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   BFH, 19.04.2012 - VI R 59/11   

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https://dejure.org/2012,17541
BFH, 19.04.2012 - VI R 59/11 (https://dejure.org/2012,17541)
BFH, Entscheidung vom 19.04.2012 - VI R 59/11 (https://dejure.org/2012,17541)
BFH, Entscheidung vom 19. April 2012 - VI R 59/11 (https://dejure.org/2012,17541)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Wohnen am Beschäftigungsort bei doppelter Haushaltsführung

  • openjur.de

    Wohnen am Beschäftigungsort bei doppelter Haushaltsführung

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5, FGO § 118 Abs 2
    Wohnen am Beschäftigungsort bei doppelter Haushaltsführung

  • Bundesfinanzhof

    Wohnen am Beschäftigungsort bei doppelter Haushaltsführung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 EStG 2002, § 118 Abs 2 FGO
    Wohnen am Beschäftigungsort bei doppelter Haushaltsführung

  • IWW
  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Wohnen am Beschäftigungsort bei doppelter Haushaltsführung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 2
    Revisionsgerichtliche Überprüfung einer gerichtlichen Entscheidung über die Berücksichtigung der Kosten für eine doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit

  • datenbank.nwb.de

    Wohnen am Beschäftigungsort bei doppelter Haushaltsführung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnen am Beschäftigungsort bei doppelter Haushaltsführung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wohnen am Beschäftigungsort

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Revisionsgerichtliche Überprüfung einer gerichtlichen Entscheidung über die Berücksichtigung der Kosten für eine doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit

  • beck.de (Kurzmitteilung)

    Wohnen am Beschäftigungsort bei doppelter Haushaltsführung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Wohnen am Beschäftigungsort bei doppelter Haushaltsführung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Beschäftigungsort bei einer doppelten Haushaltsführung

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Wohnen am Beschäftigungsort bei doppelter Haushaltsführung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wann liegt eine Wohnung am Beschäftigungsort vor?

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Wohnen am Beschäftigungsort bei doppelter Haushaltsführung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Werbungskosten bei Zugfahrt von einer Stunde

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 237, 449
  • NJW 2012, 2687
  • NZA 2012, 970
  • DB 2012, 1545
  • BStBl II 2012, 833
  • NZA-RR 2012, 484
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 09.11.1971 - VI R 96/70

    Wohnen am Beschäftigungsort - Umgebung der politischen Gemeinde - Ort der

    Auszug aus BFH, 19.04.2012 - VI R 59/11
    So hatte der Senat bereits mit Urteil vom 9. November 1971 VI R 96/70 (BFHE 103, 506, BStBl II 1972, 134, s. auch Senatsurteil vom 16. Dezember 1981 VI R 227/80, BFHE 135, 57, BStBl II 1982, 302) entschieden, dass ein Arbeitnehmer auch dann am Beschäftigungsort i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG wohnt, wenn er in der Umgebung der politischen Gemeinde wohnt, in der sich seine Arbeitsstätte befindet, und von hier aus zur Arbeitsstätte fährt.

    Denn der erkennende Senat hatte dazu schon in seinem Urteil aus dem Jahr 1971 (BFHE 103, 506, BStBl II 1972, 134) darauf hingewiesen, dass der Begriff "Wohnen am Beschäftigungsort" weitgehend unverändert auf einen Erlass des Reichsministers der Finanzen vom 6. Dezember 1930 (RStBl 1930, 782) zurückgehe, deshalb unter Berücksichtigung der seitdem eingetretenen Entwicklung der Verhältnisse auszulegen sei, und hatte auf dieser Grundlage schon damals den Begriff "Beschäftigungsort" nicht auf die politische Gemeinde begrenzt, sondern die gesamte Umgebung einbezogen.

  • BFH, 02.10.2008 - VI B 33/08

    Doppelte Haushaltsführung: Begriff des "Beschäftigungsortes"

    Auszug aus BFH, 19.04.2012 - VI R 59/11
    Der BFH habe in seinem Beschluss vom 2. Oktober 2008 VI B 33/08 (juris) bei der Auslegung des Begriffs am Beschäftigungsort bei einer Entfernung von 62 km zwischen Zweitwohnung und Arbeitsstätte kein Wohnen am Beschäftigungsort angenommen.

