, dass eine juristische Person des öffentlichen Rechts (beispielsweise ein Zweckverband) mit dem Verlegen der Hausanschlussleitungen gegen Kostenerstattung im Rahmen eines Betriebs gewerblicher Art unternehmerisch tätig geworden ist (Senatsurteil in BFHE 245, 49, BStBl II 2014, 882, für die Verbindung des Wasser-Verteilungsnetzes mit der Anlage des Grundstückseigentümers i.S. des § 10 Abs. 1 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser vom 20. Juni 1980, BGBl I 1980, 750, m.w.N.).

    Dabei legt der erkennende Senat den Begriff "im Haushalt" in Übereinstimmung mit der Literatur räumlich-funktional aus (Senatsurteile in BFHE 245, 49, BStBl II 2014, 882, Rz 14 f.; vom 20. März 2014 VI R 55/12, BFHE 245, 45, BStBl II 2014, 880; vom 3. September 2015 VI R 18/14, BFHE 251, 435, BStBl II 2016, 272; Senatsbeschluss vom 25. September 2017 VI B 25/17, BFH/NV 2018, 39; Kratzsch in Frotscher, EStG, Freiburg 2011, § 35a Rz 77; Eversloh in Lademann, EStG, § 35a EStG Rz 93; Bode, in: Kirchhof/Söhn/ Mellinghoff, EStG, § 35a Rz D 7, E 7; Schmidt/Krüger, EStG, 36. Aufl., § 35a Rz 21; Wüllenkemper, EFG 2013, 52).

    Es muss sich dabei allerdings um Leistungen handeln, die in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zum Haushalt durchgeführt werden und dem Haushalt dienen (Senatsurteile in BFHE 245, 45, BStBl II 2014, 880, und in BFHE 245, 49, BStBl II 2014, 882; BMF-Schreiben in BStBl I 2016, 1213, Rz 2).

    Hiervon ist insbesondere auszugehen, wenn der Haushalt des Steuerpflichtigen an das öffentliche Versorgungsnetz angeschlossen wird (Senatsurteil in BFHE 245, 49, BStBl II 2014, 882; BMF-Schreiben in BStBl I 2016, 1213, Anlage 1 "Hausanschlüsse an Ver- und Entsorgungsnetze").

    Dementsprechend hat sich das FG zu Unrecht auf das Senatsurteil in BFHE 245, 49, BStBl II 2014, 882 berufen, das die Aufwendungen für den Hausanschluss i.S. der Verbindung des Wasser-Verteilungsnetzes mit der Anlage des Grundstückseigentümers als steuerbegünstigte Handwerkerleistung bejaht.

  • FG Berlin-Brandenburg, 25.10.2017 - 3 K 3130/17

    Steuerermäßigung: Erschließungsbeiträge im Straßenbau keine Handwerkerleistungen

    Am 12.09.2016 legten die Kläger jeweils Einspruch ein und bezogen sich auf die Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 20.03.2014 VI R 56/12 und des Finanzgerichts - FG - Nürnberg vom 24.06.2015 7 K 1356/14.

    Der BFH hat im Urteil vom 20.03.2014 (VI R 56/12, BStBl II 2014, 882, Juris Rn. 12) ausgeführt:.

    Hiervon ist insbesondere auszugehen, wenn der Haushalt des Steuerpflichtigen an das öffentliche Versorgungsnetz angeschlossen wird (BFH, Urteil vom 20.03.2014 VI R 56/12, DStR 2014, 1152, Juris Rn. 15).

    Das FG Nürnberg beruft sich nach Auffassung des Senats deswegen zu Unrecht auf das Urteil des BFH vom 20.03.2014 VI R 56/12.

  • FG Sachsen, 12.11.2015 - 8 K 194/15

    Berücksichtigung eines Baukostenzuschusses für die Herstellung der

    Im Hinblick auf die gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg anhängige Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) zu Aktenzeichen: VI R 56/12 ruhte das Einspruchsverfahren.

    Nach Ergehen des Urteils des BFH vom 20.3.2014 - VI R 56/12 - (BStBl. II 2014, 882) setzte der Beklagte das Einspruchsverfahren fort.

    Die geltend gemachten Aufwendungen für den Baukostenzuschuss wären nicht mit dem, dem Urteil des BFH vom 20.3.2014 (a.a.O.) zugrundeliegenden Sachverhalt vergleichbar.

    Sie sind unter Bezugnahme auf das Urteil des BFH vom 20.3.2014 (a.a.O.) der Auffassung, dass es sich bei den Aufwendungen für den Baukostenzuschuss zur Herstellung der Mischwasserleitung im Zusammenhang mit dem Anschluss ihres Grundstücks an die zentrale Kläranlage, mithin die Einbindung in das öffentliche Abwasserentsorgungsnetz zu 60 % von 3.896,60 Euro (2.338 Euro) um berücksichtigungsfähige Arbeitskosten als Handwerkerleistungen im Sinne von § 35a EStG handelt und eine Einkommensteuerermäßigung in Höhe von 468 Euro zu gewähren sei.

