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   BFH, 18.12.2007 - VI R 62/05   

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BFH, 18.12.2007 - VI R 62/05 (https://dejure.org/2007,1868)
BFH, Entscheidung vom 18.12.2007 - VI R 62/05 (https://dejure.org/2007,1868)
BFH, Entscheidung vom 18. Dezember 2007 - VI R 62/05 (https://dejure.org/2007,1868)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 4; EStG i. d. F. bis VZ 1998 § 34 Abs. 3

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 4; EStG i.d.F. bis VZ 1998 § 34 Abs. 3

  • Betriebs-Berater

    Geldwerte Vorteile aus Aktienoptionen auch nach Neufassung des § 34 EStG tarifbegünstigt

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 § 34 Abs. 1; ; EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 § 34 Abs. 2 Nr. 4; ; EStG i.d.F. bis VZ 1998 § 34 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geldwerte Vorteile aus Aktienoptionen auch nach Neufassung des § 34 EStG tarifbegünstigt

  • datenbank.nwb.de

    Geldwerte Vorteile aus Aktienoptionen auch nach Neufassung des § 34 EStG tarifbegünstigt

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Geldwerte Vorteile aus Aktienoptionen auch nach Neufassung des § 34 EStG tarifbegünstigt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • IWW (Kurzinformation)

    Außerordentliche Einkünfte - Vergütung für mehrjährige Tätigkeit - "Fünftel-Regelung" greift

  • IWW (Kurzinformation)

    Aktienoptionen - Vergütung für mehrjährige Tätigkeit - "Fünftel-Regelung" greift

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Geldwerte Vorteile aus Aktienoptionen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anwendung der Tarifermäßigung des § 34 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in der im Streitjahr geltenden Fassung auf geldwerte Vorteile aus der Ausübung von Aktienoptionen; Auslegung von geldwerten Vorteilen aus einem Aktienoptionsprogramm als Vergütung für eine ...

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Tarifbegünstigung für geldwerte Vorteile aus Aktienoptionen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Geldwerte Vorteile aus Aktienoptionen sind auch nach der Neufassung des § 34 EStG regelmäßig tarifbegünstigt

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 19 Abs 1 Nr 1, EStG § 34 Abs 1 S 2, EStG § 34 Abs 2 Nr 4
    Aktienoption; Arbeitslohn; Außerordentliche Einkünfte; Mehrjährige Tätigkeit; Zufluss

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 219, 349
  • ZIP 2006, 762
  • ZIP 2008, 456
  • BB 2008, 359
  • DB 2008, 445
  • BStBl II 2008, 294
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 19.12.2006 - VI R 136/01

    Geldwerte Vorteile aus Aktienoptionen regelmäßig tarifbegünstigt

    Auszug aus BFH, 18.12.2007 - VI R 62/05
    Geldwerte Vorteile aus einem Aktienoptionsprogramm bilden im Regelfall als Anreizlohn eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit, wenn die Laufzeit zwischen Einräumung und Ausübung der Optionsrechte mehr als zwölf Monate beträgt und der Arbeitnehmer in dieser Zeit auch bei seinem Arbeitgeber beschäftigt ist (Anschluss an BFH-Urteil vom 19. Dezember 2006 VI R 136/01, BFHE 216, 251, BStBl II 2007, 456).

    Für die Anwendung der Tarifermäßigung des § 34 Abs. 3 EStG a.F. ist es danach unschädlich, dass dem Arbeitnehmer wiederholt Aktienoptionen eingeräumt worden sind und die jeweilige Option nicht in vollem Umfang einheitlich ausgeübt worden ist (Senatsurteile vom 19. Dezember 2006 VI R 136/01, BFHE 216, 251, BStBl II 2007, 456; VI R 159/01, BFH/NV 2007, 696; VI R 24/01, BFH/NV 2007, 881; vom 15. März 2007 VI R 3/03, BFH/NV 2007, 1301).

