Rechtsprechung
BFH, 18.06.2009 - VI R 61/06 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Sätze 2 und 3, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, § 9 Abs. 5
- openjur.de
Anerkennung der Verpflegungspauschalen nur bei auswärtiger Fahrtätigkeit
- IWW
- Betriebs-Berater
Anerkennung der Verpflegungspauschalen nur bei auswärtiger Fahrtätigkeit
- Techniker Krankenkasse
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beantragung von Verpflegungspauschalen als Werbungskosten i.R.d. einem Berufskraftfahrer entsprechenden Fahrtätigkeit im Untertagebau; Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen bei nichtselbstständiger Tätigkeit
- datenbank.nwb.de
Anerkennung der Verpflegungspauschale nur bei auswärtiger Fahrtätigkeit
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Anerkennung der Verpflegungspauschalen nur bei auswärtiger Fahrtätigkeit ? Einsatz im Bergwerk keine Auswärtstätigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Keine "Fahrtätigkeit" bei Einsatz im Bergwerk
- IWW (Kurzinformation)
Auswärtstätigkeit - Verpflegungsmehraufwand bei großräumigem Arbeitsgebiet
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Auswärtstätigkeit im Bergwerk
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Beantragung von Verpflegungspauschalen als Werbungskosten i.R.d. einem Berufskraftfahrer entsprechenden Fahrtätigkeit im Untertagebau; Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen bei nichtselbstständiger Tätigkeit
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Keine Verpflegungskosten für Bergarbeiter
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Keine Verpflegungspauschalen für Lkw-Fahrer auf großem Betriebsgelände
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Keine Fahrtätigkeit bei Einsatz im Bergwerk
- steuerberaten.de (Kurzinformation)
Verpflegungsmehraufwendungen für Fahrer im Bergwerk?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Keine Verpflegungspauschalen für Fahrten eines Lkw-Fahrers auf großem Betriebsgelände - Bei Einsatz im Bergwerk keine "Fahrtätigkeit" (Auswärtstätigkeit)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Auswärtstätigkeit
- Auswärtstätigkeit: Rechtslage vor 2014
- Regelmäßige Arbeitsstätte
- Fahrtkosten
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Sachsen-Anhalt, 29.06.2006 - 1 K 2189/03
- BFH, 18.06.2009 - VI R 61/06
Papierfundstellen
- BFHE 226, 59
- BB 2009, 2171
- DB 2009, 2188
- BStBl II 2010, 564
Wird zitiert von ... (49) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 11.05.2005 - VI R 16/04
Verpflegungsmehraufwendungen eines Arbeitnehmers - Berechnung der …
Auszug aus BFH, 18.06.2009 - VI R 61/06
Der erkennende Senat verweist insoweit auf seine geänderte Rechtsprechung u.a. im Urteil vom 11. Mai 2005 VI R 16/04 (BFHE 209, 518, BStBl II 2005, 789, unter II. 2. a und b der Gründe).Ist der Arbeitnehmer hingegen an seinem ortsgebundenen Tätigkeitsmittelpunkt (dem entspricht der Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG, vgl. z.B. Senatsurteil in BFHE 209, 518, BStBl II 2005, 789) tätig, liegt eine zum Ansatz der Verpflegungspauschalen berechtigende Auswärtstätigkeit --abgesehen von dem hier nicht einschlägigen Fall der doppelten Haushaltsführung-- nicht vor (vgl. Fissenewert, Der Betrieb, Beilage Nr. 6/2006, 32 ff., 34, rechte Sp., m.w.N.).
Der Gesetzgeber geht dabei in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise typisierend davon aus, dass ein etwa beruflich veranlasster Mehr-Aufwand für Verpflegung nicht anzuerkennen ist, solange sich der Arbeitnehmer am Betriebssitz oder an anderen ortsfesten betrieblichen Einrichtungen des Arbeitgebers aufhält (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- in BFHE 209, 518, BStBl II 2005, 789).