    (BFH, Urteil vom 20.3.2014 - VI R 56/12 -, BFHE 245, 49, BStBl II 2014, 882, Rn. 11 zitiert nach [...]).

    (BFH, Urteil vom 20.3.2014 - VI R 56/12 -, BFHE 245, 49, BStBl II 2014, 882, Rn. 12 zitiert nach [...]).

    (BFH, Urteil vom 20.3.2014 - VI R 56/12 -, BFHE 245, 49, BStBl II 2014, 882, Rn. 14 zitiert nach [...] m.w.N.).

    Hiervon ist insbesondere auszugehen, wenn der Haushalt des Steuerpflichtigen an das öffentliche Versorgungsnetz angeschlossen wird (vgl. BFH, Urteil vom 20.3.2014 - VI R 56/12 -, BFHE 245, 49, BStBl II 2014, 882, Rn. 15 zitiert nach [...]).

    Mithin handelt es sich bei dem in Rechnung gestellten "Baukostenzuschuss" um Aufwendungen der Kläger für den Hausanschluss der Steuerpflichtigen an das öffentliche Versorgungsnetz (vgl. BFH, Urteil vom 20.3.2014 - VI R 56/12, BStBl. II 2014, 882, Rz. 15 a.E., zitiert nach [...]).

    In Ermangelung einer Ausweisung der Arbeitskosten in Abgrenzung der Materialkosten schätzt das Gericht den Anteil der Arbeitskosten am Gesamtbetrag auf 60 % (vgl. Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.8.2012 - 7 K 7310/10, EFG 2012, 2208-2209, Rz. 20 zitiert nach [...]; BFH, Urteil vom 20.3.2014 - VI R 56/12, BStBl. II 2014, 882, Rz. 19 zitiert nach [...]).

  • BFH, 13.05.2020 - VI R 4/18

    Keine Begünstigung nach § 35a Abs. 2 EStG für die Reinigung einer öffentlichen

    Es muss sich dabei allerdings auch hier um Leistungen handeln, die in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zum Haushalt durchgeführt werden und dem Haushalt dienen (Senatsurteile in BFHE 245, 45, BStBl II 2014, 880, und vom 20.03.2014 - VI R 56/12, BFHE 245, 49, BStBl II 2014, 882; BMF-Schreiben vom 09.11.2016 - IV C 8-S2296-b/07/10003:008, BStBl I 2016, 1213, Rz 2).
  • BFH, 03.09.2015 - VI R 18/14

    Haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG

    Der Begriff des Haushalts ist insoweit räumlich-funktional auszulegen (Senatsurteile vom 20. März 2014 VI R 55/12, BFHE 245, 45, BStBl II 2014, 880; VI R 56/12, BFHE 245, 49, BStBl II 2014, 882).
  • FG Rheinland-Pfalz, 06.07.2016 - 1 K 1252/16

    Handwerkerleistung (Beziehen von Polstermöbeln) nur steuerbegünstigt, wenn sie im

    Gegen diesen Änderungsbescheid legten die Kläger Einspruch ein, mit dem sie u.a. unter Berufung auf die Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20. März 2014 (VI R 55/12 und VI R 56/12) sowie das Urteil des Finanzgerichts München vom 23. Februar 2015 (7 K 1242/13) die Berücksichtigung der o.g. Aufwendungen im Rahmen des § 35a EStG begehrten (Bl. 78, 86 ESt-Akte).

    Mit Urteil vom 20. März 2014 (VI R 56/12) habe der BFH entschieden, dass die auf das öffentliche Gelände vor dem Grundstück entfallenden Aufwendungen für den Anschluss eines Grundstücks an zentrale Anlagen der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung als Handwerkerleistungen nach § 35a EStG begünstigt seien.

    Handwerkerleistungen sind einfache wie qualifizierte handwerkliche Tätigkeiten, unabhängig davon, ob es sich um regelmäßig vorzunehmende Renovierungsarbeiten oder um Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen handelt (BFH Urteil vom 20. März 2014 VI R 56/12, BStBl II 2014, 882 m.w.N.).

    Der Begriff des Haushalts ist räumlich-funktional auszulegen (BFH Urteile vom 20. März 2014 VI R 56/12, a.a.O. und vom 3. September 2015 VI R 18/14, juris).

    Es muss sich dabei allerdings um Leistungen handeln, die in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zum Haushalt durchgeführt werden und dem Haushalt dienen (vgl. BFH Urteile vom 20. März 2014 VI R 55/12 BFHE 245, 45, BStBl II 2014, 880 und VI R 56/12, a.a.O. mit Verweis auf Krüger in Schmidt, EStG, § 35a Rz. 21).

    Soweit sich die Kläger auf die Rechtsprechung des BFH zu Aufwendungen für einen Hausanschluss als steuerbegünstigte Handwerkerleistung berufen bzw. zum Winterdienst als haushaltsnahe Dienstleistung (Urteile vom 20. März 2014 VI R 55/12 und VI R 56/12 a.a.O.), vermag dies ihrer Klage nicht zum Erfolg zu verhelfen.