    Diesen Grundsätzen entspricht es schließlich, wenn der Senat mit Beschluss vom 2. Oktober 2008 VI B 33/08 (juris) im dort entschiedenen Streitfall auf der Grundlage der dazu getroffenen tatsächlichen Feststellungen des FG dessen Würdigung nicht beanstandet hatte, dass angesichts der dort gegebenen individuellen Lage und Entfernung zwischen der Zweitwohnung des Klägers und dessen Beschäftigungsort (62 km) keine Wohnung am Beschäftigungsort vorgelegen hatte.

  • BFH, 16.12.1981 - VI R 227/80

    Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung sind

    Auszug aus BFH, 19.04.2012 - VI R 59/11
    So hatte der Senat bereits mit Urteil vom 9. November 1971 VI R 96/70 (BFHE 103, 506, BStBl II 1972, 134, s. auch Senatsurteil vom 16. Dezember 1981 VI R 227/80, BFHE 135, 57, BStBl II 1982, 302) entschieden, dass ein Arbeitnehmer auch dann am Beschäftigungsort i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG wohnt, wenn er in der Umgebung der politischen Gemeinde wohnt, in der sich seine Arbeitsstätte befindet, und von hier aus zur Arbeitsstätte fährt.
  • BFH, 09.08.2007 - VI R 10/06

    Abzugsgrenzen für Wohnungskosten bei doppelter Haushaltsführung

    Auszug aus BFH, 19.04.2012 - VI R 59/11
    Das Finanzgericht (FG) berücksichtigte als notwendige Mehraufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung die Aufwendungen für die Unterkunft unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 9. August 2007 VI R 10/06 (BFHE 218, 380, BStBl II 2007, 820) anteilig im Umfang für die Kosten einer 60 qm Wohnung am Beschäftigungsort sowie die Aufwendungen für die Familienheimfahrten.
  • BFH, 05.03.2009 - VI R 23/07

    Rechtsprechungsänderung bei doppelter Haushaltsführung in sog.

    Auszug aus BFH, 19.04.2012 - VI R 59/11
    Denn liegt eine doppelte Haushaltsführung dann vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes, in dem er einen eigenen Hausstand unterhält, beschäftigt ist und auch am Beschäftigungsort wohnt, und ist die Errichtung des Zweithaushalts am Beschäftigungsort beruflich veranlasst, wenn der Arbeitnehmer den Zweithaushalt unterhält, um von dort aus seinen Arbeitsplatz aufsuchen zu können (BFH-Urteile vom 5. März 2009 VI R 23/07, BFHE 224, 420, BStBl II 2009, 1016; VI R 58/06, BFHE 224, 413, BStBl II 2009, 1012; VI R 31/08, BFH/NV 2009, 1256), dann wohnt der Arbeitnehmer in einer Wohnung am Beschäftigungsort, wenn er von dort aus ungeachtet von Gemeinde- oder Landesgrenzen seine Arbeitsstätte täglich aufsuchen kann.
  • BFH, 05.03.2009 - VI R 31/08

    Rechtsprechungsänderung bei doppelter Haushaltsführung in Wegverlegungsfällen

    Auszug aus BFH, 19.04.2012 - VI R 59/11
    Denn liegt eine doppelte Haushaltsführung dann vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes, in dem er einen eigenen Hausstand unterhält, beschäftigt ist und auch am Beschäftigungsort wohnt, und ist die Errichtung des Zweithaushalts am Beschäftigungsort beruflich veranlasst, wenn der Arbeitnehmer den Zweithaushalt unterhält, um von dort aus seinen Arbeitsplatz aufsuchen zu können (BFH-Urteile vom 5. März 2009 VI R 23/07, BFHE 224, 420, BStBl II 2009, 1016; VI R 58/06, BFHE 224, 413, BStBl II 2009, 1012; VI R 31/08, BFH/NV 2009, 1256), dann wohnt der Arbeitnehmer in einer Wohnung am Beschäftigungsort, wenn er von dort aus ungeachtet von Gemeinde- oder Landesgrenzen seine Arbeitsstätte täglich aufsuchen kann.
  • BFH, 05.03.2009 - VI R 58/06

    Rechtsprechungsänderung bei doppelter Haushaltsführung in sog.

