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   BFH, 13.12.2007 - VI R 57/04   

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BFH, 13.12.2007 - VI R 57/04 (https://dejure.org/2007,1765)
BFH, Entscheidung vom 13.12.2007 - VI R 57/04 (https://dejure.org/2007,1765)
BFH, Entscheidung vom 13. Dezember 2007 - VI R 57/04 (https://dejure.org/2007,1765)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Betriebs-Berater

    Zur Berichtigung einer Lohnsteuerbescheinigung

  • Judicialis

    FGO § 33 Abs. 1; ; EStG § 41c Abs. 3 Satz 1; ; EStG § 42d Abs. 3 Satz 4; ; GVG § 17a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Berichtigung einer Lohnsteuerbescheinigung

  • datenbank.nwb.de

    Zur Berichtigung einer Lohnsteuerbescheinigung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Berichtigung einer Lohnsteuerbescheinigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Berichtigung einer Lohnsteuerbescheinigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berichtigung einer Lohnsteuerbescheinigung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eröffnung des Finanzrechtswegs bei Streitigkeiten über die Höhe des in einer Lohnsteuerbescheinigung auszuweisenden Bruttolohns bei Abrechnung auf Basis einer Nettolohnvereinbarung; Rechtsnatur der Abgrenzung einer sog. abgeleiteten von einer sog. originären ...

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Zur Berichtigung einer Lohnsteuerbescheinigung

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer können nach Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung keine Berichtigung mehr verlangen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Übermittelte Lohnsteuerbescheinigung kann nicht geändert werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Korrektur der Lohnsteuerbescheinigung

Besprechungen u.ä.

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Zur Berichtigung einer Lohnsteuerbescheinigung

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 39b Abs 3 S 1, EStG § 41b Abs 1 S 2, LStR R 119 Abs 4 S 6
    Abfindung; Jahresarbeitslohn; Lohnsteuerbescheinigung; Nettolohn; Sonstiger Bezug

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 220, 124
  • BB 2008, 935
  • DB 2008, 737
  • BStBl II 2008, 434
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 29.06.1993 - VI B 108/92

    Kein Finanzrechtsweg für Klage des Arbeitnehmers gegen Arbeitgeber wegen

    Auszug aus BFH, 13.12.2007 - VI R 57/04
    Das FG hat zwar zu Recht darauf hingewiesen, dass die Voraussetzungen, unter denen nach § 33 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) der Finanzrechtsweg gegeben ist, im Streitfall nicht vorliegen (ausführlich dazu Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. Juni 1993 VI B 108/92, BFHE 171, 409, BStBl II 1993, 760; vgl. auch Schmidt/Drenseck, EStG, 26. Aufl., § 39b Rz 10 f. und § 41b Rz 1).

    Auch soweit sich das zunächst im arbeitsgerichtlichen Verfahren geltend gemachte Begehren der Klägerin auf die Erteilung einer nachträglich korrigierten Lohnsteuerbescheinigung mit nach ihrer Ansicht zutreffenden steuerlichen Eintragungen richtet, geht es ausschließlich um die Klärung der Frage, in welcher Höhe die Beklagte aus der im Wege eines arbeitsgerichtlichen Vergleichs getroffenen Nettolohnvereinbarung (näher zum Begriff z.B. BFH-Urteile vom 6. Dezember 1991 VI R 122/89, BFHE 166, 540, BStBl II 1992, 441, und vom 28. Februar 1992 VI R 146/87, BFHE 167, 507, BStBl II 1992, 733, unter 1. a; Schmidt/ Drenseck, a.a.O., § 39b Rz 11 und § 42d Rz 20) zusätzlichen (Brutto-)Arbeitslohn schuldet und noch durch Zahlungen an das FA erfüllen muss (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 171, 409, BStBl II 1993, 760).

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats fehlt selbst für den Fall, dass der Finanzrechtsweg gegeben ist, bei Streit über eine Nettolohnvereinbarung einer isolierten Klage auf Berichtigung der Lohnsteuerbescheinigung regelmäßig das Rechtsschutzbedürfnis (BFH-Beschluss in BFHE 171, 409, BStBl II 1993, 760, unter 1. c).

    Damit ist im Fall einer Nettolohnvereinbarung die aus Sicht des Arbeitnehmers vorschriftsmäßig einbehaltene Lohnsteuer nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG auf die Einkommensteuer anzurechnen (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 171, 409, BStBl II 1993, 760, unter 1. c).

