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   BFH, 08.11.1996 - VI R 65/94   

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https://dejure.org/1996,1471
BFH, 08.11.1996 - VI R 65/94 (https://dejure.org/1996,1471)
BFH, Entscheidung vom 08.11.1996 - VI R 65/94 (https://dejure.org/1996,1471)
BFH, Entscheidung vom 08. November 1996 - VI R 65/94 (https://dejure.org/1996,1471)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, § 12 Nr. 1; Auslandsumzugskostenverordnung § 19 Abs. 1 Satz 1

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Werbungskosten bei Rückumzug ins Ausland

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Ausländischer Arbeitnehmer: Umzugskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückumzug eines ausländischen Arbeitnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abzugsverbot - Auslandsumzugskosten - Ausländischer Arbeitnehmer - Unbefristete Versetzung - Pensionsgrenze - Viele Jahre - Kostenabzug - Rückumzug ins Heimatland

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 12 Nr 1, AUV § 19, LStR Abschn 26 Abs 1 S 5
    Rückumzug; Umzugskosten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 181, 484
  • BB 1997, 352
  • BB 1997, 512
  • BB 1997, 871
  • DB 1997, 556
  • BStBl II 1997, 207
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 04.12.1992 - VI R 11/92

    Urteilsbegründung auch bei Bezugnahme auf den Parteien ausgehändigtes Urteil

    Auszug aus BFH, 08.11.1996 - VI R 65/94
    Dieser habe im Urteil vom 4. Dezember 1992 VI R 11/92 (BFHE 170, 129, BStBl II 1993, 722) zum Ausdruck gebracht, daß ein ausländischer Arbeitnehmer nur bei einer befristeten Versetzung ins Inland die Aufwendungen für den späteren Rückumzug ins Ausland als Werbungskosten abziehen könne.

    Dieses habe der BFH in den Urteilen vom 29. April 1992 VI R 146/89 (BFHE 167, 446, BStBl II 1992, 667) und in BFHE 170, 129, BStBl II 1993, 722 als maßgeblich angesehen.

    Der Senat hat durch Urteil in BFHE 170, 129, BStBl II 1993, 722 entschieden, daß die Rückumzugskosten eines für eine von vornherein bestimmte Zeit in das Inland versetzten ausländischen Arbeitnehmers durch die Erzielung inländischer Einkünfte veranlaßt und als Werbungskosten anzuerkennen sind.

  • BFH, 27.05.1994 - VI R 67/92

    Aufwendungen für die Anschaffung klimabedingter Kleidung im Zusammenhang mit

    Auszug aus BFH, 08.11.1996 - VI R 65/94
    Die steuerrechtliche Entscheidung hängt wesentlich von der Frage ab, ob die zu beurteilenden Aufwendungen auch die private Lebensführung berühren (vgl. BFH-Urteil vom 27. Mai 1994 VI R 67/92, BFHE 175, 57, BStBl II 1995, 17).
  • BFH, 12.01.1990 - VI R 29/86

    Das Abzugsverbot für den Privatbereich berührende unangemessen hohe

    Auszug aus BFH, 08.11.1996 - VI R 65/94
    Entscheidender Gesichtspunkt war, daß der Rückumzug die Beseitigung der beruflich bedingten Wohnsitzveränderung war, welcher die Erzielung steuerpflichtiger Einnahmen erst ermöglicht hatte (vgl. auch das Urteil des Senats vom 12. Januar 1990 VI R 29/86, BFHE 159, 341, BStBl II 1990, 423, zur Beurteilung der Kosten für die Rückfahrt zur Fortsetzung eines aus betrieblichen Zwängen unterbrochenen Urlaubs).
  • BFH, 29.04.1992 - VI R 146/89

    Auflösung eines Zweihaushalts als Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 08.11.1996 - VI R 65/94
    Dieses habe der BFH in den Urteilen vom 29. April 1992 VI R 146/89 (BFHE 167, 446, BStBl II 1992, 667) und in BFHE 170, 129, BStBl II 1993, 722 als maßgeblich angesehen.
  • BFH, 22.07.1999 - XI B 42/98

    "Rückumzugskosten" nach Erreichen der Pensionsgrenze

    Für eine Entscheidung über den vom Kläger verwirklichten Sachverhalt besteht kein Bedarf; denn durch das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 8. November 1996 VI R 65/94 (BFHE 181, 484, BStBl II 1997, 207) ist geklärt, daß der Rückumzug nach Erreichen der Pensionsgrenze nicht lediglich der Folgenbeseitigung einer berufsbedingt eingetretenen Veränderung der Wohnsituation dient.

    Das Finanzgericht (FG) hat die einschlägige Rechtsprechung des BFH auf den Streitfall angewendet und eine berufliche Veranlassung der vom Kläger geltend gemachten Umzugskosten verneint, weil diese in nicht nur völlig untergeordnetem Umfang auch durch die private Lebensführung veranlaßt gewesen seien (vgl. BFH-Urteile vom 29. April 1992 VI R 146/89, BFHE 167, 446, BStBl II 1992, 667; vom 4. Dezember 1992 VI R 11/92, BFHE 170, 129, BStBl II 1993, 722; in BFHE 181, 484, BStBl II 1997, 207).

  • FG Düsseldorf, 21.11.1997 - 3 K 3505/96

    Abzugsfähigkeit von Umzugskosten in einer Einkommensteuererklärung; Anforderungen

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  • FG Baden-Württemberg, 30.03.2007 - 3 K 5/07

    § 68 FGO a.F.: Klage wegen Vorauszahlungsbescheid bei Ergehen des

    seinen Wohnsitz und seine ständige Wohnstätte ( BFH - Urteil vom 16. Dezember 1998 I R 40/97, BStBl II 1997, 207; Art. 4 DBA-Schweiz) hatte (Hinweis auf die Gestaltung der Wohnung, den Aufenthalt seiner Kinder und seiner Ehefrau in diese Wohnung, die häufige Anwesenheit des Klägers in der Wohnung etc.).
  • BFH, 26.05.2003 - VI B 13/03

    WK-Abzug; Aufwendungen für den Unterhalt einer Wohnung

    Die Vorentscheidung weicht auch nicht von den Entscheidungen des BFH vom 21. Juli 1989 VI R 102/88 (BFHE 158, 28, BStBl II 1989, 972) und vom 8. November 1996 VI R 65/94 (BFHE 181, 484, BStBl II 1997, 207) ab, in denen überdies privat veranlasste Umzüge stattgefunden hatten.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.04.2005 - 10 A 10044/05

    Umzugskostenvergütung bei Pensionierung nach Auslandsverwendung und Rückumzug

    Diese Entscheidung wird von dem Beamten bzw. Soldaten und seinen Angehörigen freiwillig getroffen und steht zur früheren beruflichen bedingten Wohnsitznahme am Dienstort allenfalls in einem entfernten Zusammenhang (in diesem Sinne auch schon: BFH, BFHE 181, 484 - für die Frage, ob solche Umzugskosten als Werbungskosten nach dem Einkommensteuergesetz geltend gemacht werden können).
  • FG München, 26.11.2001 - 7 K 2985/98

    Erfordernis einer besonderen Beziehung zwischen dem Arbeitnehmer und der

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