    Auszug aus BFH, 19.04.2012 - VI R 59/11
    Denn liegt eine doppelte Haushaltsführung dann vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes, in dem er einen eigenen Hausstand unterhält, beschäftigt ist und auch am Beschäftigungsort wohnt, und ist die Errichtung des Zweithaushalts am Beschäftigungsort beruflich veranlasst, wenn der Arbeitnehmer den Zweithaushalt unterhält, um von dort aus seinen Arbeitsplatz aufsuchen zu können (BFH-Urteile vom 5. März 2009 VI R 23/07, BFHE 224, 420, BStBl II 2009, 1016; VI R 58/06, BFHE 224, 413, BStBl II 2009, 1012; VI R 31/08, BFH/NV 2009, 1256), dann wohnt der Arbeitnehmer in einer Wohnung am Beschäftigungsort, wenn er von dort aus ungeachtet von Gemeinde- oder Landesgrenzen seine Arbeitsstätte täglich aufsuchen kann.
  • FG Münster, 19.10.1999 - 13 K 2468/94
    Auszug aus BFH, 19.04.2012 - VI R 59/11
    Dementsprechend haben auch bisher schon Entscheidungen der Finanzgerichte sowie die Kommentarliteratur eine Wohnung am Beschäftigungsort bejaht, wenn sie in einem Bereich liegt, von dem aus der Arbeitnehmer üblicherweise täglich zu diesem Ort fahren kann (vgl. Urteil des FG des Saarlandes vom 25. Juni 1993  1 K 189/92, EFG 1994, 201; Urteil des FG Münster vom 19. Oktober 1999  13 K 2468/94 E, juris; von Bornhaupt, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 9 Rz G 50; Wagner, in: Heuermann/Wagner, LohnSt, F, Rz 313; Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, "Doppelte Haushaltsführung" Rz 46; Bergkemper in Herrmann/Heuer/Raupach, § 9 EStG Rz 505; Blümich/Thürmer, § 9 EStG Rz 365; jeweils m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 13.10.2011 - 11 K 4448/10

    Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung auch absetzbar bei Zweitwohnung in

    Auszug aus BFH, 19.04.2012 - VI R 59/11
    Die dagegen auf Berücksichtigung der Kosten als Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung gerichtete Klage war aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2012, 36 veröffentlichten Gründen erfolgreich.
  • FG Saarland, 25.06.1993 - 1 K 189/92

    Lohnsteuer; doppelte Haushaltsführung einer Ledigen im Einzugsbereich des

    Auszug aus BFH, 19.04.2012 - VI R 59/11
    Dementsprechend haben auch bisher schon Entscheidungen der Finanzgerichte sowie die Kommentarliteratur eine Wohnung am Beschäftigungsort bejaht, wenn sie in einem Bereich liegt, von dem aus der Arbeitnehmer üblicherweise täglich zu diesem Ort fahren kann (vgl. Urteil des FG des Saarlandes vom 25. Juni 1993  1 K 189/92, EFG 1994, 201; Urteil des FG Münster vom 19. Oktober 1999  13 K 2468/94 E, juris; von Bornhaupt, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 9 Rz G 50; Wagner, in: Heuermann/Wagner, LohnSt, F, Rz 313; Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, "Doppelte Haushaltsführung" Rz 46; Bergkemper in Herrmann/Heuer/Raupach, § 9 EStG Rz 505; Blümich/Thürmer, § 9 EStG Rz 365; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 16.11.2017 - VI R 31/16

    Doppelte Haushaltsführung - Hauptwohnung am Beschäftigungsort

    An dieser dem Tatbestand der doppelten Haushaltsführung und dem Veranlassungsprinzip geschuldeten Rechtsprechung hat der Senat grundsätzlich festgehalten (aus neuerer Zeit z.B. Senatsurteile vom 19. April 2012 VI R 59/11, BFHE 237, 449, BStBl II 2012, 833, und vom 26. Juni 2014 VI R 59/13, BFH/NV 2015, 10).

    Er hat entschieden, dass eine Wohnung dem Wohnen am Beschäftigungsort dient, wenn sie dem Arbeitnehmer ungeachtet von Gemeinde- oder Landesgrenzen ermöglicht, seine Arbeitsstätte täglich aufzusuchen, und hat dies bei Wegezeiten von etwa einer Stunde bejaht (Senatsurteile in BFHE 237, 449, BStBl II 2012, 833, und in BFH/NV 2015, 10).

    Denn die Antwort darauf kann nur aufgrund der Berücksichtigung und Würdigung aller wesentlichen Umstände des Einzelfalls gegeben werden und ist insbesondere von den individuellen Verkehrsverbindungen und Wegezeiten zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte abhängig; dabei ist naturgemäß die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ein wesentliches, allerdings kein allein entscheidungserhebliches Merkmal (Senatsurteile in BFHE 237, 449, BStBl II 2012, 833, und in BFH/NV 2015, 10).

