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   BFH, 29.07.2010 - VI R 60/09   

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https://dejure.org/2010,656
BFH, 29.07.2010 - VI R 60/09 (https://dejure.org/2010,656)
BFH, Entscheidung vom 29.07.2010 - VI R 60/09 (https://dejure.org/2010,656)
BFH, Entscheidung vom 29. Juli 2010 - VI R 60/09 (https://dejure.org/2010,656)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen - Auslegung des Begriffs "inländischer Haushalt" - Keine Verdoppelung der Steuerermäßigung des § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG bei Ehegatten

  • openjur.de

    Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen; Auslegung des Begriffs "inländischer Haushalt"; Keine Verdoppelung der Steuerermäßigung des § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG bei Ehegatten

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 26a Abs 2 S 4, EStG § 26b, EStG § 35a Abs 2 S 2, EStG § 35a Abs 3
    Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen - Auslegung des Begriffs "inländischer Haushalt" - Keine Verdoppelung der Steuerermäßigung des § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG bei Ehegatten

  • Bundesfinanzhof

    Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen - Auslegung des Begriffs "inländischer Haushalt" - Keine Verdoppelung der Steuerermäßigung des § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG bei Ehegatten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 26a Abs 2 S 4 EStG 2002, § 26b EStG 2002, § 35a Abs 2 S 2 EStG 2002, § 35a Abs 3 EStG 2002
    Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen - Auslegung des Begriffs "inländischer Haushalt" - Keine Verdoppelung der Steuerermäßigung des § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG bei Ehegatten

  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen – Auslegung des Begriffs “inländischer Haushalt” – Keine Verdoppelung der Steuerermäßigung des § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG bei Ehegatten

  • rewis.io

    Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen - Auslegung des Begriffs "inländischer Haushalt" - Keine Verdoppelung der Steuerermäßigung des § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG bei Ehegatten

  • ra.de
  • rewis.io

    Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen - Auslegung des Begriffs "inländischer Haushalt" - Keine Verdoppelung der Steuerermäßigung des § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG bei Ehegatten

  • streifler.de

    Handwerkerleistungen: Höchstbetrag wird bei Ehegatten nicht verdoppelt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begrenzung der Steuerermäßigung des § 35a Abs. 2 S. 2 Einkommensteuergesetz ( EStG ) bei mehreren von den Ehepartnern tatsächlich genutzten Wohnungen auf den Höchstbetrag von 600 EUR im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten nach § 26b EStG

  • datenbank.nwb.de

    Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen kann auch von Ehegatten nur für eine Wohnung in Anspruch genommen werden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen bei Ehegatten

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Begrenzung der Steuerermäßigung des § 35a Abs. 2 S. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) bei mehreren von den Ehepartnern tatsächlich genutzten Wohnungen auf den Höchstbetrag von 600 EUR im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten nach § 26b EStG

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Einmalige Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Keine Verdoppelung der Steuerermäßigung des § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG bei Ehegatten

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen kann auch von Ehegatten nur für eine Wohnung in Anspruch genommen werden

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Handwerker helfen nicht immer beim Steuern Sparen

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen bei mehreren Wohnungen

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Haushaltsnahe Handwerkerleistungen bei Ehegatten: Steuerabzug gilt nur einmal

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nur für eine Wohnung

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Keine Verdoppelung der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen kann auch von Ehegatten nur für eine Wohnung in Anspruch genommen werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Steuerermäßigung für Handwerkerkosten

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 230, 420
  • NJW 2011, 703
  • NZM 2011, 163
  • FamRZ 2010, 1900
  • DB 2010, 2199
  • BStBl II 2014, 151
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 14.06.2007 - VI R 60/05

    Doppelte Haushaltsführung eines Alleinstehenden bei unentgeltlicher Nutzung der

    Auszug aus BFH, 29.07.2010 - VI R 60/09
    Dabei ist die Wohnung der räumliche Bereich, in dem sich der Haushalt entfaltet (von Bornhaupt, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 9 Rz G 32; BFH-Urteil vom 14. Juni 2007 VI R 60/05, BFHE 218, 229, BStBl II 2007, 890; BFH-Beschluss vom 25. Februar 2009 VI B 102/08, www.bundesfinanzhof.de).
  • BFH, 03.08.2005 - XI R 76/03

    Abzugshöchstbetrag des § 10b Abs. 1 Satz 3 EStG bei Zuwendungen durch zusammen

    Auszug aus BFH, 29.07.2010 - VI R 60/09
    Da im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten nach § 26b EStG die Einkünfte, die die Ehegatten erzielt haben, zusammengerechnet, den Ehegatten gemeinsam zugerechnet und, soweit nichts anders vorgeschrieben ist, die Ehegatten sodann --z.B. für die Anwendung des § 35a EStG-- gemeinsam als Steuerpflichtiger behandelt werden (BFH-Urteil vom 3. August 2005 XI R 76/03, BFHE 211, 128, BStBl II 2006, 121, m.w.N.), wird zusammen veranlagten Ehegatten die Steuerermäßigung des § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG nach dem insoweit klaren Wortlaut der Vorschrift nur einmal gewährt.
  • BFH, 29.01.2009 - VI R 44/08