    Behauptet der Arbeitnehmer eine Nettolohnvereinbarung, so ist er deshalb --was die Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen angeht-- auf die Möglichkeit zu verweisen, das Vorliegen einer solchen Vereinbarung in den Verfahren der Steuerfestsetzung und der Steueranrechnung als bürgerlich-rechtliche Vorfrage durch die Finanzbehörde sowie ggf. die Finanzgerichte klären und gleichzeitig auch endgültig entscheiden zu lassen (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 171, 409, BStBl II 1993, 760, unter 1. c).

  • BFH, 19.10.2001 - VI R 36/96

    Berichtigung der Lohnsteuerbescheinigung - Lohnsteuerbescheinigung -

    Auszug aus BFH, 13.12.2007 - VI R 57/04
    Der BFH hat als Rechtsmittelgericht ebenfalls nicht zu prüfen, ob der beschrittene Rechtsweg zulässig ist (§ 17a Abs. 5 GVG; vgl. auch BFH-Urteil vom 19. Oktober 2001 VI R 36/96, BFH/NV 2002, 340).

    Eine Bindung an den Inhalt der Lohnsteuerbescheinigung besteht bei der Veranlagung nicht (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 340, unter 2. c).

    Nach der Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung kann der Arbeitnehmer eine Berichtigung der Lohnsteuerbescheinigung nicht mehr verlangen (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 340, unter 2. c, und Beschluss vom 24. Januar 2006 VI B 123/05, BFH/NV 2006, 945; Küttner/Huber, Personalbuch 2007, Stichwort Lohnsteuerbescheinigung, Rz 18; Diebold in Herrmann/Heuer/Raupach, § 41b EStG Rz 13).

    Dies ungeachtet dessen, dass arbeitsrechtliche Ansprüche des Arbeitnehmers im Zusammenhang mit der Lohnsteuerbescheinigung nicht über das hinausgehen, wozu der Arbeitgeber im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens verpflichtet ist (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 340, unter 2.).

  • BFH, 28.02.1992 - VI R 146/87

    Annahme des vorschriftsmäßigen Lohnsteuereinbehalts (§ 42d Abs. 3 S. 4 EStG )

    Auszug aus BFH, 13.12.2007 - VI R 57/04
    Auch soweit sich das zunächst im arbeitsgerichtlichen Verfahren geltend gemachte Begehren der Klägerin auf die Erteilung einer nachträglich korrigierten Lohnsteuerbescheinigung mit nach ihrer Ansicht zutreffenden steuerlichen Eintragungen richtet, geht es ausschließlich um die Klärung der Frage, in welcher Höhe die Beklagte aus der im Wege eines arbeitsgerichtlichen Vergleichs getroffenen Nettolohnvereinbarung (näher zum Begriff z.B. BFH-Urteile vom 6. Dezember 1991 VI R 122/89, BFHE 166, 540, BStBl II 1992, 441, und vom 28. Februar 1992 VI R 146/87, BFHE 167, 507, BStBl II 1992, 733, unter 1. a; Schmidt/ Drenseck, a.a.O., § 39b Rz 11 und § 42d Rz 20) zusätzlichen (Brutto-)Arbeitslohn schuldet und noch durch Zahlungen an das FA erfüllen muss (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 171, 409, BStBl II 1993, 760).

    Die Folge einer Nettolohnvereinbarung ist, dass der Arbeitgeber mit der Auszahlung des Nettolohns aus der Sicht des Arbeitnehmers die Lohnsteuer vorschriftsmäßig einbehalten hat (§ 42d Abs. 3 Satz 4 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes --EStG--), weshalb der Arbeitnehmer nur in Anspruch genommen werden kann, wenn er weiß, dass der Arbeitgeber die Lohnsteuer nicht vorschriftsmäßig angemeldet hat, und er diesen Sachverhalt dem FA nicht unverzüglich mitteilt (§ 42d Abs. 3 Satz 4 Nr. 2 EStG; vgl. BFH-Urteil in BFHE 167, 507, BStBl II 1992, 733, unter 1. a).

    Über die arbeitsrechtliche Auslegung des zwischen den Beteiligten geschlossenen Vergleichs als abgeleitete oder originäre Nettolohnvereinbarung (vgl. BFH-Urteil in BFHE 167, 507, BStBl II 1992, 733) war jedoch weder im vorinstanzlichen Verfahren noch im Revisionsverfahren zu entscheiden.