  • BFH, 19.12.2006 - VI R 159/01

    Aktienoptionsrechte als geldwerter Vorteil; Tarifbegünstigung

    Auszug aus BFH, 18.12.2007 - VI R 62/05
    Für die Anwendung der Tarifermäßigung des § 34 Abs. 3 EStG a.F. ist es danach unschädlich, dass dem Arbeitnehmer wiederholt Aktienoptionen eingeräumt worden sind und die jeweilige Option nicht in vollem Umfang einheitlich ausgeübt worden ist (Senatsurteile vom 19. Dezember 2006 VI R 136/01, BFHE 216, 251, BStBl II 2007, 456; VI R 159/01, BFH/NV 2007, 696; VI R 24/01, BFH/NV 2007, 881; vom 15. März 2007 VI R 3/03, BFH/NV 2007, 1301).
  • BFH, 17.02.1993 - I R 119/91

    Abgrenzung der außerordentlichen Einkünfte von solchen die einem ermäßigten

    Auszug aus BFH, 18.12.2007 - VI R 62/05
    Er ging damit in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BFH zu § 34 Abs. 3 EStG a.F. davon aus, dass es sich auch bei den Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten um außerordentliche Einkünfte handeln müsse (BFH-Urteil vom 17. Februar 1993 I R 119/91, BFH/NV 1993, 593).
  • BFH, 15.03.2007 - VI R 3/03

    Vorteil aus Aktienoption; Tarifermäßigung

    Auszug aus BFH, 18.12.2007 - VI R 62/05
    Für die Anwendung der Tarifermäßigung des § 34 Abs. 3 EStG a.F. ist es danach unschädlich, dass dem Arbeitnehmer wiederholt Aktienoptionen eingeräumt worden sind und die jeweilige Option nicht in vollem Umfang einheitlich ausgeübt worden ist (Senatsurteile vom 19. Dezember 2006 VI R 136/01, BFHE 216, 251, BStBl II 2007, 456; VI R 159/01, BFH/NV 2007, 696; VI R 24/01, BFH/NV 2007, 881; vom 15. März 2007 VI R 3/03, BFH/NV 2007, 1301).
  • BFH, 20.06.2001 - VI R 105/99

    Arbeitslohn bei Aktienoptionsrecht

    Auszug aus BFH, 18.12.2007 - VI R 62/05
    Die geldwerten Vorteile aus der Ausübung der Aktienoptionen führen beim Kläger im Streitjahr zu einem --zwischen den Beteiligten unstreitigen-- Lohnzufluss in Höhe von 19 897 206 DM (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Juni 2001 VI R 105/99, BFHE 195, 395, BStBl II 2001, 689).
  • BFH, 17.10.2007 - VI B 82/07

    Geldwerte Vorteile aus Aktienoptionen stellen eine Vergütung für eine mehrjährige

    Auszug aus BFH, 18.12.2007 - VI R 62/05
    b) Die vom Senat zu § 34 Abs. 3 EStG a.F. aufgestellten Grundsätze für die ermäßigte Besteuerung der geldwerten Vorteile aus der Ausübung von Aktienoptionen gelten in gleicher Weise für die im Streitfall maßgebliche Neuregelung der Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten in § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG (Senatsbeschluss vom 17. Oktober 2007 VI B 82/07, BFH/NV 2008, 46; Schmidt/Seeger, EStG, 26. Aufl., § 34 Rz 40).
  • BFH, 10.11.1992 - VIII R 100/90

    Gewerblicher Grundstückshandel?

    Auszug aus BFH, 18.12.2007 - VI R 62/05
    Er ging damit in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BFH zu § 34 Abs. 3 EStG a.F. davon aus, dass es sich auch bei den Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten um außerordentliche Einkünfte handeln müsse (BFH-Urteil vom 17. Februar 1993 I R 119/91, BFH/NV 1993, 593).
  • BFH, 27.05.2005 - IV B 76/03