- BFH, 14.09.2005 - VI R 22/04
Kaminkehrer; Verpflegungsmehraufwand; Begriff der Arbeitsstätte
Auszug aus BFH, 18.06.2009 - VI R 61/06
Dem liegt die Erwägung zugrunde, dass der Arbeitnehmer im Betriebsgebäude (bzw. auf dem Betriebsgelände) regelmäßig Einrichtungen vorfinden wird, an denen er sich vergleichsweise kostengünstig wird verpflegen können (vgl. hierzu Fissenewert, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2006, 252, Anm. zum BFH-Urteil vom 14. September 2005 VI R 22/04, BFH/NV 2006, 507).Unter diesen Voraussetzungen kann auch ein Werksgelände oder ein Waldgebiet eine großräumige (regelmäßige) Arbeitsstätte bzw. einen Tätigkeitsmittelpunkt darstellen (…vgl. auch Schmidt/Drenseck, a.a.O., § 9 Rz 117, m.w.N.; BFH-Urteil in BFH/NV 2006, 507 - zu einem nicht zusammenhängenden Gebiet).
- BFH, 18.12.2008 - VI R 39/07
Fahrten zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten ohne Anwendung einer …
Auszug aus BFH, 18.06.2009 - VI R 61/06
Unter dem Begriff des Tätigkeitsmittelpunkts i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 2 EStG ist --ebenso wie unter dem Begriff der (regelmäßigen) Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG-- jede dauerhafte betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers zu verstehen, der der Arbeitnehmer zugeordnet ist und die er nachhaltig, fortdauernd und immer wieder aufsucht; dies ist regelmäßig der Betrieb des Arbeitgebers oder ein Zweigbetrieb (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 18. Dezember 2008 VI R 39/07, BFHE 224, 111, BStBl II 2009, 475, m.w.N.;… Schmidt/Drenseck, EStG, 28. Aufl., § 9 Rz 116, m.w.N.).
- BFH, 05.08.2004 - VI R 40/03
Beruflich veranlasste Hotelübernachtungen am Arbeitsort
Auszug aus BFH, 18.06.2009 - VI R 61/06
Es entspricht auch ständiger Rechtsprechung des BFH, dass ein größeres, räumlich geschlossenes Gebiet als regelmäßige Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG (und damit beim Verpflegungsmehraufwand als Tätigkeitsmittelpunkt i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 2 EStG) in Betracht kommt, wenn es sich um ein zusammenhängendes Gelände des Arbeitgebers handelt, auf dem der Arbeitnehmer auf Dauer und mit einer gewissen Nachhaltigkeit tätig wird (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 5. August 2004 VI R 40/03, BFHE 207, 225, BStBl II 2004, 1074; vom 10. April 2002 VI R 154/00, BFHE 198, 559, BStBl II 2002, 779). - BFH, 10.04.2002 - VI R 154/00
Ob eine Fahrtätigkeit vorliegt, entscheidet sich nicht nach dem Berufsbild, …
Auszug aus BFH, 18.06.2009 - VI R 61/06
Es entspricht auch ständiger Rechtsprechung des BFH, dass ein größeres, räumlich geschlossenes Gebiet als regelmäßige Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG (und damit beim Verpflegungsmehraufwand als Tätigkeitsmittelpunkt i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 2 EStG) in Betracht kommt, wenn es sich um ein zusammenhängendes Gelände des Arbeitgebers handelt, auf dem der Arbeitnehmer auf Dauer und mit einer gewissen Nachhaltigkeit tätig wird (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 5. August 2004 VI R 40/03, BFHE 207, 225, BStBl II 2004, 1074; vom 10. April 2002 VI R 154/00, BFHE 198, 559, BStBl II 2002, 779). - FG Sachsen-Anhalt, 29.06.2006 - 1 K 2189/03
Abzug von Verpflegungsmehraufwand für Großgerätefahrer unter Tage; Abgrenzung …
Auszug aus BFH, 18.06.2009 - VI R 61/06
Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 245 veröffentlichten Gründen statt.
