Rechtsprechung
BFH, 04.02.1983 - VI R 63/81 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,17475) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 02.04.1982 - VI R 34/79
Zur Lohnsteuerhaftung des Entleihers bei illegaler Arbeitnehmerüberlassung; …
Auszug aus BFH, 04.02.1983 - VI R 63/81
Dies gilt unabhängig davon, ob diese Firmen als Subunternehmer tätig geworden sind, oder ob Arbeitnehmerüberlassungsverträge abgeschlossen worden sind, die nach Art. 1 § 9 Nr. 1 AÜG unwirksam waren (vgl. BFH-Urteil vom 2.4.1982 VI R 34/79; Ausführungen zur Anwendbarkeit des § 41 Abs. 1 S. 1 AO 1977 auf Arbeitsverhältnisse zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer entgegen der Auffassung des BMF und der Literaturmeinung).
- BFH, 12.05.2022 - VI R 32/20
Keine dauerhafte Zuordnung bei nur befristeten Einsätzen im Rahmen eines …
Nur dort, wo das Arbeitsverhältnis mit dem Verleiher nach § 9 Nr. 1 AÜG unwirksam ist, fingiert § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG ein Arbeitsverhältnis zum Entleiher (zum lohnsteuerrechtlichen Arbeitgeber s. Senatsurteile vom 02.04.1982 - VI R 34/79, BFHE 135, 501, BStBl II 1982, 502, und vom 04.02.1983 - VI R 63/81).