  • BFH, 16.01.2018 - VI R 2/16

    Doppelte Haushaltsführung - Hauptwohnung am Beschäftigungsort

    So hatte der Senat bereits mit Urteil vom 9. November 1971 VI R 96/70 (BFHE 103, 506, BStBl II 1972, 134; s.a. Senatsurteil vom 16. Dezember 1981 VI R 227/80, BFHE 135, 57, BStBl II 1982, 302) darauf erkannt, dass ein Arbeitnehmer auch dann am Beschäftigungsort i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG wohnt, wenn er in der Umgebung der politischen Gemeinde wohnt, in der sich seine Arbeitsstätte befindet, und von dort aus zur Arbeitsstätte fährt (aus neuerer Zeit z.B. Senatsurteile vom 19. April 2012 VI R 59/11, BFHE 237, 449, BStBl II 2012, 833; vom 26. Juni 2014 VI R 59/13, BFH/NV 2015, 10, und vom 16. November 2017 VI R 31/16, BFHE 260, 143).

    Er hat entschieden, dass eine Wohnung dem Wohnen am Beschäftigungsort dient, wenn sie dem Arbeitnehmer ungeachtet von Gemeinde- oder Landesgrenzen ermöglicht, seine Arbeitsstätte täglich aufzusuchen, und hat dies bei Wegezeiten von etwa einer Stunde bejaht (Senatsurteile in BFHE 237, 449, BStBl II 2012, 833, und in BFH/NV 2015, 10).

    Denn die Antwort darauf kann nur aufgrund der Berücksichtigung und Würdigung aller wesentlichen Umstände des Einzelfalles gegeben werden und ist insbesondere von den individuellen Verkehrsverbindungen und Wegezeiten zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte abhängig; dabei ist naturgemäß die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ein wesentliches, allerdings kein allein entscheidungserhebliches Merkmal (Senatsurteile in BFHE 237, 449, BStBl II 2012, 833, und in BFH/NV 2015, 10).

  • FG Münster, 10.02.2017 - 4 K 1429/15

    Abziehbarkeit von Aufwendungen für die Familienheimfahrten und die Miete einer

    Er erfasst auch die Umgebung der politischen Gemeinde, in der sich seine Arbeitsstätte befindet, und von der aus der Arbeitnehmer zur Arbeitsstätte fährt (vgl. BFH-Urteil vom 19. April 2012 VI R 59/11, BFHE 237, 449, BStBl II 2012, 833).

    Das erfordert, dass die Wohnung am Beschäftigungsort in einem Bereich liegt, von dem aus der Arbeitnehmer üblicherweise täglich zu diesem Ort fahren kann (BFH-Urteil vom 19. April 2012 VI R 59/11, a.a.O.).

    Denn die Antwort darauf kann nur aufgrund der Berücksichtigung und Würdigung aller wesentlichen Umstände des Einzelfalles gegeben werden und ist insbesondere von den individuellen Verkehrsverbindungen zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte abhängig; dabei ist naturgemäß die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ein wesentliches, allerdings nicht allein entscheidungserhebliches Merkmal (BFH-Urteil vom 19. April 2012 VI R 59/11, a.a.O.).

    Es liegt eine Vielzahl politischer Gemeinden zwischen beiden Orten und es kann aus Sicht des Senats auch bei großzügiger Betrachtung nicht davon gesprochen werden, dass C-Stadt (BW) noch zur "Umgebung" von A-Stadt (Hessen) gehören würde (vgl. Verweis des BFH im Urteil vom 19. April 2012 VI R 59/11, a.a.O. auf den Erlass des Reichsministers der Finanzen vom 6. Dezember 1930, RStBl 1930, 782).

    Dabei mag offenbleiben, ob der Senat im Sachverhalt des BFH-Urteils vom 19. April 2012 (VI R 59/11, a.a.O.) bei der dortigen Entfernung von 141 km - in Kombination mit der dortigen Fahrzeit - noch von einer Wohnung am Beschäftigungsort sprechen könnte.

    Im Streitfall bestehen darüber hinaus auch keine Besonderheiten des Einzelfalls, die - wie im Fall des BFH-Urteils vom 19. April 2012 (VI R 59/11, a.a.O.) die Verlegung des Firmensitzes des Arbeitgebers, die auch für die Vorinstanz ausschlaggebend war (FG Düsseldorf, Urteil vom 13. Oktober 2011 11 K 4448/10 E, EFG 2012, 36 unter 1. a.E.) - trotz Fahrzeit und Entfernung eine andere Sichtweise rechtfertigen könnten.