- FG Niedersachsen, 30.11.2016 - 9 K 130/16
Einkommensteuerliche Zuordnung der betrieblichen Einrichtung des Entleihers die …
Für diesen Fall erweise sich die Regelung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG als sachgerechte und folgerichtige Ausnahme vom objektiven Nettoprinzip (vgl. BFH-Urteile vom 17. Juni 2010 VI R 35/08, BFHE 230, 147, BStBl II 2010, 852; vom 11. Mai 2005 VI R 25/04, BFHE 209, 523, BStBl II 2005, 791; vom 18. Juni 2009 VI R 61/06, BFHE 222, 391, BStBl II 2010, 564; vom 18. Dezember 2008 VI R 39/07, BFHE 224, 111, BStBl II 2009, 475). - BFH, 19.01.2012 - VI R 36/11
Mehraufwendungen für die Verpflegung eines Rettungsassistenten - Tätigkeit als …
Denn die unter Umständen nicht verlässlich vorhersehbare Notwendigkeit, verschiedene Tätigkeitsstätten aufsuchen zu müssen, erlaubt es dem Arbeitnehmer nicht, sich immer auf die gleichen Wege und eine kostengünstige Verpflegungssituation einzustellen (vgl. dazu BFH-Urteil vom 18. Juni 2009 VI R 61/06, BFHE 226, 59, BStBl II 2010, 564). - BFH, 10.03.2015 - VI R 87/13
Verpflegungsmehraufwand als Werbungskosten eines Lokomotiv-Rangierführers: …
Nach § 9 Abs. 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG) i.V.m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG wird ein erwerbsbedingter Mehraufwand für Verpflegung typisierend in Form gestaffelter Pauschbeträge und lediglich unter der Voraussetzung steuerlich berücksichtigt, dass der Arbeitnehmer sich aus beruflichen Gründen auf einer Auswärtstätigkeit befunden hat (Senatsurteile vom 18. Juni 2009 VI R 61/06, BFHE 226, 59, BStBl II 2010, 564, und vom 11. Mai 2005 VI R 16/04, BFHE 209, 518, BStBl II 2005, 789, unter II. 2. a und b).b) Es entspricht ständiger Senatsrechtsprechung, dass ein größeres, räumlich geschlossenes Gebiet als regelmäßige Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG (und damit beim Verpflegungsmehraufwand als Tätigkeitsmittelpunkt i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 2 EStG) in Betracht kommt, wenn es sich um ein zusammenhängendes Gelände des Arbeitgebers handelt, auf dem der Arbeitnehmer auf Dauer und mit einer gewissen Nachhaltigkeit tätig wird (vgl. Senatsurteil in BFHE 226, 59, BStBl II 2010, 564, m.w.N.).
Unter diesen Voraussetzungen kann auch ein Werksgelände oder ein Waldgebiet eine großräumige (regelmäßige) Arbeitsstätte bzw. einen Tätigkeitsmittelpunkt darstellen (vgl. Senatsurteil in BFHE 226, 59, BStBl II 2010, 564, bzgl. des Gewinnungsreviers eines Kaliwerks;… vgl. auch Schmidt/Loschelder, a.a.O., § 9 Rz 117, m.w.N.).
Im Streitfall ist das Schienennetz der X, das sich zum Großteil auf dem Werksgelände der Y befindet, nach den Maßstäben des Senatsurteils in BFHE 226, 59, BStBl II 2010, 564 als --wenngleich großräumige-- regelmäßige Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG anzusehen.
Bei dem Schienennetz der X handelt es sich um eine dauerhafte, betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers des Klägers, die nach ihren infrastrukturellen Gegebenheiten mit einem Betriebssitz oder einer sonstigen betrieblichen Einrichtung vergleichbar ist (vgl. Senatsurteile vom 17. Juni 2010 VI R 20/09, BFHE 230, 533, BStBl II 2012, 32, und in BFHE 226, 59, BStBl II 2010, 564).
