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   BFH, 24.09.1982 - VI R 64/79   

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https://dejure.org/1982,1400
BFH, 24.09.1982 - VI R 64/79 (https://dejure.org/1982,1400)
BFH, Entscheidung vom 24.09.1982 - VI R 64/79 (https://dejure.org/1982,1400)
BFH, Entscheidung vom 24. September 1982 - VI R 64/79 (https://dejure.org/1982,1400)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG 1977 § 39a Abs. 4 Satz 1; AO 1977 § 175 Abs. 1 Nr. 1, § 169 Abs. 1 Satz 1

  • Wolters Kluwer

    Lohnsteuerbescheinigung - Lohnsteuer - Rückwirkende Änderung des Freibetrags - Berichtigung einer Lohnsteuerkarte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Nachforderung der Lohnsteuer beim Arbeitnehmer nach rückwirkender Änderung eines auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen Freibetrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 136, 484
  • BStBl II 1983, 60
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 12.05.1955 - IV 69/55 U

    Eintragung Steuerfreibeträge wegen erhöhter Werbungskosten, Sonderausgaben oder

    Auszug aus BFH, 24.09.1982 - VI R 64/79
    Bereits nach der zur früher geltenden Gesetzeslage ergangenen Rechtsprechung war anerkannt, daß bei einer rückwirkenden Änderung eines in der Lohnsteuerkarte eingetragenen Freibetrages die zu wenig erhobene Lohnsteuer vom Arbeitnehmer nachgefordert werden konnte (vgl. z. B. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 17. Mai 1974 VI R 17/72, BFHE 112, 384, BStBl II 1974, 619, sowie vom 12. Mai 1955 IV 69/55 U, BFHE 61, 39, BStBl III 1955, 213).
  • BFH, 17.05.1974 - VI R 17/72

    Gemeinsamer Lohnsteuer-Jahresausgleich - Nachforderung von Lohnsteuer -

    Auszug aus BFH, 24.09.1982 - VI R 64/79
    Bereits nach der zur früher geltenden Gesetzeslage ergangenen Rechtsprechung war anerkannt, daß bei einer rückwirkenden Änderung eines in der Lohnsteuerkarte eingetragenen Freibetrages die zu wenig erhobene Lohnsteuer vom Arbeitnehmer nachgefordert werden konnte (vgl. z. B. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 17. Mai 1974 VI R 17/72, BFHE 112, 384, BStBl II 1974, 619, sowie vom 12. Mai 1955 IV 69/55 U, BFHE 61, 39, BStBl III 1955, 213).
  • BFH, 23.09.1980 - VI R 53/79

    Ausbildungsfreibetrag - Zeiträume

    Auszug aus BFH, 24.09.1982 - VI R 64/79
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 23. September 1980 VI R 53/79 (BFHE 131, 486, BStBl II 1981, 92) entschieden, daß eigene Einkünfte des Kindes auch dann den Ausbildungsfreibetrag mindern, wenn sie im Kalenderjahr der Berufsausbildung in Zeiträumen außerhalb der Ausbildung erzielt werden.
  • BFH, 27.09.1972 - I B 27/72

    Einkommensteuerbescheid - Folgebescheid - Klage - Einheitliche

    Auszug aus BFH, 24.09.1982 - VI R 64/79
    Soweit sich der Kläger - in verfahrensrechtlich zulässiger Weise (vgl. hierzu BFH-Beschluß vom 27. September 1972 I B 27/72, BFHE 107, 8, BStBl II 1973, 24) - mit seinem Anfechtungsbegehren auch gegen die Änderung des Grundlagenbescheids wendet, kann dies der Klage nicht zum Erfolg verhelfen.
  • BFH, 11.12.2012 - III B 89/12

    Ablehnung der Änderung der Lohnsteuerklasse eingetragener Lebenspartner und

    Denn kommt es nicht zu einer Einkommensteuerveranlagung, weil kein Fall des § 46 Abs. 2 Nr. 1 bis 7 EStG vorliegt und auch kein Antrag auf Veranlagung gemäß § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG gestellt wird, wäre die zu wenig einbehaltene Lohnsteuer von der Finanzbehörde vom Arbeitnehmer nachzufordern (§ 41c Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 4 Satz 2 EStG; vgl. BFH-Urteil vom 24. September 1982 VI R 64/79, BFHE 136, 484, BStBl II 1983, 60).
  • BFH, 28.09.1984 - VI R 175/82