  • FG Berlin-Brandenburg, 16.12.2015 - 7 K 7366/13

    Zum Beschäftigungsort bei doppelter Haushaltsführung

    Dabei ist unter Beschäftigungsort nicht die jeweilige politische Gemeinde zu verstehen, sondern der Bereich, der zu der konkreten Anschrift der Arbeitsstätte (noch) als Einzugsgebiet anzusehen ist (Bundesfinanzhof -BFH-, Urteil vom 19.04.2012 - VI R 59/11, Bundessteuerblatt -BStBl. - II 2012, 833; FG Hamburg, Urteile vom 26.02.2014 - 1 K 234/12, EFG 2014, 1185, und vom 17.12.2014 - 2 K 113/14, EFG 2015, 808, mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 26.06.2014 - VI R 59/13

    Wohnen am Beschäftigungsort bei doppelter Haushaltsführung

    Die Entscheidung darüber, ob eine solche Wohnung so gelegen ist, dass der Arbeitnehmer in zumutbarer Weise täglich von dort seine Arbeitsstätte aufsuchen kann, obliegt in erster Linie der tatrichterlichen Würdigung durch das Finanzgericht (Anschluss an BFH-Urteil vom 19. April 2012 VI R 59/11, BFHE 237, 449, BStBl II 2012, 833).

    Der Senat hat in der Entscheidung vom 19. April 2012 VI R 59/11 (BFHE 237, 449, BStBl II 2012, 833) die Auffassung vertreten, dass eine Wohnung dem Wohnen am Beschäftigungsort dient, wenn sie dem Arbeitnehmer ungeachtet von Gemeinde- oder Landesgrenzen ermöglicht, seine Arbeitsstätte täglich aufzusuchen.

    Nach Maßgabe der im Urteil in BFHE 237, 449, BStBl II 2012, 833 genannten Rechtsgrundlagen hat das FG zu Recht festgestellt, dass die fragliche Wohnung des Klägers in Z eine Wohnung am Beschäftigungsort im Sinne der doppelten Haushaltsführung darstellt.

    Dies entspricht, wie sich aus dem zitierten Urteil in BFHE 237, 449, BStBl II 2012, 833 ergibt, auch der Auffassung des Senats.

  • FG Hamburg, 17.12.2014 - 2 K 113/14

    Doppelte Haushaltsführung: Wohnung im Umfeld einer Großstadt - Feststellungslast

    Insbesondere ist darunter nicht nur dieselbe politische Gemeinde zu verstehen; zum Beschäftigungsort zählt auch das gesamte Einzugsgebiet dieses Ortes (vgl. BFH-Urteil vom 19.04.2012 VI R 59/11, BStBl II 2012, 833; Beschluss vom 02.10.2008 VI B 33/08, juris; Urteil vom 09.11.1971 VI R 96/70, BStBl II 1972, 134; FG Hamburg, Urteil vom 26.02.2014 1 K 234/12, EFG 2014, 1185; jeweils m. w. N.).

    So hat der BFH in dem Verfahren VI R 59/11 (BStBl II 2012, 833) bei einer Zugfahrzeit von einer Stunde und einer Entfernung zwischen Zweitwohnung und Arbeitsplatz von 141 km eine Wohnung am Beschäftigungsort bejaht.

    Dass der Arbeitnehmer in zumutbarer Weise täglich von dort seine Arbeitsstätte aufsuchen kann, obliegt in erster Linie der tatrichterlichen Würdigung durch das Finanzgericht (BFH-Urteil vom 19.04.2012 VI R 59/11, BStBl II 2012, 833).

  • BFH, 12.12.2012 - VI B 50/12

    Schlüssige Darlegung eines Verfahrensmangels wegen Nichtaussetzung bzw. Ruhen des

    NV: Die Rechtsfrage, wann eine Wohnung dem Wohnen "am Beschäftigungsort" dient, ist geklärt (Hinweis auf BFH-Urteil vom 19. April 2012 VI R 59/11, BFHE 237, 449, BStBl II 2012, 833).

    Auch das mittlerweile mit Urteil vom 19. April 2012 durch den Senat entschiedene Verfahren VI R 59/11 (BFHE 237, 447, BStBl II 2012, 835) führte nicht dazu, dass das FG das Klageverfahren aussetzen oder zum Ruhen bringen musste.

    a) Der erkennende Senat hat in dem Revisionsverfahren zur Frage des Wohnens am Beschäftigungsort mittlerweile mit Urteil in BFHE 237, 449, BStBl II 2012, 835 entschieden.