  • FG Berlin-Brandenburg, 27.07.2017 - 12 K 12040/17

    Haushaltsnahe Dienstleistungen: Steuerermäßigungen bei Straßenreinigungskosten

    (BTDrucks 16/643, 10, und BTDrucks 16/753, 11), aber auch die Reparatur, Wartung und Austausch von Gas- und Wasserinstallationen (BFH-Urteil vom 20. März 2014 VI R 56/12, BStBl II 2014, 882).

    Entsprechende Handwerkerleistungen sind folglich nicht nur anteilig, soweit sie auf Privatgelände entfallen, sondern in vollem Umfang nach § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG begünstigt (BFH-Urteil vom 20. März 2014 VI R 56/12, BStBl II 2014, 882).

  • FG Nürnberg, 24.06.2015 - 7 K 1356/14

    Berücksichtigung von Aufwendungen für eine Zulegung an das öffentliche

    Dieses enge Verständnis der Vorschrift greift nach Auffassung des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 20.03.2014 VI R 56/12, BStBl II 2014, 882) jedoch zu kurz.

    Entsprechende Handwerkerleistungen sind folglich nicht nur anteilig, soweit sie auf Privatgelände entfallen, sondern in vollem Umfang nach § 35a Abs. 3 EStG begünstigt (vgl. BFH-Urteil vom 20.März 2014 VI R 56/12 a.a.O. m.w.N.).

    Nach Auffassung des Senats gelten deshalb die Gründe, die der BFH im oben genannten Urteil VI R 56/12 bezüglich der Anbindung an die öffentliche Wasserversorgung aufgeführt hat, ebenso für den Ausbau der Gemeindestraße, denn bei beiden Maßnahmen handelt es sich gleichermaßen um den Anschluss eines Haushalts an das öffentliche Versorgungsnetz.

  • BFH, 06.11.2014 - VI R 1/13

    Aufwendungen für eine Dichtheitsprüfung einer Abwasserleitung als

    § 35a Abs. 3 EStG gilt vielmehr insoweit (nicht aber räumlich, vgl. Senatsurteil vom 20. März 2014 VI R 56/12, BFHE 245, 49, BStBl II 2014, 882) ausnahmslos für alle handwerklichen Tätigkeiten.
  • FG Rheinland-Pfalz, 18.10.2017 - 1 K 1650/17

    Keine Steuerermäßigung für Anliegerbeiträge zum Straßenausbau

  • FG Sachsen-Anhalt, 26.02.2018 - 1 K 1200/17

    Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 3 EStG für Handwerkerleistungen eines Schreiners

  • FG Baden-Württemberg, 04.07.2019 - 1 K 1384/19

    Aufwendungen für eine notwendige statische Berechnung als Teil einer

  • FG Nürnberg, 04.08.2017 - 4 K 16/17

    Ermäßigung der tariflichen Einkommensteuer

  • BFH, 13.05.2020 - VI R 7/18

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 13.05.2020 VI R 4/18 - Keine

  • FG Düsseldorf, 04.02.2015 - 15 K 1779/14

    Aufwendungen für die Betreuung eines Haustieres sind steuerbegünstigt

  • FG Berlin-Brandenburg, 15.04.2015 - 11 K 11018/15

    Einkommensteuer 2011 und 2013

  • FG München, 23.02.2015 - 7 K 1242/13

    Nachträglicher Schuldzinsenabzug - Steuerermäßigung bei Handwerkerleistung

  • FG Münster, 24.02.2022 - 6 K 1946/21

    Berücksichtigung von Aufwendungen für Müllentsorgung und Schmutzwasser als

  • FG München, 19.04.2018 - 13 K 1736/17

    Handwerkerleistung, Bundesfinanzhof, Finanzgericht, Steuerermäßigung,

  • FG Nürnberg, 11.11.2016 - 4 K 172/15

    Einspruchsverfahren

  • FG Berlin-Brandenburg, 13.09.2017 - 7 K 7128/17

    Alarmüberwachungsleistungen als haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a Abs 2

  • FG Baden-Württemberg, 30.11.2016 - 2 K 2338/15

    Zum Verhältnis von § 33 EStG, § 33b EStG und § 35a EStG im Zusammenhang mit

  • BFH, 20.04.2023 - VI R 23/21

    Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen gemäß § 35a

  • FG Baden-Württemberg, 11.06.2021 - 5 K 2380/19

    Hausnotrufsystem als haushaltsnahe Dienstleistung i.S. des § 35a Abs. 2 EStG

  • FG München, 13.12.2017 - 11 K 2998/16

    Handwerkerleistungen in einem Haushalt

  • FG Berlin-Brandenburg, 15.04.2015 - 11 K 11018/14

    Einkommensteuer 2011 und 2013

  • FG Sachsen, 16.12.2020 - 2 K 157/20

    Berücksichtigen von Kosten einer Dachsanierung als haushaltsnahe Dienstleistung

  • VG Frankfurt/Main, 18.05.2017 - 6 K 164/16
  • FG Thüringen, 25.06.2020 - 1 K 103/20

