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   BFH, 14.06.2007 - VI R 60/05   

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https://dejure.org/2007,991
BFH, 14.06.2007 - VI R 60/05 (https://dejure.org/2007,991)
BFH, Entscheidung vom 14.06.2007 - VI R 60/05 (https://dejure.org/2007,991)
BFH, Entscheidung vom 14. Juni 2007 - VI R 60/05 (https://dejure.org/2007,991)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Judicialis

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5
    Doppelte Haushaltsführung eines Alleinstehenden bei unentgeltlicher Nutzung der Wohnung; Umzugskostenabzug im Rahmen doppelter Haushaltsführung nur bei Nachweis

  • datenbank.nwb.de

    Doppelte Haushaltsführung eines Alleinstehenden bei unentgeltlicher Nutzung der Wohnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eigener Hausstand eines alleinstehenden Arbeitnehmers

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Doppelte Haushaltsführung eines Alleinstehenden bei unentgeltlicher Nutzung der Wohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Doppelte Haushaltsführung eines Alleinstehenden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Doppelte Haushaltsführung eines Alleinstehenden

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Geltendmachung von Werbungskosten bei Mehraufwendungen wegen einer aus beruflichem Anlass gegründeten doppelten Haushaltsführung; Unterhalten eines eigenen Hausstandes durch einen alleinstehenden Arbeitnehmer; Eingliederung eines Alleinstehenden in einen fremden ...

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Doppelte Haushaltsführung bei unentgeltlich genutzter Wohnung im Elternhaus

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Doppelte Haushaltsführung fraglich bei kostenloser Wohnung bei Eltern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abzug der Kosten doppelter Haushaltsführung auch ohne Zahlung von Miete

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5, EStG § 12 Nr 1
    Alleinstehender; Doppelte Haushaltsführung; Kostenbeteiligung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 218, 229
  • NZM 2008, 54
  • BB 2007, 1993
  • DB 2007, 2069
  • BStBl II 2007, 890
  • NZA-RR 2008, 28
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 05.10.1994 - VI R 62/90

    Doppelte Haushaltsführung eines nicht verheirateten Arbeitnehmers (§ 9 EStG )

    Auszug aus BFH, 14.06.2007 - VI R 60/05
    b) Ein "eigener" Hausstand erfordert, dass er vom Arbeitnehmer aus eigenem oder abgeleitetem Recht genutzt wird (BFH-Urteil vom 5. Oktober 1994 VI R 62/90, BFHE 175, 430, BStBl II 1995, 180).

    Der BFH hat diese Rechtsprechung, die grundsätzlich einen Familienhaushalt voraussetzte, mit dem Urteil in BFHE 175, 430, BStBl II 1995, 180 aufgegeben.

  • BFH, 04.11.2003 - VI R 170/99

    Eigener Hausstand des AN bei Vorbehaltsnießbrauch der Eltern als Voraussetzung

    Auszug aus BFH, 14.06.2007 - VI R 60/05
    Hier gilt nichts Anderes als bei einem Familienhaushalt, bei dem es, wie dargestellt, auf die finanzielle Beteiligung des auswärts Beschäftigten an der "Haushaltsführung" ankommt (s. dazu auch BFH-Urteile vom 12. September 2000 VI R 165/97, BFHE 193, 282, BStBl II 2001, 29; vom 4. November 2003 VI R 170/99, BFHE 203, 386, BStBl II 2004, 16; vom 14. Oktober 2004 VI R 82/02, BFHE 207, 292, BStBl II 2005, 98).
  • BFH, 01.02.2007 - VI R 77/05

    Die Renovierung einer Hausfassade ist keine haushaltsnahe Dienstleistung

    Auszug aus BFH, 14.06.2007 - VI R 60/05
    Unter dem Begriff des Haushalts ist die Wirtschaftsführung mehrerer (in einer Familie) zusammenlebender Personen oder einer einzelnen Person zu verstehen (vgl. auch Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. Februar 2007 VI R 77/05, BFH/NV 2007, 1024).
  • FG Düsseldorf, 29.06.2005 - 13 K 2622/03

    Doppelte Haushaltsführung bei Wohnungsüberlassung im Elternhaus

    Auszug aus BFH, 14.06.2007 - VI R 60/05
    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 1755 veröffentlicht.
  • BFH, 22.09.1988 - VI R 53/85