  • FG Münster, 27.06.2013 - 3 K 4315/12

    Begründung einer doppelten Haushaltsführung

    Soweit sich der BFH in seinem Urteil vom 19.04.2012 (VI R 59/11, BFH/NV 2012, 1378) dahingehend geäußert habe, dass auch bei einer Entfernung von 141 km zwischen Zweitwohnsitz und Beschäftigungsort eine doppelte Haushaltsführung gegeben sein könne, liege dem vom BFH entschiedenen Fall ein anderer Sachverhalt zu Grunde, da dort der Arbeitgeber seinen Firmensitz vom Ort des beruflich bedingten Zweitwohnsitzes wegverlegt habe.

    In seinem Urteil vom 19.04.2012 (VI R 59/11, BStBl II 2012, 833) geht der BFH davon aus, dass ein Arbeitnehmer in einer Wohnung am Beschäftigungsort jedenfalls dann wohnt, wenn er von dort aus ungeachtet von Gemeinde- oder Landesgrenzen seine Arbeitsstätte täglich aufsuchen kann.

    Die vom Kläger in E genommene Zweitwohnung ist auch als Wohnung am Beschäftigungsort anzusehen, da sie unter Zugrundelegung der Grundsätze des Urteils des BFH, vom 19.04.2012 (VI R 59/11, BStBl II 2012, 833) noch als im Einzugsbereich von B belegen anzusehen ist.

  • FG Hamburg, 26.02.2014 - 1 K 234/12

    Doppelte Haushaltsführung innerhalb einer großflächigen Gemeinde?

    Hierzu nehmen die Kläger insbesondere Bezug auf eine Entscheidung des Finanzgerichts (FG) Berlin vom 29.07.1985, VIII 221/84, EFG 1986, 286, in der eine doppelte Haushaltsführung bei einem Familienhausstand und einer Unterkunft in einem Personalwohnheim beim Arbeitsplatz jeweils innerhalb Berlins, aber mit einer Entfernung von 15 bis 20 km zwischen der Familienwohnung und der Zweitwohnung bejaht wurde, sowie auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 19.04.2012, VI R 59/11, BFHE 237, 449, BStBl II 2012, 833 zum Begriff der Wohnung am Beschäftigungsort.

    In der ständigen Rechtsprechung des BFH ist anerkannt, dass der Begriff des Beschäftigungsortes weit auszulegen und darunter insbesondere nicht nur dieselbe politische Gemeinde zu verstehen ist (vgl. z. B. BFH vom 19.04.2012, VI R 59/11, BFHE 237, 449, BStBl II 2012, 833).

  • FG Nürnberg, 06.11.2019 - 3 K 911/18

    Aufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung

    Er hat entschieden, dass eine Wohnung dem Wohnen am Beschäftigungsort dient, wenn sie dem Arbeitnehmer ungeachtet von Gemeinde- oder Landesgrenzen ermöglicht, seine Arbeitsstätte täglich aufzusuchen, und hat dies bei einer einfachen Entfernung von 36 km oder Wegezeiten von etwa einer Stunde bejaht (vgl. BFH-Urteile vom 19.04.2012 VI R 59/11, BStBl. II 2012, 833 Rn. 15; vom 16.11.2017 VI R 31/16, BStBl. II 2018, 404 m.w.N.; Schmidt/Krüger, EStG, 38. Aufl., § 9 Rz. 229; Oertel bei Kirchhof, EStG 18. Auflage, § 9 Rz. 108f).

    Sie ist aufgrund der Berücksichtigung und Würdigung aller wesentlichen Umstände des Einzelfalls zu treffen und ist insbesondere von den individuellen Verkehrsverbindungen und Wegezeiten zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte abhängig; dabei ist naturgemäß die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ein wesentliches, allerdings kein allein entscheidungserhebliches Merkmal (vgl. BFH-Urteile vom 16.01.2018 VI R 2/16, BFH/NV 2018, 712; vom 19.04.2012 VI R 59/11, BStBl. II 2012, 833 Rn. 13).

  • FG Köln, 06.11.2014 - 13 K 1665/12

    Ortsübliche Durchschnittsmiete bei doppelter Haushaltsführung

  • FG Berlin-Brandenburg, 08.11.2021 - 7 K 7009/19

    Einkommensteuer 2015 bis 2017

  • FG Münster, 06.06.2014 - 4 K 3546/11

    Mittelpunkt der Lebensinteressen, Wohnung am Beschäftigungsort

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