    Freiberufler: Vergütungen für mehrjährige Tätigkeit keine außerordentliche

    Auszug aus BFH, 18.12.2007 - VI R 62/05
    Aus der Übernahme der Tatbestandsmerkmale des § 34 Abs. 3 EStG a.F. und der ausdrücklichen Zuordnung zu den außerordentlichen Einkünften in § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG ergibt sich, dass die Neuregelung der Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten nicht von der bisherigen Rechtsprechung des BFH zur Auslegung dieser Tatbestandsmerkmale abweichen sollte (BFH-Urteil vom 14. Dezember 2006 IV R 57/05, BFHE 216, 247, BStBl II 2007, 180; Beschluss vom 27. Mai 2005 IV B 76/03, BFH/NV 2005, 1788).
  • BFH, 19.12.2006 - VI R 24/01

    Geldwerte Vorteile aus Aktienoptionen; Vergütung für mehrjährige Tätigkeit

    Auszug aus BFH, 18.12.2007 - VI R 62/05
    Für die Anwendung der Tarifermäßigung des § 34 Abs. 3 EStG a.F. ist es danach unschädlich, dass dem Arbeitnehmer wiederholt Aktienoptionen eingeräumt worden sind und die jeweilige Option nicht in vollem Umfang einheitlich ausgeübt worden ist (Senatsurteile vom 19. Dezember 2006 VI R 136/01, BFHE 216, 251, BStBl II 2007, 456; VI R 159/01, BFH/NV 2007, 696; VI R 24/01, BFH/NV 2007, 881; vom 15. März 2007 VI R 3/03, BFH/NV 2007, 1301).
  • BFH, 14.12.2006 - IV R 57/05

    Außerordentliche Einkünfte eines Freiberuflers aus einer Vergütung für eine

    Auszug aus BFH, 18.12.2007 - VI R 62/05
    Aus der Übernahme der Tatbestandsmerkmale des § 34 Abs. 3 EStG a.F. und der ausdrücklichen Zuordnung zu den außerordentlichen Einkünften in § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG ergibt sich, dass die Neuregelung der Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten nicht von der bisherigen Rechtsprechung des BFH zur Auslegung dieser Tatbestandsmerkmale abweichen sollte (BFH-Urteil vom 14. Dezember 2006 IV R 57/05, BFHE 216, 247, BStBl II 2007, 180; Beschluss vom 27. Mai 2005 IV B 76/03, BFH/NV 2005, 1788).
  • FG München, 03.08.2005 - 1 K 4944/04

    Keine Tarifermäßigung bei Ausübung von Aktienoptionsrechten in mehreren

  • BAG, 28.05.2008 - 10 AZR 351/07

    Verfall von Ansprüchen aus einem Aktienoptionsplan

    bb) Obgleich die Gewährung von Aktienoptionen durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer unabhängig davon, ob das Bezugsrecht im Anstellungsvertrag oder später vereinbart wird, Bestandteil der arbeitsvertraglichen Vergütungsregelung und damit arbeitsrechtlich als Arbeitsentgelt zu qualifizieren ist (Küttner/Röller Personalbuch 2005 12. Aufl. Stichwort "Aktienoptionen" Rn. 8 und 33; Mohr/Bihn in Kessler/Sauter S. 287 Rn. 941 mwN; zur steuerrechtlichen Einordnung von geldwerten Vorteilen aus der Ausübung von Aktienoptionen als sog. Anreizlohn und Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten vgl. BFH 18. Dezember 2007 - VI R 62/05 - DB 2008, 445), steht der Wert des Optionsrechts auf Grund der nicht vorhersehbaren Entwicklung des Aktienkurses und etwaiger Vergleichsparameter bei der Zusage der Bezugsrechte anders als bei einer der Höhe nach bestimmten oder bestimmbaren Sonderzahlung nicht fest.

    In der Regel sind geldwerte Vorteile aus der Ausübung von Aktienoptionen auch steuerrechtlich als sog. Anreizlohn und Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten einzuordnen (vgl. BFH 18. Dezember 2007 - VI R 62/05 - DB 2008, 445).

  • BFH, 10.07.2008 - VI R 70/06

    Geldwerte Vorteile aus Aktienoptionen als Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten

    Zur Begründung im Einzelnen wird auf das Senatsurteil vom 18. Dezember 2007 VI R 62/05 (BStBl II 2008, 294) verwiesen.