Entscheidend ist vielmehr die tatsächliche Sachherrschaft des Arbeitgebers (vgl. Senatsurteile in BFHE 226, 59, BStBl II 2010, 564; in BFHE 225, 449, BStBl II 2009, 822; vom 13. Juni 2012 VI R 47/11, BFHE 238, 53, BStBl II 2013, 169;… vom 6. Februar 2014 VI R 34/13, BFH/NV 2014, 691; vgl. Bergkemper in Herrmann/Heuer/Raupach, § 9 EStG Rz 545).
Es handelt sich aber um ein räumlich geschlossenes bzw. zusammenhängendes Gelände (vgl. Senatsurteil in BFHE 226, 59, BStBl II 2010, 564).
c) Da der Kläger an einer regelmäßigen Arbeitsstätte bzw. einem Tätigkeitsmittelpunkt eingesetzt war, liegt keine "Fahrtätigkeit" bzw. auch keine "Einsatzwechseltätigkeit" i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 3 EStG i.V.m. § 9 Abs. 5 EStG vor (vgl. Senatsurteil in BFHE 226, 59, BStBl II 2010, 564).
- BFH, 17.06.2010 - VI R 35/08
Regelmäßige Arbeitsstätte für Leiharbeitnehmer - Verpflegungsmehraufwand
Das ist regelmäßig im Betrieb des Arbeitgebers oder im Zweigbetrieb der Fall (vgl. zuletzt Senatsurteile vom 18. Dezember 2008 VI R 39/07, BFHE 224, 111, BStBl II 2009, 475; vom 18. Juni 2009 VI R 61/06, BFHE 226, 59, BStBl II 2010, 564; vom 21. Januar 2010 VI R 51/08, BFHE 228, 85), nicht aber bei der Tätigkeitsstätte in einer betrieblichen Einrichtung des Kunden des Arbeitgebers (Senatsurteile vom 10. Juli 2008 VI R 21/07, BFHE 222, 391, BStBl II 2009, 818; vom 9. Juli 2009 VI R 21/08, BFHE 225, 449, BStBl II 2009, 822).Für diesen Fall erweist sich die Regelung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG als sachgerechte und folgerichtige Ausnahme vom objektiven Nettoprinzip (vgl. Senatsurteile vom 11. Mai 2005 VI R 25/04, BFHE 209, 523, BStBl II 2005, 791; in BFHE 222, 391, BStBl II 2010, 564; in BFHE 224, 111, BStBl II 2009, 475).
- FG Niedersachsen, 28.04.2015 - 13 K 150/14
Vorliegen einer regelmäßigen Arbeitsstätte bei der Erzielung von Einkünften aus …
c) Ist der Arbeitnehmer nicht an einer derartigen dauerhaften betrieblichen Einrichtung tätig, liegt regelmäßig eine Auswärtstätigkeit vor, weil der Arbeitnehmer entweder vorübergehend von seiner Wohnung und auch dem ortsgebundenen Mittelpunkt seiner dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit (Tätigkeitsmittelpunkt) entfernt tätig wird oder weil er schon über keinen dauerhaft angelegten ortsgebundenen Bezugspunkt für seine berufliche Tätigkeit verfügt, sondern nur an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten oder auf einem Fahrzeug eingesetzt wird (vgl. BFH-Urteil vom 18. Juni 2009 VI R 61/06, BStBl II 2010, 564;… BFH-Urteil vom 6. Februar 2014 VI R 34/13, BFH/NV 2014, 691).Der Begriff des Tätigkeitsmittelpunkts entspricht dem Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG (BFH-Urteil vom 18. Juni 2009 VI R 61/06, BStBl II 2010, 564;… BFH-Urteil vom 14. September 2005 VI R 93/04, BFH/NV 2006, 53; BFH-Urteil vom 19. Januar 2012 VI R 36/11, BStBl II 2012, 503).