  • BFH, 06.12.1991 - VI R 122/89

    Ausländischer Arbeitgeber - Verpflichtung zum Lohnsteuerabzug - Geltungsbereich

    Auszug aus BFH, 13.12.2007 - VI R 57/04
    Auch soweit sich das zunächst im arbeitsgerichtlichen Verfahren geltend gemachte Begehren der Klägerin auf die Erteilung einer nachträglich korrigierten Lohnsteuerbescheinigung mit nach ihrer Ansicht zutreffenden steuerlichen Eintragungen richtet, geht es ausschließlich um die Klärung der Frage, in welcher Höhe die Beklagte aus der im Wege eines arbeitsgerichtlichen Vergleichs getroffenen Nettolohnvereinbarung (näher zum Begriff z.B. BFH-Urteile vom 6. Dezember 1991 VI R 122/89, BFHE 166, 540, BStBl II 1992, 441, und vom 28. Februar 1992 VI R 146/87, BFHE 167, 507, BStBl II 1992, 733, unter 1. a; Schmidt/ Drenseck, a.a.O., § 39b Rz 11 und § 42d Rz 20) zusätzlichen (Brutto-)Arbeitslohn schuldet und noch durch Zahlungen an das FA erfüllen muss (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 171, 409, BStBl II 1993, 760).

    Auch die Abgrenzung einer sog. abgeleiteten von einer sog. originären Nettolohnvereinbarung (vgl. BFH-Urteil in BFHE 166, 540, BStBl II 1992, 441) ist arbeitsrechtlicher Natur.

  • BFH, 24.01.2006 - VI B 123/05

    NZB: kumulative Urteilsbegründung; ausgelaufenes Recht

    Auszug aus BFH, 13.12.2007 - VI R 57/04
    Nach der Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung kann der Arbeitnehmer eine Berichtigung der Lohnsteuerbescheinigung nicht mehr verlangen (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 340, unter 2. c, und Beschluss vom 24. Januar 2006 VI B 123/05, BFH/NV 2006, 945; Küttner/Huber, Personalbuch 2007, Stichwort Lohnsteuerbescheinigung, Rz 18; Diebold in Herrmann/Heuer/Raupach, § 41b EStG Rz 13).
  • BFH, 30.06.2005 - VI S 7/05

    Lohnsteuerbescheinigung: negativer Kompetenzkonflikt zwischen Arbeitsgericht und

    Auszug aus BFH, 13.12.2007 - VI R 57/04
    Besteht --anders als im Streitfall-- Streit, ob Lohnsteuer-Abzugsbeträge, die in der Lohnabrechnung vorgenommen worden sind, in der Lohnsteuerbescheinigung auszuweisen sind, ist auch nach Auffassung des BFH der Finanzrechtsweg gegeben (vgl. auch BFH-Beschluss vom 30. Juni 2005 VI S 7/05, BFH/NV 2005, 1849; Thomas, Maßnahmen des Arbeitnehmers gegen Fehler beim Lohnsteuerabzug, in: Personalrecht im Wandel, Festschrift für Küttner, München 2006, S. 239 ff., 240).
  • BAG, 11.06.2003 - 5 AZB 1/03

    Rechtsweg; nachträgliche Korrektur einer Lohnsteuerbescheinigung

    Auszug aus BFH, 13.12.2007 - VI R 57/04
    Dem steht nicht entgegen, dass nach Auffassung des BAG (Beschluss vom 11. Juni 2003 5 AZB 1/03, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2003, 2629, BFH/NV 2003, Beilage 4, 253) für eine Klage, die auf die Berichtigung einer Lohnsteuerbescheinigung gerichtet ist, nicht die Gerichte für Arbeitssachen, sondern die Finanzgerichte zuständig sind.
  • FG Berlin, 05.07.2004 - 8 K 8313/03

    Abfindung - Vereinbarung einer Nettolohn-Abfindung

    Auszug aus BFH, 13.12.2007 - VI R 57/04
    Das FG wies die Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 234 veröffentlichten Gründen als unbegründet ab.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.03.2022 - L 12 BA 3/20

    Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung des Arbeitslohns aus Anlass einer

    Der Lohnsteuerabzug darf vom Arbeitgeber gemäß § 41c Abs. 3 EStG grundsätzlich nur bis zur Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung geändert werden, da ansonsten deren Inhalt unrichtig würde (BFH, Urteil vom 13.12.2007 - VI R 57/04 - juris, Rn. 15 f.; Eisgruber, a.a.O., § 41c, Rn. 8; Krüger, in: Schmidt, EStG, 40. Aufl. 2021, § 41c, Rn. 5).
  • BFH, 17.06.2009 - VI R 46/07

