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   BFH, 15.05.1981 - VI R 66/78   

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https://dejure.org/1981,742
BFH, 15.05.1981 - VI R 66/78 (https://dejure.org/1981,742)
BFH, Entscheidung vom 15.05.1981 - VI R 66/78 (https://dejure.org/1981,742)
BFH, Entscheidung vom 15. Mai 1981 - VI R 66/78 (https://dejure.org/1981,742)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    EStG (1974) § 9 Abs. 1 Nr. 6, § 12 Nr. 1

Papierfundstellen

  • BFHE 133, 516
  • NJW 1982, 72 (Ls.)
  • BStBl II 1981, 735
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 20.05.1980 - VI R 241/77

    Taxikosten - Werbungskosten - Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

    Auszug aus BFH, 15.05.1981 - VI R 66/78
    Denn der Senat hat mit Urteil vom 20. Mai 1980 VI R 241/77 (BFHE 130, 457; BStBl II 1980, 582) ausgesprochen, daß Aufwendungen für Taxifahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Werbungskosten abziehbar sind.

    Denn ihre Einführung beruht auf völlig anderen, nämlich verkehrs- und haushaltspolitischen Erwägungen des Gesetzgebers (BFHE 130, 457, BStBl II 1980, 582, mit weiteren Nachweisen).

  • BFH, 28.11.1977 - GrS 2/77

    Kosten eines Verkehrsunfalls auf einer betrieblichen oder beruflichen Fahrt

    Auszug aus BFH, 15.05.1981 - VI R 66/78
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) sind Werbungskosten alle Aufwendungen, die durch den Beruf veranlaßt sind (Beschluß des Großen Senats vom 28. November 1977 GrS 2-3/77, BFHE 124, 43, BStBl II 1978, 105; Urteil vom 20. November 1979 VI R 25/78, BFHE 129, 149, BStBl II 1980, 75).

    Daher ist es auch unerheblich, ob die Aufwendungen nach objektiven Gesichtspunkten üblich, notwendig oder zweckmäßig waren (BFHE 124, 43, BStBl II 1978, 105).

  • BFH, 20.11.1979 - VI R 25/78

    Aufwendungen für bürgerliche Kleidung - Werbungskosten - Nutzung zur

    Auszug aus BFH, 15.05.1981 - VI R 66/78
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) sind Werbungskosten alle Aufwendungen, die durch den Beruf veranlaßt sind (Beschluß des Großen Senats vom 28. November 1977 GrS 2-3/77, BFHE 124, 43, BStBl II 1978, 105; Urteil vom 20. November 1979 VI R 25/78, BFHE 129, 149, BStBl II 1980, 75).

    Eine berufliche Veranlassung ist anzunehmen, wenn objektiv ein Zusammenhang mit dem Beruf oder Betrieb besteht und subjektiv die Aufwendungen zur Förderung des Berufs bzw. des Betriebs gemacht werden (BFHE 129, 149, BStBl II 1980, 75).

  • BFH, 07.10.1954 - IV 630/53 U

    Außerordentliche Absetzungen für technische oder wirtschaftliche Abnutzung bei

    Auszug aus BFH, 15.05.1981 - VI R 66/78
    Demnach genügt für ihre Anerkennung als Werbungskosten, daß sie für Güter getätigt wurden, die unmittelbar der Erledigung dienstlicher Aufgaben dienen (BFH-Urteile vom 7. Oktober 1954 IV 630/53 U, BFHE 59, 395, BStBl III 1954, 362; vom 18. Februar 1977 VI R 182/75, BFHE 121, 444, BStBl II 1977, 464).
  • BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70

    Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der

    Auszug aus BFH, 15.05.1981 - VI R 66/78
    Ist dies nicht der Fall und sind die durch die private Lebensführung veranlaßten Aufwendungen nicht von untergeordneter Bedeutung, so ist der Gesamtbetrag der Aufwendungen nicht als Werbungskosten abziehbar (Beschluß des Großen Senats des BFH vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70, BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17).
  • BFH, 28.04.1972 - VI R 305/69

    Lehrer - Aufwendungen für Bücher - Werbungskosten - Zwecke des Unterrichts -

    Auszug aus BFH, 15.05.1981 - VI R 66/78
    Ist dies der Fall, dann genügt die objektive Eignung des Wirtschaftsguts, dem Beruf des Steuerpflichtigen zu dienen, allein nicht für die Annahme, daß die Anschaffungskosten Werbungskosten sind (BFH-Urteil vom 28. April 1972 VI R 305/69, BFHE 106, 59, BStBl II 1972, 723).
  • BFH, 28.11.1980 - VI R 193/77