- FG Köln, 11.07.2018 - 4 K 2812/17
Reisekostenrecht: Begriff des weiträumigen Tätigkeitsgebietes
Der Einsatz eines Arbeitnehmers auf einem Fahrzeug auf dem Betriebsgelände sei keine Fahrtätigkeit (Auswärtstätigkeit) im Sinne des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 S. 3 EStG (BFH, 18.6.2009, VI R 61/06).Dies entspreche auch der ständigen Rechtsprechung (BFH, 18.6.2009, VI R 61/06; 10.3.2015, IV R 87/13; FG Köln, 29.1.2015, 7 K 3787/12).
Unter diesen Voraussetzungen kann auch ein Werksgelände, ein Waldgebiet, ein Bergwerk oder ein Lotsenrevier eine großräumige (regelmäßige) Arbeitsstätte bzw. einen Tätigkeitsmittelpunkt darstellen (vgl. BFH-Urteil vom 18. Juni 2009 VI R 61/06, BFHE 226, 59, BStBl II 2010, 564: Selbstlade-Transportfahrzeug im Untertagebau eines Kaliwerks; BFH-Urteil vom 29. April 2014 VII R 33/10, zitiert nach juris: Lotsenrevier).
- BFH, 21.01.2010 - VI R 51/08
Vorteil aus unentgeltlicher Verpflegung an Bord eines Flusskreuzfahrtschiffes …
Danach ist eine Auswärtstätigkeit dadurch gekennzeichnet, dass der Arbeitnehmer entweder vorübergehend von seiner Wohnung und dem ortsgebundenen Mittelpunkt seiner dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit (Tätigkeitsmittelpunkt) entfernt beruflich tätig wird (Satz 2 der genannten Vorschrift) oder dass der Arbeitnehmer typischerweise nur an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten oder auf einem Fahrzeug eingesetzt wird und damit über einen dauerhaft angelegten ortsgebundenen Bezugspunkt seiner beruflichen Tätigkeit nicht verfügt (Satz 3 der genannten Vorschrift; BFH-Urteil vom 18. Juni 2009 VI R 61/06, BFHE 226, 59). - BFH, 17.06.2010 - VI R 20/09
Auswärtstätigkeit bei Beschäftigung in weiträumigem Waldgebiet - Dauerhafte …
Arbeitsstätte in diesem Sinne ist jede ortsfeste dauerhafte betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, der der Arbeitnehmer zugeordnet ist und die er nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit, das heißt fortdauernd und immer wieder aufsucht; dies ist regelmäßig der Betrieb des Arbeitgebers oder ein Zweigbetrieb (Änderung der Rechtsprechung insbesondere mit Senatsurteilen vom 11. Mai 2005 VI R 15/04, BFHE 209, 515, BStBl II 2005, 788; VI R 16/04, BFHE 209, 518, BStBl II 2005, 789; VI R 25/04, BFHE 209, 523, BStBl II 2005, 791; VI R 70/03, BFHE 209, 508, BStBl II 2005, 785; VI R 7/02, BFHE 209, 502, BStBl II 2005, 782; seitdem ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteile vom 9. Juli 2009 VI R 21/08, BFHE 225, 449, BStBl II 2009, 822; vom 18. Juni 2009 VI R 61/06, BFHE 226, 59, BStBl II 2010, 564; vom 18. Dezember 2008 VI R 39/07, BFHE 224, 111, BStBl II 2009, 475; vom 10. Juli 2008 VI R 21/07, BFHE 222, 391, BStBl II 2009, 818; vom 10. April 2008 VI R 66/05, BFHE 221, 35, BStBl II 2008, 825;… vom 14. September 2005 VI R 93/04, BFH/NV 2006, 53).Ist der Arbeitnehmer nicht an einer solchen dauerhaften betrieblichen Einrichtung tätig, liegt regelmäßig eine Auswärtstätigkeit vor, weil der Arbeitnehmer entweder vorübergehend von seiner Wohnung und auch dem ortsgebundenen Mittelpunkt seiner dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit (Tätigkeitsmittelpunkt) entfernt tätig wird, oder weil er schon über keinen dauerhaft angelegten ortsgebundenen Bezugspunkt für seine berufliche Tätigkeit verfügt, sondern nur an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten oder auf einem Fahrzeug eingesetzt wird (vgl. BFH-Urteil in BFHE 226, 59, BStBl II 2010, 564).