    Anfechtung eines Einkommensteuerbescheids zwecks Anrechnung höherer

    Wird der Lohnsteuerabzug des Kalenderjahres mit Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigung abgeschlossen, kann er nach § 41c Abs. 3 Satz 1 EStG nicht mehr geändert werden (BFH-Urteil vom 13. Dezember 2007 VI R 57/04, BFHE 220, 124, BStBl II 2008, 434).
  • BFH, 21.10.2009 - I R 70/08

    Lohnsteuererstattungsanspruch bei abkommenswidriger Lohnsteuereinbehaltung

    Dieses Anfechtungsrecht ist wegen der unterschiedlichen Bedeutung von Lohnsteuer-Anmeldung und Lohnsteuer-Bescheinigung davon unberührt, dass der Arbeitnehmer nach der Übermittlung der Lohnsteuer-Bescheinigung eine Änderung dieser Bescheinigung nicht mehr verlangen kann (§ 41c Abs. 3 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes --EStG 2002--; s. dazu BFH-Urteil vom 13. Dezember 2007 VI R 57/04, BFHE 220, 124, BStBl II 2008, 434).
  • BFH, 13.11.2012 - VI R 38/11

    Veruntreute Beträge kein Arbeitslohn; Änderung von Steueranmeldungen nach

    Nach der Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung kann der Arbeitnehmer eine Berichtigung der Lohnsteuerbescheinigung nicht mehr verlangen, denn diese ist ein Beweispapier über den Lohnsteuerabzug, so wie er tatsächlich stattgefunden hat (vgl. BFH-Urteile vom 13. Dezember 2007 VI R 57/04, BFHE 220, 124, BStBl II 2008, 434; vom 30. Oktober 2008 VI R 10/05, BFHE 223, 202, BStBl II 2009, 354).
  • BAG, 07.05.2013 - 10 AZB 8/13

    Berichtigung einer Lohnsteuerbescheinigung - Rechtsweg

    Der Bundesfinanzhof hat in seiner Entscheidung vom 13. Dezember 2007 (- VI R 57/04 - Rn. 12, BFHE 220, 124; ebenso 30. Juni 2005 - VI S 7/05 - Rn. 4) ausdrücklich festgehalten, dass dann, wenn die Entscheidung des Streits um die richtige Ausfüllung der Lohnsteuerbescheinigung die Anwendung steuerrechtlicher Normen erfordert, der Rechtsweg zu den Finanzgerichten gegeben ist.
  • BFH, 30.10.2008 - VI R 10/05

    Änderung der Steuerfestsetzung nach § 167 Abs. 1 Satz 1 AO nach Übermittlung oder

    Nach der Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung kann der Arbeitnehmer eine Berichtigung der Lohnsteuerbescheinigung nicht mehr verlangen, denn diese ist ein Beweispapier über den Lohnsteuerabzug, so wie er tatsächlich stattgefunden hat (vgl. BFH-Urteil vom 13. Dezember 2007 VI R 57/04, BFHE 220, 124, BStBl II 2008, 434, m.w.N.).
  • BFH, 18.08.2011 - VII B 9/11

    Keine Bindung des FA an die in einer Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesenen

    Vielmehr entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) --und ist daher nicht klärungsbedürftig--, dass die Lohnsteuerbescheinigung lediglich einen widerlegbaren Beweis im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung erbringt und somit bei der Veranlagung keine Bindung an ihren Inhalt besteht (BFH-Urteile vom 19. Oktober 2001 VI R 36/96, BFH/NV 2002, 340; vom 13. Dezember 2007 VI R 57/04, BFHE 220, 124, BStBl II 2008, 434; BFH-Beschluss vom 7. Februar 2008 VI B 110/07, BFH/NV 2008, 944).
  • LAG Köln, 08.05.2020 - 4 Sa 324/19

    Abfindung; Abführen von Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag; Abrechnung;

    Ausweislich der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, dem die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes folgt, ist die Lohnsteuerbescheinigung ein Beweispapier über den Lohnsteuerabzug, wie er tatsächlich stattgefunden hat (vgl. hierzu ausdrücklich BFH, Urteil vom 13. Dezember 2007 - VI R 57/04, Rn. 16, juris; BFH, Urteil vom 30. Oktober 2008 - VI R 10/05, Rn. 10, juris; BAG, Beschluss vom 7. Mai 2013 - 10 AZB 8/13, Rn. 13, juris).