    Aufwendungen eines Arbeitnehmers anläßlich seiner ehrenamtlichen

    Auszug aus BFH, 15.05.1981 - VI R 66/78
    Ob Aufwendungen eines Arbeitnehmers Werbungskosten sind, bestimmt sich ausschließlich danach, ob sie durch die berufliche Tätigkeit des Steuerpflichtigen veranlaßt sind (BFH-Urteil vom 28. November 1980 VI R 193/77, BFHE 132, 431, BStBl II 1981, 368).
  • BFH, 18.02.1977 - VI R 182/75

    Häuslicher Schreibtisch eines Studienrats als Arbeitsmittel i. S. des § 9 Abs. 1

    Auszug aus BFH, 15.05.1981 - VI R 66/78
    Demnach genügt für ihre Anerkennung als Werbungskosten, daß sie für Güter getätigt wurden, die unmittelbar der Erledigung dienstlicher Aufgaben dienen (BFH-Urteile vom 7. Oktober 1954 IV 630/53 U, BFHE 59, 395, BStBl III 1954, 362; vom 18. Februar 1977 VI R 182/75, BFHE 121, 444, BStBl II 1977, 464).
  • BFH, 12.01.1990 - VI R 29/86

    Das Abzugsverbot für den Privatbereich berührende unangemessen hohe

    Wie sich aus den BFH-Urteilen vom 15. Mai 1981 VI R 66/78 (BFHE 133, 516, BStBl II 1981, 735) und vom 20. Dezember 1982 VI R 64/81 (BFHE 137, 463, BStBl II 1983, 306) ergebe, habe der BFH diese Ansicht jedoch später aufgegeben.

    Das FG berufe sich zu Unrecht auf die Entscheidungen des BFH in BFHE 133, 516, BStBl II 1981, 735 und in BFHE 137, 463, BStBl II 1983, 306; denn die den Urteilen zugrunde liegenden Sachverhalte seien mit dem des Streitfalles nicht vergleichbar.

  • BFH, 21.11.1986 - VI R 137/83

    Werbungskosten - Diplom-Pädagoge - Erzieher - Sportgeräte - Sportkleidung -

    Denn jeder Arbeitnehmer kann bei Aufwendungen für Arbeitsmittel frei darüber entscheiden, ob er sie für notwendig erachtet, selbst wenn er hierfür ungewöhnlich hohe Ausgaben leistet (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 15. Mai 1981 VI R 66/78, BFHE 133, 516, BStBl II 1981, 735).
  • BFH, 19.03.1982 - VI R 25/80

    Privates Wirtschaftsgut - Zerstörung eines privaten Wirtschaftsguts -

    Dabei ist eine berufliche Veranlassung anzunehmen, wenn objektiv ein Zusammenhang der Aufwendungen mit dem Beruf besteht und subjektiv die Aufwendungen zur Förderung des Berufs gemacht werden (vgl. zuletzt Urteile vom 15. Mai 1981 VI R 66/78, BFHE 133, 516, BStBl II 1981, 735; vom 28. November 1980 VI R 193/77, BFHE 132, 431, BStBl II 1981, 368).
  • FG Hessen, 14.10.2014 - 4 K 781/12

    Kein Werbungskostenabzug der Aufwendungen eines GmbH-Geschäftsführers in

    Dass dadurch im Ergebnis die aus privaten Gründen selbst getragenen Aufwendungen für eine berufliche Reise nicht abzugsfähig sind, verstößt auch nicht gegen den dem BFH-Urteil vom 15. Mai 1981 - VI R 66/78 -, BStBl. II 1981, 735-737, BFHE 133, 516 zugrunde liegenden Grundsatz, dass ein Steuerpflichtiger selbst entscheiden kann, welche - seitens des Arbeitgebers nicht erstattungsfähige - Aufwendungen er aus beruflichen Gründen tätigt.
  • BFH, 31.01.1986 - VI R 78/82

    Technische AfA bei Arbeitsmitteln (antiker Schreibtisch und -sessel) möglich,

    Wie der Senat im Urteil vom 15. Mai 1981 VI R 66/78 (BFHE 133, 516, BStBl II 1981, 735) hervorgehoben hat, sind Aufwendungen eines Arbeitnehmers für ein Arbeitsmittel auch dann als Werbungskosten abziehbar, wenn sie ungewöhnlich hoch sind und Fragen der Lebensführung nicht berührt werden.
  • BFH, 10.11.1982 - I R 135/80