Dies gilt allerdings nur, wenn es sich um ein zusammenhängendes Gelände des Arbeitgebers handelt, auf dem der Arbeitnehmer auf Dauer und mit einer gewissen Nachhaltigkeit tätig wird (so zuletzt der erkennende Senat in BFHE 226, 59, BStBl II 2010, 564).
- BFH, 19.10.2016 - VI R 32/15
Regelmäßige Arbeitsstätte eines Polizeibeamten der Autobahnpolizei
Unter diesen Voraussetzungen kann auch ein Werksgelände oder ein Waldgebiet eine großräumige (regelmäßige) Arbeitsstätte bzw. einen Tätigkeitsmittelpunkt darstellen (Senatsurteile vom 18. Juni 2009 VI R 61/06, BFHE 226, 59, BStBl II 2010, 564, bzgl. des Gewinnungsreviers eines Kaliwerks, und in BFH/NV 2015, 1084, bzgl. eines firmeneigenen Schienennetzes;… s.a. Schmidt/Loschelder, a.a.O., § 9 Rz 187, m.w.N.). - BFH, 26.02.2014 - VI R 68/12
Regelmäßige Arbeitsstätte eines Flugzeugführers
c) Ist der Arbeitnehmer nicht an einer solchen dauerhaften betrieblichen Einrichtung tätig, liegt regelmäßig eine Auswärtstätigkeit vor, weil der Arbeitnehmer entweder vorübergehend von seiner Wohnung und auch dem ortsgebundenen Mittelpunkt seiner dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit (Tätigkeitsmittelpunkt) entfernt tätig wird oder weil er schon über keinen dauerhaft angelegten ortsgebundenen Bezugspunkt für seine berufliche Tätigkeit verfügt, sondern nur an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten oder auf einem Fahrzeug eingesetzt wird (vgl. Senatsurteil vom 18. Juni 2009 VI R 61/06, BFHE 226, 59, BStBl II 2010, 564). - BFH, 29.04.2014 - VIII R 33/10
Lotsrevier einer Lotsenbrüderschaft als weiträumige Betriebsstätte
- FG Düsseldorf, 21.10.2013 - 11 K 2103/12
Verpflegungsmehraufwand: Tätigkeitsmittelpunkt eines Werksbahnführers - …
- FG Nürnberg, 03.05.2018 - 6 K 1218/17
Zur Berücksichtigung von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit …
- FG Berlin-Brandenburg, 19.11.2014 - 3 K 3087/14
Einkommensteuerrecht - Reisekostenrecht
- FG Köln, 20.12.2012 - 11 K 2001/11
Regelmäßige Arbeitsstätte, Verpflegungsmehraufwand, Reinigungskosten
- BFH, 26.02.2014 - VI R 54/13
Regelmäßige Arbeitsstätte einer Kabinenchefin
- FG Düsseldorf, 24.11.2010 - 7 K 1574/10
Regelmäßige Arbeitsstätte eines Feuerwehrmanns
- BFH, 11.11.2014 - VIII R 46/12
Lotsrevier einer Lotsenbrüderschaft als großräumige Betriebsstätte
- FG Niedersachsen, 11.12.2014 - 11 K 70/14
Werbungskostenabzug von Fahrtkosten und von Verpflegungsmehraufwendungen eines …
- BFH, 10.04.2014 - III R 35/13
Kindergeld: Fahrtaufwendungen im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses; …
- FG Münster, 02.07.2013 - 11 K 4527/11
Voller Fahrtkostenabzug für fliegendes Personal!