    Keine Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen bei

  • FG Hessen, 23.02.2017 - 11 K 1660/16

    § 35a EStG

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Rechtsprechung
   BFH, 20.03.2014 - VI R 55/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,12531
BFH, 20.03.2014 - VI R 55/12 (https://dejure.org/2014,12531)
BFH, Entscheidung vom 20.03.2014 - VI R 55/12 (https://dejure.org/2014,12531)
BFH, Entscheidung vom 20. März 2014 - VI R 55/12 (https://dejure.org/2014,12531)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen als haushaltsnahe Dienstleistung

  • openjur.de

    Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen als haushaltsnahe Dienstleistung

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 35a Abs 2 S 1, EStG VZ 2008
    Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen als haushaltsnahe Dienstleistung

  • Bundesfinanzhof

    Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen als haushaltsnahe Dienstleistung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 35a Abs 2 S 1 EStG 2002, EStG VZ 2008
    Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen als haushaltsnahe Dienstleistung

  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen als haushaltsnahe Dienstleistung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Beauftragter Winterdienst zur Räumung öffentlicher grundstücksnaher Gehwege als haushaltsnahe Dienstleistung

  • Betriebs-Berater

    Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen als haushaltsnahe Dienstleistung

  • rewis.io

    Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen als haushaltsnahe Dienstleistung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    EStG § 35a Abs. 2 Satz 1
    Steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für den Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen als haushaltsnahe Dienstleistung

  • datenbank.nwb.de

    Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen als haushaltsnahe Dienstleistung

  • ibr-online

    Winterdienst auf öffentlichem Gehweg ist haushaltsnahe Dienstleistung

  • Der Betrieb

    Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen als haushaltsnahe Dienstleistung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (28)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen als haushaltsnahe Dienstleistung- Aufwendungen für einen Hausanschluss als steuerbegünstigte Handwerkerleistung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Winterdienst als haushaltsnahe Dienstleistung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für den Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen als haushaltsnahe Dienstleistung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Auch Dienstleistungen auf fremdem oder öffentlichem Grund können nach § 35a EStG begünstigt sein

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen als haushaltsnahe Dienstleistung- Aufwendungen für einen Hausanschluss als steuerbegünstigte Handwerkerleistung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen als haushaltsnahe Dienstleistung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Haushaltsnahe Dienstleistung auch außerhalb des Grundstücks möglich

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen als haushaltsnahe Dienstleistung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Winterdienst auf Gehwegen und Hausanschluss begünstigt

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen als haushaltsnahe Dienstleistung

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen als haushaltsnahe Dienstleistung- Aufwendungen für einen Hausanschluss als steuerbegünstigte Handwerkerleistung

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen als haushaltsnahe Dienstleistung - Aufwendungen für einen Hausanschluss als steuerbegünstigte Handwerkerleistung

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Winterdienst ist von der Steuer absetzbar

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Schnesschippen auf dem Bürgersteig kann steuerlich abzugsfähig sein

  • proeigentum.de (Kurzinformation)

    Schneeräumen und Streuen als haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Einkommensteuerbegünstigt - Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen als haushaltsnahe Dienstleistung - Aufwendungen für einen Hausanschluss als steuerbegünstigte Handwerkerleistung

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen als haushaltsnahe Dienstleistung- Aufwendungen für einen Hausanschluss als steuerbegünstigte Handwerkerleistung

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen als haushaltsnahe Dienstleistung

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Winterdienst auf öffentlichen Wegen - haushaltsnahe Aufwendungen

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Winterdienst als haushaltsnahe Dienstleistung und Hausanschluss als steuerbegünstigte Handwerkerleistung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Gehwegreinigung als haushaltsnahe Dienstleistung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Steuerermäßigung durch Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Steuer: Winterdienst als haushaltsnahe Dienstleistung?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Winterdienst vor dem eigenen Grundstück steuerlich absetzbar

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Einkommensteuer - Schneebeseitigung auf öffentlichen Gehwegen ist eine haushaltsnahe Dienstleistung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Kann man den Winterdienst von der Steuer absetzen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Steuerermäßigung durch Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ist der Winterdienst eine haushaltsnahe Dienstleistung?

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 245, 45
  • NZM 2014, 601
  • ZMR 2014, 843
  • BB 2014, 1557
  • DB 2014, 1348
  • BStBl II 2014, 880
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (5)

  • FG Berlin-Brandenburg, 23.08.2012 - 13 K 13287/10

    Schneeräumung auf öffentlichen Gehwegen als haushaltsnahe Dienstleistung

    Auszug aus BFH, 20.03.2014 - VI R 55/12
    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2013, 51 veröffentlichten Gründen statt.

