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   BFH, 21.04.2010 - VI R 66/04   

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https://dejure.org/2010,518
BFH, 21.04.2010 - VI R 66/04 (https://dejure.org/2010,518)
BFH, Entscheidung vom 21.04.2010 - VI R 66/04 (https://dejure.org/2010,518)
BFH, Entscheidung vom 21. April 2010 - VI R 66/04 (https://dejure.org/2010,518)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    Aufteilung von Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Fortbildungsveranstaltung

  • openjur.de

    Aufteilung von Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Fortbildungsveranstaltung

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 9 Abs 1, EStG § 12 Nr 1
    Aufteilung von Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Fortbildungsveranstaltung

  • Bundesfinanzhof

    Aufteilung von Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Fortbildungsveranstaltung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 EStG 1997, § 12 Nr 1 EStG 1997
    Aufteilung von Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Fortbildungsveranstaltung

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Aufteilung von Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Fortbildungsveranstaltung

  • Betriebs-Berater

    Gemischt veranlasste Fortbildungsveranstaltung

  • rewis.io

    Aufteilung von Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Fortbildungsveranstaltung

  • ra.de
  • rewis.io

    Aufteilung von Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Fortbildungsveranstaltung

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Aufteilung von Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Fortbildungsveranstaltung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 1; EStG § 12 Nr. 1 S. 2
    Steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für die Teilnahme an einem Fortbildungskurs zur Erlangung der Zusatzbezeichnung "Sportmedizin"; Steuermindernder Abzug von Aufwendungen für die Teilnahme an sportmedizinischen Fortbildungslehrgängen

  • rechtsportal.de

    EStG § 9 Abs. 1 S. 1; EStG § 12 Nr. 1 S. 2
    Steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für die Teilnahme an einem Fortbildungskurs zur Erlangung der Zusatzbezeichnung "Sportmedizin"; Steuermindernder Abzug von Aufwendungen für die Teilnahme an sportmedizinischen Fortbildungslehrgängen

  • datenbank.nwb.de

    Aufteilung von Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Fortbildungsveranstaltung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufteilung von Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Fortbildungsveranstaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Aufteilung von Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Fortbildungsveranstaltung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fortbildungsveranstaltung mit Urlaubsanteil

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für die Teilnahme an einem Fortbildungskurs zur Erlangung der Zusatzbezeichnung "Sportmedizin"; Steuermindernder Abzug von Aufwendungen für die Teilnahme an sportmedizinischen Fortbildungslehrgängen

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Aufwendungen für gemischt veranlasste Fortbildungsveranstaltungen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Teilweise Anerkennung von Fortbildungskosten

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Berufliche Fortbildung auf Reisen - Steuerzahler können die Kosten für "gemischte" Reisen zum Teil absetzen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Aufwand für Fortbildungskurs im Ausland aufteilbar und abzugsfähig

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Aufteilung von Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Fortbildungsveranstaltung

  • wps-de.com (Kurzinformation)

    Aufteilung von Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Fortbildungsveranstaltung

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Aufteilung von Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Fortbildungsveranstaltung

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Gemischt veranlasste Aufwendungen einer Bildungsreise oder einer Fortbildungsveranstaltung teilweise abzugsfähig

  • ilex-recht.de (Kurzinformation)

    Arzt und Steuern: Zur Absetzbarkeit von Aufwendungen für Weiterbildungen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Halb beruflich und halb private Dienstreise nunmehr steuerlich besser absetzbar

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fortbildungen mit viel Freizeit - Geschäftlicher Reiseanteil kann steuerlich geltend gemacht werden

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Arzt und Steuern: Absetzbarkeit von Aufwendungen für Weiterbildungen

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 229, 215
  • NJW 2010, 3327
  • NZA 2010, 868
  • BB 2010, 1437
  • DB 2010, 12
  • DB 2010, 1328
  • BStBl II 2010, 685
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06

    Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

    Auszug aus BFH, 21.04.2010 - VI R 66/04
    Mit Beschluss vom 21. September 2009 GrS 1/06 (BFHE 227, 1) hat der Große Senat des BFH diese Rechtsprechung aufgegeben.

    Dagegen könnte sprechen, dass Steuerpflichtigen der Abzug von Werbungskosten nicht mit der Begründung versagt werden darf, ihr Beruf erfordere Aufwendungen, die für andere Steuerpflichtige Privataufwendungen sind (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 227, 1).

  • BFH, 19.10.1989 - VI R 155/88

    Kein Abzug der Aufwendungen für einen medizinischen Fortbildungslehrgang an einem

    Auszug aus BFH, 21.04.2010 - VI R 66/04
    Anderenfalls sind die gesamten Reisekosten nicht abziehbar, soweit sich nicht ein durch den Beruf/Betrieb veranlasster Teil nach objektiven Maßstäben sicher und leicht abgrenzen lässt (Senatsentscheidung vom 20. Juli 2006 VI R 94/01, BFHE 214, 354, BStBl II 2007, 121, m.w.N.; zu Fortbildungslehrgängen zur Erlangung der Zusatzbezeichnung "Sportmedizin" s. u.a. Senatsentscheidungen vom 19. Oktober 1989 VI R 155/88, BFHE 158, 532, BStBl II 1990, 134; vom 23. Juni 1992 VI R 15/90, BFH/NV 1992, 814; vom 17. Juli 1992 VI R 140/89, BFH/NV 1993, 20).
  • BFH, 20.07.2006 - VI R 94/01