    Direktversicherung - Familienangehörige - Altersversorgung

    Hieraus ist der Schluß zu ziehen, daß ein positives Ergebnis solcher Erhebungen ein gewichtiges Indiz für die Bejahung der betrieblichen Veranlassung im Einzelfall darstellen kann (vgl. auch BFH-Urteile vom 11. Dezember 1963 VI 340/62 U, BFHE 78, 246, BStBl III 1964, 98; vom 15. Mai 1981 VI R 66/78, BFHE 133, 516, BStBl II 1981, 735).
  • BFH, 29.04.1983 - VI R 139/80

    Werbungskosten bei Beschädigung eines PKW

    Auch auf die Steuerfreiheit von bei der Veräußerung von Arbeitsmitteln erzielten Gewinnen im Rahmen der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit kann sich das FA nicht mit Erfolg für seine gegenteilige Auffassung berufen, weil dieser Umstand keinen Einfluß auf die Absetzbarkeit des hier zu beurteilenden Vermögensverlustes hat (vgl. Urteil des Senats vom 15. Mai 1981 VI R 66/78, BFHE 133, 516, BStBl II 1981, 735).
  • FG Baden-Württemberg, 10.07.1984 - I 141/82

    Aufwendungen eines Musiklehrers für die Anschaffung eines Klaviers oder Flügels

    Wenn eine Trennung nicht möglich ist, ist der Gesamtbetrag der Aufwendungen gemäß § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG nicht als Werbungskosten abziehbar (vgl. BFH Großer Senat , Beschluß vom 19.10.1970 GrS 2/70, BFHE 100, 309, BStBl. II 1971, 17; BFH-Urteil vom 15.05.1981 VI R 66/78, BFHE 133, 516, BStBl. II 1981, 735).

    Die dem Kläger entstandenen Aufwendungen können schon aus den genannten Gründen nicht als Werbungskosten abgezogen werden, so daß dahingestellt bleiben kann, ob sie als ungewöhnlich hoch im Sinne des Urteils BFHE 125, 52, BStBl. II 1978, 459 angesehen werden müßten oder ob dieses Urteil insoweit als überholt anzusehen ist (vgl. BFHE 133, 516, BStBl. II 1981, 735).

  • FG Rheinland-Pfalz, 06.05.1985 - 5 K 283/84
    Ist dies nicht der Fall und sind die durch die private Lebensführung veranlaßten Aufwendungen nicht von untergeordneter Bedeutung, so ist der Gesamtbetrag der Aufwendungen nicht als WK abziehbar (BFH-Beschluß vom 19.10.1970 GrS 2/70, BFHE 100, 309, BStBl. II 1971, 17; Urteil vom 15.05.1981 VI R 66/78, BFHE 133, 516, BStBl. II 1981, 735).

    Daß dabei die Höhe der Anschaffungskosten bei der Beurteilung keine Rolle spielen, ergibt sich aus dem BFH-Urteil, BFHE 133, 516, BStBl. II 1981, 735.

  • FG Rheinland-Pfalz, 07.03.1984 - 1 K 219/83
    Unter Arbeitsmitteln versteht die höchstrichterliche Rechtsprechung (vgl. BFH BStBl 1981 II S. 735 m. w. N.) solche Wirtschaftsgüter, die ein Arbeitnehmer unmittelbar zur Erledigung beruflicher Aufgaben verwendet und ausschließlich oder bei weitem überwiegend beruflich nutzt.

    Während das BFH-Urteil vom 10. März 1978 VI R 111/76 (BStBl 1978 II S. 459) im Fall einer Musiklehrerin, die einen neuen Flügel für 17.200,00 DM erworben hatte, u. a. aus den nach Ansicht des Gerichts ungewöhnlich hohen und zur Vorbereitung des Unterrichts an einem Gymnasium nicht erforderlichen Aufwand folgert, das Musikinstrument werde - in nicht unerheblichem Maße zur privaten Musikausübung genutzt, erklärt das BFH-Urteil vom 15. Mai 1981 (BStBl 1981 II S. 735) im Fall eines Physiklehrers, der einen Elektronenrechner für 19.282,00 DM zur Demonstration im Unterricht an einem Gymnasium gekauft hatte, die Höhe der Aufwendungen für unerheblich.

  • BFH, 23.02.1988 - IX R 151/86

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Werbungskosten

  • FG Sachsen-Anhalt, 10.09.1999 - 2 K 114/99

    Abschreibung auf einen zu 14 % privat genutzten Computer als Werbungskosten eines

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