    Es beantragt, den Gerichtsbescheid des FG Berlin-Brandenburg vom 23. August 2012  13 K 13287/10 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • BFH, 13.07.2011 - VI R 61/10

    Erd- und Pflanzarbeiten im Garten als Handwerkerleistung

    Auszug aus BFH, 20.03.2014 - VI R 55/12
    Dazu gehören hauswirtschaftliche Verrichtungen, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts oder entsprechend Beschäftigte erledigt werden und in regelmäßigen Abständen anfallen (Senatsurteil vom 13. Juli 2011 VI R 61/10, BFHE 234, 391, BStBl II 2012, 232).

    bb) "In" einem Haushalt wird die haushaltsnahe Dienstleistung erbracht, wenn sie "im räumlichen Bereich des vorhandenen Haushalts" geleistet wird (Senatsurteil in BFHE 234, 391, BStBl II 2012, 232, unter II.2.b).

  • BFH, 06.05.2010 - VI R 4/09

    Abgrenzung haushaltsnahe Dienstleistung zu Handwerkerleistung - Keine

    Auszug aus BFH, 20.03.2014 - VI R 55/12
    Hierzu gehört zunächst die Wohnung des Steuerpflichtigen, aber auch der dazugehörige Grund und Boden, weil Arbeiten "auf dem Grundstück" ebenfalls begünstigt werden sollen (vgl. BTDrucks 16/643, 10, sowie Senatsurteil vom 6. Mai 2010 VI R 4/09, BFHE 229, 534, BStBl II 2011, 909).
  • BFH, 29.07.2010 - VI R 60/09

    Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen - Auslegung des Begriffs "inländischer

    Auszug aus BFH, 20.03.2014 - VI R 55/12
    aa) Unter einem "Haushalt" im Sinne dieser Vorschrift ist die Wirtschaftsführung mehrerer (in einer Familie) zusammenlebender Personen oder einer einzelnen Person zu verstehen, wobei die Wohnung der räumliche Bereich ist, in dem sich der Haushalt entfaltet (vgl. Senatsurteil vom 29. Juli 2010 VI R 60/09, BFHE 230, 420, BStBl II 2014, 151, m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 12.09.2012 - 3 K 3887/11

    Kosten des Mittagessens im Wohnstift als haushaltsnahe Dienstleistung

    Auszug aus BFH, 20.03.2014 - VI R 55/12
    Nach Auffassung des Senats ist der Begriff "im Haushalt" daher räumlich-funktional auszulegen (vgl. Kratzsch in Frotscher, EStG, Freiburg 2011, § 35a Rz 77; Eversloh in Lademann, EStG, § 35a EStG Rz 92; Wüllenkemper, EFG 2013, 52; Bode, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 35a Rz E 7; Schmidt/Krüger, EStG, 32. Aufl., § 35a Rz 4; FG Baden-Württemberg vom 12. September 2012  3 K 3887/11, EFG 2013, 125).
  • BFH, 28.04.2020 - VI R 50/17

    Keine begünstigte Handwerkerleistung für die Erschließung einer öffentlichen

    Deshalb werden die Grenzen des Haushalts i.S. des § 35a Abs. 4 Satz 1 EStG nicht ausnahmslos --unabhängig von den Eigentumsverhältnissen-- durch die Grundstücksgrenzen abgesteckt (Senatsurteil vom 20.03.2014 - VI R 55/12, BFHE 245, 45, BStBl II 2014, 880).

    Es muss sich dabei allerdings um Leistungen handeln, die in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zum Haushalt durchgeführt werden und dem Haushalt dienen (Senatsurteile in BFHE 245, 45, BStBl II 2014, 880; in BFHE 245, 49, BStBl II 2014, 882, und in BFHE 261, 42, BStBl II 2018, 641; BMF-Schreiben in BStBl I 2016, 1213, Rz 2).

    cc) Nichts anderes ergibt sich aus dem Senatsurteil in BFHE 245, 45, BStBl II 2014, 880.

  • BFH, 20.03.2014 - VI R 56/12

    Aufwendungen für einen Hausanschluss als steuerbegünstigte Handwerkerleistung

    Deshalb werden die Grenzen des Haushalts i.S. des § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG nicht ausnahmslos --unabhängig von den Eigentumsverhältnissen-- durch die Grundstücksgrenzen abgesteckt (Senatsurteil vom 20. März 2014 VI R 55/12, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; entgegen BMF-Schreiben in BStBl I 2010, 140, Tz. 15, ersetzt durch BMF-Schreiben in BStBl I 2014, 75, Tz. 15).

    d) Wortlaut sowie Sinn und Zweck des § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG stehen dieser Auslegung der Vorschrift nicht entgegen (vgl. Senatsurteil vom 20. März 2014 VI R 55/12, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; entgegen BMF-Schreiben in BStBl I 2010, 140, Tz. 15, ersetzt durch BMF-Schreiben in BStBl I 2014, 75, Tz. 15).