    Lohnsteuer - Jahresausgleichsbescheid - Bestandskraft -

    Wie sich aus dem Urteil des Senats vom 24. September 1982 VI R 64/79 (BFHE 136, 484 , BStBl II 1983, 60 ) ergibt, kann mit einem Lohnsteuer- Jahresausgleichsbescheid, in dem der zu erstattende Betrag auf 0 DM festgesetzt wird, ein Nachforderungsbescheid verbunden werden.
  • BFH, 28.09.1984 - VI R 6/83

    Lohnsteuer - Jahresausgleichsbescheid - Bestandskraft -

    Wie sich aus dem Urteil des Senats vom 24. September 1982 VI R 64/79 (BFHE 136, 484 , BStBl II 1983, 60 ) ergibt, kann mit einem Lohnsteuer- Jahresausgleichsbescheid, in dem der zu erstattende Betrag auf 0 DM festgesetzt wird, ein Nachforderungsbescheid verbunden werden.
  • FG Baden-Württemberg, 15.12.1994 - 6 K 184/91

    Einkommensteuer; Zahlungen aufgrund einer Direktversicherung zugunsten des

    Gemäß den Ausführungen des BFH in BFHE 139, 375, BStBl II 1983, 60 [BFH 24.09.1982 - VI R 64/79] könne für den anzustellenden Vergleich nur die entlohnte Tätigkeit der Klin berücksichtigt werden.
  • FG München, 02.10.2012 - 8 V 3233/11

    Steuerklassenwahl für eingetragene Lebenspartner

    Nachforderungsbescheid gegenüber dem Arbeitnehmer gem. § 41c Abs. 4 Satz 2 EStG hat (§ 179 Abs. 1 AO), kann nach Auffassung des Senats nach dem Ablauf der regulären Festsetzungsfrist durch eine erneute Änderung der Lohnsteuerklasse von III in I in der Lohnsteuerkarte des Antragstellers zu 1) keine Ablaufhemmung gem. § 171 Abs. 10 AO erreicht werden (das noch anders lautende BFH-Urteil vom 24. September 1982 VI R 64/79, BStBl II 1983, 60, ist durch die neuere Rechtsprechung des BFH zu § 179 Abs. 1 AO überholt, vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 11. April 2005 GrS 2/02, BStBl II 2005, 679).
  • FG Hamburg, 15.09.2005 - V 106/05

    Keine Einkünfteerzielung durch Einräumung eines Wohnrechts; Eintragung eines

    Nicht hingegen stellt, worauf die Kläger zu Recht hingewiesen haben, die Eintragung eines Freibetrages im Sinne des § 39a EStG als Maßnahme des Vorauszahlungsverfahrens einen die Einkommensteuerfestsetzung bindenden Grundlagenbescheid dar (vgl. BFH, Urteil vom 24.9.1982, VI R 64/79, BFHE 136, 484 , BStBl II 1983, 60 ; Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz , Kommentar, § 39a Rdnr. 2; Dr. Walter Drenseck, DStJG 9, 377, 385).
  • BFH, 25.01.1985 - VI R 29/82

    Zuschlagsanspruch eines berechtigten Elternteils ohne Eintragung auf der

    Eine solche Berichtigung der Lohnsteuerkarte entfällt jedoch, wenn Eintragungen von Kindern auf ihr und die Berichtigung einer solchen Eintragung deshalb gegenstandslos werden oder sind, weil die Lohnsteuerkarte (wie hier) wegen Zeitablaufs weder für den Lohnsteuerabzug noch für den Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber benötigt wird (vgl. auch BFH-Urteil vom 24. September 1982 VI R 64/79, BFHE 136, 484, BStBl II 1983, 60).
  • BFH, 20.03.1987 - VI R 161/82

    Nacherhebung der Lohnsteuerabzugsbeträge im Falle der rückwirkenden Änderung

    Wie der Senat durch das dem FG im Streitfall noch nicht bekannte Urteil vom 24. September 1982 VI R 64/79 (BFHE 136, 484, BStBl II 1983, 60) entschieden hat, muß das FA in Fällen, in denen es zu keiner nachträglichen Einbehaltung der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber kommen kann, weil dieser die Lohnsteuerbescheinigung bereits ausgeschrieben hat (§ 41c Abs. 3 Satz 1 EStG), nach § 175 Abs. 1 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO 1977) vom Arbeitnehmer die zu wenig erhobene Lohnsteuer nachfordern, die sich aufgrund einer rückwirkenden Änderung eines auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen Freibetrages ergibt.
  • FG Baden-Württemberg, 17.09.1997 - 5 K 193/97

    Ermittlung des Verlustes bei Einkünften aus Gewerbebetrieb ; Anforderungen an die

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