    Verfall eines nicht ausgenutzten Steuerermäßigungsbetrags für

    Auszug aus BFH, 29.07.2010 - VI R 60/09
    Aus der weitgehenden Gestaltungsfreiheit des Steuergesetzgebers folgt, dass es grundsätzlich in dessen Ermessen steht, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang steuerliche Erleichterungen gewährt werden sollen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 29. Januar 2009 VI R 44/08, BFHE 224, 261, BStBl II 2009, 411, m.w.N.).
  • BFH, 25.02.2009 - VI B 102/08

    Doppelte Haushaltsführung bei einem Alleinstehenden

    Auszug aus BFH, 29.07.2010 - VI R 60/09
    Dabei ist die Wohnung der räumliche Bereich, in dem sich der Haushalt entfaltet (von Bornhaupt, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 9 Rz G 32; BFH-Urteil vom 14. Juni 2007 VI R 60/05, BFHE 218, 229, BStBl II 2007, 890; BFH-Beschluss vom 25. Februar 2009 VI B 102/08, www.bundesfinanzhof.de).
  • BFH, 01.02.2007 - VI R 74/05

    Haushaltsnahe Dienstleistung

    Auszug aus BFH, 29.07.2010 - VI R 60/09
    Nach der Rechtsprechung des Senats (z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. Februar 2007 VI R 77/05, BFHE 216, 526, BStBl II 2007, 760, und VI R 74/05, BFH/NV 2007, 900) ist hierunter die Wirtschaftsführung mehrerer (in einer Familie) zusammenlebender Personen oder einer einzelnen Person zu verstehen.
  • BFH, 01.02.2007 - VI R 77/05

    Die Renovierung einer Hausfassade ist keine haushaltsnahe Dienstleistung

    Auszug aus BFH, 29.07.2010 - VI R 60/09
    Nach der Rechtsprechung des Senats (z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. Februar 2007 VI R 77/05, BFHE 216, 526, BStBl II 2007, 760, und VI R 74/05, BFH/NV 2007, 900) ist hierunter die Wirtschaftsführung mehrerer (in einer Familie) zusammenlebender Personen oder einer einzelnen Person zu verstehen.
  • FG Berlin-Brandenburg, 27.07.2017 - 12 K 12040/17

    Haushaltsnahe Dienstleistungen: Steuerermäßigungen bei Straßenreinigungskosten

    Unter einem "Haushalt" im Sinne dieser Vorschrift ist die Wirtschaftsführung mehrerer (in einer Familie) zusammenlebender Personen oder einer einzelnen Person zu verstehen, wobei die Wohnung der räumliche Bereich ist, in dem sich der Haushalt entfaltet (vgl. BFH-Urteil vom 29. Juli 2010 VI R 60/09, BFHE 230, 420, BStBl II 2014, 151, m.w.N.).
  • BFH, 20.03.2014 - VI R 55/12

    Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen als haushaltsnahe Dienstleistung

    aa) Unter einem "Haushalt" im Sinne dieser Vorschrift ist die Wirtschaftsführung mehrerer (in einer Familie) zusammenlebender Personen oder einer einzelnen Person zu verstehen, wobei die Wohnung der räumliche Bereich ist, in dem sich der Haushalt entfaltet (vgl. Senatsurteil vom 29. Juli 2010 VI R 60/09, BFHE 230, 420, BStBl II 2014, 151, m.w.N.).
  • FG Hessen, 28.02.2017 - 9 K 400/16

    § 35a Abs.2 EStG

    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 29.07.2010 VI R 60/09 BStBl. II 2014, 151 mit weiteren Nachweisen) ist unter Haushalt die Wirtschaftsführung mehrerer (in einer Familie) zusammenlebenden Personen oder einer einzelnen Person zu verstehen.
  • FG Baden-Württemberg, 12.09.2012 - 3 K 3887/11

    Kosten des Mittagessens im Wohnstift als haushaltsnahe Dienstleistung

    b) Unter einem "Haushalt" i.S. des § 35a Abs. 4 EStG ist nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Urteil vom 29. Juli 2010 VI R 60/09, BFHE 230, 420, BFH/NV 2010, 2183, zu § 35a EStG a.F., m.w.N.) die Wirtschaftsführung mehrerer (in einer Familie) zusammenlebender Personen oder einer einzelnen Person zu verstehen, wobei die Wohnung der räumliche Bereich ist, in dem sich der Haushalt entfaltet.
  • FG Nürnberg, 11.11.2016 - 4 K 172/15

    Einspruchsverfahren

    c) "In" einem Haushalt ist räumlich-funktional auszulegen (BFH-Urteil vom 20.03.2014 VI R 55/12, BStBl II 2014, 880) Unter einem "Haushalt" im Sinne dieser Vorschrift ist die Wirtschaftsführung mehrerer (in einer Familie) zusammenlebender Personen oder einer einzelnen Person zu verstehen, wobei die Wohnung der räumliche Bereich ist, in dem sich der Haushalt entfaltet (vgl. Senatsurteil vom 29.07.2010 VI R 60/09, BStBl II 2014, 151, m.w.N.).
  • AG Horb, 17.11.2016 - 1 C 202/15

    WEG-Eigentümerbeschluss - Mängel bei Heiz- und Betriebskostenabrechnung

    Das Gericht ist daher der Überzeugung, dass die Abrechnung insgesamt für ungültig zu erklären ist (vgl. LG Hamburg NZM 2011, 163).
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