    Im Gegensatz zur Auffassung des FG ist es für die Anwendung der Tarifermäßigung zudem unschädlich, dass der Kläger die Aktienoptionen nicht vollständig in einem einzigen Veranlagungszeitraum ausgeübt hat (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 2008, 294).

  • BAG, 28.05.2008 - 10 AZR 352/07

    Verfall von Ansprüchen aus einem Aktienoptionsplan

    bb) Obgleich die Gewährung von Aktienoptionen durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer unabhängig davon, ob das Bezugsrecht im Anstellungsvertrag oder später vereinbart wird, Bestandteil der arbeitsvertraglichen Vergütungsregelung und damit arbeitsrechtlich als Arbeitsentgelt zu qualifizieren ist (Küttner/Röller Personalbuch 2005 12. Aufl. Stichwort "Aktienoptionen" Rn. 8 und 33; Mohr/Bihn in Kessler/Sauter S. 287 Rn. 941 mwN; zur steuerrechtlichen Einordnung von geldwerten Vorteilen aus der Ausübung von Aktienoptionen als sog. Anreizlohn und Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten vgl. BFH 18. Dezember 2007 - VI R 62/05 - DB 2008, 445), steht der Wert des Optionsrechts auf Grund der nicht vorhersehbaren Entwicklung des Aktienkurses und etwaiger Vergleichsparameter bei der Zusage der Bezugsrechte anders als bei einer der Höhe nach bestimmten oder bestimmbaren Sonderzahlung nicht fest.

    In der Regel sind geldwerte Vorteile aus der Ausübung von Aktienoptionen auch steuerrechtlich als sog. Anreizlohn und Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten einzuordnen (vgl. BFH 18. Dezember 2007 - VI R 62/05 - DB 2008, 445).

  • BFH, 18.12.2007 - VI R 59/05

    Geldwerte Vorteile aus Aktienoptionen auch nach Neufassung des 34 EStG

    Zur Begründung im Einzelnen wird auf das zur Veröffentlichung bestimmte Senatsurteil vom 18. Dezember 2007 VI R 62/05 verwiesen.

    Im Gegensatz zur Auffassung des FG ist es für die Anwendung der Tarifermäßigung des § 34 Abs. 1 EStG auf die geldwerten Vorteile aus der Ausübung der Aktienoptionen unschädlich, dass die Klägerin ihre Optionsrechte nicht vollständig in einem einzigen Veranlagungszeitraum ausgeübt hat (vgl. BFH-Urteil vom 18. Dezember 2007 VI R 62/05).

  • BFH, 19.08.2019 - X B 155/18

    Keine Anwendung des ermäßigten Steuersatzes bei Verteilung einer Kapitalzahlung

    bb) Zwar weist der Kläger zutreffend darauf hin, dass der VI. Senat des BFH bei der Besteuerung von Arbeitnehmern den ermäßigten Steuersatz auf geldwerte Vorteile aus Aktienoptionsprogrammen auch dann anwendet, wenn solche Optionen wiederholt eingeräumt werden und die jeweils gewährte Option nicht in vollem Umfang einheitlich ausgeübt wird (vgl. zu § 34 Abs. 3 EStG in der bis 1998 geltenden Fassung, die die Voraussetzung der Außerordentlichkeit der Einkünfte noch nicht enthielt, BFH-Urteil vom 19.12.2006 - VI R 136/01, BFHE 216, 251, BStBl II 2007, 456; ebenso für die ab 1999 geltende Regelung des § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG BFH-Urteil vom 18.12.2007 - VI R 62/05, BFHE 219, 349, BStBl II 2008, 294).
  • FG München, 18.10.2006 - 9 K 2080/05

    Ermäßigte Besteuerung von Aktienoptionen

    Im Hinblick auf die bei der Annahme von Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten zur Zusammenballung bei der Ausübung von Optionsrechten anhängigen Revisionen (z.B. VI R 159/01; VI R 62/05; VI R 136/05; VI R 24/01) hat der Senat gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO die Revision zugelassen.
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