  • BFH, 21.02.2018 - VI R 18/16

    Keine begünstigte Handwerkerleistung bei Baukostenzuschuss für öffentliche

    Dabei legt der erkennende Senat den Begriff "im Haushalt" in Übereinstimmung mit der Literatur räumlich-funktional aus (Senatsurteile in BFHE 245, 49, BStBl II 2014, 882, Rz 14 f.; vom 20. März 2014 VI R 55/12, BFHE 245, 45, BStBl II 2014, 880; vom 3. September 2015 VI R 18/14, BFHE 251, 435, BStBl II 2016, 272; Senatsbeschluss vom 25. September 2017 VI B 25/17, BFH/NV 2018, 39; Kratzsch in Frotscher, EStG, Freiburg 2011, § 35a Rz 77; Eversloh in Lademann, EStG, § 35a EStG Rz 93; Bode, in: Kirchhof/Söhn/ Mellinghoff, EStG, § 35a Rz D 7, E 7; Schmidt/Krüger, EStG, 36. Aufl., § 35a Rz 21; Wüllenkemper, EFG 2013, 52).

    Deshalb werden die Grenzen des Haushalts i.S. des § 35a Abs. 4 Satz 1 EStG nicht ausnahmslos --unabhängig von den Eigentumsverhältnissen-- durch die Grundstücksgrenzen abgesteckt (Senatsurteil in BFHE 245, 45, BStBl II 2014, 880).

    Es muss sich dabei allerdings um Leistungen handeln, die in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zum Haushalt durchgeführt werden und dem Haushalt dienen (Senatsurteile in BFHE 245, 45, BStBl II 2014, 880, und in BFHE 245, 49, BStBl II 2014, 882; BMF-Schreiben in BStBl I 2016, 1213, Rz 2).

  • FG Berlin-Brandenburg, 25.10.2017 - 3 K 3130/17

    Steuerermäßigung: Erschließungsbeiträge im Straßenbau keine Handwerkerleistungen

    Auch bei haushaltsnahen Dienstleistungen kommen zwar Leistungen außerhalb der Grundstücksgrenze in Betracht (z. B. "Hundegassi-Service", Hessisches FG, Urteil vom 01.02.2017 12 K 902/16, EFG 2017, 1446, Juris; Schneeräumen auf öffentlichen Gehwegen entlang der Grundstücksgrenze [Winterdienst], BFH, Urteil vom 20.03.2014 VI R 55/12, BFH/NV 2014, 1147, Juris), weil auch hier ein räumlich-funktionaler Haushaltsbegriff anzuwenden ist.

    Dazu gehören hauswirtschaftliche Verrichtungen, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts oder entsprechend Beschäftigte erledigt werden und in regelmäßigen Abständen anfallen (BFH, Urteil vom 20.03.2014 VI R 55/12, BFH/NV 2014, 1147, Juris Rn. 10).

  • BFH, 13.05.2020 - VI R 4/18

    Keine Begünstigung nach § 35a Abs. 2 EStG für die Reinigung einer öffentlichen

    Hiervon ist nach dem Senatsurteil vom 20.03.2014 - VI R 55/12 (BFHE 245, 45, BStBl II 2014, 880, Rz 14) insbesondere auszugehen, wenn der Steuerpflichtige als Eigentümer oder Mieter zur Reinigung und Schneeräumung von öffentlichen Straßen und (Geh-)Wegen verpflichtet ist, weil entsprechende Dienstleistungen notwendiger Annex zur Haushaltsführung und deshalb nicht nur anteilig, soweit sie auf Privatgelände entfallen, sondern in vollem Umfang nach § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG begünstigt sind.

    Auch wenn teilweise die entsprechende Reinigungsverpflichtung von der Gemeinde auf die Anlieger abgewälzt wird, kann nach Auffassung des erkennenden Senats insoweit nicht davon gesprochen werden, dass die Fahrbahnreinigung anders als die Reinigung des Gehwegs (dazu Senatsurteil in BFHE 245, 45, BStBl II 2014, 880) "gewöhnlich" durch Mitglieder des privaten Haushalts oder entsprechend Beschäftigte erfolgt.

    Davon ging der Senat auch im Urteil in BFHE 245, 45, BStBl II 2014, 880 aus, da dort ebenfalls nur über die Aufwendungen für die Reinigung und Schneeräumung des Gehwegs zu entscheiden war.

    Es muss sich dabei allerdings auch hier um Leistungen handeln, die in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zum Haushalt durchgeführt werden und dem Haushalt dienen (Senatsurteile in BFHE 245, 45, BStBl II 2014, 880, und vom 20.03.2014 - VI R 56/12, BFHE 245, 49, BStBl II 2014, 882; BMF-Schreiben vom 09.11.2016 - IV C 8-S2296-b/07/10003:008, BStBl I 2016, 1213, Rz 2).