    Eine Bindung an den Inhalt der Lohnsteuerbescheinigung besteht bei der steuerrechtlichen Veranlagung nicht (so: BFH, Urteil vom 13. Dezember 2007 - VI R 57/04, juris).

  • BFH, 04.09.2008 - VI B 108/07

    Rechtsweg bei Streit um die Berichtigung einer Lohnsteuerbescheinigung - hier:

    Die Lohnsteuerbescheinigung, zu deren Erstellung der Arbeitgeber nach Maßgabe des § 41b des Einkommensteuergesetzes verpflichtet ist, ist eine Urkunde, die dem leichteren Nachweis steuerlicher Verhältnisse bei der Einkommensteuer-Veranlagung dient (vgl. BFH-Urteil vom 13. Dezember 2007 VI R 57/04, BStBl II 2008, 434; Thomas, Maßnahmen des Arbeitnehmers gegen Fehler beim Lohnsteuerabzug, in: Personalrecht im Wandel, Festschrift für Küttner, München 2006, S. 239 ff., 239).

    Die letztgenannte Frage prägt insbesondere dann den Kern des Rechtsstreits, wenn um Bestehen und Inhalt einer Nettolohnvereinbarung (vgl. dazu z.B. BFH-Urteil in BStBl II 2008, 434, m.w.N.) gestritten und damit nach dem sachlichen Gehalt des Klagebegehrens zusätzlicher Lohn gefordert wird (vgl. dazu auch BFH-Beschluss vom 30. Juni 2005 VI S 7/05, BFH/NV 2005, 1849).

  • FG Rheinland-Pfalz, 16.10.2014 - 4 K 1182/13

    Frist für Wahlrechtsausübung hinsichtlich Lohnsteuerpauschalierung gem. § 40 Abs.

    Die Lohnsteuerbescheinigung ist eine Urkunde, die dem leichteren Nachweis steuerlicher Verhältnisse bei der Einkommensteuerveranlagung dient (vgl. BFH-Urteil vom 13. Dezember 2007 - VI R 57/04, BStBl. II 2008, 434).
  • FG Düsseldorf, 28.01.2016 - 16 K 3444/14

    Auswirkungen einer nur teilweisen inländischen Besteuerung von Einnahmen aus

  • BFH, 30.09.2020 - VI R 34/18

    Keine allgemeine Änderungssperre durch § 41c Abs. 3 Satz 4 EStG

  • LAG Baden-Württemberg, 02.02.2011 - 18 Ta 2/11

    Verweisung des Rechtsstreits an das Sozialgericht - Anspruch auf Korrekturmeldung

  • LAG Baden-Württemberg, 24.03.2011 - 21 Ta 2/11

    Rechtsweg - Berichtigung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung

  • ArbG Bonn, 15.05.2019 - 2 Ca 2034/18

    Besonderer Erfüllungseinwand

  • FG Niedersachsen, 10.07.2008 - 11 K 335/06

    Anfechtungsrecht des Arbeitnehmers gegen Lohnsteueranmeldungen des Arbeitgebers;

  • BFH, 26.08.2008 - VI B 68/08

    Bestimmung des örtlich zuständigen Finanzgerichts durch den BFH, wenn der

  • BFH, 24.09.2008 - VI B 107/07

    Zulassung der Revision bei objektiv willkürlicher oder greifbar gesetzeswidriger

  • BFH, 09.04.2008 - VI B 98/07

    Berichtigung einer Lohnsteuerbescheinigung - Bindung des FG an den

  • LAG Niedersachsen, 19.06.2008 - 4 Sa 20/08

    Höhe der vom Arbeitgeber einzubehaltenen Lohnsteuer bei einer

  • LAG Hamm, 04.10.2013 - 10 Sa 621/13

    Steuerliche Behandlung einer Nachtschichtzulage

  • FG Münster, 14.12.2011 - 10 K 811/11

    Eröffnung des Finanzrechtswegs, Bindung an Verweisungsbeschluss, Örtliche

  • FG Münster, 30.03.2011 - 8 K 1968/10

    Keine Eröffnung des Rechtswegs zu den Finanzgerichten für Klagen eines

  • FG Niedersachsen, 01.08.2008 - 11 K 239/08

    Eröffnung des Rechtsweges zu den Arbeitsgerichten für Klagen eines Arbeitnehmers

  • FG Düsseldorf, 21.08.2015 - 16 K 461/14

    Anspruch eines Unternehmens auf Erstattung von abgeführter deutscher Lohnsteuer

  • SG Stuttgart, 23.11.2018 - S 5 AL 5337/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsweg - Klage auf Berichtigung einer

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