    Kein Werbungskostenabzug wegen doppelter Haushaltsführung bei Partnern einer

    Auszug aus BFH, 14.06.2007 - VI R 60/05
    Nach der früheren Rechtsprechung des BFH setzte das Unterhalten des eigenen Hausstands voraus, dass der Arbeitnehmer eine Wohnung besaß, deren Einrichtung seinen Lebensbedürfnissen entsprach und in der auch in seiner beruflich bedingten Abwesenheit hauswirtschaftliches Leben herrschte, das er durch finanzielle und persönliche Mitwirkung maßgeblich mitbestimmte (vgl. u.a. Urteil vom 22. September 1988 VI R 53/85, BFHE 155, 77, BStBl II 1989, 293).
  • BFH, 14.10.2004 - VI R 82/02

    Eigener Hausstand eines Alleinstehenden nicht nach bewertungsrechtlichen

    Auszug aus BFH, 14.06.2007 - VI R 60/05
    Hier gilt nichts Anderes als bei einem Familienhaushalt, bei dem es, wie dargestellt, auf die finanzielle Beteiligung des auswärts Beschäftigten an der "Haushaltsführung" ankommt (s. dazu auch BFH-Urteile vom 12. September 2000 VI R 165/97, BFHE 193, 282, BStBl II 2001, 29; vom 4. November 2003 VI R 170/99, BFHE 203, 386, BStBl II 2004, 16; vom 14. Oktober 2004 VI R 82/02, BFHE 207, 292, BStBl II 2005, 98).
  • BFH, 12.09.2000 - VI R 165/97

    Eigener Hausstand bei Lebenspartnern

    Auszug aus BFH, 14.06.2007 - VI R 60/05
    Hier gilt nichts Anderes als bei einem Familienhaushalt, bei dem es, wie dargestellt, auf die finanzielle Beteiligung des auswärts Beschäftigten an der "Haushaltsführung" ankommt (s. dazu auch BFH-Urteile vom 12. September 2000 VI R 165/97, BFHE 193, 282, BStBl II 2001, 29; vom 4. November 2003 VI R 170/99, BFHE 203, 386, BStBl II 2004, 16; vom 14. Oktober 2004 VI R 82/02, BFHE 207, 292, BStBl II 2005, 98).
  • FG Münster, 26.09.2018 - 7 K 3215/16

    Doppelte Haushaltsführung mit der ganzen Familie

    "Hausstand" im Sinne dieser Vorschrift ist der Haushalt, den der Arbeitnehmer am Lebensmittelpunkt führt, also sein Erst- oder Haupthaushalt (BFH-Urteil vom 14.6.2007 VI R 60/05, BStBl. II 2007, 890).
  • BFH, 21.04.2010 - VI R 26/09

    Unterhalten eines eigenen Hausstands bei doppelter Haushaltsführung

    Dies gilt grundsätzlich auch für einen alleinstehenden Arbeitnehmer; auch er kann einen doppelten Haushalt führen (ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt BFH-Urteile vom 14. Juni 2007 VI R 60/05, BFHE 218, 229, BStBl II 2007, 890; vom 9. August 2007 VI R 10/06, BFHE 218, 380, BStBl II 2007, 820; vom 5. März 2009 VI R 23/07, BFHE 224, 420, BStBl II 2009, 1016).

    Dann liegt keine eigene Haushaltsführung vor (BFH-Urteil in 218, 229, BStBl II 2007, 890).

  • FG München, 11.03.2021 - 11 K 2405/19

    Gewinn aus der Veräußerung eines Miteigentumsanteils an einem Einfamilienhaus

    Dabei ist die Wohnung der räumliche Bereich, in dem sich der Haushalt entfaltet (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 1. Februar 2007 VI R 77/05, BFHE 216, 526, BStBl II 2007, 760, vom 1. Juli 2007 VI R 74/05, BFH/NV 2007, 900 und vom 14. Juni 2007 VI R 60/05, BFHE 218, 229, BStBl II 2007, 890; BFH-Beschluss vom 25. Februar 2009 VI B 102/08, juris; von Bornhaupt, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 9 Rz G 32).
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