  • FG Berlin-Brandenburg, 27.07.2017 - 12 K 12040/17

    Haushaltsnahe Dienstleistungen: Steuerermäßigungen bei Straßenreinigungskosten

    Auch die Reinigung von Straßen und Gehwegen sowie der Winterdienst sind nach allgemeiner Meinung hierzu zu zählen (vgl. BMF-Schreiben in BStBl I 2010, 140, Tz. 12, ersetzt durch BMF-Schreiben vom 10. Januar 2014 IV C 4-S 2296-b/07/0003:004, 2014/0023765, BStBl I 2014, 75, Tz. 9; BFH-Urteil vom 20. März 2014 VI R 55/12, BStBl II 2014, 880 m.w.N.).

    Nach Auffassung des BFH ist der Begriff "im Haushalt" daher räumlich-funktional auszulegen (BFH-Urteil vom 20. März 2014 VI R 55/12, BStBl II 2014, 880 m.w.N.).

    Es muss sich dabei allerdings um Tätigkeiten handeln, die ansonsten üblicherweise von Familienmitgliedern erbracht und in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zum Haushalt durchgeführt werden und dem Haushalt dienen (BFH-Urteil vom 20. März 2014 VI R 55/12, BStBl II 2014, 880 m.w.N.).

    Denn entsprechende Dienstleistungen sind notwendiger Annex zur Haushaltsführung (BFH-Urteil vom 20. März 2014 VI R 55/12, BStBl II 2014, 880 m.w.N.) und deshalb nicht nur anteilig (entgegen BMF-Schreiben in BStBl I 2010, 140, Tz. 12, ersetzt durch BMF-Schreiben in BStBl I 2014, 75, Tz. 9), soweit sie auf Privatgelände entfallen, sondern in vollem Umfang nach § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG begünstigt (BFH-Urteil vom 20. März 2014 VI R 55/12, BStBl II 2014, 880 m.w.N.).

    -6- -6- abgesteckt (BFH-Urteil vom 20. März 2014 VI R 55/12, BStBl II 2014, 880; entgegen BMF-Schreiben in BStBl I 2010, 140, Tz. 15, ersetzt durch BMF-Schreiben in BStBl I 2014, 75, Tz. 15).

  • BFH, 03.09.2015 - VI R 18/14

    Haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG

    Der Begriff des Haushalts ist insoweit räumlich-funktional auszulegen (Senatsurteile vom 20. März 2014 VI R 55/12, BFHE 245, 45, BStBl II 2014, 880; VI R 56/12, BFHE 245, 49, BStBl II 2014, 882).
  • BFH, 03.09.2015 - VI R 13/15

    Versorgung und Betreuung eines Haustieres als haushaltsnahe Dienstleistung

    Dazu gehören hauswirtschaftliche Verrichtungen, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts oder entsprechend Beschäftigte erledigt werden und in regelmäßigen Abständen anfallen (Senatsurteil vom 20. März 2014 VI R 55/12, BFHE 245, 45, BStBl II 2014, 880, m.w.N.).

    Hauswirtschaftliche Tätigkeiten sind solche, die üblicherweise zur Versorgung der dort lebenden Familie in einem Privathaushalt erbracht werden (Senatsurteil in BFHE 245, 45, BStBl II 2014, 880, m.w.N.).

  • FG Rheinland-Pfalz, 06.07.2016 - 1 K 1252/16

    Handwerkerleistung (Beziehen von Polstermöbeln) nur steuerbegünstigt, wenn sie im

    Gegen diesen Änderungsbescheid legten die Kläger Einspruch ein, mit dem sie u.a. unter Berufung auf die Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20. März 2014 (VI R 55/12 und VI R 56/12) sowie das Urteil des Finanzgerichts München vom 23. Februar 2015 (7 K 1242/13) die Berücksichtigung der o.g. Aufwendungen im Rahmen des § 35a EStG begehrten (Bl. 78, 86 ESt-Akte).

    Im Gegensatz dazu habe der BFH im Urteil vom 20. März 2014 (VI R 55/12) entschieden, dass in Fällen, in denen der Steuerpflichtige zur Schneeräumung von öffentlichen Straßen und (Geh-)Wegen verpflichtet sei und er damit eine Firma beauftrage, die entstandenen Kosten auch insoweit begünstigt seien, als sie auf die Dienstleistung auf dem öffentlichen Gelände entfielen.

    Durch die Veröffentlichung der beiden Urteile im BStBl (BStBl II 2014, 880 und 882) seien diese durch die Finanzämter zwar allgemein anzuwenden, jedoch nur auf die entschiedenen Sachverhalte, d.h. Winterdienst, zu dem der Steuerpflichtige verpflichtet sei, bzw. Anschluss des Haushalts des Steuerpflichtigen an das öffentliche Versorgungsnetz.

    Es muss sich dabei allerdings um Leistungen handeln, die in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zum Haushalt durchgeführt werden und dem Haushalt dienen (vgl. BFH Urteile vom 20. März 2014 VI R 55/12 BFHE 245, 45, BStBl II 2014, 880 und VI R 56/12, a.a.O. mit Verweis auf Krüger in Schmidt, EStG, § 35a Rz. 21).