    Aufteilung der Aufwendungen für die Hinreise und Rückreise bei gemischt

    Auszug aus BFH, 21.04.2010 - VI R 66/04
    Anderenfalls sind die gesamten Reisekosten nicht abziehbar, soweit sich nicht ein durch den Beruf/Betrieb veranlasster Teil nach objektiven Maßstäben sicher und leicht abgrenzen lässt (Senatsentscheidung vom 20. Juli 2006 VI R 94/01, BFHE 214, 354, BStBl II 2007, 121, m.w.N.; zu Fortbildungslehrgängen zur Erlangung der Zusatzbezeichnung "Sportmedizin" s. u.a. Senatsentscheidungen vom 19. Oktober 1989 VI R 155/88, BFHE 158, 532, BStBl II 1990, 134; vom 23. Juni 1992 VI R 15/90, BFH/NV 1992, 814; vom 17. Juli 1992 VI R 140/89, BFH/NV 1993, 20).
  • BFH, 23.06.1992 - VI R 15/90

    Berücksichtigung von Teilnahmegebühren an Fortbildungslehrgängen als

    Auszug aus BFH, 21.04.2010 - VI R 66/04
    Anderenfalls sind die gesamten Reisekosten nicht abziehbar, soweit sich nicht ein durch den Beruf/Betrieb veranlasster Teil nach objektiven Maßstäben sicher und leicht abgrenzen lässt (Senatsentscheidung vom 20. Juli 2006 VI R 94/01, BFHE 214, 354, BStBl II 2007, 121, m.w.N.; zu Fortbildungslehrgängen zur Erlangung der Zusatzbezeichnung "Sportmedizin" s. u.a. Senatsentscheidungen vom 19. Oktober 1989 VI R 155/88, BFHE 158, 532, BStBl II 1990, 134; vom 23. Juni 1992 VI R 15/90, BFH/NV 1992, 814; vom 17. Juli 1992 VI R 140/89, BFH/NV 1993, 20).
  • BFH, 17.07.1992 - VI R 140/89

    Voraussetzungen der Einordnung von Aufwendungen für einen Lehrgang als

    Auszug aus BFH, 21.04.2010 - VI R 66/04
    Anderenfalls sind die gesamten Reisekosten nicht abziehbar, soweit sich nicht ein durch den Beruf/Betrieb veranlasster Teil nach objektiven Maßstäben sicher und leicht abgrenzen lässt (Senatsentscheidung vom 20. Juli 2006 VI R 94/01, BFHE 214, 354, BStBl II 2007, 121, m.w.N.; zu Fortbildungslehrgängen zur Erlangung der Zusatzbezeichnung "Sportmedizin" s. u.a. Senatsentscheidungen vom 19. Oktober 1989 VI R 155/88, BFHE 158, 532, BStBl II 1990, 134; vom 23. Juni 1992 VI R 15/90, BFH/NV 1992, 814; vom 17. Juli 1992 VI R 140/89, BFH/NV 1993, 20).
  • FG Rheinland-Pfalz, 21.09.2012 - 3 K 1740/10

    FG Rheinland-Pfalz wendet neue BFH Rechtsprechung zur Arbeitsstätte eines Piloten

    Das ist bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit der Fall, wenn die Aufwendungen objektiv mit dem Beruf zusammenhängen und subjektiv zu dessen Förderung getätigt werden (vgl. BFH-Urteil vom 21. April 2010 - VI R 66/04, BStBl. II 2010, 685).
  • FG Münster, 05.05.2010 - 9 K 2753/07

    Betriebsausgabenabzug für Auslandsreisen

    Die Regelung des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG enthält nach dieser geänderten Rechtsprechung - anders als bisher angenommen - kein allgemeines Aufteilungs- und Abzugsverbot und steht einer solchen Aufteilung daher nicht entgegen (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH in DStR 2010, 101, unter C.III.2.c und d, 3. sowie 4.e; BFH-Urteil vom 21.4.2010 VI R 66/04, BFH/NV 2010, 1347; BFH-Urteil vom 21.4.2010 VI R 5/07, BFH/NV 2010, 1349).
  • FG Niedersachsen, 03.08.2011 - 4 K 40/11

    Ausbildungsstätte als regelmäßige Arbeitsstätte i.S.d. Einkommensteuerrechts;

    Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 10. April 2008 VI R 66/04 (BFHE 221, 35, BStBl. II 2008, 825) werde eine Bildungseinrichtung auch dann nicht zu einer regelmäßigen Arbeitsstätte, wenn ein vollbeschäftigter Arbeitnehmer eine längerfristige, jedoch vorübergehende berufliche Fortbildungsmaßnahme durchführe und die Bildungseinrichtung über einen Zeitraum von vier Jahren aufsuche.
  • FG München, 21.10.2010 - 5 K 42/08

    Berufliche Veranlassung der Reiseaufwendungen zur Besteigung der Seven Summits

    Auslösendes Moment für die Reisen war das private Interesse am Bergsteigen (von Kindheit an, vgl. z.B. dazu .... Artikel über einen Diavortrag des Klägers) mit dem ein nicht zu vernachlässigender privater Erkenntnis- und Erlebniswert verbunden ist (BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 880 und BFH-Urteil vom 21. April 2010 VI R 66/04, BFHE 229, 215, BStBl II 2010, 685, wonach der BFH nicht beanstandet hat, dass die sportpraktischen Veranstaltungen für Ärzte im Rahmen einer Fortbildungsveranstaltung zum Sportmediziner dem Bereich der privaten Lebensführung zugeordnet worden sind).
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