- BFH, 19.01.2012 - VI R 32/11
Regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten
- BFH, 06.02.2014 - VI R 34/13
Regelmäßige Arbeitsstätte des Fahrers eines Müllfahrzeugs
- BFH, 22.10.2014 - X R 19/12
Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwand bei einem Kehrbezirk eines selbständigen …
- FG Düsseldorf, 06.06.2012 - 7 K 982/12
Rechtmäßigkeit der Minderung des Gewinns bzgl. Fahrtkosten und …
- FG Münster, 11.10.2011 - 13 K 456/10
Fahrtkosten von Leiharbeitern
- FG Nürnberg, 03.05.2018 - 6 K 1031/17
Mehraufwendungen für Verpflegungskosten bei Einkommensteuer nicht zu beachten
- FG Nürnberg, 03.05.2018 - 6 K 1033/17
Berücksichtigung der Mehraufwendungen für Verpflegung als Werbungskosten
- BFH, 29.11.2016 - VI R 39/15
Regelmäßige Arbeitsstätte eines Beamten der Wasserschutzpolizei
- BAG, 25.01.2023 - 4 AZR 180/22
Verpflegungszuschuss - Günstigkeitsvergleich - Sachgruppenbildung
- FG Sachsen-Anhalt, 20.04.2015 - 1 K 362/14
Einkommensteuer: Regelmäßige Arbeitsstätte von Arbeitnehmern mit Fahrtätigkeit
- BAG, 25.01.2023 - 4 AZR 171/22
Verpflegungszuschuss - Günstigkeitsvergleich - Sachgruppenbildung
- FG Niedersachsen, 31.07.2014 - 11 K 68/13
Werbungskostenabzug von Fahrtkosten und von Verpflegungsmehraufwendungen bei …
- FG Rheinland-Pfalz, 21.09.2012 - 3 K 1740/10
FG Rheinland-Pfalz wendet neue BFH Rechtsprechung zur Arbeitsstätte eines Piloten …
- FG Düsseldorf, 24.02.2012 - 11 K 3870/10
Absetzen der Fahrtkosten eines Leiharbeiters zwischen der Wohnung und der …
- BFH, 10.12.2015 - VI R 7/15
Regelmäßige Arbeitsstätte in der Probezeit oder bei befristeter Beschäftigung
- FG München, 09.02.2017 - 11 K 2508/16
Reisekosten und Verpflegungsmehraufwendungen für beruflich veranlasste …
- FG Berlin-Brandenburg, 07.05.2013 - 11 K 11138/11
Einkommensteuer 2008 und 2009
- BFH, 12.07.2021 - VI R 1/19
Keine großräumige Betriebsstätte bei nur gelegentlichem Aufsuchen von …
- FG Rheinland-Pfalz, 10.11.2009 - 3 K 2284/08
Verpflegungspauschalen bei Auswärtstätigkeit
- FG Sachsen-Anhalt, 26.10.2017 - 6 K 604/15
Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Waldgebiet als Betriebsausgaben - …
- FG Nürnberg, 18.03.2014 - 1 K 1714/13
Sonderbetriebsausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
- FG Berlin-Brandenburg, 13.10.2016 - 10 K 10193/14
Bemessung der Höhe des Werbungskostenansatzes für die Fahrt zwischen Wohnung und …
- FG Köln, 16.12.2015 - 9 K 331/13
Innehaben einer regelmäßigen Arbeitsstätte bei der Erzielung nichtselbstständiger …
- FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2014 - 6 K 6241/12
Häusliches Arbeitszimmer und Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte der …
- FG Niedersachsen, 22.05.2014 - 10 K 109/13
Grundsätze zur Bestimmung der Fahrten eines Diensthundführers zur …
- LAG Köln, 04.09.2012 - 11 Sa 352/12
Spesen
- FG Berlin-Brandenburg, 19.02.2015 - 1 K 1224/13
Einkommensteuer 2008 bis 2011
- FG München, 27.04.2010 - 13 K 912/07
Schätzung von Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit: …