    Soweit sich die Kläger auf die Rechtsprechung des BFH zu Aufwendungen für einen Hausanschluss als steuerbegünstigte Handwerkerleistung berufen bzw. zum Winterdienst als haushaltsnahe Dienstleistung (Urteile vom 20. März 2014 VI R 55/12 und VI R 56/12 a.a.O.), vermag dies ihrer Klage nicht zum Erfolg zu verhelfen.

  • FG Sachsen, 07.01.2016 - 6 K 1546/13

    Berücksichtigung von Betreuungskosten und Verpflegungsaufwendungen für die Kinder

    Ferner sei die Dienstleistung haushaltsnah, denn nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 20.März 2014, VI R 55/12) gelte insofern ein funktionaler Nähebegriff und funktional gehöre das Mittagsessen zum Bereich des klägerischen Haushalts.

    Darüber hinaus handelt es sich bei der Schulverköstigung der Kinder nicht um eine Leistung, die im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit dem klägerischen Haushalt erbracht worden ist (vgl. Urteil des BFH vom 20. März 2014, VI R 55/12, BStBl. II 2014, 880 m. w. N.).

  • FG Berlin-Brandenburg, 07.11.2017 - 6 K 6199/16

    Abgrenzung von Neubaumaßnahmen von nach § 35a EStG begünstigten Maßnahmen

  • FG Nürnberg, 24.06.2015 - 7 K 1356/14

    Berücksichtigung von Aufwendungen für eine Zulegung an das öffentliche

  • BFH, 25.09.2017 - VI B 25/17

    Steuerermäßigung bei Aufwendungen für die Inanspruchnahme haushaltsnaher

  • FG Sachsen, 12.11.2015 - 8 K 194/15

    Berücksichtigung eines Baukostenzuschusses für die Herstellung der

  • FG Hessen, 01.02.2017 - 12 K 902/16

    Hundeausführservice als haushaltsnahe Dienstleistung

  • FG Münster, 24.02.2022 - 6 K 1946/21

    Berücksichtigung von Aufwendungen für Müllentsorgung und Schmutzwasser als

  • FG Baden-Württemberg, 30.11.2016 - 2 K 2338/15

    Zum Verhältnis von § 33 EStG, § 33b EStG und § 35a EStG im Zusammenhang mit

  • FG Sachsen-Anhalt, 26.02.2018 - 1 K 1200/17

    Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 3 EStG für Handwerkerleistungen eines Schreiners

  • FG Baden-Württemberg, 04.07.2019 - 1 K 1384/19

    Aufwendungen für eine notwendige statische Berechnung als Teil einer

  • FG Düsseldorf, 04.02.2015 - 15 K 1779/14

    Aufwendungen für die Betreuung eines Haustieres sind steuerbegünstigt

  • BFH, 13.05.2020 - VI R 7/18

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 13.05.2020 VI R 4/18 - Keine

  • FG Rheinland-Pfalz, 18.10.2017 - 1 K 1650/17

    Keine Steuerermäßigung für Anliegerbeiträge zum Straßenausbau

  • FG Nürnberg, 11.11.2016 - 4 K 172/15

    Einspruchsverfahren

  • BFH, 20.04.2023 - VI R 23/21

    Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen gemäß § 35a

  • FG Baden-Württemberg, 11.06.2021 - 5 K 2380/19

    Hausnotrufsystem als haushaltsnahe Dienstleistung i.S. des § 35a Abs. 2 EStG

  • FG München, 13.12.2017 - 11 K 2998/16

    Handwerkerleistungen in einem Haushalt

  • FG Nürnberg, 04.08.2017 - 4 K 16/17

    Ermäßigung der tariflichen Einkommensteuer

  • BFH, 20.04.2023 - VI R 24/20

    Steuerermäßigung gemäß § 35a EStG für haushaltsnahe Dienstleistungen und

  • FG München, 19.04.2018 - 13 K 1736/17

    Handwerkerleistung, Bundesfinanzhof, Finanzgericht, Steuerermäßigung,

  • FG Hamburg, 23.11.2017 - 6 K 106/16

    Keine Berücksichtigung von Steuerermäßigungen im Sinne des § 35a EStG bei

  • BFH, 22.02.2023 - VI R 24/20

    Kann Mieter Nebenkosten als haushaltnahe Dienstleistungen absetzen?

  • FG Köln, 21.10.2015 - 3 K 2253/13

    Gewährung einer Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe

  • FG Berlin-Brandenburg, 07.11.2018 - 7 K 7101/16

    Steuerermäßigung gemäß § 35a EStG für Tierbetreuung - Zusammenhang zum Haushalt

  • FG Thüringen, 25.06.2020 - 1 K 103/20

    Keine Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen bei

  • FG Hessen, 23.02.2017 - 11 K 1660/16

    § 35a EStG

  • FG München, 02.12.2020 - 2 K 313/18

    Steuermindernde Berücksichtigung von Aufwendungen für ein Hausnotrufsystem als

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